Lehren, Forschen, Ausbeuten

Lehren, Forschen, Ausbeuten

Am 20. April dieses Jahres kam es zu einer Verhandlung am Rostocker Arbeitsgericht, die für viele studentische Beschäftigte in Verwaltungsaufgaben für Veränderungen sorgen könnte. Bereits in den letzten Jahren gab es des Öfteren ähnliche Klagen und Rechtssprechungen, was die Beschäftigung studentischer Hilfskräfte in Verwaltungstätigkeiten betrifft – in Berlin wurden bereits erste Maßnahmen getroffen. Anderen Hochschulen geht langsam der Po auf Grundeis. Darüberhinaus machen die Gewerkschaften Druck, um einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu erkämpfen. Klage? Studentische Beschäftigte? Verwaltungstätigkeiten? Tarifvertrag? Was? Wir erklären es Euch!

Vor dem Arbeitsgericht Rostock klagte ein Student mit Hilfe der GEW (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft) und dem DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund). Grundlegend ging es dabei um die Anstellung als studentische Hilfskraft und die Vertragsbedingungen. Dass die Vertrags- und Arbeitsbedingungen von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften nicht unbedingt den Vorzeigebedingungen des deutschen Arbeitsmarktes entsprechen, ist manchen klar, aber noch lange nicht allen studentischen Beschäftigten. Dabei gehören von allen Beschäftigten an M-Vs Hochschulen ganze 28,4% der „Statusgruppe: wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte“ an. Für das Jahr 2020 beliefen sich die exakten Zahlen auf 8.462 Beschäftigte an allen Hochschulen M-Vs, von denen 2.406 Beschäftigte Hilfskräfte waren.

Arbeiten, um das Studium zu finanzieren

In den Wintersemestern 2020/2021 und 2021/2022 waren rund 2,49 Millionen Menschen an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Durch BAföG unterstützt wurden dabei lediglich 465.543 Studierende. Somit bezieht der Großteil der Studierenden den Lebensunterhalt aus anderen Quellen. Zu diesen Quellen gehören Eltern und weitere Angehörige, aber auch die eigene Erwerbstätigkeit. Laut dem Statistischen Bundesamt zeigen die Zahlen für das Jahr 2019, dass etwas mehr als die Hälfte der Studierenden durch ihre Angehörigen monetär unterstützt wird und ein Drittel der Studierenden von der eigenen Erwerbstätigkeit lebt. Klassische Jobs für Studierende findet man in der Gastronomie und im Einzelhandel – Regale einräumen, an der Kasse arbeiten. Viele Studierende haben jedoch auch das Privileg, an ihrer Hochschule als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft zu arbeiten. Doch ist das überhaupt ein Privileg?

Hochschulen locken die Studierenden mit „klaren“ Arbeitsverträgen, einem Fuß in der Tür der Wissenschaft und Rücksichtnahme auf Prüfungsphasen. Studentische Hilfskräfte erhalten zumindest Mindestlohn und man muss sich nicht mit unfreundlichen Gästen in der Gastronomie herumschlagen, die nicht einmal Trinkgeld geben wollen. Eigentlich klingt das alles sehr gut und voll cool und praktisch. Arbeitsrechtlich ist hier jedoch einiges fragwürdig. Das könnt ihr euch gar nicht vorstellen, weil die Universitäten ja staatliche Institutionen sind? Let’s see what’s coming next!

Die rechtlichen Hintergründe

Gehen wir einmal in die rechtliche Materie. Betrachtet man die zwei Seiten Arbeitsvertrag, die uns die Universität Greifswald vorsetzt, stehen in diesen zwei Paragraphen drin, auf die sich bezogen wird: Einmal Paragraph 6 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) und Paragraph 79 des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V). Den genauen Text findet ihr sowohl in den Verlinkungen, als auch in den folgenden Aufklappboxen:

§ 6 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfstätigkeiten (WissZeitVG)
Befristete Arbeitsverträge zur Erbringung wissenschaftlicher oder künstlerischer Hilfstätigkeiten mit Studierenden, die an einer deutschen Hochschule für ein Studium, das zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt, eingeschrieben sind, sind bis zur Dauer von insgesamt sechs Jahren zulässig. Innerhalb der zulässigen Befristungsdauer sind auch Verlängerungen eines befristeten Arbeitsvertrages möglich.
§ 79 LHG M-V – Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte

(1) Den wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften obliegen Dienstleistungen in der Lehre, Forschung und in Entwicklungsvorhaben sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordern. Als Tutorinnen und Tutoren unterstützen sie im Rahmen der Studienordnungen studentische Arbeitsgruppen im Studium. Sie werden mit weniger als der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt.

