von moritz.magazin | 28.01.2009
Landtag will vorlesungsfreie Zeit zur Einführung von 50 Euro Verwaltungskostenbeitrag nutzen
Bei den Demonstrationen gegen die geplante Verwaltungsgebühr am 16. Oktober 2008 erklärte der Vertreter der Landeskonferenz der Studierendenschaften (LKS), Thomas Schattschneider, und der ehemalige stellvertretende AStA-Vorsitzende, Sebastian Nickel, nach der Landtagssitzung: „Die überwiegende Mehrheit der geladenen Experten des Bildungsausschusses, also 18 von 22, lehnt den Gesetzesentwurf ab.“ Diese Zeit ist nun vorbei.
Während die Regierungskoalition aus CDU und FDP im bayerischen Landtag plant, den ehemals eingeführten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro abzuschaffen und dabei auf breite politische Zustimmung stößt, strebt die Regierungskoalition Mecklenburg-Vorpommerns aus SPD und CDU weiter darauf zu, diese andernorts bereits vergangenen Zeiten in unserem Bundesland Zukunft werden zu lassen. Bis zum Sommersemester 2009 soll ein Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro beschlossene Sache sein. (mehr …)
von Jabbusch | 27.09.2008
Der Bildungsminister und die Landesregierung planen zur Zeit die Einführung einer Verwaltungsgebühr, die bei 50 Euro pro Semester liegen soll. Über die Hintergründe der Gebühr hatten wir unter anderem hier berichtet. In einer neuen Pressemitteilung läßt unser AStA nun Befürchtungen verlauten, dass die Gebühr jederzeit mit einfachem Landtagsbeschluss erhöht werden könnte.
Außerdem kritisiert der AStA die Art, wie die Debatte geführt wird. Sie werde nicht auf Augenhöhe geführt. Die geplante Gebühr könnte zudem im Landeshaushalt versacken, ohne die Universitäten zu erreichen. Im folgenden veröffentlichen wir die Pressemitteilung des AStA der Universität Greifswald im Wortlaut:
„Die Debatte am Mittwoch im Landtag löste beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) der Universität Greifswald Verwunderung aus: Das ständige Ausweichen und Abwiegeln der Fakten durch die Regierungsfraktionen wird der Besorgnis der Studierenden, die Erhebung eines Verwaltungskostenbeitrag betreffend, nicht gerecht.
Die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen haben eine Vorliebe für Rechenspiele: Ob der Verwaltungskostenbeitrag nun pro Monat ungefähr 8,33 Euro, pro Tag ungefähr 27 Cent oder pro Stunde ungefähr 1 Cent tut nichtszur Sache – die 50 € Verwaltungskostenbeitrag müssen zweimal im Jahr im Zeitraum von wenigen Wochen gezahlt werden. Diese Milchmädchenrechnung steht leider in dem Gegensatz zu der – von Frau Lochner-Borst, der Vorsitzenden des Bildungsausschusses und der hochschulpolitischen Sprecherin der CDU Fraktion – geforderten „sachlichen Diskussion“. Unter sachlichen Diskussionen versteht der AStA Greifswald eine
n Meinungsaustausch auf Augenhöhe bei dem auch Gegenargumente zu diesem Gesetzentwurf wahrgenommen werden.
Die hochschulpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen wiegeln den Betrag von 50 € pro Semester als bezahlbar ab. Das Argument, dass auch sie früher immer Säumnisgebühren hätten zahlen müssen, kann man nicht gelten lassen: Studierende, die wenig Geld zur Verfügung haben werden nicht nachlässig mit ihrem Budget umgehen und die Zahlung einer Versäumnisgebühr riskieren.
Herr Brodkorb, der hochschulpolitische Sprecher der SPD Fraktion, gab ebenfalls zu, dass sich der Gesetzesentwurf an den des Freistaates Bayern anlehne. In Bayern fließen die Verwaltungsbeiträge allerdings direkt in den Haushalt des Landes und werden zu dessen Konsolidierung genutzt – die Hochschulen gehen leer aus. Zwar ist dies durch den Gesetzesentwurf ausgeschlossen aber indirekt könnten die Finanzmittel des Landes soweit zusammengestrichen werden, dass die Hochschulen mit den Einnahmen des Verwaltungskostenbeitrags keinen Gewinn machen. Der Gesetzesentwurf bleibt auch in sofern bedenklich,
dass in Zukunft eine Mehrheit des Landtages genügen würde, den Verwaltungskostenbeitrag weiter anzuheben. Die Studierenden und die Universitäten hätten darauf keinen Einfluss mehr.
