Ostseefluchten aus der DDR: In die Freiheit oder in den Tod

Ostseefluchten aus der DDR: In die Freiheit oder in den Tod

Im Kalten Krieg war die Ostsee das militärisch am dichtesten überwachte Meer der Welt. Der Hintergrund war offensichtlich der konstant schwelende Konflikt zwischen Ost- und Westblock. Die Gefahren und Ängste, die durch das fortlaufende Wettrüsten zwischen der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten von Amerika entstanden, sind allgemein bekannt. Weitaus unbekannter ist das Leid, das viele Bürger*innen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) erfuhren, die versuchten über die Ostsee ins Ausland zu fliehen. Im Gegensatz zu den Fluchten entlang der innerdeutschen Grenze sind sie weitgehend unbekannt. Dieser Artikel gibt Einblicke in ihr Schicksal.

Von 2018 bis 2023 entstanden in einer kooperativen Forschung der Freien Universität Berlin, der Universität Potsdam und der Universität Greifswald mehrere Arbeiten zu Menschen, die bei dem Versuch aus der DDR zu fliehen, starben. Durch dieses Projekt entstand auch eine Internetseite „Eiserner Vorhang“. Bereits seit 2020 können dort Informationen zu Opfern der innerdeutschen Grenze mit einer interaktiven Karte eingesehen werden. Im Herbst 2023 sind die Todesfälle aus gescheiterten Versuchen auf dem Landweg in andere Ostblockstaaten zu fliehen und die Todesfälle aus versuchten Ostseefluchten hinzugekommen.

Gefährlicher Weg in die Freiheit

Bereits unmittelbar nach dem Ende des 2. Weltkriegs versuchten Menschen aus der sowjetischen Besatzungszone und später aus der DDR über die Ostsee in die westlichen Besatzungszonen beziehungsweise die Bundesrepublik Deutschland, nach Dänemark oder nach Schweden zu fliehen. Zwischen dem Bau der Berliner Mauer 1961 und ihrem Fall 1989 versuchten etwa 5.600 Menschen die Flucht über die Ostsee, aber nur etwa 1000 gelang dies erfolgreich. Mindestens 170 Menschen starben bei ihren Fluchtversuchen. Das Grenzregime der DDR ging dabei immer heftiger gegen fluchtwillige Bürger*innen vor. In geheimen Dienstanweisungen der Volksarmee, die erst nach der deutschen Einheit öffentlich wurden, wurden die Grenzbeamt*innen dazu aufgefordert, die Schiffe Flüchtiger „einzufangen oder zu vernichten“. Nach den Gesetzen des Regimes war es also legitim und sogar erwünscht, die Schiffe, in denen Menschen versuchten aus der DDR zu fliehen, zu versenken. Personen, die bei Fluchtversuchen vom Grenzregime der DDR verhaftet wurden, mussten in der Regel hohe Geldstrafen zahlen. Einige Fluchtversuche wurden bereits in der Vorbereitungsphase vom staatlichen Sicherheitsapparat festgestellt und unterbunden.

Tödlicher Weg in die Freiheit

Über viele der „Republikflüchtigen“, die in der Ostsee ertranken, ist nur wenig bekannt. Zu einigen lassen sich aber recht umfangreiche Biographien konstruieren, die auf der Internetseite „Eiserner Vorhang“ dargestellt werden. Einer von ihnen ist Martin Burghardt. Er wuchs in Sachsen in einer sehr entlegenen Gegend bei Löbau östlich von Dresden auf, wo er 1944 geboren worden war. Sein christlicher Glaube hatte für ihn – im Gegensatz zu vielen anderen Christ*innen in der DDR – nur wenig Nachteile. Seit er sieben Jahre alt war, lebten Burghardts Eltern getrennt, er selbst bei seiner Mutter. Er wurde Maurer, empfand den Beruf aber als „eintönig“ und deprimierend. Der Tod seiner Mutter verstärkte sein Unglücklichsein weiter. 1964 reiste er erstmals an die Grenze der DDR, um Fluchtrouten auszukundschaften. Dabei wurde er verhaftet, aber mangels Beweise wieder freigelassen, konnte danach von 1965 bis 1967 sein Abitur erwerben und erhielt einen Studienplatz im begehrten Fach Geophysik. Dennoch unternahm er im Sommer 1967 an der tschechoslowakisch-österreichischen Grenze einen ersten Fluchtversuch, bei dem er jedoch entdeckt und verhaftet wurde, woraufhin er über ein Jahr im Gefängnis verbrachte. Es wird vermutet, dass er dort auch Zwangsarbeit leisten musste. Dennoch blieb sein Wunsch, aus der DDR zu fliehen, bestehen und verfestigte sich sogar. Bereits vor seinem ersten Fluchtversuch und auch danach stellte er immer wieder Ausreiseanträge, die jedoch allesamt abgelehnt wurden. Nach seinem Gefängnisaufenthalt arbeitete er wieder in seiner alten Heimatstadt als Maurer, sah aber keinerlei Sinn mehr in einem Leben in der DDR. Im Sommer 1970 reiste er daher an die Ostseeküste, um schwimmend nach Dänemark zu fliehen. Seine Familie dürfte davon nichts gewusst haben. Kurz vor seiner Flucht schrieb er kurze Postkarten an mehrere Familienmitglieder. Bei seinem Versuch, nach Dänemark zu schwimmen, ertrank er.