(2) Die wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte werden einem Fachbereich, einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einer Betriebseinheit zugeordnet. Diese sind für die fachliche und didaktische Betreuung der Tutorien verantwortlich. Soweit sie dem Aufgabenbereich einer Professorin oder eines Professors oder einem sonstigen Hochschulangehörigen mit Lehr- und Forschungsaufgaben zugewiesen sind, sind diese weisungsbefugt.

(3) Voraussetzung für die Einstellung als wissenschaftliche Hilfskraft ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Als studentische Hilfskraft kann eingestellt werden, wer in einem Studiengang immatrikuliert ist, der zu einem ersten oder einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt.

(4) Die Befristung von Arbeitsverhältnissen der wissenschaftlichen Hilfskräfte, die bereits ein Hochschulstudium mit einem Master oder einem vergleichbaren Grad abgeschlossen haben, ist bis zu einer Dauer von zwei Jahren zulässig.

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz besagt demnach im Groben erst einmal, wie lang so ein Vertrag befristet sein darf. Außerdem müssen studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte immatrikulierte Studierende sein und ihre Arbeitsverträge dürfen innerhalb der maximalen Laufzeit verlängert werden. Das kann vermutlich jede*r aus diesen zwei Sätzen herauslesen. Die jeweiligen Landeshochschulgesetze bzw. Hochschulrahmengesetze der Länder regeln die genaueren rechtlichen Punkte der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.

Im Landeshochschulgesetz M-V wird klarer definiert, was eigentlich eine studentische und eine wissenschaftliche Hilfskraft ist. Außerdem werden die Arbeitsbereiche studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte betrachtet. Diese Arbeitsbereiche liegen „in der Lehre, Forschung und in Entwicklungsvorhaben sowie die damit zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben, die nicht die Einstellungsvoraussetzungen für wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfordern“.

Gerade der letzte Teil des ersten Satzes aus Paragraph 79 (1) LHG M-V ist von immenser Bedeutung. Denn daraus ergibt sich, dass Tätigkeiten in Rechenzentren, (Studierenden)Sekretariaten, Bibliotheken und International Offices eben nicht rechtens sind. Studentische Hilfskräfte in diesen Bereichen haben einen Anspruch auf Tarifvergütung, teils sogar unbefristete Arbeitsverträge und vor allem: vernünftige Arbeitnehmer*innenrechte. Bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch: Hilfskräfte, die in tatsächlichen Hilfskraftstellen arbeiten, stehen diese Rechte nicht zu. Schade Schokolade.

Warum klagen? Die Bedingungen sind ja okay.

Ja, die Bedingungen sind okay. Aber mehr eben auch nicht. Seit zwei Jahren gibt es nun immerhin einen Paragraphen zum Erholungsurlaub in studentischen Arbeitsverträgen – zuvor gab es keinerlei Erklärungen zu Urlaub und ob dieser den Studierenden überhaupt zusteht. Bis heute ist nicht vollständig geklärt, wie man seinen Urlaub „einreicht“. Jede Dienststelle handhabt dies unterschiedlich. Viele Hilfskräfte wissen ebenfalls nicht, dass sich ihr monatlicher Stundensatz – bei Arbeit ohne feste Arbeitszeiten – reduziert, wenn in einem Monat Feiertage auf Werktage fallen. Ja, richtig! Ihr müsst dann weniger arbeiten! Bei festen Arbeitszeiten habt ihr da logischerweise einfach frei, ohne nacharbeiten zu müssen.

An keiner Stelle wird über die Rechte, die studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte haben, aufgeklärt. Niemand sieht sich in dieser Verantwortung – betrachtet man den (rechtswidrigen) Einsatz einiger Hilfskräfte an Hochschulen, wird deutlich, warum dies nicht die Hochschulen selbst tun. Darüber hinaus steht studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften auch keine Personalvertretung an Hochschulen zu, denn das sind ganz spezielle Rechte.

Doch irgendwer muss doch für Aufklärung sorgen?! Ja – die Gewerkschaften, die sich übrigens für vernünftige Arbeitsbedingungen und Vergütung aller studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte einsetzen. An vielen Hochschulen übernehmen die Aufklärung die Hochschulgruppen der Gewerkschaften. Auch an der Universität Greifswald hat sich eine Hochschulgruppe des DGB neu gegründet – im Interview auf dem webmoritz. könnt ihr mehr darüber erfahren. An anderen Hochschulen klären die Studierendenvertretungen (AStA und StuRa) ebenfalls über die Rechte der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte auf. Manche Studierendenschaften haben sogar eigene Interessensvertretungen gründen können.

Es gibt diverse Handreichungen, in welchen die Gewerkschaften die arbeitsrechtlichen Ansprüche von Hilfskräften niedergeschrieben haben. Finden kann man solche Handreichungen beispielsweise bei ver.di und auch der GEW. Dort sind verhältnismäßig kurz und absolut verständlich eure Rechte und Ansprüche als Hilfskraft formuliert.

