Innenminister rüffelt Oberbürgermeister

Auf die im Februar von der Fraktion der Linken beim Innenministerium eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister Dr. Arthur König gibt es inzwischen eine Reaktion. Wie die Ostsee-Zeitung in Ihrer heutigen Greifswald-Ausgabe berichtet, hat Innenminister Lorenz Caffier (CDU) Greifswalds Oberbürgermeister eine Rüge erteilt.

konig1Grund für die Beschwerde der Linken war die offensichtlich nicht rechtmäßige Vergabe eines Auftrags an einen Rechtsanwalt im Zuge des Verkaufs der WVG, der im Dezember vergangenen Jahres endgültig geplatzt war. Der Oberbürgermeister hatte den über 12000 Euro schweren Auftrag eigenhändig an den Rechtsanwalt Professor Frank Hardtke vergeben. Pikant an der Sache: Hardtke ist Königs Parteifreund (beide CDU) und sitzt zudem auch für die Bürgerschaft als sachkundiger Bürger in einem Ausschuss.

Hardtke wurde eingeschaltet, als der Deal bereits geplatzt war. Er war unter anderem an der Aushandlung der Rückzahlung von 1,5 Millionen Euro beteiligt, die von der Gesellschaft KVG als Entschädigung für den geplatzten Deal gezahlt wurden.

Caffiers Rüge enthält die Aufforderung an den Bürgermeister, „sich künftig rechtskonform zu verhalten.“ Laut Ostsee-Zeitung entgeht er weiteren rechtlichen Schritten nur, weil er sein Vorgehen im März nachträglich von der Bürgerschaft absegnen ließ.

Rüge als Racheakt? (mehr …)

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister König *update*

Die Fraktion der Linken in der Greifswalder Bürgerschaft hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberbürgermeister König eingereicht. Die Beschwerde sei am 13. Februar an das Innenministerium als zuständige Aufsichtsbehörde versandt worden, teilte die Linke mit.

konig1Grund für die Beschwerde ist die Vergabe eines Auftrags über ein Rechtsgutachten an die hiesige Sozietät „Hardtke, Svensson und Partner“, den der Bürgermeister eigenhändig erteilt hat. Professor Frank Hardtke ist nicht nur Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter an der Universität Greifswald, sondern zeitgleich auch sachkundiger Bürger für die CDU im Finanzausschuss der Bürgerschaft.

Die Linke beruft sich auf die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die städtische Hauptsatzung, in denen die freie Vergabe von Aufträgen an Bürgerschaftsmitglieder ausgeschlossen werden, ohne dass vorher eine Beratung in der Bürgerschaft darüber stattgefunden hat.

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Jörn Kasbohm sagte gegenüber dem webMoritz: „Für uns ist dieser offensichtliche Rechtsverstoß ein gefundenes Fressen. Jetzt können wir denen da oben mal schwarz auf weiß zeigen: Ihr habt gegen geltendes Recht verstoßen.“ Nicht nur in diesem Fall, auch beim gesamten WVG-Verkauf und darüber hinaus sei „alles im Stillen kämmerlein gelaufen und nichts öffentlich.“ Kasbohm: „Es ist unsere Aufgabe, Transparenz einzufordern.“ (mehr …)

Rechtsstreit um WVG-Anteilsverkäufe außergerichtlich beigelegt

Soeben ließ der stellvertretende Oberbürgermeister Reinhard Arenskrieger verlauten, man habe sich mit der KWG Kommunale Wohnen AG geeinigt: Die KWG zahlt 1,5 Millionen Euro an die Stadt und trägt im Gegenzug keinerlei Verantwortung bei etwaigen Forderungen der Beraterunternehmen. Das Geld ist fällig bis zum 5.1.2009. Zusätzlich übernimmt die KWG die Kosten für die Anwaltskanzlei, die den Vergleich erarbeitete. Damit ist der andauernde Rechtsstreit beider Parteien ohne richterlichen Entschluss beigelegt. Der Hauptausschuss der Stadt Greifswald stimmte dem Vergleich in seiner gestrigen Dringlichkeitssitzung zu.