Bei einer neuerlichen Änderung nur die Zahl „50″ durch eine Mehrheit im Landtag auf eine höhere geändert werden kann und somitnicht die Hochschulen, sondern der Landtag über die Höhe von Gebühren entscheidet.
„Hätte die Koalition sich wie behauptet an das Oberverwaltungsgerichtsurteil gehalten, hätten sie nur ein oder zwei Sätze ändern müssen. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ist der Vorwurf der versteckten Studiengebühren und der staatlichen Abzockeweiterhin gerechtfertigt.“, so der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel.“
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von Arik Platzek | 12.09.2008
Das Bildungsministerium MV erklärte gestern in einer Pressemitteilung, dass es die Einführung eines einheitlichen Verwaltungskostenbeitrages für erforderlich hält.
Das Bildungsministerium schreibt im Namen von Bildungsminister Henry Tesch in seiner Presseerklärung: „Eine entsprechende Novellierung des Landeshochschulgesetzes aus der letzten Legislaturperiode ist erforderlich geworden, nachdem das Oberverwaltungsgericht die Erhebung der Rückmeldegebühren auf der Grundlage der Hochschulgebührensatzung der Universität Greifswald für nicht ausreichend angesehen hatte. Damit drohen den Hochschulen empfindliche Einnahmeverluste für die Zukunft. Diese Gefahr gilt es mit den neuen gesetzlichen Vorschriften abzuwenden.Die Einnahmen, die die Hochschulen künftig erzielen können, stehen ihnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben direkt zur Verfügung. Insbesondere können die Hochschulen diese Mittel für die Verbesserung der Bedingungen von Studium und Lehre einsetzen.“
Bemerkenswert: Richter des OVwG Greifswald hatten während ihrer Urteilsverlesung zum rechtswidrigen Verwaltungskostenbeitrag der Uni Greifswald deutlich gemacht, dass zehn Euro Verwaltungskostenbeitrag trotz fehlender Rechtsgrundlage nicht ohne weiteres als unrechtmäßige „Studiengebühren“ zu identifizieren wären, sondern eben nur als unrechtmäßiger Verwaltungskostenbeitrag. Sie fügten hinzu, dass bei einem Beitrag in Höhe von 50 Euro trotz entsprechender Rechtsgrundlage die Einschätzung anders ausfallen könnte.
Sowohl der AStA Greifswald als auch der StuRa Rostock äußerten sich „empört“. Kritisiert wurde der Versuch, „Studiengebühren durch die Hintertür“ einzuführen. Entsprechende Kostenkalkulationen bleibt das Ministerium derweil schuldig. Das Bildungsministerium stellt in seiner Pressemitteilung eine Tabelle zur Verfügung, die neben den direkten Studiengebühren zusätzliche Verwaltungskostenbeiträge in den einzelnen Bundesländern auflistet. Diese haben eine Höhe von 40 bis 75 Euro. Für MV wurde derweil ein Beitrag in Höhe von 50 Euro veranschlagt.
Im Interview mit dem Bildungsminister Henry Tesch am 9. September 2008 konnten Redakteure des Moritz Magazins erfahren, dass diese zusätzlichen Gebühren „definitiv“ ab dem Sommersemester 2009 kommen sollen.Mehr erfahrt ihr im Interview im Moritz Magazin 72 oder ab 7. Oktober 2008 hier als Podcast.
Update vom 18. September 2008: In der AStA-Sitzung am 16. September wurden die Pläne der Landtagsfraktionen von CDU und SPD diskutiert. Festgestellt wurde, dass die Notwendigkeit einer Einführung von zusätzlichen Verwaltungsgebühren in jedem Fall nachvollziehbar sein und durch das Ministerium detailliert belegt werden muss. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro sei in keinem Fall akzeptabel. Der stellvertretende AStA-Vorsitzende Sebastian Nickel stellte klar, dass man sich diesen politischen Bestrebungen entschieden entgegenstellen muss. Andernfalls würde ein Öffnen der Tür für Verwaltungsgebühren vermutlich in naher Zukunft ein Brechen des Tores für Studiengebühren nach sich ziehen.
Als vorranging erforderlich fand der Vorschlag einer einheitlichen Positionierung aller Studierendenvertretungen im Bundesland volle Zustimmung. Geplant wird in nächster Zeit außerdem die Ausarbeitung eines Positionspapiers der Studierendenvertretungen und – sofern nötig – die Organisation von Demonstrationen. Als sehr schwierig wurde die genaue Abgrenzung von Studiengebühren und studienbezogenen Verwaltungsgebühren beurteilt. Anwesende Mitglieder des StuPa betonten, dass weiterhin das Studierendenparlament die Position der Studierendenschaft in bezug auf Studiengebühren bestimme und dieses Studiengebühren ablehnt.
