Erhöhte Rückmeldegebühr unwirksam

Das Oberverwaltungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern sprach sich am 19. März gegen den 2005 in der Gebührenordnung der Ernst-Moritz-Arndt Universität maßgeblichen Punkt aus. Ein für die Greifswalder Hochschule überraschendes Ergebnis. Bei einem Streitwert von 5.000 Euro. Trotz vollständig fehlender prozessberechtigter Vertreter bei der Verkündigung.

Mit dem Urteil zu der vor zweieinhalb Jahren eingereichten Musterklage errang der ehemaligen Studenten Simon Sieweke einen Teilerfolg. Im Sinne der Greifswalder Studierendenschaft. Der juristische Streit ist damit vorerst beendet. Zum Zankapfel wurde seinerzeit die Erhöhung der Rückmeldegebühr um 10 Euro. Studierende zahlten damit nicht mehr 40, 50 Euro, sondern 50,50 Euro für jedes neue Semester. Begründung: Es läge ein erhöhter Verwaltungsaufwand vor. Nicht allein bei der Rückmeldung, sondern auch bei der Einschreibung.

Nach Auffassung des 4. Senats weist die einst beschlossene Vorschrift an sich keinen Rechtsfehler auf. Beim Fällen des Urteils stellte sich für das Oberverwaltungsgericht die rechtliche Grundlage im  Landeshochschulgesetz (LHG) als zu unbestimmt für die Erhebung von Rückmeldegebühren heraus. Zwar dürfen Hochschulen nach Zustimmung des Ministeriums Gebühren, Beiträge und Entgelte nach Maßgabe in Satzungen erlassen. Gemäß der neueren Rechtssprechung sah das Gericht im Falle der Rückmeldegebühr keine klare rechtliche Grundlage. Dafür hätte es einer Abgrenzung und Präzisierung im LHG bedurft. Auch um die Erhebung von Studiengebühren auszuschließen. Selbst bei einer Erhöhung um 10 Euro.

Anders fiel der Richterspruch bei der erstmalig bei der Einschreibung zu zahlenden Immatrikulationsgebühr aus. Das Gericht sah sich nicht zur Überprüfung veranlasst, weil es den Kläger nicht betraf. Dessen Immatrikulation lag vor der neuen Rechtslage.

Der Senat beschloss in seiner Sitzung vom 15. September 2004 mehrheitlich die von seiner Satzungskommission zur Annahme vorgelegte Gebührenordnung. Bei dem Nachtrag der Gebührentatbestände zur beschlossenen Ordnung am 20. Oktober legte die Gruppe der Studierenden im Senat ein Veto ein. Grundlage dafür bot ein Schreiben mit der rechtlichen Begründung der Unmöglichkeit der Einführung von Rückmeldegebühren. Schriftführer: Simon Sieweke. Am 1. November beschloss zudem das Studierendenparlament die Übernahme der Kosten des Normenkontrollverfahrens gegen die Immatrikulations- und Rückmeldegebühr vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald. „Die Uni hätte sich dem entziehen können“, ist sich Simon Sieweke sicher. Der Antragsteller und spätere Kläger schätzte die Kosten auf einen Betrag von 5.000 Euro ein. Eine Prozesskostenbeihilfe gebe es für solche Fälle nicht und konnte damit nicht in Anspruch genommen werden. Die Erfolgschancen sah er damals bei mindestens 50 Prozent. Damals war nicht klar, ob der Erlass der Gebührenordnung ein Verwaltungsakt ist. Vorsorglich wurde zum schriftlichen Widerspruch gegen die erhöhte Rückmeldegebühr aufgerufen. So konnten in jedem Falle eines Sieges vor Gericht die finanziellen Rückforderungen nicht verjähren. Allerdings sei der Zeitpunkt für ein Ergebnis nicht vorhersehbar gewesen. Da die gesetzlich vorgeschriebene Berechnungsgrundlage zur Gebührenordnung fehlte, konnte dieser Tagesordnungspunkt anstatt im November erst im Dezember im Senat verhandelt werden. Trotz Neubefassung nach Veto der Studierenden. Nach Darlegung der Gründe für das Veto und einer Diskussion in der letzten Senatsitzung des Jahres 2004 beschloss das akademische Gremium mit 17 Ja-, 4 Neinstimmen und keiner Enthaltung die Annahme der Ergänzung der Gebührensatzung. Rückwirkend zum 1. Januar 2005 setzte das Bildungsministerium die Gebührenordnung in Kraft. Allerdings mussten die vom Ministerium geforderten fehlenden Berechnungen nachgereicht werden. Die rechtliche Grundlage der Ordnung erfolgte im Senat nicht. Trotz des Wunsches der Studierenden.

