Fast zwei Monate hatte sich das Bildungsministerium für eine Entscheidung Zeit gelassen.

Nachdem immer wieder betont wurde, dass die Änderung der Ordnung Sache der Universität sei und die Genehmigung deshalb reine Formsache, gibt es nun eine Antwort aus dem Ministerium. Die Änderung des Namens der Universität ist auf formal falschem Weg zustande gekommen. Laut Aussage des Ministeriums hätte zunächst der engere Senat darüber abstimmen müssen, danach hätte erst der erweiterte Senat abstimmen können. Birgit Hesse dazu in einer Pressemitteilung:

Die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald kann also eigenständig festlegen, ob sie den Namenszusatz ‚Ernst Moritz Arndt‛ streichen will oder nicht. Inhaltlich mische ich mich in dieses Vorhaben nicht ein und will es auch nicht bewerten. Aber das Beschlussverfahren über eine Änderung der Grundordnung muss rechtskonform ablaufen. Dies ist nach Auffassung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur nicht erfolgt. Bevor der erweiterte Senat seinen Beschluss fasst, hätte sich der engere Senat der Hochschule mit der Änderung der Grundordnung befassen müssen. Dies ist jedoch nicht erfolgt

Was das für die anderen Ordnungsänderungen bedeutet, die im gleichen Verfahren abgestimmt wurden, ist unklar. Damals hatte es keine Einwände gegen das Verfahren gegeben.

Beitragsbild: Andrea Dittmar