Endlich ist es doch passiert!

In Rostock hat nun scheinbar ein studentischer Beschäftigter gegen seine Anstellung geklagt. Die Begründung liegt in der oben aufgeführten Situation: Als studentische Hilfskraft erhält man an allen Hochschulen – mit Ausnahme Berlin, aber dazu kommen wir noch! – (kurze) befristete Verträge unter der Bedingung, dass man auch Hilfskrafttätigkeiten ausführt. Jedoch war Letzteres bei ihm scheinbar nicht der Fall. Daraus ergibt sich einerseits, dass die Befristung nach Paragraph 6 des WissZeitVG hinfällig ist und andererseits, dass er aufgrund seiner Tätigkeit auch nicht mehr als Hilfskraft vergütet werden darf. Ihm steht danach Tariflohn (und der dazugehörige Tarifvertrag!) zu. Hierzu gab es bereits im Vorfeld wegweisende Urteile. Das Arbeitsgericht Rostock beruft sich auf die beiden Urteile 7 Sa 143/18 des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg und 7 AZR 245/20 des Bundesarbeitsgerichts.

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das nun potentiell weitreichende Folgen. Viele Stellen an der Universität werden widerrechtlich von Hilfskräften besetzt, obwohl an deren Stelle eigentlich Fachpersonal sitzen, arbeiten und vor allem entsprechend bezahlt werden müsste. Folglich kann es nun durchaus so kommen, dass diese Stellen erst einmal wegfallen und nach und nach zu richtigen Stellen umgewandelt werden. Dies würde aber eben höhere Kosten bedeuten, denn solche Stellen werden entsprechend tarifvertraglich vergütet. In Berlin läuft dieser Prozess bereits seit vielen Jahren mit größeren Problemen.

Oft geschrieben, doch nie erklärt: Tarifvertrag!

So ein Tarifvertrag ist richtig praktisch. In diesem ist im Prinzip alles festgeschrieben. An deutschen Hochschulen – mit Ausnahme von Hessen – gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Ausgehandelt wird dieser von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf Arbeitgeber*innen-Seite und der GEW, ver.di und dem dbb beamtenbund und tarifunion auf Arbeitnehmer*innen-Seite. In so einem Tarifvertrag sind dann verschiedene Punkte klar und deutlich geregelt, wie beispielsweise Arbeitszeiten, Eingruppierung, Urlaubsanspruch, Verfahren im Krankheitsfall und Sonderzahlungen – wie die Corona-Sonderzahlung! Nach Tarifvertrag beschäftigte Personen haben einen Anspruch auf die darin geregelten Punkte. Da der Tarifvertrag jedoch nicht für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte gilt, haben diese auch keine Ansprüche darauf.

Zwischen gesetzlichem Mindestlohn und Höchstsätzen

Was die Vergütung betrifft, hat sich die TdL für etwas Besseres entschieden: festgesetzte Höchstsätze. Richtig, HÖCHSTsätze, nicht Mindestsätze. Außerdem stellt die TdL es den Bundesländern frei, ob studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte eine Sonderzahlung (beispielsweise Weihnachtsgeld) erhalten. Jedoch haben die Hilfskräfte keinen Anspruch auf die Zahlung. Ein kleiner Erfolg ist immerhin der Fakt, dass seit 2008 die Höchstsätze für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte – dank Druck der Gewerkschaften – wieder gestiegen sind und zwar ungefähr mit den Tariferhöhungen der Tarifbeschäftigten. Zwischen den 1990ern und 2008 sind diese Sätze nämlich nicht angepasst worden, während der Tariflohn jedoch erhöht wurde. Außerdem liegen die Sätze der Hilfskräfte – dank gesetzlichem Mindestlohn – bei mindestens 9,82€.

Diese Höchstsätze bedeuten dennoch: Jedes Bundesland kann den Hochschulen das Entgelt der Hilfskräfte eigens vorschreiben, welches zwischen dem gesetzlichen Mindestlohn (derzeit 9,82€, ab 01.07.2022 bei 10,45€) und dem Höchstsatz der TdL liegt. Außerdem wird dort nach wie vor in die Tarifgebiete Ost und West unterteilt – die Höchstsätze für 2018 im Tarifgebiet Ost lagen somit knapp 48 Cent unter den Höchstsätzen im Tarifgebiet West. Wobei es auch schon an ein Wunder grenzen würde, könnten wir die innerdeutsche Grenze 35 Jahre nach dem Mauerfall bereits hinter uns lassen.

