Schon seit dem 01. Januar 2008 gilt in Mecklenburg-Vorpommern das Nichtraucherschutzgesetz, das in M-V ein generelles Rauchverbot in allen Gaststätten, Kneipen, Cafés und Diskotheken vorsieht. Bis jetzt wurde die Einhaltung dieses Gesetzes nur bei konkreten Anzeigen überprüft, bei einem Verstoß wurde kein Bußgeld ausgesprochen. Das soll sich nun ändern: seit dem 01. August 2008 können Verstöße mit einer saftigen Geldstrafe geahndet werden. Raucher müssen mit einem Bußgeld von bis zu 500€ rechnen, Gaststättenbetreiber mit einem Bußgeld bis zu 10.000€. Ab September sollen in Greifswald unangemeldete Kontrollen durchgeführt werden.
Der Webmoritz hat sich für Euch auf den Weg gemacht und acht Greifswalder Innenstadt-Kneipen auf ihre Rauchfreiheit getestet. Wo jetzt noch Raucher geduldet werden, zeigt Euch unser Test.

Getestet wurden acht spontan aufgesuchte Kneipen in der Greifswalder Innenstadt: Café Caspar (Fischstraße), Café Ravic (Johann-Sebastian-Bach-Straße), das Caprice (Lange Straße), das Comix (Steinbeckerstraße), die Domburg (Domstraße), Die Falle (Am Schießwall), das Mitt’n drin (Domstraße) und das Pub.parazzi (Bahnhofstr./ Ecke Gützkower Straße).


Das Café Caspar ist drinnen ein absolutes Nichtraucher-Lokal, draußen gibt es aber eine Terrasse, wo auch geraucht werden darf.

Im Café Ravic darf weiterhin kräftig geraucht werden. Wer auf den blauen Dunst steht, ist hier genau richtig.

Das Caprice hat in den Sommermonaten auch draußen Sitzgelegenheiten, dort darf dann auch geraucht werden. Drinnen herrscht absolutes Rauchverbot.

Das Comix besteht zwar aus zwei Etagen, auf beiden darf allerdings nicht geraucht werden.

Auch die Domburg hat zwei Etagen. Im Moment darf unten noch geraucht werden, oben herrscht Rauchverbot. Wie lange in dem Kellergewölbe noch geraucht werden darf, steht noch nicht fest. Nach Aussagen von Kellnerin Anne wartet die Domburg auf die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes (siehe Infobox).

In der Falle am Schießwall kann/muss man sein Bier rauchfrei genießen.

Das Mitt’n drin hat sich seinen eigenen Weg gesucht und bezeichnet sich jetzt offiziell als „Raucherlokal”, es darf also weiterhin gequalmt werden Der Zutritt unter 18 Jahren ist allerdings ausdrücklich verboten.

Im Pub.parazzi besteht zwar ein offizielles Rauchverbot, wenn man aber nach einem Aschenbecher fragt, bekommt man auch einen und darf rauchen.

Fazit: In vier von acht getesteten Kneipen herrscht absolutes Rauchverbot. Zwei von ihnen bieten aber die Möglichkeit, sich draußen hinzusetzen und zu rauchen. In den anderen vier Kneipen darf weiterhin geraucht werden.

Infobox:

2005 lag der Raucheranteil in Mecklenburg-Vorpommern laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bei 36%. Im Vergleich hatte M-V damit mehr Raucher als alle anderen Bundesländer. Die höchsten Raucherquoten wurden bei den 20-24 Jährigen festgestellt.

Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 30. Juli 2008 darf unter bestimmten Voraussetzungen in kleinen Kneipen wieder straffrei geraucht werden. Dafür müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: es muss sich um eine Einraum-Gaststätte mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche handeln, es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden, es muss als Raucherlokal gekennzeichnet sein, Jugendlichen unter 18 Jahren muss der Zutritt verwehrt werden.
Das Urteil gilt zunächst nur für Baden-Württemberg und Berlin, in Mecklenburg-Vorpommern gilt weiterhin striktes Rauchverbot. Das Sozialministerium in Schwerin hat jedoch angekündigt, dass Gaststätten, die gegen das Nichtraucherschutzgesetz verstoßen, die Bedingungen des BVerfG aber erfüllen, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung nicht mit einem Bußgeld zu rechnen haben.