Landratswahl gültig: NPD-Mann mit Klage gescheitert

Michael Andrejewski (NPD) hatte mit diesem Urteil gerechnet: Das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die Klage des NPD-Landtagsabgeordneten zunächst formal zwar für statthaft, ließ den Kläger aber dann doch scheitern.

Auftakt

Andrejewski war vom Wahlausschuss der Landkreises Ostvorpommern gar nicht erst zur Wahl zugelassen worden, da er nach Ansicht des Ausschusses die dafür not-wendigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen nicht erfülle und als NPD-Mitglied nicht die Gewähr biete, sich aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzusetzen.

Michael Andrejewski sitzt seit 2003 in der Anklamer Stadtvertretung und ist seit 2006 NPD-Landtagsabgeordneter.

Möglich war der Ausschuss von der Wahl nur, weil im Gegensatz zu Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, des Kreistages oder des Landtages für sogenannte „Landräte“ als Voraussetzung für ihre Ernennung zu Beamten auf Zeit „schärfere“ Regeln gelten. Das Recht eine Partei zu verbieten hat in Deutschland allein das Verfassungsgericht.

Michael Andrejewski (NPD)

Das Greifswalder Gericht betritt mit seiner heutigen Entscheidung, die Entscheidung des OVP-Wahlausschuss zu bestätigen und Andrejewski also schon das Recht auf eine Kandidatur zu bestreiten, nach Aussage des Vorsitzenden Richters juristisches Neuland. Immerhin konnte der Kläger darauf verweisen, dass eine solche Vorgehensweise z.B. in Sachsen und anderen Bundesländern nicht üblich sei.

Das Greifswalder Gericht begründete seine Entscheidung mit den verbalen und schriftlich vorliegenden Äußerungen des Klägers (wie „Rostock bleibt deutsch!“) und der höchstrichterlichen Feststellung, dass die NPD fassungsfeindliche Ziele verfolge, von denen sich Andrejewski auch heute vor Gericht nicht distanziert habe.

Zuvor hatte der Kläger angeführt, dass er zum „gemäßigten Flügel“ seiner Partei gehöre und durchaus nicht zu allem stehe, was von anderen NPDlern geäußert wird. Nach dem Urteil verkündeten Andrejewski und Peter Marx (NPD), ihre Absicht, „nach Karlsruhe“ zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Zunächst aber müssen sie vor dem Oberverwaltungsgericht Berufung einzulegen.

Bericht und Fotos: MOPET

Wollen nun zusammen vors Verfassungsgericht: Peter Marx (links) und Michael Andrejewsk

Menschenrecht Artikel 19: Meinungs- und Pressefreiheit

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom 1. bis 10. Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit:

Artikel 19

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Ein Beispiel: China

Laut dem Amnesty International Jahresbericht wurde die Meinungs- und Pressefreiheit in 77 Ländern beschnitten. Eines davon ist unser fernöstlicher Handelspartner China. (mehr …)

Menschenrecht Artikel 26: Recht auf Bildung

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Der webMoritz stellt zusammen mit der Greifswalder Gruppe von amnesty international vom ersten bis zehnten Dezember jeweils ein Menschenrecht vor. Heute das Recht auf Bildung:

Artikel 26

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach. Und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offen stehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung von den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen den Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Ein Beispiel: Deutschland

Diverse Untersuchungen machen deutlich, dass in Deutschland die Bildungschancen stark durch die soziale Schicht bestimmt ist.

Nur 17 Prozent der Jugendlichen aus Arbeiterfamilien besuchen eine Hochschule. Die Wahrscheinlichkeit eine Hochschule zu besuchen, sinkt mit parallel zum Einkommen der Eltern. Darüberhinaus hat Deutschland auch generell zu wenig Studenten. Während 2005 in Deutschland nur 36 Prozent eines Jahrgangs ein Studium begannen waren es in Finnland mit 73 Prozent und in Schweden mit 76 Prozent mehr als doppelt so viele.

Amnesty International schreibt:

„Als der UNO-Sonderberichterstatter Vernor Muñoz 2007 seinen Bericht über das deutsche Bildungssystem vorlegte, ging ein Aufschrei der Empörung durchs Land: Reflexartig wurde die schmerzliche Kritik zunächst von vielen politisch Verantwortlichen zurückgewiesen.