Die Ausnahme oder auch das Paradies: Berlin

In unserer Bundeshauptstadt läuft sicher einiges falsch – eines jedoch nicht: der Zusammenhalt studentischer Beschäftigter und ihr Arbeitskampf. Im Jahr 2018 haben die studentischen Beschäftigten in Berlin mehrere Tage (es waren 41 an der Zahl) gestreikt, unter anderem zur Langen Nacht der Wissenschaft, die nicht nur von Berliner*innen gut besucht wird. Die genaue Chronik zum Streik ist abrufbar zum Nachlesen. Bereits vor vier Jahren forderten die Berliner Studierenden einen Lohn, mit dem es sich in Berlin auch leben lässt – 14€ wurden gefordert. Den Tarifvertrag hatten Berliner Studierende zu diesem Zeitpunkt bereits – die Hochschulen haben sich jedoch bei der Lohnerhöhung quergestellt. Eine Lohnerhöhung, die 2001 zuletzt in Berlin stattgefunden hat. Nach 17 Jahren ohne Erhöhung der Löhne studentischer Beschäftigter haben genau diese dann den Schlussstrich gezogen – mit Erfolg. Die Inhalte des 2018er Tarifvertrags TVStud III kann man in einer Broschüre der GEW Berlin nachlesen, falls man mal kurz ins Traumland abschweifen möchte.

Licht am Ende des Tunnels?

Vielleicht ist es an einigen Hochschulstandorten noch nicht zum Streik gekommen, doch aktuell ist Bewegung im Spiel. In den letzten fünf Jahren kam es häufiger zu Klagen bezüglich der rechtswidrigen Anstellung ausgewählter Hilfskräfte in besagten Verwaltungstätigkeiten. Außerdem setzen sich vor allem die GEW und ver.di gegenüber der TdL für studentische Beschäftigte ein, sodass Tarifverträge auch außerhalb Berlins denkbar sind und zwar für alle studentisch Beschäftigten.

Beide Gewerkschaften stehen zusätzlich hinter der TVStud-Initiative, die auch in den Rest der Republik überschwappt. Die Initiative setzt sich deutschlandweit für die tariflichen Belange der studentischen Beschäftigten ein. Bereits im letzten Wintersemester kam es an vielen deutschen Hochschulstandorten zu Streiks der studentischen Beschäftigten. Leider ist es in M-V noch verhältnismäßig ruhig – wobei die aktuelle Landesregierung einen TVStud in ihrem Koalitionsvertrag stehen hat. Das alleinige Festschreiben reicht jedoch nicht aus – manchmal braucht es Druck, damit Dinge auch endlich umgesetzt werden.

Aktuell läuft über die TVStud-Initiative eine Befragung für Studierende, die in den letzten 12 Monaten als studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte gearbeitet haben. Diese Befragung soll eine Bestandsaufnahme der Arbeitsbedingungen an deutschen Hochschulen geben. Mit Hilfe dieser Bestandsaufnahme, die in Kooperation mit dem Institut für Arbeit und Wirtschaft der Uni Bremen durchgeführt wird, sollen die kommenden Verhandlungen mit der TdL bestritten werden, damit auch außerhalb Berlins bessere Arbeitsbedingungen herrschen können. Denn hier kommt der zweite Lichtblick: die TdL hat nun zumindest zugestimmt, das Thema zu besprechen.

Unser Ziel war, den tariflosen Zustand für diese große Beschäftigtengruppe endlich zu beenden. Das Thema war noch in der letzten Verhandlungsnacht in Potsdam ein großer Konfliktpunkt. Am Ende war nicht mehr als eine Gesprächszusage erreichbar. In den Gesprächen solle es zunächst um eine „Bestandsaufnahme über die Beschäftigungsbedingungen der studentischen Hilfskräfte“ gehen. Das bedeutet aber auch: Zum Thema TV Stud besteht keine Friedenspflicht. Der Kampf geht weiter!

GEW zur Tarifrunde 2021

Was bleibt…

…ist der noch fehlende Tarifvertrag. Setzt euch für eure Ansprüche und Rechte ein – und vor allem: Nehmt noch bis zum 30. Juni an der Befragung der TVStud teil, wenn ihr derzeit Hilfskräfte seid oder innerhalb der letzten 12 Monate Hilfskräfte wart. Allein durch die Teilnahme an der Befragung könnt ihr potentiell die Arbeitsbedingungen zukünftig verbessern. Das tut nicht weh, dauert auch nicht lang, aber hat einen Impact. Informiert euch außerdem sehr gern weiter auf der TVStud Website, die auch eine deutschlandweite Vernetzung bietet.

Beitragsbild: TVStud

Auf dem Weg zum Tarifvertrag? Die neue Hochschulgruppe der DGB Jugend

Auf dem Weg zum Tarifvertrag? Die neue Hochschulgruppe der DGB Jugend

Zwischen Pandemie-Frust, aufgenommenen Vorlesungen, ruckelnden Seminaren und dieser einen letzten Folge auf Netflix, haben sich drei Studierende gedacht, dass es eine gute Zeit wäre, um eine neue Hochschulgruppe zu gründen. Wieso eine Gewerkschaft auch an einer Uni hilfreich ist und was es mit TVStud auf sich hat: Anna hat die Antworten!

