Sommer, Sonne, Semesterende. Nicht nur die Vorlesungen neigen sich dem Abschluss zu, sondern auch die Sportkurse des Hochschulsports. Was für die einen vielleicht ein Ende oder eine Pause bedeutet, eröffnet für andere womöglich eine neue Chance. Denn ab Sonntag startet die Anmeldezeit für die Sportkurse in den Semesterferien. Es besteht erneut die Möglichkeit, sich bei Sportkursen anzumelden, in die man zuvor nicht reingekommen ist. Neue Sportarten können ausprobiert oder altbekannte wieder aufgenommen werden. Oder es bedeutet, dass erneut um den Platz im bereits betriebenen Sportkurs gebangt werden muss und erneut Gebühren fällig werden.
Egal, was es für Dich bedeutet – am Sonntag, den 16.07.2023, um 18 Uhr beginnt die Anmeldezeit für die Hochschulsportkurse in der vorlesungsfreien Zeit. Es gibt eine Auswahl an 57 Sportarten, eine Sportplatz- und Hallen-Flat sowie eine Fitnessstudio-Flat und mehrere Angebote von der Gesunden Uni. Die Sportkurse finden alle in dem Zeitraum vom 24.07. bis 01.10. statt.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich bei den Hochschulsportkursen der Uni Rostock anzumelden. Für Student*innen der Uni Greifswald gelten auch dort die Preise für Studierende. Neben einigen Sportarten, die es an beiden Universitäten gibt, gibt es auch einige Angebote, die Uni-spezifisch sind. So gibt es in Rostock zum Beispiel Aquafitness, Judo, Kitesurfen und Tauchen, was man in Greifswald nicht besuchen kann. Alle Rostocker Kurse finden in dem Zeitraum vom 17.07. bis 15.10. statt. Die Anmeldezeit hat dort zwar bereits am 11.07. begonnen, aber die allermeisten Kurse sind noch nicht voll belegt.
Ganz viel Erfolg beim Ergattern der Plätze und anschließend viel Spaß bei den Sportkursen!
Das Wichtigste auf einen Blick: Was? Anmeldung zu den Hochschulsportkursen in der vorlesungsfreien Zeit Wann? ab Sonntag, den 16.07.2023, um 18 Uhr Wo? Auf der Website des Hochschulsports
Am Mittwoch, den 18.01.2023, wurden vom Senat die neuen Prorektor*innen gewählt. Dabei wurde Professorin Dr. Annelie Ramsbrock als neue Prorektorin für Kommunikationskultur, Personal- und Organisationsentwicklung und Gleichstellung/Diversität gewählt. Dorthe G. A. Hartmann wurde als Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalisierung wiedergewählt und Hennis Herbst als studentischer Prorektor wiedergewählt.
Das Rektorat ist für die Leitung der Universität zuständig und setzt sich aus der Rektorin, der Kanzlerin und vier Prorektor*innen zusammen, die jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche innehaben. Die Amtszeiten unterscheiden sich je nach Position. Dabei hat der*die Rektor*in eine Amtszeit von vier Jahren, der*die Kanzler*in eine lebenslange Amtszeit und die Prorektor*innen haben, außer dem*der studentischen Prorektor*in, eine Amtszeit von zwei Jahren. Bei dem*der studentischen Prorektor*in ist die Amtszeit auf ein Jahr begrenzt.
Professor Dr. Ralf Schneider ist erst seit einem Jahr Prorektor für Forschung, Digitalisierung und Transfer, weshalb seine Amtszeit noch ein Jahr weiterläuft und seine Position nicht neu gewählt wurde. Professorin Dr. Konstanze Marx ist die derzeitige Prorektorin für Kommunikationskultur, Personalentwicklung und Gleichstellung, sie ist aber nicht zur Wiederwahl angetreten. Mit der Neubesetzung durch Professorin Dr. Annelie Ramsbrock hat das Prorektorat eine Namenserweiterung bekommen und die Punkte Organisationsentwicklung und Diversität sind hinzugekommen. Die neue Amtszeit startet im April.
