In der Senatssitzung am Mittwochnachmittag wurde die Eröffnung des Masterstudiengangs Umweltwissenschaften beschlossen, weiterhin wurde über den Vorwurf der E-Mail-Zensur debattiert. Einen weiteren Schwerpunkt nahm das Historische Institut ein. Auch gab es einen Vortrag, der darüber informierte, warum die Wahl zum Senat trotz Anfechtung nicht wiederholt wurde.

Zensurvorwürfe an Rektorat

Gleich zu Beginn der Sitzung kritisierte StuPa-Präsident Eric Makswitat heftig das Rektorat und warf ihm Zensur vor, weil sich das Rektorat geweigert habe, eine E-Mail an alle Studenten bezüglich der Aktion Grillen an den Ruinen an alle Studenten zu schicken: „Das Grillen an Ruinen ist ein gesamtuniversitäres Interesse, mit dem wir nicht nur auf die prekäre Situation an der Philosophischen Fakultät aufmerksam machen wollen. Die Uni-Leitung war nicht befugt, die Mail zu unterdrücken. Damit wurde klar gegen Absprachen verstoßen.“ Nach diesen Absprachen zufolge habe es eine Vereinbarung des ehemaligen StuPa-Präsidenten Erik von Malottki, der ehemaligen AStA-Vorsitzenden Daniela Gleich und dem Uni-Kanzler Dr. Wolfgang Flieger über den freien Zugang zu den Maillisten für den AStA gegeben. Deutliche Kritik gab es bereits am Dienstagabend in der StuPa-Sitzung.

Rektorat weist Vorwürfe zurück

Rektor Professor Rainer Westermann

Uni-Rektor Professor Rainer Westermann.

Den Zensurvorwurf wies Uni-Rektor Professor Rainer Westermann umgehend zurück: „Es gibt keine Art von Zensur, aber Regeln für den Versand von E-Mails. Es ist ein falscher Vorwurf, weil der AStA das übernehmen kann.“ Damit meinte Westermann, dass der AStA künftig entscheiden soll, dass er die Moderation über Maillisten übernimmt. Flieger ergänzte an die Studierenden gerichtet: „Sie laufen mit voller Kraft eine offene Tür ein. Das Problem ist damit gelöst.“ Jetzt wartet die Uni-Leitung auf einen Antrag des Allgemeinen Studierendenausschusses. Das dürfte nicht lange dauern. Franz Küntzel, Referent für Hochschulpolitik bestätigte dem webMoritz nach der Sitzung, dass der AStA einen entsprechenden Antrag stellen wird: „Wir wollen ja nicht mehr zensiert werden.“

Wohin mit der Fachbibliothek Geschichte?

Mit der Fachbibliothek Geschichte und dem Planungsstopp zum Historischen Institut gab es zwei Nachfragen zum Rektoratsbericht. Angesprochen auf den Planungsstopp von Paula Zill erklärte Westermann, dass die Sanierung beantragt wurde. Nun müsse sich das Bildungs- mit dem Finanzministerium darüber einigen, was noch nicht geschehen sei. Deswegen habe der landeseigene Betrieb für Bau und Liegenschaften keine weitere Planung unternommen. „Wir konnten die Pattsituation nicht aufheben.“ Eric Makswitat thematisierte die Fachbibliothek Geschichte: „Wo sollen wir Geschichtsstudenten die Bücher hernehmen? Der Fachschaftsrat sieht die Leihscheine aktuell sehr kritisch.“ Westermann erklärte, dass sowohl die Zentrale Unibibliothek als auch das Historische Institut die Verlegung abgelehnt hätten. Mittelfristig solle die Bibliothek in das jetzige Prüfungsamt ziehen. „Es gibt zurzeit Gespräche mit Vermieter und Mieter über ein Gebäude in der Nähe”, weiteres wollte Westermann nicht verraten. Aus seinem Bericht geht jedoch hervor, dass mit Nähe die Domstraße gemeint sein könnte. Momentan erfolgt die Ausleihe über Leihscheine, sodass Studenten einige Tage auf ihre Bücher warten müssen. Professor Alexander Wöll ergänzte, dass auch der Fakultätsrat sich einstimmig für den Umzug ausgesprochen hätte. „Ich kann den Direktor des Historischen Instituts aber nicht zu einem Umzug zwingen“, so der Dekan der Philosophischen Fakultät Wöll.

Warum war die Senatswahl trotz Wahlfehler nicht ungültig?

Jura-Professor Heinrich Lang

Nach der Anfechtung der Senatswahl, dessen Einspruch zurückgewiesen wurde, erläuterte Jura-Professor Heinrich Lang die Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses. Die Wahl wurde angefochten, weil in einer Mail vom Studiendekanat allen Medizinstudenten die Wahl einer bestimmten Liste mit vielen Medizinern nahegelegt wurde. Bei Wahlen werde die Gültigkeit vermutet und auch verfassungswidrige Wahlgesetze führten nicht automatisch zur Nichtigkeit der Wahl, zeigte Lang am Beispiel der Bundestagswahlen 2005 und 2009, einmal die Nichtzulassung der Pauli-Partei (2009) und das negative Stimmgewicht (2005), wonach mehr Stimmen zu einer Verschlechterung des Ergebnisses geführt hätten. „Im Ergebnis lag ein Fehler bei der Senatswahl vor, er hatte aber keine Auswirkungen auf das Ergebnis“, begründete Lang die Entscheidung. So reiche ein Verstoß gegen die Wahlgrundsätze nicht aus, wie mit der Mail der Medizinischen Fakultät geschehen. Vielmehr stelle sich die Frage, ob sich der Fehler auf das Wahlverhalten und -ergebnis ausgewirkt habe. Lang meinte: „Es ist keine Mandatsrelevanz erkennbar, denn eine hohe Wahlbeteiligung gab es schon in den Jahren zuvor an der Medizinischen Fakultät.“ So entschied sich dann die Mehrheit des Ausschusses dafür, dass der Fehler keine Auswirkung hatte. „Im Ergebnis lag damit ein Wahlfehler vor, aber er hatte keine Auswirkung auf Ergebnis“, fasste Lang seinen Vortrag zusammen.