Zur Zeit werden an den Hochschulen im Mecklenburg-Vorpommern bereits mehr als zwanzig unterschiedliche Verwaltungsgebühren erhoben, z.B. für die Ausstellung von Bibliotheksausweisen oder die Leihgebühr in Bibliotheken.
Mathias Brodkorb, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte derweil, die Regierungsfraktionen „wollen dieses Gebühren-Wirrwarr beseitigen und einen einheitlichen Verwaltungskostenbeitrag einführen. Das führt zu einer erheblichen Verwaltungsvereinfachung und schafft außerdem zusätzliche Rechtssicherheit für die Studierenden: Alle nicht im Gesetz ausdrücklich verankerten Gebühren sind künftig gesetzlich verboten.“
Hintergrund ist, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald am 12. März 2008 in einem Urteil feststellte, das §16 Abs. 5 des LHG keine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung zusätzlicher Verwaltungsgebühren darstelle. Die seit 2005 von der Universität Greifswald geforderten 10 Euro Verwaltungsgebühr je Semester wurden somit als rechtswidrige Gebührenerhebung zur Rückzahlung fällig. Die Notwendigkeit der neuen Regelung wurde, anders als durch Mathias Brodkorb, im neuen Gesetzesentwurf derweil mit der Erwartung weiterer Einnahmeverluste für die Hochschulen begründet.
Der AStA Greifswald wird an der ersten Lesung des Gesetzesentwurfes im Landtag M-V in Schwerin am kommenden Mittwoch, 24. September 2008, teilnehmen.
Link: Gesetzentwurf 5/1796 der Landtagsfraktionen von SPD und CDU, Pressemitteilung des Bildungsministeriums, PM des AStA Greifswald, PM des AStA Greifswald zur Eröffnung des Verfahrens zum Verwaltungskostenbeitrag
von Jabbusch | 25.03.2008
In einem kurzen Telefongespräch, konnte ich heute mit Simon Sieweke sprechen. Dieser hatte 2005 das gerichtliche Verfahren gegen die Universität zur 10-Euro-Studiengebühr (siehe Archiv) eingeleitet. Simon war zur Urteilsverkündung aufgrund einer schweren Erkrankung nicht persönlich vor Ort. Daher nun hier seine Bewertung als Nachreichung:
Als ihm erzählt wurde, dass das Gericht die 10 Euro Semester-Verwaltungsgebühr für unwirksam erklärt hatte, habe er sich „riesig gefreut“. Geärgert habe er sich jedoch ein wenig über seinen Anwalt. Da die Teilklage gegen die Immatrikulationsgebühr aufgrund eines Antragfehlers scheiterte, muss sich Simon die Kosten für das Verfahren mit der Universität teilen. Da Simon stellvertretend für die Studierendenschaft klagte, trägt der AStA die Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro. „Das war unclever“, ärgert sich Sieweke über die mangelnde Kommunikation.
Politisch in die Zukunft schauen wollte Simon nicht. Dazu fehle ihm inzwischen der Kontakt nach Mecklenburg-Vorpommern. Aber: „Die Universität hatte Gebühren erhoben, gegen die sich der Gesetzgeber ausgesprochen hatte. Wenn jetzt das Land Verwaltungsgebühren per Gesetz einführt, muss es sich wenigstens genau positionieren. Dann können die Studenten dagegen vorgehen. Immerhin gibt es in der Demokratie rechtsstaatliche Verfahren, die eingehalten werden müssen“.
Jetzt hofft er auf eine schnelle Rückerstattung der Gebühren. Er rechnet damit, dass die Universität allen Studenten auf Antrag sämtliche unrechtmäßig erhobenen Gebühren (also bis zu 40 Euro) zurückerstattet. Vom neuen AStA erwartet er dazu schnellstmöglich ein Verfahren und einen Zeitplan.
Generell wertet er das Urteil als Aufwertung der Studierendenschaft gegenüber der Universität. „Es ist nicht das erste Verfahren des AStA gegen die Universität, dass wir gewonnen haben. 2005 konnten wir bereits gegen die Schließung von Studiengängen für Bachelorstudenten erfolgreich klagen“, so Sieweke. Er hofft nun, dass sich die Universität in Zukunft mehr Mühe bei der rechtlichen Prüfung seiner Beschlüsse gibt.
Fotoquelle: Moritz-Magazin
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