Prorektorin für Kommunikationskultur, Personal- und Organisationsentwicklung und Gleichstellung/Diversität
Professorin Dr. Annelie Ramsbrock ist seit April 2022 Inhaberin des Lehrstuhls für Allgemeine Geschichte der Neuesten Zeit am Historischen Institut der Universität Greifswald. Dort betreibt sie vor allem Forschung zu Süchtigen im 19. und 20. Jahrhundert. Nun wurde sie mit 30 von 33 Stimmen vom Senat zur Prorektorin für Kommunikationskultur, Personal- und Organisationsentwicklung und Gleichstellung/Diversität gewählt.
Ihre Vorhaben für die Amtszeit:
Kommunikationskultur: In diesem Bereich möchte sich Professorin Dr. Annelie Ramsbrock erst einmal zurückhalten, weil sie findet, dass dieser Bereich im Moment gut läuft. Sie findet das Rektoratsforum sehr hilfreich und auch das Format „Wissenschaftler*innen lesen Wissenschaftler*innen“ findet sie sehr spannend. Zudem soll in diesem Jahr erstmals der Dies Academicus als eine Form akademischer Feiertag stattfinden, an dem sie gerne beteiligt sein möchte. Personal- und Organisationsentwicklung: Personal- und Organisationsentwicklung sind, laut Professorin Dr. Annelie Ramsbrock, eng miteinander verbunden, weshalb der Name dementsprechend erweitert wurde. Hier sind ihr Arbeitgebermarketing, also Rekrutierung und Personalbindung, und Entlastungs- und Wertschätzungsmaßnahmen besonders wichtig. Sie möchte die Uni noch weiter zu einem „Ort des Kommens und des Bleibens“ entwickeln. Hierfür möchte sie zunächst mit den einzelnen Statusgruppen über deren Belastungen und Entlastungsvorschläge sprechen, um sich anschließend als Universität mit der Umsetzbarkeit auseinanderzusetzen. Mögliche Maßnahmen wären Leistungsprämien, die Ermöglichung von flexiblen Arbeitszeiten, die Optimierung von Arbeitsprozessen einschließlich der Verteilung von Verantwortung, Aufgabenkritik, Mitarbeiter*innengespräche und Coaching- und Weiterbildungsangebote. Gleichstellung/Diversität: Für Professorin Dr. Annelie Ramsbrock sind die Bereiche Gleichstellung und Diversität sehr eng verknüpft. Auch hier möchte sie sich mit den einzelnen Statusgruppen auseinandersetzen, um so anschließend als Universität Maßnahmen zu ergreifen.
„Mir scheint es wichtig zu sein, dass wir Gleichstellung noch stärker als bisher intersektional denken, dass wir nicht nur vom binären Geschlechtermodell ausgehen, wenn wir nach Chancengleichheit fragen, sondern dass wir soziale Herkunft, regionale Herkunft, […] ernst nehmen und das alles unter Gleichstellung packen.“
Professorin Dr. Annelie Ramsbrock
Prorektorin für Lehre, Leher*innenbildung und Internationalisierung
Dorthe G. A. Hartmann ist seit Oktober 2001 wissenschaftliche Mitarbeiterin mit dem Schwerpunkt Lehre an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald. Dort ist sie an der Fachsprachenausbildung in Englisch beteiligt. Sie wurde bereits 2021 zur Prorektorin für Lehre, Lehrer*innenbildung und Internationalisierung gewählt und wurde nun mit 27 von 33 Stimmen vom Senat wiedergewählt.
Ihre Vorhaben für die Amtszeit:
Lehre: Bereits in Dorthe G. A. Hartmanns jetziger Amtszeit hat sich einiges rund um digitale Lehre und Prüfungen getan. Dieser Bereich soll auch in ihrer kommenden Amtszeit weiterentwickelt werden. Bereits bestehende (digitale) Lehrkonzepte sollen evaluiert und weiterentwickelt werden. Hierfür sollen auch weitere Infrastrukturen angeschafft werden können.
