von Archiv | 15.06.2007
?New Moon? von Elliott Smith (Domino Records)
Elliott Smith ist einer der Künstler, bei dem man sich wünschte, dass man entweder ein bisschen älter wäre oder ihn zumindest früher kennen gelernt hätte. Einerseits hätte man dann in jedem Fall mehr von ihm als Musiker mitbekommen und anderseits wäre die Chance größer gewesen ihn vielleicht doch mal live gesehen zu haben.
Elliott Smith hatte fünf Alben heraus gebracht, darunter die beiden bekanntesten „Either/Or“ und „XO“, bis er am 21. Oktober 2003 im jungen Alter von 34 Jahren starb. Die Umstände des Todes waren wie so oft in amerikanischen Musikerkreisen mehr als rätselhaft. Nach einer langen Phase der Drogenabhängigkeit verbrachte er fast das ganze Jahr 2002 in Therapie, doch zum Zeitpunkt seines Todes schien er eigentlich wieder auf dem richtigen Weg zu sein. Am Todestag selbst hatte er einen Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin. Als diese sich angeblich zur Beruhigung ins Bad einschloss, hörte sie ihn draußen schreien und als sie dann die Tür wieder öffnete, hatte er sich dreimal mit einem Küchenmesser in die Brust gestochen. Laut Befund der Autopsie hätte es sowohl Selbstmord als auch Mord sein können.
Bereits ein Jahr nach seinem Tod veröffentlichten Freunde und sein ehemaliger Produzent Rob Schnapf das Album „From a Basement on the Hill“, das Elliott Smith noch vor seinem Tod eingespielt hatte und auch zu mischen angefangen hatte. Nun folgt drei Jahre später die Doppel-CD „New Moon“. Die Songs entstanden zwischen 1994 und 1997 während der Aufnahmen für die Alben „Elliott Smith“ und „Either/Or“. Es sind zum Teil unveröffentlichte Songs oder alternative Versionen von bereits auf Alben erschienenen Songs. Es ist ein gutes Album, um sich in die Welt Elliott Smith’ einzufühlen und ihn für sich zu entdecken. Aber es ist auch ein Schatzkästchen für jene, die ihn schon länger kennen. 24 Stücke zum schwelgen, träumen und trauern. Ein weiteres Werk, um die Erinnerung an diesen Ausnahmemusiker und Songschreiber aufrecht zu erhalten.
Geschrieben von Esther Müller- Reichenwallner
von Archiv | 15.06.2007
Erneute Novellierung des Landeshochschulgesetzes
Dieses Jahr wird voraussichtlich das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG) auf ein Neues novelliert.
Die Zielrichtung seiner jeweiligen Ausfertigungen schwankt je nachdem, aus welcher Richtung der Wind des politischen Zeitgeistes gerade weht. Nachdem das LHG in den Jahren 2001/2002 grundlegend reformiert wurde, sah es für die Hochschulautonomie in Mecklenburg-Vorpommern noch gut aus. Damals wurde das Anstreben konsensualer Eckpunkte zwischen der Landesregierung und den Hochschulen im LHG verankert. Begründet wurde dies vom damaligen Gesetzgeber damit, den Hochschulen „den Spielraum […] zu eigenverantwortlicher Entwicklung und Profilbildung wesentlich zu erweitern.“
Hochschulautonomie adieu
Im Jahr 2005 wurde dieser Gedanke wieder uninteressant. Im Zuge der Novellierung des LHG wurde der Gesetzestext um die Paragraphen 15, Absatz IV und 92a erweitert. Diese ermöglichten der Landesregierung plötzlich, Studiengänge per Rechtsverordnung, also ohne die Zustimmung der Hochschulen, einzurichten oder aufzuheben. Ebenso wurde der Regierung dadurch ermöglicht, die Zusammenlegung von mehreren Fakultäten im Land anzuordnen.
Kritikpunkte an diesen Regelungen waren damals, dass sie von der Abwanderung der Bevölkerung ausgingen, nicht von den zu erwartenden steigenden Studierendenzahlen. Weiterhin wurde moniert, durch so viele Eingriffsmöglichkeiten fielen im Regierungsapparat zwei zu teilende Kompetenzen, namentlich die Sach- und die Entscheidungskompetenz, zu. Die Hochschulen seien jedoch sehr wohl in der Lage, sich selbst objektiv zu bewerten.
