Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wurde am 1. September 1971 erlassen. Es war damals als Vollzuschuss gestaltet, man musste also nichts von der erhaltenen Unterstützung zurückzahlen. Ziel war es, im Bildungswesen Chancengleichheit zu etablieren und Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu weiterführender Bildung zu ermöglichen.

Im Laufe der Jahre wurde die Höhe der Zuschüsse zwar immer wieder erhöht, effektiv wurde die Versorgung der Empfänger im Vergleich zu deren Bedürfnissen jedoch immer schwächer. Auch die Anzahl der berechtigten BAföG-Empfänger ging immer weiter zurück. Der Tiefpunkt dieser Entwicklung lag 1998, bei nur noch 13 Prozent der Studenten. Erst unter der danach regierenden Rot-Grünen Koalition wurden viele der Einschränkungen zurückgenommen, die hauptsächlich während der Ära Kohl beschlossen worden waren. Im Jahr 2003 erhielten wieder 25 Prozent aller Studenten BAföG.
Studenten erhalten BAföG, wenn das BAföG-Amt entscheidet, dass sie dazu berechtigt sind. Weiterhin wird nur die Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges bezahlt, ausgenommen es greifen Härtefalle. Im Regelfall erhalten Studenten nur für ihr Erststudium eine Förderung nach dem BAföG, der Regelsatz beträgt 521 Euro. Heute wird der Zuschuss zur einen Hälfte als zinsloser Zuschuss gezahlt, zur anderen Hälfte als zinsloses staatliches Darlehen. Wer nicht durch einen sehr guten oder frühen Abschluss glänzen kann, muss diese Hälfte einkommensabhängig und vierteljährlich in Raten an das Bundesverwaltungsamt zurückzahlen. 

Geschrieben von Stephan Kosa