Zwei weitere „Republikflüchtige“ sind Burghard Reimer und sein Freund Johannes. Die beiden lebten Anfang der 1980er Jahre in Schwerin, wo beide als Schornsteinfeger arbeiteten. Über ihre Gründe für die „Republikflucht“ ist nichts bekannt, allerdings über den Ablauf ihrer Flucht. Sie wollten die Ostseegewässer der DDR schwimmend verlassen und so internationales oder westdeutsches Gewässer erreichen. Dazu hatten sich beide Neoprenanzüge, einen Kompass und weitere Werkzeuge gekauft. Von Schwerin aus fuhren sie zunächst nach Wismar, dem Wohnort der Eltern von Johannes. Sie hatten sich beide Urlaub genommen, um nicht frühzeitig vermisst zu werden. Von Johannes‘ Elternhaus in Wismar aus gingen sie zu Fuß zur Fliemstorfer Huk, die am Ende der Wismarer Bucht liegt. Von dort wollten sie in das internationale Gewässer der Lübecker Bucht schwimmen. Diese Strecke ist mit ungefähr 25 Kilometern extrem lang. Die beiden gingen um 22 Uhr ins Wasser und schwammen vielfach unter Wasser, um das Risiko entdeckt zu werden, zu minimieren. Es zeigte sich, dass Johannes deutlich besser als Reimer schwimmen konnte, weshalb er mehrmals zu ihm zurückschwimmen musste. Nach etwa elf Stunden – gegen 9 Uhr – verlor Johannes dennoch völlig den Kontakt zu ihm und beschloss, die Flucht allein fortzusetzen. Zwei Tage später gegen 08:40 Uhr wurde Johannes von der Bundesmarine völlig entkräftet und unterkühlt im Wasser entdeckt und gerettet. Er wurde ins Krankenhaus Neustadt gebracht und überlebte. Der Militärarzt an Bord des Marineschiffs ging davon aus, dass er 55 bis 60 Stunden im Wasser verbracht hatte. Sein Freund Reimer hingegen ist bei der Flucht ertrunken.

Eine andere tödliche Flucht ist die der Familie Balzer. Die Eheleute Renate und Ulf Balzer versuchten zusammen mit ihrer zweijährigen Tochter Ines und Ulfs Bruder Lutz sowie dessen Frau Manuela Balzer im September 1979 aus der DDR zu fliehen. Die Familie lebte in der sächsischen Kleinstadt Arnsdorf östlich von Dresden. Dort arbeiteten Ulf und Lutz Balzer in einem Industriebetrieb. Die Familie war Teil eines recht großen Freundeskreis, der sehr deutlich westlich geprägt war, besonders kulturell. Die genauen Beweggründe für den Wunsch der Familie, in den Westen zu fliehen, sind aber nicht bekannt. Man weiß nur, dass die Flucht relativ lange im Voraus geplant worden war, da die Familie bereits im Sommer 1979 während eines Polterabends mit Freund*innen darüber gesprochen hat. Die Flucht wurde von Rügen aus gestartet. Dorthin reiste die Familie in zwei Teilen, der zweite Teil mit Manuela Balzer etwas später, sodass sie noch ihre Ausbildung zur Krankenschwester abschließen konnte. Sie reisten zunächst zum von ihnen häufig besuchten Campingplatz Nonnevitz nahe der nordöstlichen Küste und erregten so keinerlei Aufsehen. Der Plan bestand darin, in der Nacht zwei von ihnen improvisatorisch gebaute Faltboote zu einem Katamaran zu verbinden, der durch einen von Ulf Balzer speziell hierzu gebauten Außenbordmotor angetrieben werden sollte. Zum Verhängnis wurde der Familie hierbei ein heftiger Sturm der kurz zuvor noch als Hurrikan eingestuft worden war. Offensichtlich zerbrach dadurch der Katamaran, denn die Leichen der einzelnen Familienmitglieder wurden später an verschiedenen Stellen auf der offenen Ostsee in Fischernetzen geborgen. Man deklarierte die Tode als Badeunfall. Der Grund dafür, dass die Familie trotz des Sturmes an ihrem Plan festhielt ist unbekannt. Es wird vermutet, dass sie Absprachen mit Personen im Westen getroffen hatten, aufgrund derer der genaue Zeitpunkt ihrer Flucht für sie sehr wichtig war. Das Ziel ihrer Flucht kann ebenfalls nicht sicher bestimmt werden. Da aber in ihrem Besitz ein deutsch-schwedisches Wörterbuch gefunden wurde, scheint es naheliegend, dass sie nach Schweden wollten.

