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/>Soeben wurde folgende Pressemitteilung der Stadt veröffentlicht:

Anteilsverkauf der Greifswalder WVG mbh kommt nicht zustande – KWG vom Vertrag zurückgetreten

Die KWG Kommunale Wohnen AG ist heute vom Vertrag über den Anteilskauf an der Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Greifswald mbH zurückgetreten. Das teilte soeben der Oberbürgermeister der Universitäts- und Hansestadt, Dr. Arthur König, mit. In einem Schreiben der KWG hieß es zur Begründung, dass aus ihrer Sicht die Vertragsbedingungen nicht erfüllt seien und insbesondere ein wirksamer Zustimmungsbeschluss der Bürgerschaft fehle.

Dr. König zeigte sich vom Vorgehen der KWG überrascht und enttäuscht: „Im Vorfeld hatte es keinerlei Signale gegeben, dass die KWG vom Vertrag zurücktreten würde. Vielmehr hatte sie in allen Gesprächen betont, dass sie an der vertraglich vereinbarten Partnerschaft festhalten will. Bis zuletzt wurde an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet, um die vermeintlichen rechtlichen Probleme zu beseitigen.“

Der Oberbürgermeister machte deutlich, dass die Stadt den von der KWG erklärten Rücktritt für unbegründet hält, da der Bürgerschaftsbeschluss entgegen der fehlerhaften Rechtsauffassung der KWG wirksam ist. Dies haben auch das Innenministerium sowie ein in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Städte- und Gemeindetages bestätigt. Vor dem Hintergrund des vertragswidrigen Verhaltens der KWG behält sich die Stadt vor, die neue Situation rechtlich zu prüfen.“

Der webMoritz hatte bereits im Juli über das zweifelhafte Zustandekommen des WVG-Verkaufes und die zweifelhaften Hintergründe der KWG AG berichtet. Den „WVG-Report“ könnt ihr hier noch einmal lesen.

Der Hintergrund in Kürze:

  1. Die WVG ist die größte Wohnungsgesellschaft in Greifswald. In ihr wohnen ca. 20.000 Einwohner. Hauptsächlich sind es alte DDR-Plattenbauten.
  2. Die Stadt als Eigentümer der WVG wollte sich vom ihren Schuldenberg von über 20 Millionen Euro befreien, indem sie einen 50prozentigen Anteil der WVG verkauft.
  3. Gegen die Mehrheit der Einwohner (86 % stimmten in einem Bürgerentscheid dagegen; Ergänzung 25.11: der Entscheid erreichte jedoch nicht das Mindesquorum von 25 Prozent Wahlbeteiligung), entschloss sich die Bürgerschaft (CDU-Fraktion sowie einzelne SPD-Abgeordnete) am 8. Juli für den Verkauf.
  4. Neuer Miteigentümer sollte die KWG AG aus Hamburg werden, die dafür 60 Millionen Euro geboten hatte. Die KWG AG galt jedoch bei den Kritikern des Verkaufs als zwielichtige Immobilieninvestor.
  5. Der gesamte Prozess des WVG Verkaufs war intransparent. Nur durch einen Abstimmungsfehler der CDU wurde die Bürgerschaft im Laufe der Sitzung doch noch öffentlich. Da die Bürgerschaftssitzung jedoch im Vorfeld als „nicht-öffentlicht“ deklariert war, klagten vier Bürgerschaftsmitglieder gegen den Verkaufsbeschluss. Die Klagen wurden jedoch aus formellen Gründen abgewiesen.
  6. In diesem Zusammenhang wurde der ehemalige Verwaltungs- und Landesverfassungsrichter Helmut Wolf, der die Bürgerschaftsmitglieder juristisch beriet und sich damit gegen die Stadtverwaltung und Bürgermeister stellte, von der Ostsee-Zeitung massiv öffentlich angegriffen. Auch darüber berichtete der webMoritz ausführlich. Inzwischen ist in diesem Zusammenhang ein Beschwerdeersuchen gegen die OZ beim deutschen Presserat anhängig.
  7. Obwohl der Bürgerschaftsbeschluss durch das Innenministerium abgesegnet wurde, lehnte die KWG die Überweisung der Summe ab. In einem Interview mit dem webMoritz erklärte der Geschäftsführer der KWG AG, dass man ebenfalls an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses zweifle. Das Geld aber habe man und man wolle bis Ende des Jahres eine Klärung herbeiführen.
  8. Und nun das endgültige Aus für den Deal.