„Studenten im Visier der Stasi“ – Vortrag im Landesverfassungsgericht Greifswald

„Studenten im Visier der Stasi“ – Vortrag im Landesverfassungsgericht Greifswald

Sollen die Aktivitäten der Stasi in Greifswald aufgearbeitet werden oder soll die Forschung ruhen? Das war die Frage, die am Dienstag, den 19. Oktober, bei dem Vortrag „Studenten im Visier der Stasi“ im Raum schwebte. Pünktlich um 19 Uhr eröffnete Hannelore Kohl, Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Greifswald, die von der Evangelischen Studentengemeinde (ESG) und dem Verein „Gegen Vergessen – Für Demokratie“ organisierte Veranstaltung. Ohne große Umschweife übergab sie das Wort an die beiden Referenten Wolfgang Gräfe und Guntram Schulze, deren Recherchen zur Aufarbeitung der Stasi-Aktivitäten in Greifswald erst 2008 begannen. Folglich konnten sie ihre Erkenntnisse an diesem Abend nur grob umreißen. (mehr …)

Professor Matschke kämpft in zweiter Instanz

Matschke (links) auf seinem Empfang zum 65. Geburtstag. Student Mathias Krüger überreicht über 700 Unterschirften.Nachdem die Dienstzeitverlängerung des Wirtschaftswissenschaftlers Prof Dr. Manfred Jürgen Matschke sowohl vom Rektorat, als auch vom Ministerium abgelehnt wurde, wendet sich der Professor nun an das Oberverwaltungsgericht (OVG), berichtet die Ostseezeitung.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung wurde vom Verwaltungsgericht aus formellen Gründe abgelehnt, ohne auf Sachfragen einzugehen. Matschke hofft nun, dass das OVG der Sachentscheidung nicht ausweicht, da das Landesbeamtengesetz von anderen Bundesländer entscheidend von dem in M/V abweiche.

Der Grund sich an das OVG zu wenden ist, dass das Bildungsministerium Matschkes Widerspruch bislang noch nicht beantwortet hat. Das Ministerium teilte am 23. Juni lediglich den zwei Studenten, die sich mit einer Unterschriftenaktion für den Professor stark machten, mit, dass es keine Verlängerung geben würde. Dies sieht er als Verstoß gegen Rechtsstaatsprinzipien. Ebenfalls blieb sein Schreiben vom 8. Juli unbeantwortet. Prof. Matschke legt dies als „Rechtsverweigerung“ aus, da ab dem 30. September eine Verlängerung unmöglich wird. (mehr …)

Simon Sieweke freut sich riesig

In einem kurzen Telefongespräch, konnte ich heute mit Simon Sieweke sprechen. Dieser hatte 2005 das gerichtliche Verfahren gegen die Universität zur 10-Euro-Studiengebühr (siehe Archiv) eingeleitet. Simon war zur Urteilsverkündung aufgrund einer schweren Erkrankung nicht persönlich vor Ort. Daher nun hier seine Bewertung als Nachreichung:

Als ihm erzählt wurde, dass das Gericht die 10 Euro Semester-Verwaltungsgebühr für unwirksam erklärt hatte, habe er sich „riesig gefreut“. Geärgert habe er sich jedoch ein wenig über seinen Anwalt. Da die Teilklage gegen die Immatrikulationsgebühr aufgrund eines Antragfehlers scheiterte, muss sich Simon die Kosten für das Verfahren mit der Universität teilen. Da Simon stellvertretend für die Studierendenschaft klagte, trägt der AStA die Kosten in Höhe von ca. 2000 Euro. „Das war unclever“, ärgert sich Sieweke über die mangelnde Kommunikation.

Politisch in die Zukunft schauen wollte Simon nicht. Dazu fehle ihm inzwischen der Kontakt nach Mecklenburg-Vorpommern. Aber: „Die Universität hatte Gebühren erhoben, gegen die sich der Gesetzgeber ausgesprochen hatte. Wenn jetzt das Land Verwaltungsgebühren per Gesetz einführt, muss es sich wenigstens genau positionieren. Dann können die Studenten dagegen vorgehen. Immerhin gibt es in der Demokratie rechtsstaatliche Verfahren, die eingehalten werden müssen“.

Jetzt hofft er auf eine schnelle Rückerstattung der Gebühren. Er rechnet damit, dass die Universität allen Studenten auf Antrag sämtliche unrechtmäßig erhobenen Gebühren (also bis zu 40 Euro) zurückerstattet. Vom neuen AStA erwartet er dazu schnellstmöglich ein Verfahren und einen Zeitplan.

Generell wertet er das Urteil als Aufwertung der Studierendenschaft gegenüber der Universität. „Es ist nicht das erste Verfahren des AStA gegen die Universität, dass wir gewonnen haben. 2005 konnten wir bereits gegen die Schließung von Studiengängen für Bachelorstudenten erfolgreich klagen“, so Sieweke. Er hofft nun, dass sich die Universität in Zukunft mehr Mühe bei der rechtlichen Prüfung seiner Beschlüsse gibt.

Fotoquelle: Moritz-Magazin

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Universität verliert vor Gericht: Geld zurück?