„Lehre nach Corona ist nicht mehr dasselbe, wie Lehre vor Corona. Wir sind eine Präsenzuniversität und wir wollen das sein, aber wir haben auch erfahren, wie wichtig digitale Lehrformate sind, um unter anderem Teilhabe zu ermöglichen.“
Dorthe G. A. Hartmann
Lehrer*innenbildung: Hier soll unter anderem das Campusschulnetzwerk weiter ausgebaut werden. Zudem wurde ein neues Lehrer*innenbildungsgesetz auf den Weg gebracht, über dessen Vorbereitung und Umsetzung diskutiert werden soll. Auch die Internationalisierung ist, laut Dorthe G. A. Hartmann, wichtig für die Lehrer*innenbildung und sie möchte sich für mehr Sichtbarkeit über die Möglichkeiten der „physischen“ Mobilität einsetzen. Internationalisierung: Im letzten Jahr wurde die neue Internationalisierungsstrategie beschlossen, deren Maßnahmen weiterhin umgesetzt werden sollen. Dabei soll der Fokus auf wenigen strategischen Partnerschaften liegen. Gerade hier sollen auch die neuen digitalen Formate genutzt werden. Zudem sollen noch weitere internationale Studiengänge aufgebaut werden.
Studentischer Prorektor
Hennis Herbst studiert seit Oktober 2019 Politikwissenschaft und Öffentliches Recht an der Universität Greifswald. Zudem ist er stellvertretender Landesvorsitzender der Linken in Mecklenburg-Vorpommern. Er wurde bereits im letzten Jahr zum studentischen Prorektor gewählt und wurde nun mit 33 von 33 Stimmen vom Senat wiedergewählt.
Seine Vorhaben für die Amtszeit:
Als Bindeglied zwischen der Studierendenschaft und der Universitätsleitung ist es Hennis Herbst ein Anspruch, dass er erreicht, dass die Studierendenschaft mehr Verständnis für die Entscheidungen der Hochschulleitung hat und die Hochschulleitung die Interessen der Studierenden noch umsichtiger berücksichtigt. Aufgrund der Rückmeldungen, die er bekommen hat, ist er zuversichtlich, dass er dies bereits geschafft hat und hofft, dass ihm das auch weiterhin gelingt. Aufgrund der Energiekrise wurde ein Netzwerk aus Energiebeauftragten aufgebaut, die sich in zahlreichen Einrichtungen der Universität mit der Linderung des Energie- und Ressourcenbedarfs auseinandersetzen. Dieses Netzwerk möchte Hennis Herbst gerne auf weitere Einrichtungen ausweiten und zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Dies ergibt auch in Anbetracht mit dem Bestreben der Uni, bis 2030 klimaneutral zu werden, Sinn. Zudem soll 2024 ein Landesklimaschutzgesetz verabschiedet werden. Zusammen mit der Nachhaltigkeitskommission und anderen Hochschulen möchte er ein Papier erarbeiten, das die Vorstellungen und Wünsche der Hochschulen diesbezüglich aufgreift und dieses anschließend gemeinsam an die Landesregierung übergeben. Auch mit den Alumnistrukturen der Universität möchte er sich noch weiter beschäftigen.
Bei den Vorhaben für die Amtszeiten handelt es sich bei allen Kandidat*innen um Auszüge aus deren Vorstellung im Senat vor der Wahl. Somit ist keine Vollständigkeit der Vorhaben garantiert. Nun bleibt abzuwarten, welche Vorsätze tatsächlich von den Prorektor*innen umgesetzt werden.
Im Januar werden bei den studentischen Gremienwahlen wieder neue Mitglieder für das Studierendenparlament (StuPa) und die Fachschaftsräte (FSR) gewählt. Aber um eine Wahl zu haben, braucht es auch Kandidat*innen und momentan würden weder das StuPa noch die meisten FSR zustande kommen. Bis nächsten Dienstag, den 06.12., ist es noch möglich, sich selbst aufzustellen oder Kommiliton*innen vorzuschlagen. Berechtigt dazu sind alle Studierenden der Universität Greifswald.