Neuer Entwurf fragwürdig
Nun ist die nächste Runde eingeläutet. Dieses Jahr soll das LHG ein weiteres Mal geändert werden. Im Vorfeld des Gesetzgebungsprozesses hat die Landesrektorenkonferenz Mecklenburg-Vorpommern (LRK) einen Vorschlag zur Güte ausgearbeitet. Dieser behandelt auch den § 10 LHG, in dem bisher die Möglichkeit vorgesehen war, auf Antrag einer Hochschule von bestimmten organisationsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes abweichen zu können.
Ginge es nach der LRK, könnten hier in Zukunft auf Anträge hin Abweichungen von allen Vorschriften des LHG erlaubt werden. Problematisch könnte das dann werden, wenn die Hochschulen ihre Entscheidungswege abkürzen, Studenten die Mitbestimmungsrechte beschneiden und eine regierungsfreundlichere Linie fahren. In diesem Fall könnte es sehr schnell sehr pragmatisch werden in der Hochschulpolitik.
Braucht hier jemand ein Konzil?
Des Weiteren ist im Novellierungsvorschlag der LRK nämlich vorgesehen, das Konzil abzuschaffen. Das Konzil, in Greifswald seit 2003 als „erweiterter Senat“ etabliert, ist das einzige Gremium, in dem Studenten sich in die Hochschulpolitik der Professoren „einmischen“ können. Hier müssen Anträge des Senates an die Landesregierung bestätigt werden und hier wird auch der Rektor gewählt. Im Konzil haben die studentischen Vertreter ein Stimmrecht, das ein Drittel der gesamten Stimmen ausmacht. Ein weiteres Drittel wird durch die Hochschullehrer gestellt, das letzte durch zwei mal sechs Mitarbeiter der Universität. Eine gute Möglichkeit, gerade auf Abstimmungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, Einfluss zu nehmen. Wenn jetzt die §§ 80 ff. LHG dahingehend geändert würden, dass diese Beteiligung der Studenten nicht mehr vorgesehen ist, dann könnte die Hochschule ganz einfach Absprachen mit der Regierung treffen und jeden Antrag stellen, der ihr gerade sinnvoll erscheint. Absprachen darüber zum Beispiel, gegen welche Gegenleistung die Universität welche Stellen streichen würde. Und Anträge dazu, ohne welche Regelungen des LHG man zu schalten und walten beliebte.
Weiterhin sieht der Entwurf der Landesrektorenkonferenz Änderungen zu Akkreditierungen und zu Evaluationen vor. Die Grenze, die diese trennt, wird damit verwischt. Juniorprofessuren sollen nach einem geplanten § 59, Absatz VII LHG wie in anderen Bundesländern nach Begutachtung zu richtigen Professuren gemacht werden können. Der Kanzler der Universität Greifswald, Dr. Behrens, sagte hierzu im Gespräch mit moritz, er halte die Vorteile einer solchen Regelung für gewichtiger, sei doch der negative Effekt der Regelung kein strukturelles Problem des Gesetzesentwurfs, sondern auch eine direkte Folge der Unterfinanzierung der Hochschulen.
Diesen Effekt sieht der AStA Greifswald darin, dass Sparsamkeit an wirklichen Professuren die Folge sein könne, welche durch eine Juniorprofessur jedoch nicht ersetzt werden könnten. Das Erfordernis der Ausschreibung nach § 59, Absatz I LHG entfiele auch, wenn eine Professur durch einen schon an der Hochschule tätigen Juniorprofessor besetzt werden könnte. Eine Linie, die sich durch den kompletten Gesetzesentwurf zieht: Durch die Möglichkeit, Ausschreibungen wegfallen zu lassen, sollen Mitbewerber von außen trotz möglicherweise höherer Qualifikation zu Gunsten von bereits an der Universität beschäftigten ausgeschlossen werde.