Es ist Donnerstagnachmittag. Während über Greifswald erstmalig wieder die Sonne scheint, treffe ich mich mit Anna Kunow auf Jitsi. Wir haben uns verabredet, um eine Runde über die Gründung der DGB HSG zu sprechen.

Hallo Anna! Bevor wir hier mit den tiefen inhaltlichen Fragen starten, würde ich mit einer einfachen Frage anfangen: Was ist eigentlich der DGB?

Der DGB ist, wenn man es ausschreibt, der Deutsche Gewerkschaftsbund. Das ist der Dachverband verschiedener Gewerkschaften. Diese Gewerkschaften sind in unterschiedlichen Bereichen tätig und der Deutsche Gewerkschaftsbund ist die Gemeinschaft aus genau diesen. Im DGB sind 8 Gewerkschaften vertreten, unter anderem ver.di und auch die GEW (Anm. d. Red.: ver.di Dienstleistungsgewerkschaft und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft)

Und ihr dachtet euch jetzt: Lasst doch einfach mal eine Hochschulgruppe gründen? Wie kam es denn dazu und wann habt ihr euch so richtig gegründet?

Die Idee entstand in der Stipendiat*innen-Gruppe der Hans-Böckler-Stiftung. Das war Ende 2020 bis Anfang 2021. Da unsere Gruppe aber nicht besonders groß ist und auch Corona uns vor Probleme gestellt hat, dauerte es nach der ersten Idee allerdings noch etwas. Dann haben wir uns Hilfe von unserem Jugendbildungsreferenten, Robin, geholt. Er arbeitet bereits mit der DGB-Hochschulgruppe in Rostock zusammen und konnte uns da helfen. Zur Umsetzung kam es dann im Mai und Juni 2021. Dann kam die klassische Frage nach Räumen und Werbung – da hat Robin auch wieder geholfen.
Am 10. November 2021 haben wir uns richtig gegründet. Wir haben ein Statut und eine Sprecherin gewählt – das bin in dem Fall ich. Bei dem Gründungstreffen waren wir drei Gewerkschaftsmitglieder. Mittlerweile sind drei Aktive sowie eine Person, die hoffentlich in Zukunft bei uns anfangen wird und wir beschäftigen uns aktiv mit der Suche nach neuen Leuten. Um gut und regelmäßig zu arbeiten bräuchten wir vermutlich eine Handvoll Leute, die aktiv sind und Lust haben, Veranstaltungen zu organisieren. Mit Robin haben wir aber aktuell noch eine große Hilfe.

Bei Gewerkschaften denkt man ja meist eher an „klassische“ Arbeitnehmer*innen, die vor allem körperliche Arbeit ausführen. An Universitäten möchte man eher Wissenschaftler*innen ausbilden. Wozu braucht man eine gewerkschaftliche Hochschulgruppe an einer Universität?

Am besten, ich fange mit der laufenden TVStud Kampagne an (Anm. d. Red.: Tarifverträge für Studentische Beschäftigte). Es ist so, dass auch wir Studierende durchaus an Universitäten beschäftigt sein können – als Hilfswissenschaftler*innen, Tutor*innen und studentische Hilfskräfte. Fast alle Beschäftigte an deutschen Hochschulen sind tariflich angebunden oder verfügen über tarifvertragliche Regeln, wie Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlungen und auch Personalvertretungen. Leider nur fast alle, da wir Studierende, wenn wir an der Uni arbeiten, nicht mit darunter fallen. Das sorgt zum einen dafür, dass es zu schlechterer Bezahlung kommt. Andererseits führt das aber auch zu dem Problem, dass andere Mindeststandards nicht eingehalten werden, wie eben Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch diese Kettenbefristung. Das ist natürlich auch mit existenziellen Unsicherheiten verbunden. BAföG fördert nicht jede*n Studierende*n. Im Jahr 2019 wurden nur knapp 11 Prozent der Studierenden durch BAföG gefördert. Dagegen haben ein Drittel der Studierenden durch Erwerbstätigkeit ihr Studium und ihr Leben finanziert. Gerade für die ist sehr wichtig, dass endlich Tarifverträge auch für studentische Beschäftigte kommen.

„Viele Arbeitnehmer*innen wissen gar nicht, was für Rechte sie letzten Endes haben.“

Anna Kunow

In Berlin wurden bereits erfolgreich Tarifverträge für Studierende erkämpft. Die Landesregierung in MV hat nun das Vorhaben, diese Tarifverträge einzuführen. Seht ihr euch in der Position, weiter Druck zu machen, damit das Wahlversprechen auch eingehalten wird?