Das Studierendenparlament ist das höchste studentische Gremium und für alle grundsätzlichen Belange der Studierendenschaft zuständig. Bewerben können sich Studierende aus allen Fachbereichen.
Die Fachschaftsräte bilden die Interessenvertretungen der Studierenden aus einer Fachschaft und sind sowohl die ersten Ansprechpartner*innen bei Problemen im Studium als auch Organisatoren von verschiedensten Veranstaltungen. Bewerben können sich Studierende aus allen Fachschaften für den ihnen zugeordneten Fachschaftsrat, sofern dieser der Wahlordnung der Studierendenschaft beigetreten ist.
Ihr wollt mehr wissen? In diesem Artikel des webmoritz. sind die studentischen und akademischen Gremien nochmal ausführlicher erklärt.
Wie und wo bewirbt man sich?
Bis nächsten Dienstag zum 06.12.2022, um 23:59 Uhr, ist eine Bewerbung noch möglich.Dafür muss ein Bewerbungsbogen ausgefüllt werden, der im Studierendenportal zu finden ist. Auf diesem Formular müssen Angaben zum vollständigen Namen, zur universitären E-Mail-Adresse und zum Studienfach gemacht werden. Des weiteren wird nach den Fachsemestern, der Fakultätszugehörigkeit, einer Kurzbeschreibung der Person, einer Erklärung der hochschulpolitischen Ziele und nach der Zugehörigkeit zu hochschulpolitischen Gruppierungen gefragt. Der Bewerbungsbogen muss anschließend unterschrieben und während der Öffnungszeiten beim AStA abgegeben werden. Dafür muss man die Bewerbung ausdrucken, aber das ist auch im AStA möglich. Wichtig ist dabei noch, die Immatrikulationsbescheinigung (gibt es im his) und einen Lichtbildausweis oder Studierendenausweis mitzubringen.
Ist es einem selbst nicht möglich, zum AStA zu gehen, kann man auch eine andere Person bevollmächtigen. Dabei muss die bevollmächtigte Person mit der ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbung, der Immatrikulationsbescheinigung und einer ausgedruckten formlosen Vollmacht innerhalb der Frist zum AStA gehen. Außerdem ist es auch möglich, Kommiliton*innen vorzuschlagen. Dafür vorgesehene Formulare können bei der Wahlleitung (wahl.stud@uni-greifswald.de) angefragt werden.
Öffnungszeiten des AStA, zu denen noch Bewerbungen abgegeben werden können: Montag: 10 bis 13 Uhr; Dienstag: 10 bis 24 Uhr (verlängert durch die Wahlleitung)
Adresse des AStA: Friedrich-Loeffler-Straße 28, 17489 Greifswald
Es ist wichtig, das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte zu besetzen. Wenn diese nicht zustande kommen, muss es Neuwahlen geben.
Das Studierendenparlament (StuPa)
Was bedeutet es, StuPist*in zu sein?
Als StuPist*in kann man die Umstände des Studiums an der Universität und der Kommiliton*innen aktiv beeinflussen. Man darf für die Sitzungen Anträge stellen, für Beschlüsse und Wahlen abstimmen, durch Geschäftsordnungsanträge die Sitzung beeinflussen und sich rege an Diskussionen beteiligen. Es ist ein bisschen so wie die studentische Vollversammlung, nur in kleinerer Runde und mit mehr Entscheidungskraft. Anträge können bis zum Tag vor der Sitzung um 12 Uhr schriftlich an das Präsidium geschickt werden. Zur Information: Laut Satzung der Studierendenschaft sind alle Mitglieder dazu verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, sofern sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind.
Wie viele Bewerbungen gibt es bereits? (Stand: 30.11.2022)
Bisher gibt es 15 Bewerbungen. Insgesamt können 27 StuPist*innen gewählt und natürlich noch mehr Studierende zur Wahl aufgestellt werden.
Wo gibt es weitere Informationen?
