Im Zuge einer NPD-Kundgebung, die Ende Juli in der Greifswalder Innenstadt stattfand, entwickelten sich Tumulte, bei denen ein Gegendemonstrant durch den Ordner Marcus G. per Fußtritt verletzt wurde. Dieser stritt zunächst alles ab, inzwischen gibt es aber immer mehr Gründe, dessen Darstellung anzuzweifeln.
Besonders in Wahlkampfzeiten ist es keine Seltenheit, dass die NPD mit Infoständen in Greifswald Stimmung machen will und eigentlich verlief an diesem Montagmittag des 29. Juli alles so, wie es sich schon häufiger abspielte. Nach kurzfristig eingegangener Anmeldung bauten sich die Neonazis auf und sorgten mit dröhnend-monotonen Lautsprecherdurchsagen für ein durch und durch unsympathisches Auftreten. Es regnete, Passanten ließen sich, wenn überhaupt, nur spärlich beeindrucken, wobei genau diese Darstellung auf den einschlägigen Blogs traditionell angezweifelt wird (Stichwort Systemmedien). Schnell war auch in diesem Fall eine dreistellige Zahl an Gegendemonstranten versammelt und sie protestierten gegen die Präsenz der Rechtsextremen in ihrer Stadt, die auf ihrer „Asyltour“ durch das Land in Greifswald halt gemacht hatten. An anderen Stationen vorher, vor allem in Rostock, stießen sie auf noch größeren Widerstand.
Auch einige Ordner waren wieder dabei, deren Zugehörigkeit zwar schwierig einzuschätzen ist, die aber nach Polizeisprecher Axel Falkenberg ebenfalls der rechten Szene zuzuordnen seien. Einer von ihnen, Marcus G., ist schon länger aus dem Umfeld solcher Veranstaltungen bekannt. Die Stimmung war naturgegeben gereizt, kippte aber erst, nachdem einige Gegendemonstranten begannen Gemüse in Richtung Infostand zu werfen. Die Polizei griff ein, einige Ordner stürmten auf die Werfer zu und wurden gewalttätig. Marcus G. soll dabei einen Gegendemonstranten per Fußtritt verletzt haben.
So verbreitete es das Bündnis Greifswald Nazifrei am selben Tag per Pressemitteilung, in der es auch heißt, dass der Geschädigte Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt habe. Eine Darstellung, die im Widerspruch zu einer Aussage des Polizeisprechers Axel Falkenberg steht, die einige Tage später vom webMoritz verbreitet wurde. So sei weder den Polizisten vor Ort eine vergleichbare Tat aufgefallen, noch hätte eine Strafanzeige vorgelegen. Gegenüber dem webMoritz betonte der Geschädigte später glaubhaft, dass er nach einem Fußtritt zu Boden stürzte. Die „leichten Verletzungen“, von denen die Ostsee-Zeitung zuletzt am Dienstag schrieb, können eher als eine optimistische Einschätzung seines Gesundheitszustands gewertet werden. Eine Strafanzeige unmittelbar am Ort des Geschehens wurde ihm zwar verwehrt, jedoch konnte er dies auf der Polizeiwache am selben Tag nachholen.