Dies wird scharf von der Landeskonferenz der Studierendenschaften kritisiert. Thomas Schattschneider, AStA-Vorsitzender der Universität Greifswald, sagte dazu gegenüber dem moritz: „Das LHG muss geändert werden, das ist ganz klar. Es braucht einfach der Anpassung des Gesetzes an die Studienabschlüsse Bachelor und Master. Was aber darüber hinausgeht, also beispielsweise die Abschaffung des Konzils, wird vom AStA Greifswald abgelehnt und wir werden gemeinsam mit den Hochschulen argumentativ dagegen vorgehen.“
Kanzler Behrens meinte hierzu: „In den drei Jahren, die ich nun schon in Greifswald bin, habe ich mit dem Erweiterten Senat sehr gute Erfahrungen gemacht. So lange dieser existiert, werden Studenten nicht von der Mitbestimmung ausgegrenzt.“
Was folgt daraus?
Steht den Studierendenschaften des Landes nun eine Zeit bevor, in der sie sich auf ungehörte Demonstrationen beschränken müssen, ihnen jede Chance auf direkte politische Einflussnahme genommen sein wird? Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht in seine entscheidende Phase gekommen. Sicher ist aber: Ohne massiven Protest und politische Arbeit gegen diese Vorschläge wird so oder so ähnlich das neue LHG aussehen. Für die Einflussnahme von Studenten auf die Hochschulpolitik im Lande begeistern sich in Schwerin die wenigsten.
Geschrieben von Stephan Kosa
von Archiv | 15.06.2007
?United Abobinations? von Megadeath (Roadrunner)
Megadeth gehörte neben Metallica einst zur Elite des Trash-Metals. Als das Genre Anfang der 90er Jahre für tot erklärt wurde, orientierten sich die Herren um Dave Mustaine Schritt für Schritt um, was verhängnisvoll werden sollte: Auf Glanztaten wie „Rust in Peace“ und „Countdown to Extinction“ folgte 1999 der Tiefpunkt der Bandgeschichte.
Das experimentelle und electro-lastige Album „Risk“ enttäuschte viele Fans. Jüngere Alben hingegen machen deutlich, dass während der letzten Jahre eine stilistische Rückbesinnung stattfand, was allerdings auch mit zahlreichen Line-Up-Wechseln in der Band einherging.
Die neue Scheibe „United Abominations“ passt da ins Bild. Die Klanghärte lässt sogar Erinnerungen an Götteralben der frühen Jahre aufkommen, denn Drums und Gitarren klingen so retro wie auf „Rust in Peace“ und Riffs sowie Hooklines sind einfach messerscharf. Dave Mustaines Markenzeichen darf da natürlich nicht fehlen: Sein aggressiv krächzender Gesang, dem kein Gesangsunterricht der Welt jemals etwas anhaben könnte, ist gewöhnungsbedürftig wie eh und je und trotzdem – oder gerade deshalb – nicht wegzudenken aus dem Megadeth-Sound. Zu Mustaines angepisster Stimme passen auch die gewohnt bissig-politischen Liedtexte. Anspieltipp: „Blessed are the dead“. Leider ist mit „Amerikhastan“ auch ein Totalausfall dabei.
Aus Sicht alter Megadeth-Fans mag der entscheidende Tick aber fehlen. Nach einigen Durchgängen hat man sich zwar endlich in den Silberling reingehört, doch es fällt nun auch auf, warum er nicht so recht zünden will. Die Nummern sind allesamt recht langsam und auch wenn vereinzelt ein schneller Mittelteil zu hören ist, hätten zwei oder drei flottere Titel dem Album vielleicht gut getan. Eine Umkehr zum Schneller-Härter-Besser-Trash früherer Tage ist indes womöglich gar nicht gewollt. Dafür spricht jedenfalls das Remake des bandeigenen Titels „A tout le monde“. Denn dieser Song – bei dem Mustaine gesanglich übrigens von Lacuna Coil-Frontfrau Cristina Scabbia unterstützt wird – war schon einmal zu hören und zwar auf „Youthanasia“, was bereits eines der umstrittenen Megadeth-Alben der 90er darstellte. Hm.
Puristen wird die elfte Aufnahme der Truppe somit weniger gefallen, was nicht heißt, dass Mustaine & Co das Musikmachen verlernt hätten. Sie machen ihren Job mittlerweile sogar wieder ziemlich gut. Gesamtnote: Krächz (vulgo mittelsuper).