Flucht für die Freiheit

Diese Einzelschicksale zeigen deutlich, welchen Gefahren sich DDR-Bürger*innen aussetzten, die versuchten, über die Ostsee aus ihrem Land zu fliehen. So zeigen sie aber zugleich auch, wie groß das menschliche Bedürfnis nach Freiheit und guten Lebensverhältnissen ist. Viele Menschen waren und sind bis heute willens und bereit ihr Leben zu riskieren, um in Freiheit und Wohlstand zu leben. Dies immer wieder in Erinnerung zu rufen, ist das Ziel dieses Artikels und sicherlich auch eines der Ziele des Forschungsprojekts zum „Eisernen Vorhang“. Schreibt gerne eure Gedanken zu dem Thema in angemessener Weise in die Kommentare!

Beitragsbild: Pavel Neznanov auf Unsplash


Zur Person der*des Autor*in

Menschenrechte – Artikel 19: Twittern für die Freiheit

Artikel 19: Recht auf Meinungsfreiheit

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Heute erscheint der siebter Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt. Auch in der nächsten Woche wird die Serie fortgesetzt, dann allerdings nicht mehr täglich.

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In Teheran gingen dieses Jahr tausende Menschen auf die Straße

Eines der elementarsten Menschenrechte ist die in Artikel 19 der Menschenrechtserklärung festgeschriebene Meinungsfreiheit. Sie gilt auch gerade für politische Äußerungen. Wie es in einigen Teilen der Welt um das Menschenrecht der Meinungsfreiheit steht, haben uns die Ereignisse im Juni dieses Jahres im Iran eindrucksvoll vor Augen geführt.

Die uns erreichenden Berichte und Videos über die anfangs friedlichen Demonstrationen nach der Präsidentschaftswahl, die in der Folge brutal niedergeschlagen wurden, zeigten uns, dass die Meinungsfreiheit und insbesondere die politische Meinungsäußerungsfreiheit nicht selbstverständlich ist. Obwohl das Rechtssystem des Irans auf der Scharia basiert, ist eben auch die Meinungsfreiheit in Artikel 23 der iranischen Verfassung verankert. Demnach ist es verboten, Überzeugungen anzugreifen oder gar zu bestrafen. Selbst die Demonstrationsfreiheit, sofern friedlich und ohne Waffen, ist hier in Artikel 27 garantiert – theoretische Grundlage, die nicht für die Demonstranten gilt. (mehr …)

Menschenrechte – Artikel 1: Der 2. Weltkrieg, und dann…

10. Dezember 1948: die Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündet die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“.

Artikel 1: Freiheit und Gleichheit

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

Heute erscheint der sechste Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.

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Kartenmotiv von Amnesty International

22. Juni 2002: das Dorf Meerwala in Pakistan. Die 30-jährige Mukhtaran Mai wird von einem islamischen Stammesgericht zu 4-facher Vergewaltigung „verurteilt“; Grund der Anklage: ihr jüngerer Bruder soll angeblich eine Frau des mächtigen Mastoj-Stammes beleidigt haben. Das Stammesgericht besteht traditionell nur aus Männern, Frauen haben keinerlei Zutritt, bestenfalls jedoch um zum Tode durch Steinigung verurteilt zu werden, zur Amputation von Gliedmaßen oder wie im Falle von Mukhtaran zur Vergewaltigung. Die Vergewaltigung findet öffentlich im Gemeindesaal von Meerwala statt. Die Polizei schaut weg anstatt einzuschreiten, wie es eigentlich ihre Pflicht wäre, auch in einem von der Schariah (der islamischen Rechtsprechung) geprägten Land wie Pakistan. Jetzt müsste sich Muktharan selber umbringen, so verlangt es der Ehrenkodex der dörflichen Gemeinschaft, denn schließlich hat sie Schande über die Gemeinschaft gebracht. Und sollte einer der Vergewaltiger verheiratet sein, so gilt sie schließlich sogar als Ehebrecherin, ein Verbrechen, auf das automatisch die Todesstrafe steht. (mehr …)

Datenschutz-Demo in Berlin: Piraten organisieren Fahrgemeinschaften

Am kommenden Samstag, dem 12. September, findet in Berlin, im Rahmen einer europaweiten Aktion, unter dem Motto „Freiheit statt Angst das dritte Jahr in Folge eine Großdemonstration statt. Treffpunkt ist um 15 Uhr am Potsdamer Platz. Dort wird der Zug ebenfalls enden. Mit der Protestaktion soll Kritik an den innenpolitischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre geübt werden. An den Kundgebungen vor und nach der eigentlichen Demonstration werden unter anderem der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske und der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, teilnehmen.