In diesem Artikel des webmoritz. gibt es weitere Informationen zu den studentischen Gremien, wozu auch das StuPa gehört.
Auf dem webmoritz. sind zahlreiche StuPa-Ticker zum Reinschnuppern zu finden.
Was bedeutet es, Mitglied im Fachschaftsrat zu sein?
Als Mitglied eines Fachschaftsrates kann man ebenso das Geschehen in der Fakultät mitbestimmen und gestalten, als auch in Teilen der Hochschulpolitik mitwirken. Innerhalb der Fachschaftsräte gibt es mehrere Posten zu besetzen, bei denen dann eine besondere Verantwortung hinzukommt. So müssen zum Beispiel Referate wie Öffentlichkeitsarbeit, Studium und Lehre, Finanzen sowie der Vorsitz besetzt werden.
Wie viele Bewerbungen gibt es bereits? (Stand: 30.11.2022)
Bisher kommt nur der FSR Mathematik zustande. Bei einigen FSR gab es Stand jetzt (30.11.) auch noch gar keine Bewerbungen.
Fachschaftsrat:
Derzeitige Bewerbungen
Benötigte Bewerbungen
Anglistik/Amerikanistik:
2
6
Bildungswissenschaft:
3
9
Biochemie/Umweltwissenschaften:
0
7
Biowissenschaften:
3
9
Deutsche Philologie:
0
8
Geographie:
2
5
Geologie:
0
3
Geschichte:
5
7
Kunstwissenschaften:
0
6
Mathematik:
5
5
Medizin:
2
7
Kirchenmusik und Musikwissenschaften:
1
3
Nordistik:
1
5
Pharmazie:
1
7
Philosophie:
1
5
Physik:
1
4
Politik- und Kommunikationswissenschaften:
2
7
Psychologie:
2
5
Rechtswissenschaften:
0
9
Slawistik/Baltistik:
1
3
Theologie:
3
5
Wirtschaftswissenschaften:
3
9
Zahnmedizin:
0
5
Wo gibt es weitere Informationen?
In diesem Artikel des webmoritz. gibt es weitere Informationen zu den studentischen Gremien, zu denen auch die FSR gehören.
Und natürlich auch bei dem eigenen Fachschaftsrat.
Das Wichtigste auf einen Blick: Was? Frist zur Bewerbung für das Studierendenparlament oder einen Fachschaftsrat Wann? Dienstag, 06.12.2022, um 23:59 Uhr Wie? Der ausgefüllte Bewerbungsbogen muss im AStA (Friedrich-Loeffler-Straße 28) abgegeben werden. Dabei muss auch die Immatrikulationsbescheinigung und ein Lichtbild- oder Studierendenausweis vorgezeigt werden.
Gremien ermöglichen allen Universitätsmitgliedern, aktiv über das Geschehen an der Universität mitzubestimmen. Dabei wird zwischen den studentischen und den akademischen Gremien unterschieden.In diesem Artikel erfahrt ihr alles Wichtige über das Studierendenparlament, die Fachschaftsräte und den Allgemeinen Studierendenausschuss.
Die studentischen Gremien umfassen das Studierendenparlament (StuPa), die Fachschaftsräte (FSR) und den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Sie sind ausschließlich durch Studierende besetzt und gewählt. Während die Mitglieder des StuPa und der FSR durch alle Studierenden der Universität gewählt werden, werden die Mitglieder des AStA ausschließlich durch die Mitglieder des StuPa (StuPist*innen) gewählt.
Die akademischen Gremien umfassen den Senat, das Rektorat und die Fakultätsräte. Der Senat und die Fakultätsräte sind mit Professor*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, weiteren Mitarbeiter*innen und auch mit Studierenden besetzt. Die studentischen Mitglieder des Senats und der Fakultätsräte werden zeitgleich mit den Mitgliedern der studentischen Gremien von den Studierenden gewählt. Hier findet die Wahl aber über Listen statt, die von den verschiedenen Hochschulgruppen zusammengestellt werden. Für die studentischen Gremien gilt jedoch Personenwahl. Das heißt, dass nicht nach Listen gewählt wird, sondern einzelne Kandidat*innen gewählt werden.