„Der Prozess hätte nicht sein müssen“, meinte der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) Thomas Schattschneider rückblickend nach der Urteilsverkündung. „Vom Gericht ist es konsequent, die Gebühr als für unwirksam zu erklären“, sagt Frederic Beeskow, Präsident des Greifswalder Studierendenparlamentes. „Das war von Anfang an klar“, bestätigt Thomas Schattschneider. „Wir warten das schriftliche Urteil ab“, sagt Rektor Rainer Westermann. „Dann wird ersichtlich, was sich dahinter verbirgt.“ Zudem seien sorgfältige Prüfungen und weitere Schritte dann erst möglich. Eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision steht der Greifswalder Universität gegen die Klage frei. Angesichts der gültigen Rechtslage dürfte dafür kaum ein Erfolg beschieden sein.

Ob allerdings die Debatten um das neue Landeshochschulgesetz (LGH) die vom Oberverwaltungsgericht geforderten rechtlichen Nachbesserungen und damit mittelfristig eine juristisch abgesicherte Rückmeldegebühr mit sich bringt, wäre eine politische Frage. Ein Punkt bleibt dennoch offen: die Rückerstattung der 10 Euro. Das vor dem Oberverwaltungsgericht setzte sich nur mit der Rechtmäßigkeit der Erhebung bei diesem Normkontrollverfahren auseinander. Nicht mit dem Umgang der zu Unrecht eingezogenen Gebühren. Dies ist ein anderer Fall, der gestern nicht zur Entscheidung stand.               

Geschrieben von Uwe Roßner

Ärzte warnen vor gesundheitlichen Gefahren durch das SKW Lubmin

Bei der Diskussion um das geplante Steinkohlekraftwerk Lubmin wird ein wesentlicher Aspekt bisher völlig ausgeblendet: der Betrieb des Steinkohlekraftwerkesin der geplanten Bauweise hätte massive gesundheitliche Auswirkungen auf die Bevölkerung.

Darauf weist ein offener Brief der Heilberufe an die Bundeskanzlerin und die
Landesregierung hin: Mehr als 200 Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und
Psychotherapeuten haben sich dem Aufruf angeschlossen und fordern unter
dem Motto: ?Gesundheit ist unverkäuflich!?, den Bau des Kraftwerks aufzugeben.

Die in dem offenen Brief benannten Schadstoffe Feinstaub, Quecksilber und andere Schwermetalle sowie die Abwärmeeinleitung in den Greifswalder Bodden stellen nur einen Teil der gesundheitlichen Gefahren für die Bevölkerung dar. Dazu Martina Bahnsen, Mitinitiatorin des Briefes und Psychotherapeutin in Greifswald: ?Es war uns ein Anliegen, auch die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen, dass die oft bemühten sogenannten ?Grenzwerte? nicht bedeuten, dass gesundheitliche Schäden nur bei einer Überschreitung zu erwarten wären.
Grenzwerte sind politische Kompromisse. Die Schweiz erlaubt z.B. nur halb so viel Feinstaub-Emissionen wie Deutschland, und dies aus gutem Grund. Meine Sorge ist, dass hier die Bevölkerung in Sicherheit gewiegt werden soll, während ihre Gesundheit zum Ausverkauf steht.?

So sind viele chronische Erkrankungen wie Asthma bronchiale, Neurodermitis oder Allergien, aber auch bösartige Erkrankungen die Folgen dieser immer steigenden Schadstoffemissionen. Dabei sind Kinder und Ungeborene in besonderem Maße gefährdet, durch Umweltgifte gesundheitliche Schäden zu erleiden mit entsprechenden gesundheitlichen Folgeerkrankungen im Erwachsenenalter. Als weiteres, im Aufruf nicht bezeichnetes Gesundheitsrisiko nennt Katja Grossmann, Ärztin und Referentin für Strahlenschutz in Putbus auf Rügen, die Erhöhung der Umweltradioaktivität durch das geplante Kohlekraftwerk. So können in der Umgebung von Kohlekraftwerken sogar höhere Belastungen gemessen werden als in der Nähe von Kernkraftwerken. In Analogie zu der aktuellen Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz könnte somit auch durch das geplante Steinkohlekraftwerk eine erhöhte Leukämie-Inzidenz bei Kindern verbunden sein, gerade in dieser durch das AKW Lubmin sowieso schon belasteten Region.

