von Christine Fratzke | 24.02.2011
Prüfungszeit ist oftmals Hausarbeitenzeit. Doch nicht alle Studierenden haben die gleichen Voraussetzungen, Seminararbeiten anzufertigen. Insbesondere die Geschichtsstudierenden müssen schon länger mit Einschränkungen leben: Die Fachbibliothek ist nicht zugänglich und auch an die Bestände der Alten Bibliothek in der Rubenowstraße ist es nicht leicht, heranzukommen. Doch wie der Lehrstuhlinhaber für Neueste Geschichte Professor Stamm-Kuhlmann bereits in der Ostesse-Zeitung verkündete, sind Historiker ohne Bücher wie eine Klinik ohne Operationssaal.

Setzten sich für die Geschichtsstudierenden ein: Erik, Philipp und Anne (v.l.n.r.).
Am 24. Februar wurde nun beschlossen, dass die Hausarbeiten der Geschichtsstudierenden nicht am 28. Februar, sondern erst am 28. März abgegeben werden sollen. Den vierwöchigen Aufschub erwirkten das StuPa und der AStA mit dem Geschäftsführenden Direktoren Professor Thomas Stamm-Kuhlmann. StuPa-Präsident Erik von Malottki, stellvertretender AStA-Vorsitzender Philipp Helberg und Referentin für Studium und Lehre Anne Lorentzen machten Stamm-Kuhlmann klar, „dass die Studierbarkeit im Fach Geschichte starkt eingeschränkt sei.“ Erik von Malottki ergänzt: „Wir sehen nicht, dass die Hausarbeiten so adäquat angefertigt werden können.“
Dies bestätigte der Lehrstuhlinhaber für Neueste Geschichte und unterstützte die Studierendenvertreter. Auf die Initiative von Professor Stamm-Kuhlmann und Anne, Erik und Philipp wurde der Kontakt mit dem Prüfungsausschuss und dem Prüfungsamt erstellt. So wurde erwirkt, dass die Hausarbeiten von Bachelor-, Master- und Generalstudies-Studierenden in Geschichte erst in vier Wochen abgegeben werden müssen. Außerdem werden wohl alle Prüfungsleistungen im Fach mit dem Wissen bewertet, dass Fachliteratur nur eingeschränkt zur Verfügung stünde. Ein weiterer kleiner Lichtblick ist es, dass es ab dem 28. Februar möglich wird, Bücher aus der Fachbibliothek zu bestellen, die dann in der Universitätsbibliothek abgeholt werden können.
Besonders positiv bewerten die AStA- und StuPa-Vertreter die Kooperation mit dem Historischen Institut. „Wir finden es gut, dass das Institut den Sorgen und Nöten der Studierenden aufgeschlossen ist“, erläuterte StuPa-Präsident Erik. Lobende Worte findet Philipp Helberg für den Direktor des Instituts: „Wir haben uns das so vorgestellt. Auch die Inititiative von Professor Stamm-Kuhlmann begrüßen wir.“ Außerdem verweist Erik noch auf die Mahnwache am 25. Februar vor dem Historischen Institut und hofft, dass viele kommen werden.
Foto: Christine Fratzke
von David Vössing | 22.02.2011
Am Mittwoch befasste sich der Senat in erster Lesung mit dem Entwurf einer Rahmenprüfungsordnung, die von einer Studienkommission erarbeitet wurde. Mitglied der Studienkommission ist StuPa-Präsident Erik von Malottki. Mit ihm sprach webMoritz-Redakteur David Vössing über die Änderungen.