Die Wahlen beider Gremien finden zeitgleich im Januar jeden Jahres statt. Für das Studierendenparlament und die Fachschaftsräte kann man sich noch bis zum 06.12.2022 aufstellen lassen. Wie das funktioniert, findet ihr in diesem Artikel des webmoritz.
Das Studierendenparlament (StuPa)
Was ist das Studierendenparlament und was sind die Aufgaben?
Das Studierendenparlament ist das höchste studentische Gremium und besteht aus maximal 27 Mitgliedern. Prinzipiell ist es für alle grundsätzlichen Belange der Studierendenschaft zuständig. Es beschließt unter anderem Ordnungen und Satzungen und ist zum Beispiel auch die nächsthöhere Instanz für die Beschlüsse von der Vollversammlung. Außerdem wählt es die Referent*innen des AStA und die Mitglieder anderer Ausschüsse und ist auch für die Verwaltung von den Geldern der Studierendenschaft verantwortlich.
Wann tagt das Studierendenparlament?
Das Studierendenparlament tagt alle zwei Wochen am Dienstag um 20:15 Uhr und nimmt in der Regel zwischen zwei und vier Stunden in Anspruch. Die Sitzungstermine werden spätestens in der zweiten Sitzung der Legislatur beschlossen, sodass hier Änderungen möglich sind. Zudem kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass außerordentliche Sitzungen einberufen werden. Die Legislatur startet voraussichtlich im April. Alle Sitzungen sind hochschulöffentlich.
Wie läuft eine Sitzung beim Studierendenparlament ab?
Die Sitzungen sind immer sehr ähnlich aufgebaut und haben eine feste Struktur. Die Tagesordnung steht schon im Vorfeld fest, kann aber durch Geschäftsordnungsanträge (GO-Anträge) auch während der Sitzung noch verändert werden. Einige Tagesordnungspunkte (TOP) wie Formalia, Berichte sowie Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft tauchen bei jeder Sitzung auf und für andere werden Anträge gestellt. Bei jedem Tagesordnungspunkt, der sich mit einem Antrag befasst, wird dieser zunächst von dem*der Antragssteller*in vorgestellt. Daraufhin folgt die Generalaussprache, wo von allen StuPist*innen Anmerkungen gemacht und Fragen gestellt werden können. Im Anschluss folgt die Debatte über Änderungsanträge und zuletzt die Abstimmung über den gesamten Antrag. Je nach Antrag geht das manchmal ganz schnell und manchmal wird viel diskutiert.
Was bedeutet es, StuPist*in zu sein?
Als StuPist*in kann man die Umstände des Studiums an der Universität und der Kommiliton*innen aktiv beeinflussen. Man darf für die Sitzungen Anträge stellen, für Beschlüsse und Wahlen abstimmen, durch Geschäftsordnungsanträge die Sitzung beeinflussen und sich rege an Diskussionen beteiligen. Es ist ein bisschen so wie die studentische Vollversammlung, nur in kleinerer Runde und mit mehr Entscheidungskraft. Anträge können bis zum Tag vor der Sitzung um 12 Uhr schriftlich an das Präsidium geschickt werden. Zur Information: Laut Satzung der Studierendenschaft sind alle Mitglieder dazu verpflichtet, an den Sitzungen teilzunehmen, sofern sie nicht aus wichtigem Grund verhindert sind.
Wo gibt es weitere Informationen?
Auf dem webmoritz. sind zahlreiche StuPa-Ticker zu finden.
Was sind Fachschaftsräte und was sind ihre Aufgaben?