Geschrieben von Robert Heinze
von Archiv | 15.06.2007
Der Sinn der General Studies für das Bachelor-Studium
Montag. 18 Uhr. Ort: die Kiste. Dorthin pilgerten im letzten Wintersemester wöchentlich alle Studienanfänger, die für ein Bachelorstudium eingeschrieben waren, zur Ringvorlesung „Methoden der Wissenschaft“, Pflichtveranstaltung für den Studiengang der General Studies.
Dieser wird seit dem Wintersemester 2003 zusätzlich zu den zwei Hauptfächern studiert. Seit der neuen Bachelorordnung von 2005 gibt es die Methodenvorlesung. Hier geben nacheinander vier Dozenten einen Einblick in die Methodik der Fachgebiete Philosophie, Geschichte, Sozialwissenschaften und Philologie.
„Es soll als Orientierungskurs dienen“, sagt Professor Geo Siegwart, Lehrstuhlinhaber für Philosophie mit Schwerpunkt Theoretische Philosophie. Er übernimmt mit dem philosophischen Bereich den Einstieg in die Vorlesung. „Der Student, der neu an die Universität kommt, erfährt, was die Uni ist, was Wissenschaft ist und wie wir sie von anderen Dingen unterscheiden“, erklärt er den Grundgedanken.
Note: mangelhaft
Die Universität Greifswald hat mit diesem Modell der General Studies im Rahmen des B.A.-Studiums ein in Deutschland einzigartiges Projekt geschaffen. Aber was so schön klingt, spaltet auch. Vor allem die unter den Studenten mehrheitlich unbeliebte Methodenvorlesung wird genutzt, sich neue Argumente zur Sinnlosigkeit der General Studies einfallen zu lassen.
Das zeigt sich beinahe durchgängig an der Auswertung der Lehrevaluation, die der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) zum Ende der Vorlesungszeit für dieses Mikromodul durchführte. „Hauptsächlich am Anfang des Wintersemesters häuften sich die Beschwerden bei uns“, erklärt Kristina Kühn, AStA-Referentin für Studium und Lehre. Gemeinsam mit dem damaligen Co-Referenten für Evaluation und Hochschulentwicklung André Kaminski erarbeitete sie daraufhin die Fragebögen.
Neben vier allgemeinen Fragen zur Veranstaltung wurden auch auf den jeweiligen Dozenten bezogene Fragen gestellt. „Die Dozenten schneiden in unserer Evaluation überwiegend positiv ab“, sagt Kühn. Viel wichtiger ist aber das Ergebnis des allgemeinen Teils. Hier sollten die Teilnehmer den Gesamteindruck der Lehrveranstaltung auf einer Notenskala von Eins bis Fünf bewerten. 46 Prozent werteten diesen als mangelhaft und schlechter. Außerdem sollte eingeschätzt werden, inwieweit die Inhalte der Methodenvorlesung bei der Bewältigung der anderen Fächer ganz allgemein und persönlich weitergeholfen haben. Auch hier siedeln jeweils über die Hälfte ihr Kreuzchen im Vierer- und Fünferbereich an. Viele finden die Inhalte zu spezifisch und überfordernd. Außerdem fühlen sie sich zum Nachteil ihrer beiden Hauptfächer zu stark belastet. Oder sie haben schlichtweg keinen Bock, sich mit fachexternen Themen zu beschäftigen.
„Insgesamt haben sich 140 Studenten an dieser Evaluation beteiligt“, sagt Kristina Kühn. Zum Vergleich: 385 Studenten haben die Prüfung geschrieben. Etwa die Hälfte hat bestanden.
Solche Durchfallquoten machen keine Freude. Viele Studenten finden deshalb: General Studies sollte freiwillig und ohne Noten sein. Solche „Ihr-sollt-das-einfach-schonmal-gehört-haben“-Konzepte gibt und gab es an Universitäten. Der Vorteil für die Studenten liegt klar auf der Hand: Weniger Prüfungen und keine Furcht aufgrund einer endgültig durchgefallenen Methodenklausur exmatrikuliert zu werden. In einem solchen Fall wird der Student für den gesamten Bachelorstudiengang bundesweit gesperrt – er könnte also nur noch auf Magister oder Lehramt wechseln. Der Magister ist aber durchweg vom Aussterben bedroht. „Ich empfinde diese Regelung als unfair“, sagt Kühn.
