Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf erklärt Fusionskontrolle für unzulässig.

In der heutigen mündlichen Verhandlung des Kartellsenats beim Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wurde die Fusion von Universitätsklinikum Greifswald und Kreiskrankenhaus Wolgast im Jahr 2005 als zulässig erklärt“, informierte Gunter Gotal, Kaufmännischer Direktor des Universitätsklinikums Greifswald. Entgegen der Auffassung des Bundeskartellamtes, das die Fusion Ende 2006 untersagt hatte, seien schon die Voraussetzungen einer Fusionskontrolle nicht gegeben gewesen. „Einer Kontrolle durch das Bundeskartellamt hätte es nicht bedurft“, teilt das OLG die Auffassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Das formale Urteil wird am Mittwoch, dem 7. Mai 2008, in Düsseldorf verkündet.

Bildungsminister Henry Tesch sowie der Aufsichtsratsvorsitzende des Universitätsklinikums, Staatssekretär Udo Michallik, beglückwünschten den Vorstand des Universitätsklinikums und den Landkreis Ostvorpommern zu diesem Ergebnis. „Ich bin sehr zufrieden, dass der Kartellsenat eine positive Entscheidung im Sinne einer gedeihlichen Entwicklung beider Krankenhaus- und Forschungsstandorte zum Wohle der Patienten, der Universität und der Region getroffen hat.?

?Ich hoffe nun auf eine ebenso positive Entscheidung des Bundeswirtschaftsministers im Verfahren zur Erteilung einer Ministererlaubnis, das eng durch das Bildungsministerium und konstruktiv durch den Wissenschaftsrat, dem mein besonderer Dank gilt, begleitet wurde“, sagte Tesch.