Menschenrechte – Artikel 5: Folter an politischen Gefangenen

Artikel 5: Folterverbot

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“

Heute erscheint der dritte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Das US-amerikanische Gefangenenlager "Guantanamo" wurde zum Symbol für Folter im 21. Jahrhundert. Das Problem beschränkt sich aber nicht auf einzelne Staaten.

Am 10. Dezember 1984 verabschiedeten die Vereinten Nationen eine völkerrechtlich verbindliche Antifolterkonvention. Nach dieser Konvention bezeichnet Folter „jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen […]“.

Im April 2006 wurde der Tunesier Ramzi Romdhani auf Grundlage des tunesischen Antiterrorgesetzes zu einer 29-jährigen Haftstrafe im Gefängnis Mornaguia verurteilt. Obwohl das tunesische Gefängnisgesetz Besuche von Kindern der Gefangenen, sofern sie unter 13 Jahre alt sind, auch außerhalb der Besuchszeiten gestattet, wurde Ramzi Romdhani ein Besuch seiner zweijährigen Tochter verweigert. Nachdem der Gefangene gegen diese Entscheidung protestiert hatte, sah er sich massiver Folterung durch die Gefängniswärter ausgesetzt. Berichten seines Bruders zufolge, der ihn im April 2009 besuchte, wurde Ramzi Romdhani mit Stöcken geschlagen, mit Stiefeln getreten, es wurden ihm Verbrennungen mit Zigaretten beigebracht und sein Kopf wurde wiederholt in einen Wassereimer getaucht, bis er das Bewusstsein verlor. Auch seien ihm mehrere Zähne ausgeschlagen worden. Seit April 2009 darf Ramzi Romdhani keinen Besuch mehr empfangen – vermutlich um zu verhindern, dass noch weitere Berichte über die Foltermethoden der tunesischen Sicherheitskräfte an die Öffentlichkeit dringen.

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Folter und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte gehören in Tunesien leider zum Alltag. Meist handelt es sich bei den Opfern um Personen, die aufgrund von Anklagen im Zusammenhang mit Terrorismus inhaftiert sind. Deren Verurteilungen stützen sich oft auf Geständnisse, die während einer Untersuchungshaft ohne Kontakt zur Außenwelt erlangt wurden. Viele Angeklagte geben an, dass diese Geständnisse ebenfalls unter Folterungen zustande gekommen seien.

Die Liste der Foltermethoden ist lang: Neben Schlägen, Elektroschocks und dem Aufhängen in schmerzhaften Positionen gehören dazu auch Scheinhinrichtungen und sexueller Missbrauch, einschließlich der Vergewaltigung mit Flaschen und Stöcken.

Die Antifolterkonvention verbietet auch die Auslieferung von Personen an Staaten, wenn es Grund zur Annahme gibt, dass diesen Personen dort Folter droht. Gegen dieses Verbot verstoßen insbesondere Italien und Spanien, die immer wieder Asylsuchende nach Tunesien ausliefern, auch wenn diese dort schwere Misshandlungen zu erwarten haben.

Heute bei den entwicklungspolitischen Tagen

Über den Vortrag von Alexander Bahar berichten wir separat.

Bild: Veranstalter/ wikimedia (Guantanamo; public domain)

Lesung zum Thema „Folter im 21. Jahrhundert“

Im Rahmen der Entwicklungspolitischen Tage in Greifswald findet am 4. November im Literaturzentrum Vorpommern (Bahnhofstraße 4) eine Lesung mit dem Historiker und Publizisten Alexander Bahar statt. Bahar liest dabei aus seinem Buch „Auf dem Weg in ein neues Mittelalter?“. Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr.

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Alexander Bahar

Der iranischstämmige Autor, der in Freiburg und Frankfurt studierte, legt in seinem im April erschienen Buch eine umfassende Gesamtbetrachtung des Themas vor – historisch, international und bezogen auf die aktuellen Anlässe.

In der Pressemitteilung heißt es:

Wird die Würde des Menschen antastbar? Das Folterverbot ist eine der größten Errungenschaften der Zivilisation. Dennoch scheinen Folter sowie gewaltsame Verhörmethoden leider erneut Einzug in die Sphären der Politik zu halten.

(…) Auch in Deutschland wird die Folter wieder zum Teil befürwortet. Selbst mancher seriöser Jurist oder Politiker hält sie „unter bestimmten Umständen“ für anwendbar. Das absolute Folterverbot, das jahrzehntelang die Basis des Rechtsstaats bildete, wird mehr und mehr untergraben.

Der Eintritt beträgt 5 Euro (ermäßigt 3 Euro).