Wie bereits letzte Woche berichtet, kippte heute das Oberverwaltungsgericht die 10 Euro Verwaltungsgebühr unserer Universität. Die Richter erklärten die Gebühr für unwirksam. Wie schon bei der mündlichen Verhandlung, kritisierte das Gericht bei der Urteilsverkündung, dass die Ermächtigungsgrundlage nicht ausreichend bestimmt sei. Der AStA versteht das Urteil als einen deutlichen Sieg gegen die Universität und schreibt in seiner Pressemitteilung:

„Über zweieinhalb Jahre nach Eingang der Klage […] folgte der 4. Senat am Oberverwaltungsgericht den Argumenten des AStA. Mit dem Urteil wurden mangels Ermächtigungsgrundlage die Regelungen zur Rückmeldegebühr in der Gebührenordnung der Universität Greifswald für unwirksam erklärt. […] Weiterhin wurde festgehalten, dass es einer deutlicheren Abgrenzung von Rückmeldegebühr und Studiengebühren bedarf.“

Jetzt geht es ums Geld. Der AStA, vertreten durch seinen Vorsitzenden Thomas Schattschneider, fordert nun, dass alle Gebühren (je Student also bis zu 40 Euro) an alle Studenten zurückgezahlt werden müssen. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Universität nur den Studenten etwas zurückzahlen will, die einen Widerspruch erhoben hatten. Über alle vier Semester waren das 1465 Widersprüche, so Ebert aus dem Studentensekretariat gegenüber dem Uni-Greifswald-Blog.

Ein weiteres juristisches Verfahren ist hier durchaus denkbar. Die Kosten dieses Verfahrens müssen sich Universität und AStA jedoch teilen. Auf Grund des niedrigen Streitwertes seien diese jedoch überschaubar, beruhigt Schattschneider: „Wir haben 4000 Euro im Haushalt eingeplant, die wir sicher nicht ausschöpfen müssen“.

Heute um 14 Uhr soll die Rückzahlungsmodalitäten bereits Thema im Senat sein. Es ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass die Universität sich so schnell zu dem Thema positioniert. Möglich ist, dass die Verwaltungsgebühr nun auch an den anderen Hochschulen kippt, da auch diesen eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Explizit ausgenommen vom Urteil sind die Immatrikulationsgebühren. Nicht jedoch weil sie rechtens wären, sondern weil der Kläger – da selbst nicht betroffen – keine Klagebefugnis hatte. Nicht entschieden wurde, ob Verwaltungsgebühren grundsätzlich unzulässig sind.

Update: Der AStA Rostock freut sich über die Entscheidung des Gerichts und beglückwünscht den AStA Greifswald. Die Rostocker Universität hatte keine Verwaltungsgebühren eingeführt.

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Semestergebühr bald 10 Euro billiger?

„Dies wäre eine große Schlappe für die Universität Greifswald“, sagt AStA-Vorsitzender Thomas Schattschneider. Gestern kritisierte das Oberverwaltungsgericht die fehlende Rechtsgrundlage für die 2005 eingeführte Verwaltungsgebühr scharf.

(Der vierte Senat. Fotos: Sebastian Jabbusch)

Neben den normalen Semestergebühren von rund 40,50 Euro erhebt die Universität seit dem Wintersemester 2005 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro von Ihren Studenten für die Bearbeitung der Rückmeldung bzw. Immatrikulation. Diese Gebühr – daran ließ der vierte Senat des Oberwaltungsgerichts in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel – fehlt eine Ermächtigungsgrundlage im Landeshochschulgesetz. Dieses Gesetz, speziell § 16, sei zu unkonkret um eine Verwaltungsgebühr zu legitimieren, kritisierte Richter Klaus Sperlich. Die Urteilsverkündung verschob das Gericht auf den kommenden Mittwoch.

„Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Gericht die Gebührensatzung der Hochschule für nichtig erklärt“, erläutert Rechtsanwalt Tom Krietsch, der die Anklage vertritt. Dr. Thomas Behrens, der Kanzler der Universität, wollte gestern keinen Kommentar abgeben und zunächst die Gerichtsentscheidung und schriftliche Begründung abwarten.

(Blick in den Gerichtssaal, Vorne links im Vordergrund Tom Krietsch, Vertreter der Anklage)

Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren das hochschulpolitische Urgestein Simon Sieweke, der unter anderem AStA-Vorsitzender und Senatsmitglied war. Er sah in der Verwaltungsgebühr eine Art „versteckte Studiengebühr“. Bereits kurz nach der Einführung der Gebühren erhob er, stellvertretend für die Studierendenschaft, eine Normenkontrollklage. Seit dem sammelte der AStA jedes Semester schriftliche Widersprüche der Studenten. „Es sind mindestens 1000, vielleicht sogar noch wesentlich mehr“, schätzt Bernd Ebert, Leiter des Studierendensekretariats. Nun will er bis zur Urteilsverkündung genau nachzählen.

„Ob nur die, die Widerspruch einlegten, oder vielleicht alle Studenten, ihr Geld zurück erhalten, hängt von der Urteilsverkündung nächste Woche ab“, so Krietsch. Die Universität könnte dies bis zu 400.000 Euro kosten. „Das Geld aus diesen Gebühren ist eingefroren und zurückgelegt“, beruhigt Ebert.

Schattschneider wies bereits vor der Verhandlung auf die landesweite Bedeutung hin. An drei weiteren Hochschulen, könnte es nach dem Urteil zu Rückforderungen der Verwaltungsgebühren kommen.

Insgesamt ging das Gericht in seiner Argumentation über die der Anklage hinaus. Die eigentlich von der Studierendenschaft verfolgte Frage, ob die Verwaltungsgebühr eine versteckte Studiengebühr wäre, wurde vom Gericht jedoch nicht entschieden.

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