Greifswald Nazifrei empörte sich am 17. August darüber, dass dies nachträglich nicht von der Polizei richtig gestellt wurde. Das bemühen dieser Redaktion um eine Antwort blieb bisher erfolglos, da Sprecher Falkenberg im Urlaub weilt. „Wir haben nichts davon, so etwas unter den Tisch fallen zu lassen“ betonte derweil seine Vertreterin Ortrun Schwarz. Kritik übte Greifswald Nazifrei auch am Polizeipräsidium Neubrandenburg, denn dieses lieferte weitere Details zur Kundgebung nach, so sei der NPD-Landesvorsitzende Stefan Köster durch einen Eierwurf verletzt worden und habe Anzeige erstattet. „Es ist skandalös, dass die Polizei ausgerechnet Köster, der wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde, weil er eine Gegendemonstrantin mit Fußtritten verletzte, eine Bühne als Opfer bietet“, schrieb dazu Nazifrei-Sprecherin Cornelia Schulze, die der Landespolizei vorwirft, auf dem rechten Auge blind zu sein. „Dass sich gleichzeitig ein vergleichbarer Vorfall wiederholt hat, scheint nicht zu interessieren. Dies ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer rechter Gewalt und zeigt, dass die Polizei die Gefahr von Rechtsaußen leider immer noch nicht wirklich Ernst nimmt.“
Das Bild bröckelt
Während nun also die Ermittlungen wegen Körperverletzung gegen Marcus G. laufen, gibt sich dieser größte Mühe, in der Öffentlichkeit für ein anderes Bild zu sorgen. Dies hat Methode, als der webMoritz im November 2011 darüber berichtete, wie G. inmitten einer Vorlesung öffentlich als Neonazi bezeichnet wurde, reagierte dieser prompt und widersprach. Unter Androhung rechtlicher Konsequenzen erschien wenig später eine Gegendarstellung, in der er sich auch von jeglicher Gewaltanwendung, so es denn keine Notwehr ist, distanzierte. Im Frühjahr 2013 bewarb sich G. als Schöffe am Greifswalder Amtsgericht, allerdings befand ihn die Bürgerschaft fraktionsübergreifend für ungeeignet und strich seinen Namen aus einer Vorschlagsliste. Mutmaßlich wegen seiner rechtsradikalen Einstellung.
Im Zuge der Berichterstattung zum 29. Juli wies G. erneut jede Anschuldigungen, er sei Neonazi und gewalttätig, von sich, wie der Fleischervorstadtblog am Montag dokumentierte. Zusätzlich veröffentlichte Blogbetreiber Jockel Schmidt ein ihm anonym zugespieltes Video, welches G. in einem neuen Licht erscheinen lässt. Schmidt interpretierte es folgendermaßen:
Die Aufnahmen zeigen, wie sich mehrere Neonazis, darunter auch die Lebenspartnerin von G., in die Menge bewegen und gezielt auf einen Antifaschisten zusteuern. Dieser kann jedoch rechtzeitig weglaufen und ist auch durch Alexander Wendt (Landesvorstand NPD), der dem Fliehenden einen Regenschirm hinterherschleudert, nicht mehr zu stoppen. Mehrere NPD-Anhänger nehmen die Verfolgung auf und auch einige Antifaschisten laufen in Richtung Knopfstraße — womöglich, um einen zu befürchtenden, gewaltsamen Übergriff zu verhindern. Wie das Video dokumentiert, bricht Marcus G. relativ schnell die Verfolgung ab und wendet sich wieder der Marktmitte zu, wo er einen nacheilenden Demonstranten zu Fall bringt und sich anschließend schnell entfernt — wohlgemerkt ohne den Versuch zu unternehmen, jemanden “dingfest zu machen”.
Um diese Szene nachvollziehbar zu gestalten, wurde das Video, in dem sowohl Marcus G. mit dem gelben Rucksack als auch das Opfer mit der markanten blau-grünen Jacke deutlich zu erkennen sind, dahingehend bearbeitet, dass die beschriebene Szene vergrößert wurde und deutlich langsamer abläuft.
Es ist deutlich zu erkennen, wie der Gegendemonstrant mutwillig zu Fall gebracht wurde, von Notwehr kann keine Rede sein. An der Identität der handelnden Personen besteht kein Zweifel. Zu Recht lässt sich nun das Bild anzweifeln, welches Marcus G. von sich selbst in der Öffentlichkeit sehen will. Das Strafverfahren wird für die nötige Aufklärung sorgen, welche Rolle das Video dabei spielen wird war trotz vieler Versuche der Nachfrage nicht in Erfahrung zu bringen.
