„Eine urdemokratische Institution…“
Am 12. November findet um 20 Uhr in der Mensa am Schießwall eine Vollversammlung der Studierendenschaft statt (Nähere Informationen findet ihr hier). In Zeiten von drohenden Studiengebühren, überfüllten Hörsälen und obdachlosen Kommilitonen tragen nicht nur Interessensvertretungen, sondern auch jeder einzelne Student Verantwortung für Uni und Studium. Hoffen wir, dass mindestens fünf Prozent der Greifswalder Studierenden dies ähnlich sehen und mit ihrer Anwesenheit dafür sorgen, dass die Versammlung beschlussfähig ist.
Webmoritz sprach mit dem AStA-Referenten für Hochschulpolitik, Fabian Freiberger, über Hintergrund, Themen und Ziele der Vollversammlung:
Fabian, was ist der Grund für diese Vollversammlung?
Laut der Satzung der Studierendenschaft ist es Pflicht, dass diese Versammlung einmal pro Semester stattfindet. Der Anlass ist also erstmal ein rein formaler. Sie wird vom Asta organisiert, der als ausführendes Organ der studentischen Selbstverwaltung von den Beschlüssen des StuPa abhängig ist. [Ergänzung F.F.11.10.: Natürlich hab ich davon gesprochen, dass die Vollversammlung Formsache (nicht Pflicht) ist. Damit meine ich aber nicht, dass es ein REIN formaler Anlass ist. Ich will die Vollversammlung nicht abwerten.]
Was bedeuten die Abstimmungsergebnisse dieser Tagung für die Hochschulpolitik?
Die Ergebnisse gelten als Empfehlung für das StuPa (Studierendenparlament), sie sind nicht verbindlich. Als Repräsentation der Meinung der Studierenden kommt ihnen allerdings die Ausdruckskraft einer urdemokratischen Institution zu.
Wie muss man sich den Ablauf der Versammlung am nächsten Mittwoch vorstellen?
Generell kann sich jeder einbringen. Man muss einen Antrag stellen, um in die Rednerliste aufgenommen zu werden. Der Reihe nach, tragen dann die Antragssteller ihre Anliegen vor und dann wird abgestimmt. Die Form der Anträge ist jedoch vorgeschrieben, das heisst, es steht vorher fest, ob jemand eine Frage stellen, einen Kommentar abgeben oder einen Vorschlag einbringen will. [Ergänzung F.F.11.10.: Der beschriebene Ablauf stimmt gar nicht. Jeder hat jederzeit das Recht zu jedem Thema einen Redebeitrag (Antrag, Frage, Kommentar, Kritik usw.) zu leisten. Gerade darum geht es doch auf einer Vollversammlung.]