Idee gut, Umsetzung mäßig
Siegwart ist gegen Freiwilligkeit. „Wenn die General Studies tatsächlich etwas bringen sollen, dann nur durch das Ablegen einer Prüfung. Außerdem kann jeder Student dabei feststellen, ob er überhaupt studiengeeignet ist.“ Nur so kann seiner Meinung nach dem Ziel einer höheren Allgemeinbildung entsprochen werden. Wobei mit dem Stichwort „Allgemeinbildung“ die fehlende Information über den Studiengang seitens der Uni deutlich wird.
Denn unter allgemeinem Wissen verstehen Studenten Fertigkeiten wie Sprachen. Doch Allgemeinbildung kann auch vom akademischen Standpunkt aus betrachtet werden. In diesem Fall geht es um Fertigkeiten, die nur an einer Universität vermittelt werden können, wie eben Methodik. Einerseits die Methodenvorlesung, andererseits die Wahl zwischen Sprachen und Kompetenzen sowie eine Vorlesung aus einer Auswahl von Veranstaltungen verschiedener Fachrichtungen der Philosophischen Fakultät. So sieht der Kompromiss aus. Leider werden in diesem letzten Bereich, dem Studium Generale, nicht sehr viele Vorlesungen angeboten, von denen nach Ausschluss aller Überschneidungen meist nur noch drei oder weniger Wahlmöglichkeiten übrig bleiben.
In einem Punkt sind sich Professoren und Studenten aber weitgehend einig: Die Idee der General Studies ist gut, die Umsetzung weniger oder nicht immer. Bis zum Ende des Sommersemesters sollen eindeutige Informationen für Studenten ins Internet gestellt werden. Doch an dem Konzept wird sich in den nächsten Jahren trotz Evaluation erst einmal nichts Einschneidendes ändern. Ob man es nun mag oder nicht.
Geschrieben von Maria Trixa
von Archiv | 15.06.2007
?Pirates of the Caribbean – Am Ende der Welt?
Jack Sparrow ist tot. Verzeihung: Käptn Jack Sparrow. Also müssen die ersten Minuten des dritten Karibikfluches auch ganz ohne ihn auskommen. Zum Glück nimmt man es in Filmen mit dem Tod nicht immer so genau. Denn ohne Johnny Depps schräg-tuntige Piratenverkörperung kommt der Streifen nicht auf Touren.
So geht’s zu Beginn des Filmes einmal schnell ans Ende der Welt und mit einem noch verdrehteren Sparrow zurück ins Diesseits. Der Fluch, der im ersten Teil lediglich eine kleine karibische Bucht heimsucht, hat hier ungeahnte Ausmaße angenommen. Die ganze Piratenwelt befindet sich im Einstürzen. Dass es diese Welt gibt, ist verblüffend genug: Piratenfürsten aus Frankreich, China, Afrika treiben scheinbar schon seit Jahrhunderten in schönster Uneinigkeit ihr Unwesen auf den sieben Weltmeeren. Herrscherin darüber ist Calypso, nebenbei Geliebte des teuflischen Krakenmannes Davy Jones. Verwirrt? Zurück zu Sparrow – mitunter nicht weniger verwirrend aber nach zwei Filmen kann man glauben, seine Gedanken nachzuvollziehen. Oder doch nicht. Auch egal, denn Mimik und Gestik sind nach wie vor sensationell. Genau wie seine Gabe ständig im schönsten Schlamassel zu landen.
Dass er da auch wieder herauskommt, hat einen Grund: Verrat an Freunden ist das Lieblingshobby aller Figuren. Schließlich kämpfen sie aber doch auf derselben Seite, der Bösewicht aus dem ersten Film hat seinen Schrecken vollends verloren – da kann er noch so oft seine Grausamkeit betonen. Der Slapstick kommt nicht zu kurz, trotz ständigem Säbelrasseln. Aber dennoch: Käptn Jack Sparrow macht am meisten Spaß.
Geschrieben von Maria Trixa