Fotos: Markt – privat, Titel – Vorpommern-Greifswald wird Grün
Anscheinend sind sämtliche Informationen zu diesem Thema lediglich von "Greifswald nazifrei". So sehr ich die NPD auch verachte, hier wird eine einseitige Meinung übernommen. Jemandem ein Ei an den Kopf zu werfen ist ebenfalls gewalttätig. Und das Recht gilt auch für vorbestrafte Nazis, auch wenn das manchem nicht paßt.
Das stimmt nicht, es wurden viel mehr Quellen verwendet. Es gab auch Kontakt zum Geschädigten und auf den Fleichervorstadtblog wird verwiesen. Die Informationen aus den Nazifrei-Pressemitteilungen decken sich mit Berichten der Ostsee-Zeitung, dem Nordkurier und Schilderungen von weiteren Zeugen. Die Polizei wurde ebenfalls zu Rate gezogen um Informationen zu prüfen. Nur leider mit mäßigem Erfolg, versprochene Rückrufe blieben aus und einige Missverständnisse sind noch nicht geklärt, wie im Artikel notiert ist.
Wer weiß denn was vorher geschah? Da war doch auch Polizei anwesend. Warum mussten die Gegendemonstranten so plötzlich weg? War die Polizei nicht in der Lage, die Störer dingfest zu machen? Haben die Ordner der NPD versucht die mutmaßlichen Störer festzuhalten? Das wäre deren gutes Recht gewesen. Da geht es übrigens gar nicht um Notwehr, die liegt nicht vor wenn man offensichtlich nicht mehr angegriffen wird. Aber festnehmen darf man jemanden, der bei einer Straftat erwischt wurde. Da schadet auch ein ausgestelltes Bein nicht um den Verdächtigen zu Fall zu bringen. Oder ging es gar nur darum die angemeldete Versammlung ordentlich durchzuführen und die Störer zu vertreiben. Was uns unweigerlich wieder zur Anfangsfrage bringt. Warum mussten denn die armen, lieben, unschuldigen Gegendemonstranten so plötzlich weg?
Denkt daran, der Staatsanwalt wird auch wissen wollen was Euch denn zur Flucht trieb. Und der freut sich über jedes neue Verfahren. Also ich hätte die Fresse gehalten wenn ich nach dem Provozieren nicht rechtzeitig weg gekommen wäre. Sonst heißt es später womöglich, "Der Angeklagte ist des Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Störung einer Versammlung schuldig.-§§ 125 Abs. 1 Nr. 1, 52 StGB, § 21 VersG-II."
Wenn jemand eine Bühne für rechtswidriges Verhalten bekommt, dann sind es die anonymen Störer. Warum sind die armen, lieben, unschuldigen, anonymen Störer eigentlich so verhüllt ums Gesicht rum? War es kalt und windig an diesem Tag?
Ach je, dieses ständige zusammenhanglose Behaupten, das suggerieren soll, man verstünde etwas von Recht, hat aber das subsumieren vergessen.
Klar gibt es den § 127 StPO, der abstrakt auch eine Festnahme rechtfertigt. Auf den haben sich die "Nationalen Sozialisten Greifswald" auch direkt nach dem Tritt des Marcus G. auf ihrer facebook-Seite berufen (beim Fleischervorstadtbog haben die Kommentatoren von rechtsaußen nun auf Nothilfe, also § 32 StGB umgeschwenkt – hast du das noch nicht mitbekommen?).
Nur: er setzt erstens voraus, das jemand zumindest dringend verdächtig ist, eine Straftat begangen zu haben. Das du behaputest, der von Marcus G. Verletzte hätte das getan, ist ein starkes Stück. Marcus G. selbst hätte darauf schon mit einer Unterlassungsklage reagiert. Bei deiner Behauptung liegt eine Verleumdung sehr nahe, denn das Opfer hat definitiv keine Straftat begangen.
Und zweitens müsste die Handlung des Marcus G. von einem Festnahmewille getragen sein. Das kann bei seiner Reaktion nach dem Tritt (hektisches Davonlaufen) nur als Schutzbehauptung bezeichnet werden.
