Speicher auf letzten Zustand zurücksetzen?!
Es ist ein Paukenschlag für die Greifswalder Immobilienlandschaft! Kurz nach dem Abriss des alten Speichers am Hafen stellte sich nun heraus, dass eine Behörde die dafür nötigen Genehmigungen nie erteilt hatte. Der Speicher muss daher in seinem Originalzustand wieder neu aufgebaut werden.
Ein Gebäude, an dem sich die Geister schieden, das war der alte Speicher am Hafen allemal. Für die einen ein unansehnlicher Dorn im Auge des Hafenpanoramas, für die anderen wiederum ein Stück Greifswalder Geschichte und ein romantisierter Zufluchtsort in unsicheren Zeiten. So oder so, eines war er jedenfalls schon seit einer ganzen Weile: Sehr baufällig. Nach jahrelangem Hin und Her um den Denkmalschutz und die zukünftige Nutzung des Geländes wurde der Speicher in den letzten Wochen nun, für die Öffentlichkeit doch recht plötzlich und überraschend, abgerissen. Jedoch zu Unrecht, wie sich jetzt im Nachhinein herausstellte, denn der Abriss war gar nicht von der Wasserschutz-Landesbehörde für Restauration in deutschen Universitätsstädten (WaSLaBeRstdU) genehmigt worden. Die Entfernung des Speichers sei daher nicht ordnungsgemäß erfolgt, teilte die Behörde auf Nachfrage des webmoritz. mit.
Nach den Denkmalbauvorschriften der Behörde tritt nun ein ungewöhnlicher bürokratischer Passus in Kraft: Da der Speicher nicht hätte abgerissen werden dürfen, wurde er das offiziell auch nicht. Obwohl das Gebäude also seit einigen Tagen gar nicht mehr in der Wirklichkeit, bzw. als physikalisches Objekt existiert, gibt es ihn auf dem Papier weiterhin. Diese Diskrepanz ist natürlich auch der Behörde bereits aufgefallen. Deshalb hat sie dem Hamburger Jesuswerk, das die Besitzrechte am Speicher sowie dem umliegenden Gelände hält, heute die Anweisung erteilt, das Haus wieder aufzubauen. Was zunächst nach keiner großen Planänderung klingt – auf dem Gelände sollte sowieso ein Gebäude mit vergleichbaren Abmessungen entstehen – hat jedoch einen sehr speziellen Haken: Der Speicher muss „im originalen Zustand des letzten Zeitpunktes vor Beginn der nicht genehmigten Abrissarbeiten“ wieder aufgebaut werden. Obwohl der Speicher vor dem Abriss, wie oben beschrieben, bereits sehr marode war, darf dort nun also kein Gebäude nach aktuellen Baustandards errichtet werden. Im Gegenteil, der vorherige schlechte Zustand muss sogar künstlich wieder neu erzeugt werden. Und die Auflagen gehen noch einen Schritt weiter, denn „die Behörde sieht es für die Erreichung des Bauziels […] als unabdingbar und notwendig an, dass der Speicher aus den originalen, beim Abriss abgetragenen, Bausubstanzen wieder errichtet wird.“ Das Gebäude muss also aus den bei den Abrissarbeiten angefallenen Backstein- und Betonbruchstücken wieder neu aufgebaut werden. Kein leichtes und sicherlich kein billiges Unterfangen, denn die Bagger haben ganze Arbeit geleistet. Die Besitzer können jedoch von Glück sagen, dass der Speicher nicht gesprengt worden war.
Das wieder aufzubauen wäre schwierig geworden.
Es ist davon auszugehen, dass das Jesuswerk gegen diese Anweisung Widerspruch einlegen wird. Die Zeit drängt jedoch, denn die Behörde hat einen engen Zeitrahmen vorgegeben. Sollte der Speicher bis zum Jahresende nicht wieder vollständig und in „alter Pracht“ stehen, drohen Strafzahlungen von bis zu 123.456,78 € pro Woche. Dementsprechend werden die Bauarbeiten zum Wiederaufbau wohl in naher Zukunft beginnen und Greifswald erhält voraussichtlich einen viel diskutierten Teil seines Stadtbildes zurück.
Disclaimer: April April, alle Inhalte in diesem Artikel sind frei erfunden. Außer, dass der Speicher abgerissen wurde, das ist tatsächlich passiert.
Beitragsbilder: Svenja Fischer
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