Die Bürgerinitiative ?Greifswald gegen das Steinkohlekraftwerk Lubmin? geht davon aus, dass es für die Befürworter des SKW nicht so leicht möglich sein wird, 200 Angehörige der Heilberufe als ?Öko-Aktivisten? zu diffamieren, da sich die Ärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Zahnärzte lediglich aus der Kompetenz ihres Fachgebietes heraus äußern.

Umbauarbeiten in der Mensa beendet

Am 25. März 2008 begrüßt das Mensateam ab 11 Uhr im neu gestalteten Speisesaal seine Gäste. Der große Saal ist dann mit einem modern, völlig neu gestalteten Essenausgabe eingerichtet. Als Dankeschön für die Treue und das Verständnis erhalten die Mensagäste in der Eröffnungswoche alle warmen Gemüsebeilagen gratis. Zusätzlich warten weitere Überraschungen auf die Essensgänger.

Ersaztoser Ausfall

Die für Karfreitag, den 21. März, geplante Vorstellung ?Prinz Friedrich von Homburg? um 19.30 Uhr im Großen Haus des Theater Vorpommerns in Greifswald entfällt kranheitsbedingt und ersatzlos.

Erstes Gedenken an Hugo Distler

An Passionsmusiken fehlt es in Greifswald nicht. Ganz besonders in diesem Jahr. Dank der verstärkten Pflege dieser Tradition wird eines deutlich: es muss nicht immer Johann Sebastian Bachs „Matthäuspassion“ sein. Bei aller Liebe.

Höchst erfreulich ist daher die Öffnung der Ohren für frühere oder spätere Literatur im Umfeld des barocken Brockens der Musikgeschichte. Denn Letzterer ist lediglich die Spitze eines Eisberges von noch nicht zu Ohren gekommener geistlicher Werke.

Wie beispielsweise Hugo Distlers (1908 – 1942) Choralpassion op. 7. Eine Andachtsmusik aus jüngeren Tagen. 1933 wurde der Kirchenmusiker damit über Nacht berühmt. Unter der Leitung von Domkantor Jochen A. Modeß brachte das Ensemble greifvocal das a-cappella-Werk am vergangenen Freitagabend nach einleitender Orgelmusik von Bach und Distler in St. Nikolai dar. Ein erstes Gedenken für den diesjährigen Jubiliar und für einen der wichtigsten Kirchenmusikkomponisten des 20. Jahrhunderts. Dezent wies die Unterstreichung des Geburtsjahres im Programmheft auf den 100. Geburtstag hin. Eine Ansprache oder Einführung gab es am Konzertabend daher nicht. Alle Aufmerksamkeit sollte auf die eingängige Vertonung der Leidensgeschichte Christi gemäß der vier Evangelien des Neuen Testaments ruhen. Keine leichte Aufgabe. In seiner Tonsprache knüpft Distler zwar an die instrumental nicht begleiteter Passionsmusik von Heinrich Schütz an, verwebt darin allerdings unauffällig modernste Einflüsse.

Wer eine verstaubte Textausmalung mit musikalischen Mitteln erwartete, irrte gewaltig. Beachtlich natürlich brachte greifvocal die Frische der fein gesponnenen Choralpassion zu Gehör. Distlers Besinnung auf die Erzählkraft und die Tragweite der menschlichen Stimme. Mit Nachhall im mächtigen Kirchenschiff. Die gerührten Zuhörer unterließen ganz angemessen den Applaus beim Abgang der Sänger. Der Tenor Nils Kruse (Evangelist) und der Bass Bert Mario Temme (Jesus) füllten würdevoll ihren Part als Solisten aus. Das traf ebenfalls für die Ensemblemitglieder Thomas Beck (Judas), Martin Seimer (Pilatus) und Martin Biermann (Schächer) von greifvocal zu.

Übrigens: An Karfreitag führt die St. Marien-Kantorei unter der Leitung von Katharina Pohl ab 17 Uhr in der St. Jacobikirche Thomas Selles (1599 – 1663) Johannes-Passion für Solisten, Chor und Orchester auf.