Übrigens noch eine weitere juristische Korrektur: Die Anwendung des Begriffs "Störer" auf alle Demonstrierenden ist falsch. Die Protestkundgebung war angemeldet, sodass hier nur ein verfassungsmäßigen Recht wahrgenommen wurde. Wenn aus der Versammung heraus vereinzelt Gemüse geworfen wird, dann wird allein daduch die Versammung nicht unfriedliche und die Teinehmenden damit nicht zu Störenden. Das ist spätestens seit dem Brokdorf-Beschluss des BVerfG klar. Mir scheint es aber, dass es dir beim juristische Begriffe in den Raum werfen gar nicht um den Inhalt geht, sondern dass du nur von dem Thema des Artikels ablenken willst.
Deshalb halten wir fest: Marcus G. hat am 29. Juli auf dem Greifswalder Markt einen Gegendemonstranten getreten und verletzt. Das ist spätestens seit der Veröffentlichung des Videos eindeutig, die vorgebrachten Rechtfertigungen (Festnahmerecht, Nothilfe) erscheinen bei der ersichtichen Tatsachenlage als Schutzbehauptungen. Den Rest wird das Amtsgericht Greifswald klären.
Ach je, dieser Peter immer. Was habe ich denn behauptet? Das ich nicht weiß was dort geschah, bevor und nachdem das Video einen Teilausschnitt der Szenerie zeigte. Wer ist denn der Typ, der den Beinausstrecker dann verfolgt? Es scheint als würde der Beinausstrecker selbst flüchten. Und wenn der sich so bedroht gefühlt hat, dass er sich mit Stühlen wehren wollte kann da nicht nichts gewesen sein.
Das Du aufgrund ideologischer Verblendung leider nicht objektiv sein kannst hat schon der ein oder andere mitbekommen.
Jeder bekommt wonach er schreit. Ob linke oder rechte Idioten ist mir im Grunde völlig schnurz. Aber während die NPD im Rahmen des Rechtsstaats agierte haben die Störer die demokratische Kultur missachtet. Das ist auch eindeutig.
Ja klar, wenn ich jemandem ein Bein stelle, agiere ich im Rahmen des Rechtsstaates. Wer so eine Rechtsauffassung hat, bei dem wundert mich echt nicht, dass er die NPD immer, und zwar wirklich immer, in Schutz nimmt.
Und wie sehr sich die NPD bzw. deren Mitglieder im Rahmen des Rechtsstaates bewegt sieht man ja an dem Register der Verurteilungen von z.B.: Udo Pastörs, Stefan Köster etc. etc..
Genau… In diesem Sinne fordere ich sofort :
Umzäunte Wohngebiete für Nazis!
Wer einen kennt ist ebenfalls ein Nazi Unterstützer
Armbinden für Nazis!
später könnte man ihnen ja Nummern tätowieren, vielleicht aus dem NAZIREGISTER…
Anders kann ich wirklich nicht auf Dein Sippenhaft Argument eingehen. Und ja, auch wenn ich jemanden erschieße kann ich absolut im Rahmen des Rechtsstaats agieren. Denn für mich spielt es keine Rolle welche Gesinnung jemand hat. Gesetze nur für Nazis, das fehlt noch in meiner Aufzählung. Wie wärs mit Berufsverbot für Nazis? Oder Zwangssterilisation?
In diesem Sinne enden wir mit einer chinesischen Glückszahl
88
"Denn für mich spielt es keine Rolle welche Gesinnung jemand hat. Gesetze nur für Nazis, das fehlt noch in meiner Aufzählung."
Siehst Du, und genau das nehme ich Dir nicht ab. Und gerade weil es auffällig ist, dass die Inschutznahme sich doch sehr stark an politischen Lagern orientiert. Vermeintliche gewalttätige Nazigegner sind in deinen Augen – zumindest im Kommentarbereich – immer gewalttätige Nazigegner.
Vermeintlich gewalttätige Neonazis könnten hinegegen plötzlich Opfer von gewalttätigen Nazigegnern sein.