Bilder:

Foto Alexander Bahar – privat

Foto Startseite – Paul Marx via pixeliode

GrIStuF präsentiert: „Die Todesreiter von Darfur“

Am kommenden Mittwoch, dem 4. November zeigt der Verein „Greifswalder Internationales Studentenfestival“ (GrIStuF) noch einmal den Film „Die Todesreiter von Darfur“ von Ricki Stern und Anne Sundberg. Die Vorführung beginnt um 19 Uhr im Cinestar in der Dompassage und kostet einen Euro Eintritt. die Veranstaltung wird gefördret von der Rosa – Luxemburg – Stiftung.

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Flyer zur Veranstaltung. - Klick zum Vergrößern.

Bereits letzte Woche fand die traditionelle Filmvorführung von GrIStuF statt, der große andrang sorgte jedoch dafür dass viele Interessierte nicht mehr eingelassen werden konnten. Nun gibt es also eine zweite Chance für alle, die den Film beim ersten Mal nicht sehen konnten und auch für die, die jetzt erst davon erfahren!

Der Film aus dem Jahr 2007 beschäftigt sich mit dem anhaltenden Darfur-Konflikt im Sudan und orientiert sich am gleichnamigen autobiografischen Buch von Brian Steidle: Nach seiner Entlassung aus dem Militärdienst fliegt Steidle als Militärbeobachter der „Afrikanischen Union“ nach Darfur in den Sudan. Er muss mit ansehen, wie im Auftrag der dortigen Regierung ein systematischer Völkermord betrieben wird. Dörfer werden niedergebrannt und deren Einwohner vergewaltigt, als Geiseln genommen, bei lebendigem Leibe verbrannt oder erschossen. Doch er darf als Militärbeobachter nicht eingreifen. Frustriert kehrt er in seine Heimat zurück und schafft es, eine Protestbewegung ins Leben zu rufen, die auch die Regierung zur Kenntnis nehmen muss.“ Die beiden Regisseurinnen und Autorinnen Ricky Stern und Annie Sundberg haben ein aufrüttelndes Dokument über Hass, Blindheit und Menschenverachtung geschaffen.

Mehr Informationen zu den Veranstaltungen von GrIStuF findet ihr auf der Homepage des Vereins.

Koalitionsvertrag – Was verspricht er für Studenten? – *Update* PM des RCDS

„Wachstum. Bildung. Zusammenhalt“ – mit diesen Worten ist der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung überschrieben. Der webMoritz hat zum Thema Bildung genauer hin geschaut und verrät euch, was CDU/CSU und FDP den Studenten versprechen.

Studienfinanzierung

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Begriffswolke zum Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP.

Ein nationales Stipendienprogramm soll den Anteil der Studenten, die ein Stipendium erhalten, von derzeit zwei Prozent auf zehn Prozent anheben. Die Förderung soll nach Begabung und einkommensunabhängig vergeben werden. Universitäten und Fachhochschulen sollen bei Unternehmen und Privaten um Stipendien werben. Diese sollen in Höhe von 300 Euro von der BAföG-Anrechnung freigestellt werden und zur Hälfte einen öffentlichen Zuschuss erhalten. Die Kosten sollen zu je 50 Prozent von Bund und Ländern übernommen werden.

Zukünftig soll das Büchergeld der Begabtenförderungswerke von 80 Euro auf 300 Euro steigen. Es bleibt vom BAföG befreit.  Dieses will die neue Regierung weiterentwickeln, außerdem Aufstiegsstipendien ausbauen und  Bildungskredite, die über das 30. Lebensjahr hinaus gehen sichern. Über die Studienfinanzierung und Studienmöglichkeiten soll bereits in der Schule aufgeklärt werden.

Bologna-Prozess und Qualität des Studiums

Im Koalitionsvertrag heißt es, der Bologna-Prozess solle evaluiert werden, damit ggf. notwendige Anpassungen zum Wohl der Studierenden vorgenommen werden können. Um das zu erreichen will der Bund gemeinsam mit den Länder und den Hochschulen ein „Bologna- Qualitäts- und Mobilitätspacket“ entwickeln. Um die Qualität des Studiums zu erhöhen sollen Studieninhalte weiterentwickelt werden. Außerdem sollen die Lehre sowie die Betreuung und die Studienberatung verbessert werden. Studienleistungen sollen national und international stärker anerkannt werden, womit sich auch die Mobilität der Studierenden vereinfachen soll.

Die Studienanfängerquote soll gesteigert werden und mehr Studierende sollen ein angefangenes Studium erfolgreich beenden. Um die Quote der Studienanfänger langfristig zu erhöhen, wird jedes neugeborene Kind in Deutschland ein sogenanntes Zukunfstkonto mit einem Startguthaben von 150 Euro erhalten. Einzahlungen auf das Konto sollen mit einer Prämie unterstützt werden.  Außerdem soll die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)  zusammen mit den Ländern zu einer leistungsstarken Servicegesellschaft umgewandelt werden.