Mit der Immatrikulation wird jede*r Studierende einer Fachschaft zugeordnet, welche sich aus einer oder mehreren Fachrichtung(en) oder einem Institut zusammensetzen. Die Fachschaftsräte bestehen je nach Größe der Fachschaft aus drei bis neun Studierenden und bilden die Interessenvertretung der Studierenden aus der Fachschaft. Derzeit gibt es 23 Fachschaftsräte an der Universität, für die Mitglieder gewählt werden müssen. Die FSR bilden das Bindeglied zwischen den Studierenden und den Lehrenden und organisieren fachliche Veranstaltungen genauso wie Partys und die Erstsemesterwoche. Während der Vorlesungszeit treffen sich ein Mal im Monat alle Fachschaftsräte bei der Fachschaftskonferenz (FSK), um über Belange für alle Studierenden zu diskutieren und abzustimmen.
Wann tagen die Fachschaftsräte?
Jeder Fachschaftsrat hält das etwas anders, also am besten einfach mal dort nachfragen.
Was bedeutet es, Mitglied im Fachschaftsrat zu sein?
Als Mitglied eines Fachschaftsrates kann man ebenso das Geschehen in der Fakultät mitbestimmen und gestalten, als auch in Teilen der Hochschulpolitik mitwirken. Innerhalb der Fachschaftsräte gibt es mehrere Posten zu besetzen, bei denen dann eine besondere Verantwortung hinzukommt. So müssen zum Beispiel Referate wie Öffentlichkeitsarbeit, Studium und Lehre, Finanzen sowie der Vorsitz besetzt werden.
Und natürlich auch bei dem eigenen Fachschaftsrat.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA)
Was ist der Allgemeine Studierendenausschuss und was sind die Aufgaben?
Der Allgemeine Studierendenausschuss ist die offizielle Interessenvertretung der Studierendenschaft Greifswald in hochschulpolitischen Gremien und in der Öffentlichkeit. Er ist sowohl Ansprechpartner für Studierende bei Sorgen, Problemen und Nöten als auch Organisator von kulturellen Veranstaltungen. Der AStA besteht momentan aus folgenden 13 Referaten:
AStA-Vorsitz
Referatsleitung für Administration und Geschäftsführung
Referatsleitung Finanzen und Personal
Referatsleitung Veranstaltungen
Referat für Digitales
Referat für Fachschaftsfinanzen
Referat für Hochschul- und Innenpolitik
Referat für Internationales und Antirassismus
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Referat für Ökologie
Referat für politische Bildung und Antifaschismus
Referat für Soziales und Gleichstellung
Referat für Studium und Lehre
Zudem gibt es einige Sachbearbeiter*innen und Beauftragte in den Bereichen Grafik, Kassenwart, Ersti-Woche, 24h-Vorlesung, Datenschutz, Betreuung internationaler Studierender und Bewerbung von studentischen Veranstaltungen.
Je nachdem, welches Referat man inne hält, fallen unterschiedliche Aufgaben an. Dabei vertritt man die Studierendenschaft in verschiedensten Angelegenheiten, organisiert Veranstaltungen und ist Ansprechpartner*in für die Studierenden bei etwaigen Problemen und Fragen. Man setzt sich mit entsprechenden Schwerpunkten auseinander, kann Ideen einbringen und etwas bewirken. Die genauen Aufgaben stehen auch auf der Website des AStA. Auch der Zeitaufwand variiert je nach Referat, aber laut den Ausschreibungen liegt er zumeist zwischen ca. 15 bis 20 Stunden pro Woche. Je nachdem, wie viel ansteht, kann das Amt mal mehr oder weniger Zeit beanspruchen.
Wie wird man gewählt?
In der Regel werden die Referent*innen am Anfang des Sommersemesters zur Beginn der Legislatur im Studierendenparlament (StuPa) gewählt. Allerdings können manchmal nicht alle Referate besetzt werden oder es werden auch unter dem Semester Stellen wieder frei. Dann kann man auch später noch gewählt werden. Die Bewerbung erfolgt über ein Formular im Studierendenportal oder auch initiativ bei den StuPa-Sitzungen. Vor der Wahl stellen sich die Kandidierenden vor und beantworten gegebenenfalls Fragen aus der Runde.