Es geht bei Dir sogar noch weiter: Selbst wenn aus einem Video ersichtlich wird, dass ein Nazigegner Opfer eines Neonazis geworden ist, stellt sich bei Dir die Frage, ob nicht doch der Nazigegner das Ganze provoziert haben, also der Schuldige gewesen sein könnte.
Also: Für dich spielt die Gesinnung eines Menschen ganz offensichtlich eine Rolle. Aufgrund der Opfer-Täter-Konstruktion schließe ich eine bei dir in jedem Fall konservative politische Einstellung, die nicht zuletzt daraus ersichtlich wird, dass Vertreter der politischen Rechten eher, oder überhaupt in Schutz genommen werden, als Vertreter der politischen Linken.
Und dass eine eindeutig politische Färbung bei Dir vorliegen muss, ist nicht zuletzt dadurch erkennbar, dass Du auf diesen Post so aggressiv reagierst. Von Sippenhaft hab ich nicht gesprochen und auch nicht, dass Du ein Naziunterstützer seiest, hast es mir jedoch unterstellt.
Nur eben, dass Du dich durch deine Aussagen zum Steigbügelhalter, zum Hilfssherriff der Nazis machst. Ob gewollt, oder ungewollt. Es ist einfach die Folge einer solchen Argumentationsstruktur, die einseitig auf die Inschutznahme eines bestimmten politischen Lagers abzielt.
??? Für Dich bin ich gern ein Nazi. Mir völlig egal was Du denkst.
Allerdings ist ein Rückschluss von einzelnen Mitgliedern auf die ganze Gruppe doch schon Sippenhaft. Aber geschenkt, das Opfer in dem Video – das ist Dein Ernst. OPFER!!! In Großbuchstaben sieht das noch besser aus. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass jemand der tatsächlich massive körperliche Gewalt erlitten hat das nicht so toll findet wie Du.
Wenn ein Mensch einem anderen ein Bein stellt, finde ich das tatsächlich nicht toll. Und wenn ein Mensch in Folge von körperlicher Gewalt noch mehr Verletzungen hinnehmen musste, finde ich das ebenso wenig toll.
Ich frag mich nur, was ich hier angeblich toll finden soll?
Nicht toll finde ich eine Täter-Opfer-Umkehrung, die hier im Kommentarbereich von einer Person vorgenommen wird.
Fakt ist, dass das tatsächliche Opfer mehr als nur Schürfwunden erlitten hat. Ich darf und will keine Details ausplaudern, aber spätestens bei der mündlichen Verhandlung vor Gericht kannst du dir ja anhören, was vorgefallen ist.
Das interessiert mich eher weniger. Das blöde Gesicht, wenn der Richter fragt warum er denn so schnell weg musste, interessiert mich eher. Und die Frage ob es im demokratischen Diskurs üblich ist sich so aufzuführen.
Achtung! Rennen auf dem Marktplatz macht verdächtigt! Bitte nicht schneller als 6 km/h gehen oder laufen.
Schonmal drüber nachgedacht, dass der Geschädigte vielleicht hinterher gerannt ist, um im Falle einer Ergreifung des Flüchtenden eine körperliche Auseinandersetzung zu verhindern oder Zeuge sein zu wollen.
Aber ach, Argumenten bist du ja nicht zugänglich.
Wir werden noch sehen, wer am Ende ein blödes Gesicht macht.
Moderation:Was in einem demokratischen Exkurs in jedem Fall nicht üblich sein sollte sind die Unterstellungen, die du hier (mal wieder) verbreitest. Da du wiederholt nicht in der Lage warst, dich an die Regeln zu halten und offensichtlich auch kein Interesse daran hast, bist du ab jetzt gesperrt.
Normalerweise werden solche Maßnahmen nicht öffentlich behandelt aber es gab keine andere Möglichkeit mit Dir in Kontakt zu treten, bzw. blieb eine Reaktion deinerseits aus. Nutzt für eure Accounts bei IntenseDebate doch bitte Mailadressen, die ihr auch lest!