Das deutsche Bildungssystem ist nicht inklusiv, sondern exklusiv, so der wesentliche Befund des Menschenrechtsbeobachters, und es benachteiligt besonders Kinder mit Behinderung und Kinder, deren Muttersprache nicht deutsch ist. Vor allem die frühe Aufteilung auf das mehrgliedrige Schulsystem war Stein des Anstoßes […]

Damit leistet aber das Bildungssystem offenbar der Ausgrenzung Vorschub, statt dazu beizutragen, sie zu überwinden: Die Benachteiligten, so Muñoz, seien am Ende doppelt benachteiligt. Sofern Bildung nicht als Menschenrecht betrachtet werde, das jedem Kind zusteht, dürfte es schwierig sein, besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.“

Mehr Infos dazu:

Artikel von Amnesty zur Bildung in Deutschland

Interview mit Alexander aus Mumbai

Der Greifswalder Politikstudent Alexander Köcher macht ein Praktikum in Mumbai, wo gestern Nacht einer der schwersten Terroranschläge Indiens stattgefunden hat.

Alexander war bis vor kurzem AStA Coreferent für politische Bildung. Wir konnten inzwi

schen per E-Mail und Skype Kontakt mit Alexander herstellen. Ihm geht es gut. In einem Interview beantwortet er einige Frage:

webMoritz: Hallo Alex, wo warst du gestern zur Zeit der Anschläge?
Alexander Köcher: Ich wohne in einem Suburb im Norden Mumbais. In der Nähe meiner Wohnung hat gestern in einem Restaurant der woechentliche deutsche Stammtisch stattgefunden. Von dort bin ich noch unwissend ca. 22:30 Uhr aufgebrochen und war eine weitere Stunde in einem Internetcafe.

webMoritz: Wie hast du davon mitbekommen?
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Greifswald soll Kreisfreiheit verlieren

Die Landesregierung plant für das Jahr 2011 eine Reform der Landkreise. In deren Zuge soll die Anzahl der Landkreise von zwölf auf sechs reduziert werden. Außerdem sollen vier der sechs kreisfreien Städte in die Landkreise eingegliedert werden – unter ihnen auch Greifswald. Nur Schwerin und Rostock sollen in Zukunft kreisfrei bleiben.

Das Vorhaben einer noch radikaleren Reform mit nur noch fünf Landkreisen war vor gut einem Jahr vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert. Damals wurde unter anderem argumentiert, die neuen Landkreise wären zu groß. Das soll laut Landesregierung beim neuen Modell mit sechs Landkreisen nicht mehr der Fall sein. Das gescheiterte Reformvorhaben sollte 2009 eingeführt werden. (mehr …)

Am 6. Dezember öffnet der Bahntunnel für Autos und Fahrräder

Pünktlich zum Nikolaustag am 6. Dezember soll auch Greifswald ein „kleines“ Geschenk bekommen. Die Unterführung für Autos, Fahradfahrer und Fußgänger am Hauptbahnhof wird eingeweiht – der erste Bauabschnitt der neuen Bahnparallele.

Beim Pressetermin am Dienstag schwärmte Oberbürgermeister Dr. Arthur König vom bald „schrankenlosen Greifswald“ und kündigte an, die Parallele solle nach der Fertigstellung „Osnabrücker Straße“ heißen, der Greifswalder Partnerstadt zu Ehren.

Fußgängerbrücke über den neuen Kreisverkehr hinter dem Bahnhof - Quelle: juliaL49 via flickr

Im Januar werde nun der Bahnübergang an der Gützkower Straße geschlossen, auch wenn die Anbindung der Bahnparallele noch nicht fertiggestellt ist. Für Fußgänger gibt es dann einen neuen Tunnel in der Scharnhorststraße, Autofahrer müssen bis zur Fertigstellung der Osnabrücker Straße in etwa einem Jahr einen großen Umweg in Kauf nehmen.

Insbesondere mit logistischen aber auch mit Sicherheitsaspekten wurde der ca. 35 Millionen Euro teure Umbau begründet. Beispielsweise waren die alten Fußgängerbrücken extrem glatteisanfällig. Auch die bessere Anbindung der Kinderklinik, insbesondere an die Frauenklinik wurde begrüßt. (mehr …)