Leise rieselt der Zimt in die weihnachtliche Küche. Lichterketten schmücken den gedeckten Tisch. Der Advent ruft geradezu nach warmem Tee und Gemütlichkeit. Konträr dazu ist der Stress, der auch im Dezember leider nicht weniger wird. Wie schön wäre es da, zwischendrin so richtig gemütlich mit einem warmen, zimtigen Apple Pie am Küchentisch zu sitzen?
Zeitaufwand: ca. 2 Stunden, einschließlich Backzeit
Zutaten:
600 g Weizenmehl
300 g + 3 EL Butter, plus Butter für die Form
6 EL Zucker
1 Prise Salz
10 EL sehr kaltes Wasser
6-9 Äpfel
4 EL Agavendicksaft
3 EL Ahornsirup
1 Päckchen Vanillezucker
3 EL Zimt
100g Mandelsplitter oder Mandelblättchen
Zubereitung:
1. 600 g Weizenmehl in einer Schüssel abwiegen. Eventuell ein Schüsselchen mit Wasser in das Tiefkühlfach stellen, um später ca. 10 Esslöffel sehr kaltes Wasser zu haben.
2. 6 Esslöffel Zucker und eine Prise Salz dem Mehl hinzugeben und verrühren.
3. 300 g kalte Butter in Flocken darüberstreuen und mit den Händen grob verkneten.
4. Das Wasser aus dem Tiefkühlfach holen und ca. 10 Esslöffel in den Teig geben. Alternativ geht auch sehr kaltes Wasser aus dem Wasserhahn.
5. Mit dem Rührgerät mit Knethaken den Teig so gut es geht verrühren. Ist der Teig noch zu brüchig, vorsichtig etwas mehr Wasser hinzugeben. Abschließend nochmal mit den Händen zu einem gleichmäßigen Teig kneten. Der Teig sollte nicht kleben.
6. Den Teig in zwei etwa gleich große Teile teilen und in Frischhaltefolie wickeln. Anschließend die Teigkugeln für ca. 30 Minuten in den Kühlschrank legen oder bis die Füllung fertig ist.
7. Währenddessen die Füllung vorbereiten. Hierfür zunächst sechs bis neun Äpfel kleinschneiden.
8. In einer Pfanne oder in einem Topf ca. 3 Esslöffel Butter schmelzen. Anschließend die Apfelstücke für ca. 5 Minuten anbraten.
9. 4 Esslöffel Agavendicksaft und 3 Esslöffel Ahornsirup zu den Apfelstücken geben. Weitere 5 Minuten braten lassen.
10. Grob 3 Esslöffel Zimt und ein Päckchen Vanillezucker zu den Äpfeln geben und umrühren. Die Pfanne oder den Topf vom Herd nehmen.
11. Den Teig aus dem Kühlschrank nehmen und zuerst nur eine Teigkugel auf die Größe der Pie- oder Springform plus Rand ausrollen. Dabei kann die Frischhaltefolie, in der die Kugel zuvor eingewickelt war, als Unterlage verwendet werden.
12. Die gebutterte Form mit dem Teig auslegen. Zum Überführen des Teiges von der Arbeitsfläche in die Form kann die Frischhaltefolie zu Hilfe genommen werden.
13. Nun die gebratene Apfelmasse in die mit Teig ausgelegte Form füllen und gleichmäßig verteilen. Die Apfelmasse muss dafür nicht abgekühlt sein.
14. Ca. 100 g Mandelsplitter oder Mandelblättchen gleichmäßig auf die Apfelmasse streuen.
15. Den zweiten Teig ausrollen. Dieser darf ruhig eine kleinere Fläche als der erste Teig haben, schließlich muss dieser nicht den Rand hochgezogen werden. Wer möchte, kann zur Verzierung noch kleine Formen ausstechen.
16. Den ausgerollten Teig auf die Apfelmasse in die Form legen. Die Teigränder miteinander verbinden und den gesamten Rand etwas begradigen.
17. Den Pie bei 200 °C Ober-/Unterhitze für 30 bis 40 Minuten backen.
18. Den Apple Pie aus dem Ofen nehmen und am besten noch warm servieren. Guten Appetit!