Bildung, Wissenschaft und Forschung

Bis zum Jahre 2013 sollen die Ausgaben des Bundes für Bildung um zwölf Milliarden Euro steigen. Insgesamt sollen zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Bildung und Forschung investiert werden. Bisher belaufen sich die öffentlichen und privaten Ausgaben auf 8,8 Prozent.

Die Freiheit der Lehre und die Autonomie der Hochschulen will die neue Regierung stärken, indem sie das Hochschulrahmengesetz (HRG) aufhebt. Dies hatte sich bereits die große Koalition aus CDU/CSU und SPD vorgenommen, konnte es bis zum Ende ihrer Legislaturperiode jedoch nicht umsetzen.

Um zukünftig hochqualifizierte Experten aus Wissenschaft und Forschung in Deutschland zu halten und nach Deutschland zu locken, prüft die Regierung Möglichkeiten zur außertariflichen Vergütung und Tarifhoheit für Forschungsorganisationen.

Dem wissenschaftlichen Nachwuchs verspricht die neue Regierung, sich für mehr Durchlässigkeit in den Karrieremöglichkeiten in Wissenschaft und Wirtschaft einzusetzen.

Neben weiteren Vorhaben, Vorgaben und Grundsätzen die ein Koalitionsvertrag üblicherweise enthält, erwähnt die schwarz-gelbe Regierung explizit, dass sie die Geistes- und Sozialwissenschaften stärken wolle, da sie von großer Bedeutung für unser kulturelles Gedächtnis und die Gestaltung unserer Zukunft seien.

Update – 5. November, 19:20

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Ivo Sieder

Am Mittwoch erreichte uns eine Pressemitteilung des Greifswalder Rings Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) zu den hochschulpolitischen Zielen des Koalitionsvertrags. Darin begrüßt der RCDS ausdrücklich, dass viele der eigenen Ziele Einzug in den Vertrag zwischen den Unionsparteien und der FDP gefunden haben. „Ich bedanke mich bei unserem Bundesvorstand für seine kontinuierliche Arbeit, die zu diesen Erfolgen geführt hat. Der RCDS hat mit seinen bundesweit über 10.000 Mitgliedern einmal mehr seine Durchsetzungsfähigkeit gezeigt“, erklärt Ivo Sieder, Vorsitzende der Greifswalder Ortsgruppe.

Zusätzlich zur Umsetzung dieser Vorhaben müssten jetzt auch auf Landesebene die Weichen für die Bildungsrepublik gestellt werden. „Im Gleichklang mit dem Bund sollte auch Mecklenburg-Vorpommern seine Bildungsausgaben insgesamt erhöhen und nicht Gelder von den Universitäten zu den Fachhochschulen umschichten. In die Evaluierung des Bologna-Prozesses sollten sich das Land und seine Hochschulen konstruktiv einbringen und die Freiräume durch den Wegfall des Hochschulrahmengesetzes nutzen.“, so Ivo Sieder.

Bilder:

Grafik – albiedo via Flickr

Foto Ivo Sieder – webMoritz-Archiv

Menschenrechte – Artikel 26: Ein langer Weg zur Schule

Artikel 26: Recht auf Bildung

„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Erziehung und Unterricht.“

Heute erscheint der zweite Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Schüler in Afrika

Dass die Kinder von heute unsere Gegenwart von morgen bestimmen werden, ist kein Geheimnis. Dafür bedarf es entscheidungsfähiger, selbständiger, gebildeter Heranwachsender. Das wissen auch die Mächtigen in den armen Ländern dieser Welt. Deshalb wird es zum Beispiel in Afrika immer üblicher, den Kindern das Recht auf Bildung tatsächlich zu ermöglichen, indem die zu entrichtenden Schulgebühren zumindest für die Grundschule abgeschafft werden.

So auch in Uganda. In dem ostafrikanischen Land sind mehr als die Hälfte der Einwohner unter 18 Jahren; die meisten von ihnen stammen aus Großfamilien. Seit der Bildungsreform sieht die ugandische Regierung bis zum vierten Kind pro Familie von einem Schulgeld ab, was die Schulen beträchtlich gefüllt hat. Die Kinder werden unter Umständen lediglich gebeten hin und wieder beispielsweise einen Ziegelstein von zu Hause mitzubringen, wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll.

Außerdem gilt es, nicht bei dem Erreichten zu verharren, vielmehr weitere Missstände in den Schulen zu bereinigen: oft gibt es kein Lehrmaterial; Bücher, Schreibhefte und Stifte sind unter den Schülern rar; es gibt nicht ausreichend Lehrer, die dann in überquellenden Klassenräumen mit siebzig Schülern und mehr überfordert sind und die Prügelstrafe als einziges Mittel sehen, sich durchzusetzen; die Kinder sind eine uniforme Masse, die im Chor auf die Fragen des Lehrers antworten. Dennoch: die Kinder dürfen die Grundschule besuchen und werden dort mittags sogar verköstigt. (mehr …)