BAföG: BAföG-Empfänger dürfen 4.206 Euro in einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten dazuverdienen, bzw. ein Zwölftel des Betrages für jeden Monat des Bewilligungszeitraums. Jeder Euro, der diesen Freibetrag übersteigt, wird als Einkommen angerechnet und damit wird die Förderung um diesen Betrag gekürzt. Wer bei der Antragsstellung ein niedrigeres voraussichtliches Einkommen angegeben hat, als er tatsächlich erzielte, erhält einen Rückforderungsbescheid über das zuviel gezahlte BAföG, wenn das Einkommen den Freibetrag übersteigt. Ab 1. Oktober 2008 erhöht sich der Einkommensfreibetrag auf 400 Euro im Monat, also auf 4.800 Euro im Jahr. Achtung: Regelmäßige zusätzliche Zahlungen von Eltern oder Großeltern werden vom BAföG-Amt auch als Einkommen betrachtet.

Kindergeld: Kindergeld erhalten Eltern, deren Kinder in einem Jahr weniger als 7.680 Euro Einkünfte hatten. Sind die Kinder erwerbstätig (dazu zählt auch der Studi-Job), erhöht sich der Betrag um 920 Euro. BAföG wird um den Zuschussteil angerechnet, also zur Hälfte. Das BAföG-Darlehen bleibt hier außer Betracht. Unbedingt beachten: Liegt das Einkommen einen Euro über dem Grenzbetrag, wird das gesamte Kindergeld zur Rückzahlung fällig.

Krankenkasse: Die Einkommensobergrenzen sind unterschiedlich geregelt.

Geschrieben von Arik Platzek