Ja, wir sehen uns einerseits als Ansprechpartner*innen für Studierende an dieser Uni, aber auch als Interessenvertretung der Studierenden nach außen. Neben Rostock hat nun auch die Uni Greifswald eine DGB-Hochschulgruppe. Damit sind beide großen Universitäten erst einmal ausgestattet, um für bessere Arbeitsbedingungen zu mobilisieren. Es ist tatsächlich so, dass die Tarifgemeinschaft Deutscher Länder da eine relative Blockade-Haltung gegenüber ver.di und GEW zeigt. Deswegen ist es wichtig zu zeigen, dass auch wir uns dafür einsetzen. Wir wollen demnach dahingehend Druck aufbauen.

Ihr seht euch also auf der einen Seite als Vernetzungspunkt, aber auf der anderen auch als Verhandlungspartner*innen? Du hast schon die fehlenden Personalräte für studentische Beschäftigte angesprochen. Ist es an der Stelle dasselbe?

Beides, sowohl Vernetzung als auch Vertretung sind für uns sehr wichtig. In der Pharmazie gibt es beispielsweise Laborpraktika, die acht Stunden dauern und in diesen acht Stunden ist keine einzige Pause vorgesehen. Wer eine Pause macht, bekommt häufig zeitliche Probleme. Dafür sind wir auch Ansprechpartner*innen. Das ist kein klassisches Arbeitnehmer*innen-Problem, aber es ist ein Problem im Vollzeitjob Studium.

Die TVStud-Kampagne ist eines eurer großen Projekte und auch ein wichtiges Ziel, das es zu verfolgen gilt. Was habt ihr noch für Pläne als neue Hochschulgruppe?

TVStud vereint viele Ziele: Planbarkeit durch Mindestvertragslaufzeit, existenzsichernde Löhne, die regelmäßig nach Tarif steigen. Genauso wie Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung beispielsweise durch Personalräte – auch hier sind die Studierenden nicht vertreten. Die Anzahl Studierender an der Universität ist schließlich nicht niedrig. Es geht jedoch auch darum, Diskussionen anzuregen und politische Debatten mit anzustoßen. Wir halten uns auch offen, Anträge zu stellen, wenn uns in unserer Arbeit Sachen auffallen. Außerdem planen wir zwei Seminarreihen, sobald Präsenzveranstaltungen wieder guten Gewissens möglich sind. Wir haben langsam alle genug von digitalen Konferenzen.

Du studierst Medizin, was auch oft mit den seltsamsten Arbeitsbedingungen für Studierende verknüpft ist, wie zum Beispiel im Praktischen Jahr. Siehst du da auch potenziell Möglichkeiten, etwas zu verändern?

Das Praktische Jahr ist schon sehr fragwürdig. Es ist ein Jahr, in dem man richtig arbeitet. Jeden Tag. Überstunden erwähne ich einmal nicht, das ist uns allen klar. Es gibt teilweise Kliniken, die dieses Jahr nicht vergüten. Da ist es schon ein Glücksfall, wenn man von der Klinik einen Essensgutschein für eine Mahlzeit bekommt. In den ganz harten Fällen gibt es aber wirklich gar nichts. Daran arbeitet aktuell der Marburger Bund, sodass es hoffentlich irgendwann einmal eine Vergütung für das PJ gibt. In Greifswald gibt es immerhin schon 400 € Aufwandsentschädigung. Das ist im Vergleich schon wirklich gut.

Du hast außerdem Seminarreihen erwähnt. Was schwebt euch da denn vor?

Wir haben aktuell zwei Seminarreihen im Kopf, sind jedoch noch eine kleine Gruppe und müssen schauen, was sich tatsächlich umsetzen lässt. In einer Seminarreihe soll es um mentale Gesundheit im Studium gehen. Hier würden wir den Fokus gerne auf die Vermittlung von praktischen Inhalten und nützlichen Tipps legen. Wie kann man sich im Studium entspannen? Was ist gut für den Stressabbau? In unserer Stipendiat*innen-Gruppe sprechen wir regelmäßig darüber, wie es uns aktuell geht. Man merkt bei fast allen, dass Motivation und Disziplin während der anhaltenden Pandemie ein großes Problem darstellen. Außerdem wollen wir regelmäßig Seminare zur Studienfinanzierung anbieten. Beispielsweise wollen wir so vermitteln, dass Stipendien nicht eine 1,0 benötigen. Es zählt nun mal nicht nur die Leistung, sondern auch das Engagement. Aber auch, was das BAföG angeht, wollen wir vermitteln. Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht, dass das BAföG umfassend reformiert werden soll. Hierzu wollen wir informieren und Fördermöglichkeiten in voller Breite darstellen.