Der frisch gegründete Kreisverband der Piratenpartei in Greifswald unterstützt die Demonstration mit einem Teilnahmeaufruf und organisiert zudem Fahrgemeinschaften nach Berlin und zurück. Alle Interessierten treffen sich am Samstag um 10:20 Uhr auf dem Hauptbahnhof. Dort können sich Gruppen für eine Fahrt mit dem Wochenendticket finden.

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Demonstrationszug im vergangenen Jahr

Bereits im letzten Jahr hatten sich an einer solchen Demonstration etwa 15.000 Bürger beteiligt. Der Berliner Demonstrationszug war damit der größte in Europa. Einer der Veranstalter, der 2005 gegründete Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, schreibt in seinem Aufruf:

Der Überwachungswahn greift weiterhin um sich. Insbesondere die Überwachung am Arbeitsplatz hat zugenommen. Beschäftigte werden in ihrem Arbeitsumfeld, teilweise auch in ihrem Privatleben überwacht. Zugleich registrieren, überwachen und kontrollieren uns staatliche Stellen bei immer mehr Gelegenheiten. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wohin wir uns bewegen oder fahren, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren, in welchen Gruppen wir uns engagieren – der „große Bruder“ Staat und die „kleinen Brüder und Schwestern“ aus der Wirtschaft wissen es immer genauer. (…) Der Respekt vor unserer Privatsphäre ist ein wichtiger Teil unserer menschlichen Würde, beruflich wie privat. Eine freie und offene Gesellschaft kann ohne bedingungslos private Räume und Kommunikation nicht existieren.

Daneben werden zentrale Forderungen an die Politik zum Abbau der Überwachungsmöglichkeiten und zur Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen gestellt.

Weiter Informationen findet ihr auf der Internetpräsenz des Veranstalters.

Bilder:

Foto – AK Vorratsdatenspeicherung

Logo Piratenpartei – Greifswalder Kreisverband der Piratenpartei

Internetzensur: Eine Geschichte voller Missverständnisse

Wer in den letzten Tagen einmal etwas genauer im Internet unterwegs war, ist sicherlich über die Bundestagspetition Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 gestoßen und hat sich gefragt, was es genau damit auf sich hat, denn es gibt viele widersprüchliche Berichte. Im Internet selber scheint der Tenor zu herrschen, dass die Petition eine wichtige und unterstützenswerte Sache ist und nur außerhalb des Internets, insbesondere bei hochrangigen Politikern,  gilt die Meinung, dass der Erfolg der Petition eine schlimme Sache ist. Im Folgenden deswegen ein kleiner Überblick zur Orientierung.

Vorgeschichte

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Zensurzone Deutschland? Der Entwurf kommt aus dem Familienministerium von Ursula von der Leyen

Am 22. April verabschiedete das Bundeskabinett den „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet“, das vorsieht, dass Internetseiten mit Kinderpornografie gesperrt werden und der Surfer stattdessen ein Stoppschild zu sehen bekommt (webmoritz berichtete). Durch Zusammenarbeit mit den fünf größten Providern, denen Listen mit den zu sperrenden Seiten vom BKA übermittelt werden, soll diese Idee verwirklicht werden (Quelle).

Schnell wurde Kritik laut, unter anderem die folgenden Punkte (Quelle):

  • Die Bundesregierung geht fälschlicherweise von einer umsatzstarken Kinderpornografieindustrie aus, deren Vertriebswege hauptsächlich über das Internet stattfinden (Quelle).
  • Die zunächst vorgesehenen Sperren sind unwirksam (Quelle). Es ist allerdings möglich, dass diese in Zukunft verschärft werden und dies den „Einstieg in eine Zensur-Infrastruktur“ bedeutet.
  • Das BKA alleine verwaltet und erstellt die Sperrlisten, es erfolgt keine demokratische oder richterliche Kontrolle.
  • Die Unschuldsvermutung wird abgeschafft, denn derjenige, der die Seite aufgerufen hat muss nachweisen, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt hat (Quelle).

Wer sich genauer mit den Begründungen befassen möchte, sei auf die Quellenartikel verwiesen, die ihrerseits weitere Links mit Hintergrundinformationen enthalten, z.B. einen Zeit-Artikel, der die Zahlen der Bundesregierung untersucht. (mehr …)