Thomas Schattschneider, einer der Wahlanfechter, schränkte ein, dass es schon 2010 eine Mail des Studiendekanats der Medizinischen Fakultät gab und fragte: „Welche Konsequenzen ziehen wir daraus in der Zukunft bei Verstößen oder ist das jetzt ein Freifahrtschein für Wahlverstöße?“ Lang antwortete, dass es an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät 2010 eine höhere Wahlbeteiligung  gegeben habe als bei der Medizinischen: „Das war ein Warnschuss für die Mediziner“, nannte Lang eine Konsequenz. „So ein Schreiben wird es aus der Medizin nicht mehr geben. Wir haben zur Wahl aufgerufen, werden es auch weiterhin tun“, erklärte Heyo Kroemer, Dekan der Medizinischen Fakultät.

Streit um IZFG

Peter Madjarov

Bevor der Haushalt einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, hatten die studentischen Senatoren Peter Madjarov, Paula Zill, Erik von Malottki, Anne Jaskulski und Dennis Kwiatowski einen Antrag eingebracht, dem Interdisziplinären Zentrum für Frauen- und Geschlechterstudien (IZFG) 1.000 Euro für die Fachbücherbeschaffung zur Verfügung zu stellen. Peter begründete dies damit, dass die Philosophische Fakultät dafür keine Mittel zur Verfügung stellt: „Es ist eine gesamtuniversitäre Verantwortung, die Bibliotheksarbeit zu sichern.“

Professorin Hania Siebenpfeiffer, die IZFG-Vorstandsmitglied ist, begründete die  1.000 Euro mit der Anschaffung von Fachbücher für die Forschung. „ Wir leisten überfakultäre Aufgaben und haben zwei Kollegs eingeworben. Die Lage ist prekär“. Wöll erwähnte, dass es keinen Antrag des IZFGs im Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät gegeben habe. Professor Claus Dieter Classen verwies auf feste Zuweisung für Bibliotheken und fragte die Antragsteller nach der Gegenfinanzierung. So schien die Bücherbeschaffung über die Zentrale Universitätsbibliothek gesichert und Peter zog seinen Antrag zurück. Im Rahmen des Haushalts ging es auch um den Abschluss für 2010 und das Rektorat wurde einstimmig entlastet.

In der Senatssitzung ging es auch um den sogenannten Verbotsparagraphen der Hausordnung. Nun hat sich das Rektorat auf folgenden Worlaut festlegt:

Im Geltungsbereich dieser Hausordnung sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die die Fähigkeit der Universität beeinträchtigen, ihre Aufgaben als Einrichtung für Forschung und Lehre in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtstaat wahrzunehmen. Insbesondere gilt dies für die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten.

Allerdings muss erst noch das Justitiariat eine abschließende Prüfung vornehmen, bevor der Rektor die Änderung vollziehen kann.

Stipendienprogramme beschlossen

Professor Claus Dieter Classen.

Einstimmig verabschiedet wurde vom Senat einer Satzung für das nationale Stipendienprogramm, mit dem leistungsstarke Studenten mit 300 Euro gefördert werden, die Hälfte aus öffentlichen Kassen, die andere Hälfte aus der Privatwirtschaft (webMoritz berichtete). Classen schätzt, dass in Greifswald damit etwa 25 Studenten gefördert werden können, besonders denen, die sich am Ende ihres Studiums befänden, da sie eine große Prüfungslast hätten. Wegen des Deutschland-Stipendiums wurde beschlossen, dass die Bogislaw-Stipendien überwiegend für geisteswissenschaftliche Promotionsvorhaben gegeben werden, die bis zu drei Jahre jeweils laufen. Bei einem jährlichen Etat von 160.000 Euro sind damit maximal vier von insgesamt zwölf Neuvorhaben pro Jahr möglich.

Masterstudiengang Umweltwissenschaften startet im Herbst

Ferner fühlte sich der Senat zur Eröffnung des Masterstudiengangs Umweltwissenschaften angehört und machte damit den Weg für die Eröffnung zum kommenden Wintersemester frei. Zugleich wurde noch die Studienordnung und die Prüfungsordnung vom Senat beschlossen. „Damit wollen wir den bisherigen Diplom-Studiengang auf den Master umstellen“, begründete Professor Klaus Fesser, Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, um einen Anschluss für die jetzigen Bachelorstudenten zu schaffen.

Dorthe Hartmann wurde auf der Senatssitzung im April zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Einsetzung einer Leitbildkommission, nachdem in der vorletzten Sitzung über eine Präambel der Grundordnung diskutiert wurde. Angehört fühlte sich der Senat zu zwei W1-Juniorprofessuren der Philosophischen Fakultät. Damit können die Professuren für Politikwissenschaft mit Genderforschung und Allgemeine Didaktik mit Schwerpunkt Deutschdidaktik“ ausgeschrieben werden.

Fotos: David Vössing, Sandro Teuber (Senat, webMoritz-Archiv), Carsten Schönebeck (Westermann, webMoritz-Archiv)