Anmerkungen zur Moderation gehen an web@moritz-medien.de
Ich finde es ja schon mal einen Fortschritt, dass du die Schutzbehauptung der Rechtfertigung nach § 127 StPO stillschweigend fallen lässt und – wie andere rechte Kommentare zu diesem Vorfall – auf Notwehr überschwenkst. Ich könnte jetzt auch bei dieser Schutzbehauptung wieder ausführen, dass sie nicht trägt – auch hier bietet das Videomaterial deutliche Anhaltspunkte, dass Notwehr nicht vorliegt. Das Opfer rennt an Marcus G. vorbei, ohne ihn zu beachten – warum solte sich Marcus G. angegriffen fühlen. Im Gegenteil, er wendet sich ruhig um, fokussiert das Opfer und tritt zu. Erst als dieser zu Boden geht läuft er hektisch weg. Notwehr?
Aber du zitierst natürlich "ganz objektiv" Behauptung, er habe sich mit einem Stuh verteidigen wollen. Diese ist nirgendwo belegt, sondern taucht einzig und allein in Stellungnahmen der NSG auf. Wenn du nicht dabei gewesen sein willst, ist es höchst unlogisch, sich auf die Behauptung der Seite des Verdächtigen zu stützen.
Ich schwenke nicht über. Ich stelle Fragen, die Du entweder nicht lesen kannst oder schlicht nicht verstehst. Daher nochmal speziell für dich. Vor wem rennt der "Täter" weg NACHDEM er sein Bein ausstreckte? Und was geschah danach?
Rennt er weg, weil er vielleicht eine Körperverletzung begangen hat und dafür nicht belangt werden will? Hätten nicht gleich mehrere Zeug*innen die Situation beobachtet und die Polizei vehement aufgefordert, ihn zu ergreifen und seine Personalien festzustellen, hätte es vielleicht geklappt, still und heimlich zu entfernen…
Das er auch vor einem anderen flüchtet liegt im Rahmen des Möglichen. Aber Du willst ja nicht verraten, zu welcher Fraktion der Typ gehört, der den Treter verfolgt.
Warum outen sich die Beiden braunen Zuckerpupen maskiert bei Facebook? Mal abgesehen davon, dass Privatsphäre im Internet für Marcus G. und unpolitischen ( 😀 ) Anhang wohl Neuland ist, handelt es sich hierbei wohl kaum um friedliebende Bürger. Ich weiß Toffifeediat: Es ist perse nicht illegal, mit Sturmhauben zu posieren! ( Wer macht das nicht in seiner Freizeit?) für den ein oder anderen konservativen Zeitgenossen könnte dieser Fabel allerdings zu Irritationen führen. Nun ja,,, man will ja nicht so sein. Immerhin ist es recht kalt in Greifswald und Skifahren ist ja bald auch wieder angesagt. 😀
"Haben die Ordner der NPD versucht die mutmaßlichen Störer festzuhalten? Das wäre deren gutes Recht gewesen. Da geht es übrigens gar nicht um Notwehr, die liegt nicht vor wenn man offensichtlich nicht mehr angegriffen wird. Aber festnehmen darf man jemanden, der bei einer Straftat erwischt wurde. Da schadet auch ein ausgestelltes Bein nicht um den Verdächtigen zu Fall zu bringen" Oh weh. Wenn der mutmaßliche (Gemüse) Terrorist dingfest gemacht werden sollte, warum entfernte sich der Herr G. denn so zügig, anstatt die um gekickte Person festzuhalten? Waren denn alle " Störer" vermummt? Und warum haben die braunen Prügelbüttel das staatliche Gewaltmonopol missachtet? Die Polizei war ja zahlmäßig vor Ort, es gab also keinen Grund den Hilfssheriff zu spielen. Klar… Eierwürfe auf den Frauenschläger Kösters sind fies und gemein aber als ordnungsliebender Deutscher muss man sich doch nicht an den Antifa Methoden bedienen! 😀 Wenn der Röhm wüsste, was sich heute so als SA Nachfolgeorganisation auf den Straßen rumtreibt…