Das klingt wirklich spannend! Eure Sitzungen finden ja wahrscheinlich auch digital statt. Kann man da bei Interesse eigentlich teilnehmen und muss man dafür Gewerkschaftsmitglied sein?

Wir machen derzeit Sitzungen über Microsoft-Teams. Wenn man daran teilnehmen möchte, kann man uns gern vorher eine E-Mail schreiben, dann schicken wir die Einladung zu. Wir versuchen uns regelmäßig alle drei bis vier Wochen zu treffen. Da wir aktuell nur zu dritt sind, sprechen wir uns ab, wann wir alle können. Wir haben auch schon anderen Hochschulgruppen geschrieben, dass sie gern zu unseren Sitzungen kommen können. Man muss nicht zwangsläufig Mitglied einer Gewerkschaft sein.

Wenn ich als Studentin einer Gewerkschaft beitrete, was wären dann meine Vorteile?

Gewerkschaften sind eine gute Möglichkeit, politische Arbeit zu leisten. Die DGB-Jugend und unsere Mitgliedsgewerkschaften bieten ein breites Bildungsprogramm zu gewerkschaftlichen und politischen Themen – etwa eine wunderbare Bildungsreise nach Israel, die dieses Jahr stattfinden wird. Hinzu kommen natürlich noch viele weitere Möglichkeiten, sich in Gremien zu engagieren und, vielleicht am wichtigsten, die Zukunft der Arbeit zu gestalten. Das ist schließlich die Kernaufgabe für uns als Gewerkschaften: Wir setzen uns für gute Arbeitsbedingungen ein und das können wir nur gemeinsam.

Danke für deine Zeit und das Interview! Letzte Frage: Wann ist eure nächste Sitzung?

Unsere nächste Sitzung ist am 9. Februar 2022 um 19 Uhr. Wer Lust hat, kann da gern vorbei kommen!


Anna studiert im 9. Semester Humanmedizin an der Universität Greifswald. Zuvor hat sie eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin gemacht. Im Oktober 2014 ist sie ver.di beigetreten und hat auch bereits als Teamdelegierte zwischen der Gewerkschaft und ihrer Station diverse Aufgaben übernommen. Sie ist Hans-Böckler-Stipendiatin und seit November 2021 die erste Sprecherin der Hochschulgruppe der DGB Jugend.

Titelbild: DGB Jugend Mecklenburg-Vorpommern
Beitragsbild: Laura Schirrmeister

Traumjob Wissenschaft hat nicht nur Vorteile

Über die Beschäftigungssituation von wissenschaftlichen Mitarbeitern und studentischen Hilfskräften sprach der webMoritz mit Diplom-Pädagogin Martina Winkelmann. Die Personalrätin berichtet von der Faszination der Wissenschaft, sie kritisiert aber die Befristung und dass wissenschaftliche Mitarbeiter – trotz halber Stellen – Vollzeit arbeiten.

webMoritz Frau Winkelmann, „Traumjob Wissenschaft“, gibt es dies an der Universität? Wie sieht es für die wissenschaftlichen Mitarbeiter in Greifswald aus?

Martina Winkelmann beklagt sich über die Befristung von wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Martina Winkelmann Den Traumjob gibt es ja und nein wie an allen anderen Universitäten auch. Wissenschaftliches Arbeiten ist toll, weil man selbstständig und kreativ arbeiten kann. Viele wissenschaftliche Mitarbeiter fasziniert, dass sie eigene Fragen an die Wissenschaft stellen und nach Lösungen suchen können.

„Wissenschaftliches Arbeiten ist toll“

webMoritz Gibt es auch negative Seiten?

Winkelmann Fast alle Doktoranden, bis auf die in den Naturwissenschaften, haben nur halbe Stellen, obwohl sie wegen ihrer hohen Motivation Vollzeit arbeiten. Sie kommen in dieser Zeit kaum zu ihrer Doktorarbeit, da sie in andere Arbeiten an ihren Instituten eingebunden sind, sondern schreiben an ihrer Dissertation abends und am Wochenende. Der Professor erwartet oft eine Ganztagskraft.Wird der Verdienst hochgerechnet, verdient der wissenschaftliche Mitarbeiter soviel wie eine ungelernte Putzfrau. Hinzu kommt bei den zunehmend beschäftigten wissenschaftlichen Hilfskräften der Skandal, dass das Wohngeldamt manchmal noch Unterstützung zahlen muss.

webMoritz Wie sieht es mit den Befristungen bei den Mitarbeitern aus?