StuPa-Präsident Erik von Malottki war an der Erarbeitung der neuen Rahmenprüfungsordnung beteiligt.
webMoritz Was sind die wesentlichen Änderungen der Rahmenprüfungsordnung?
Erik von Malottki Gegenüber den alten Studienordnungen gibt es mehrere Änderungen für Studierende. Jetzt wird endlich ein Teilzeitstudium möglich. Wir haben die Zugänge zum Teilzeitstudium extrem erleichtern können. Ein Teilzeitstudium bedeutet, dass man nur die Hälfte aller Veranstaltungen belegen muss und somit aus zwei Semestern vier Semester macht. Gründe können Schwangerschaft, Ehrenamtstätigkeit, Familie, Arbeitsbelastung, Pflege von Familienangehörigen oder andere Gründe, die einen Studenten an der Fortsetzung des Studiums hindern können.
„Endlich wird ein Teilzeitstudium möglich“
webMoritz Würde das auch für heutige Studenten gelten, wenn beispielsweise ein Bachelor-Student im vierten Semester sagt, er will das fünfte und sechste Semester in Teilzeit machen?
Erik Laut der jetzigen Formulierung der Rahmenprüfungsordnung noch nicht. Diese Rahmenprüfungsordnung gilt erst für Studierende, die ihr Studium neu aufnehmen. Für Bachelor-Studierende, die ihren Master in Greifswald machen wollen, steht diese Möglichkeit aber offen. Wir wollen erreichen, dass dies auch für Studierende gilt, die jetzt schon ihr Studium aufgenommen haben.
webMoritz Was sind weitere Änderungen in der neuen Rahmenprüfungsordnung?
Erik Wir konnten umfangreiche Verbesserungen durchsetzen, beispielsweise die Forderung des Bildungsstreiks erfüllen, den Prüfungsdruck zu senken. Es ist künftig so, dass 30 Prozent der Bachelor-Module als bestanden oder nicht bestanden gewertet werden können. In einem Master sind es 20 Prozent. Ein anderer wichtiger Punkt ist, dass zwischen 10 und 40 Prozent der Noten nicht in die Endnote eingehen. Das bedeutet beispielsweise für die Philosophische Fakultät, dass die General Studies komplett nicht mehr in die Endnote eingehen müssen.
„Weniger restriktive Bearbeitungszeiten bei Hausarbeiten“
webMoritz Siehst du Verbesserungen bei anderen Prüfungsleistungen?

Mit der Rahmenprüfungsordnung sieht Erik von Malottki Forderungen des Bildungsstreiks umgesetzt.
Erik Bei Hausarbeiten haben wir das Problem von restriktiven Bearbeitungszeiten, für Bachelor- und Masterstudenten ist das der 28. Februar im Wintersemester. In Zukunft müssen die Fachprüfungsordnungen Rücksicht darauf nehmen, wie viele Prüfungsleistungen der Studierende in dieser Zeit zu absolvieren hat und die Bearbeitungszeit entsprechend anpassen.
webMoritz Wie siehst du die Rahmenprüfungsordnung insgesamt?
Erik Die jetzige Rahmenprüfungsordnung ist ein enormer Fortschritt für die Studierendenschaft. Die Ziele des Bildungsstreiks konnten umgesetzt werden. Wir sind auf einem guten Weg durch die Rahmenprüfungsordnung und das neue Landeshochschulgesetz, Bologna studierbar zu machen. Jetzt müssen die Fakultäten die Änderungen in die Fachprüfungsordnungen bringen. Das wird auch Aufgabe der Studierendenvertretung sein. Wir hoffen da auf Hilfe der Fachschaften.
„Änderungen in Fachprüfungsordnungen bringen“
webMoritz Inwiefern sind denn die Diplom-Studiengänge oder das Staatsexamen von der Rahmenprüfungsordnung betroffen?
Erik Bei den Diplom-Studiengängen gibt es keine großen Veränderungen. Für Staatsexamen-Studiengänge gilt die Rahmenprüfungsordnung nicht, weil es dafür eine gesetzliche Regelung gibt.
webMoritz Erik, danke für das Gespräch.
Fotos: David Vössing, Christine Fratzke, Archiv (Bildungsstreik)