Nach dem Scheitern der Anteilsübernahme von Aktien der Wohnungsbau-und Verwaltungsgesellschaft mbH durch die KWG, traten im November beide Vetragspartner vom Vertrag zurück. Daraufhin wurde zuletzt die gerichtliche Auseinandersetzung eingeleitet.

Stadt will vom WVG-Verkaufsvertrag zurücktreten und prüft Klage

Vor knapp zwei Wochen wurde bekannt, dass die Kommunale Wohnen AG (KWG) vom Kaufvertrag über den Anteilskauf an der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH (WVG) zurückgetreten ist.

Die KWG sollte für den Kaufpreis von 60 Millionen Euro einen Geschäftsanteil von 49,9 Prozent an der stadteigenen WVG erhalten. Der vereinbarte Betrag war eigentlich bis 31. Juli 2008 fällig, doch die KWG zahlte bis heute nicht. Laut Interview mit dem KWG-Finanzvorstand Sy Schlüter zahle die KWG nicht, da kein wirksamer Bürgerschaftsbeschluss vorliege.

Die Stadt, vertreten durch Oberbürgermeister Arthur König, äußerte sich heute in einer Presseerklärung erneut zu dem Vorgang. Laut Ansicht des Rathauses ist der Rücktritt der KWG unwirksam. „Nach Rücksprache mit unseren Anwälten gehen wir als Stadt nach wie vor davon aus, dass ein wirksamer Beschluss der Bürgerschaft vorliegt und damit alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt sind“, teilte Oberbürgermeister Dr. Arthur König mit.

Nun werde man aber den Kaufvertrag von Seiten der Stadt aufkündigen, heißt es weiter. Dies sei möglich, da sich die KWG mit der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises „in Verzug“ befinde. Damit erlösche dann die Verpflichtung der Stadt der KWG die Anteile der WVG zu übertragen, sowie die Zahlungsverpflichtung der KWG an die Stadt.

Zudem soll geprüft werden, ob ein Schadensersatzanspruch der Stadt gegen die KWG besteht. „Gegenwärtig wird geprüft, in welcher Höhe dieser geltend gemacht werden sollte, damit er Aussicht auf Erfolg hat“, so Dr. König. „Bevor wir allerdings Klage erheben, würden wir über unsere Anwälte versuchen, uns mit der KWG außergerichtlich zu einigen.“

60 Mio Euro WVG-Deal geplatzt: KWG vom Vertrag zurückgetreten

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/>Soeben wurde folgende Pressemitteilung der Stadt veröffentlicht:

Anteilsverkauf der Greifswalder WVG mbh kommt nicht zustande – KWG vom Vertrag zurückgetreten

Die KWG Kommunale Wohnen AG ist heute vom Vertrag über den Anteilskauf an der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH zurückgetreten. Das teilte soeben der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt, Dr. Arthur König, mit. In einem Schreiben der KWG hieß es zur Begründung, dass aus ihrer Sicht die Vertragsbedingungen nicht erfüllt seien und insbesondere ein wirksamer Zustimmungsbeschluss der Bürgerschaft fehle.

Dr. König zeigte sich vom Vorgehen der KWG überrascht und enttäuscht: „Im Vorfeld hatte es keinerlei Signale gegeben, dass die KWG vom Vertrag zurücktreten würde. Vielmehr hatte sie in allen Gesprächen betont, dass sie an der vertraglich vereinbarten Partnerschaft festhalten will. Bis zuletzt wurde an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet, um die vermeintlichen rechtlichen Probleme zu beseitigen.“

Der Oberbürgermeister machte deutlich, dass die Stadt den von der KWG erklärten Rücktritt für unbegründet hält, da der Bürgerschaftsbeschluss entgegen der fehlerhaften Rechtsauffassung der KWG wirksam ist. Dies haben auch das Innenministerium sowie ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Städte- und Gemeindetages bestätigt. Vor dem Hintergrund des vertragswidrigen Verhaltens der KWG behält sich die Stadt vor, die neue Situation rechtlich zu prüfen.“

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