„Trotz halbe Stellen arbeiten wissenschaftliche Mitarbeiter wie Vollzeit“

Winkelmann Ein Jahr wissenschaftlichen Mitarbeiterin, Elternzeitvertretung, Lehrkraft für besondere Aufgaben mit vier bis fünf Seminare pro Semestern, mal zwischendurch wissenschaftliche Hilfskraft, so sehen die verschiedenen Befristungsstationen aus, die ein Doktorand in seiner maximal sechsjährigen Promotionszeit erleben kann. Die Lebensplanung fällt dann zunehmend schwer: Wer nicht weiß, ob er in einem Jahr noch beschäftigt ist, gründet keine Familie und kann sich nichts aufbauen. Verschlimmernd kommt hinzu, dass die Befristungsdauer im Durchschnitt immer kürzer wird.

webMoritz Warum nehmen die wissenschaftlichen Mitarbeiter das in Kauf?

Winkelmann Die wenigsten von ihnen wollen nach neuesten Studien weg von der Uni. Dies hängt schon mit der tollen Arbeit zusammen, aber auch mit einem Arbeitsumfeld, was wenig Alternativen aufzeigt. Auch wenn nur zehn Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses eine Professur erreichen können, nehmen sie Befristungen in Kauf. Ich kenne Mitarbeiter, die über 40 und immer noch befristet sind, obwohl sie schon für Projekte verantwortlich sind. Nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz sind solche Befristungen im Drittmittelbereich bis zur Rente möglich.

„Mitarbeiter klagen über Zwangsteilzeit und fehlende Verlängerungsmöglichkeiten“

webMoritz Wie zufrieden sind insgesamt wissenschaftlichen Mitarbeiter an der Uni, hängt dies von der Fakultät ab?

Winkelmann Die allgemeine Zufriedenheit ist schwierig zu sagen, weil meine Arbeit als Personalrätin ja eher die kritische Masse betrifft. Es sind aber eine ganze Reihe von Mitarbeitern. Sie beklagen sich dann über die Zwangsteilzeit und fehlende Verlängerungsmöglichkeiten ihrer Verträge, was am Anfang keine Rolle spielte. Das merken die Mitarbeiter dann erst später. An erster Stelle aber steht die fehlende Wertschätzung der Vorgesetzten. Die Zufriedenheit hängt weniger von der Fakultät ab, sondern vielmehr von den Führungsqualitäten der Vorgesetzten. Zum Beispiel wenn Top-Down-Entscheidung getroffen werden, ohne die Mitarbeiter „mitzunehmen“. Dies war der Fall, als die Philosophische Fakultät umstrukturiert wurde. Als Bereiche geschlossen oder zusammengelegt wurden, gab es viel Unzufriedenheit bei den Betroffen. Wissenschaftler lernen leider nicht zwingend, Mitarbeiter zu führen.

webMoritz Was bedeutet die Situation der wissenschaftlichen Mitarbeiter für die Studenten?

„Mehr unbefristete Beschäftigte notwendig“

Viele wissenschaftlichen Mitarbeiter wollen an der Universität bleiben.

Winkelmann Ihr Studenten merkt das sicher direkt, wenn das  Lehrpersonal häufig wechselt. Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, der keine Vertragsverlängerung bekommt, ist vermutlich auch nicht mehr so stark motiviert.

webMoritz Wie kann die Lage verbessert werden?

Winkelmann Wichtig ist, dass es mehr unbefristet Beschäftigte im akademischen Mittelbau gibt. Eine Promotion während der Beschäftigung  muss möglich sein. Wenn aber Arbeitsbedingungen dazu führen, dass wissenschaftliche Mitarbeiter sich um viele andere Projekte als ihre Dissertation kümmern müssen, wird daraus nichts. Weiterhin ist mehr Praxisrelevanz notwendig, um einen Plan B für die eigen Berufspraxis entwickeln zu können. Wer sich dann für den Wissenschaftsweg entscheidet,  muss die Zukunft sicherer planen können.

„Die Hilfskräfte werden teilweise behandelt wie die Privatangelegenheit der Professoren.“

webMoritz Wie sieht es bei studentischen Hilfskräften mit Arbeitsbedingungen aus?

Winkelmann Die Hilfskräfte werden teilweise behandelt wie die Privatangelegenheit der Professoren. In Berlin gibt es schon eine Personalvertretung für studentische Hilfskräfte, in Mecklenburg-Vorpommern leider noch nicht. Viele von ihnen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf Urlaub und bei Krankheit auf Lohnfortzahlung haben. Kritisch sehe ich auch, dass sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, die eigentlich  Tarifbeschäftigte machen sollten. Das ist eine rechtliche Grauzone. Positiv ist aber für die studentischen Hilfskräfte, dass sie den Wissenschaftsbetrieb kennen lernen und abschätzen können, ob es etwas für sie ist oder nicht.

webMoritz Frau Winkelmann, vielen Dank für das Gespräch.

Fotos: Christine Fratzke (Hauptgebäude), David Vössing (Winkelmann) Robert Weißenberg via Wikipedia (Laser Aufmacher, CC-Lizenz),