Das Studierendenparlament ist eine Welt für sich und es fällt schwer, die Verfahren und Regeln, die dort herrschen, auf Anhieb zu verstehen. Sei es im Sitzungssaal oder beim Lesen des Tickers – damit wirklich alle mitreden können, gibt es jetzt ein StuPa-Einmaleins, in dem alle wichtigen Fakten und Regelungen zusammengefasst sind.
Das Studierendenparlament (StuPa) ist die gewählte Studierendenvertretung an der Universität Greifswald. Hier wird entschieden, was mit den acht Euro passiert, die jeder Kommilitone mit seinem Semesterbeitrag alle halben Jahre an die Studierendenschaft überwiest. Wenn das StuPa einen Beschluss fasst, stellt dieser die Meinung der gesamten Studierendenschaft dar.
Die Sitzungen finden im Konferenzsaal des Uni-Hauptgebäudes in der Domstraße 10 statt. Ist dieser belegt, dann tritt das Plenum meist im Hörsaal der Friedrich-Loeffler-Straße 70 oder im Seminarraum 1 in der Rubenowstraße 2b zusammen. In der Regel tagt das StuPa innerhalb der Vorlesungszeit alle zwei Wochen an einem Dienstag um 20 Uhr. Es können aber jederzeit auch außerordentliche Sitzungen einberufen werden. Die nächsten Termine werden immer auf stupa.uni-greifswald.de bekannt gegeben, spätestens am Tag der Sitzung auch auf dem webMoritz, mitsamt der entsprechenden Tagesordnung. Das StuPa vertritt die Interessen aller Studierenden, ob sie gewählt haben, oder nicht. Es entscheidet in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft, beschließt deren Satzungen und wählt eine Außenvertretung, den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA). Der AStA führt als Exekutive Beschlüsse des StuPa (der Legislative) aus und führt die laufenden Geschäfte. Daneben ist das StuPa auch zuständig für die Wahlen der Chefredakteure und die Geschäftsführung der moritz-Medien. Für die Wahlen der Chefredakteure und Geschäftsführung der moritz-Medien ist der Medienausschuss zuständig. Zwei der Mitglieder werden vom StuPa, zwei von den Medien vorgeschlagen; eine fünfte Person von der Fachschaftsrätekonferenz. Das StuPa bestätigt diese Mitglieder.
Die Arbeitsweise im StuPa ist maßgeblich durch die Geschäftsordnung und die Satzung der Studierendenschaft festgelegt.
„Kennst du das Studierendenparlament?“ fragte moritzTV. In diesem Beitrag seht ihr die Antworten:
Was man über die Tagesordnung wissen muss:
Die vorläufige Tagesordnung wird mindestens eine Woche vor der Sitzung an alle Mitglieder des StuPa, die Fachschaftsräte, die AStA-Referenten, die moritz-Medien und weitere verschickt. Anträge können noch bis zum Tag vor der Sitzung 12 Uhr eingereicht werden. Diese Frist wird auch ausgereizt, erst danach steht die „finale Tagesordnung“. Sie wird zu Beginn der Sitzungen beschlossen und der Reihe nach behandelt. Spätere Änderungen können nur zwischen zwei Tagesordnungspunkten beantragt werden.
Die Tagesordnungspunkte „Berichte“, „Formalia“, „Fragen und Anregungen aus der Studierendenschaft“ und „Sonstiges“ müssen auf jeder Tagesordnung stehen und auch behandelt werden. Zu jeder zweiten Sitzung sind die AStA-Referenten, moritz-Chefredakteure und die Geschäftsführung und die AG- und Ausschussvorsitzenden in der Pflicht, einen schriftlichen Bericht über den Stand und Ausblick ihrer Arbeit einzureichen.
Wann ist das StuPa beschlussfähig?
Nach § 8 Abs. 1, der Satzung der Studierendenschaft ist das StuPa beschlussfähig, wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind, mindestens sieben Tage vor Sitzungsbeginn eingeladen und dieser Termin hochschulöffentlich bekannt gegeben wurde. Letzteres ist nicht weiter definiert, hier ist meist nur die StuPa-Homepage gemeint. Wurde weniger als sieben Tage vor Sitzungsbeginn eingeladen, ist das StuPa erst beschlussfähig, wenn zwei Drittel der gewählten Mitglieder anwesend sind. Jedes gewählte Mitglied hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist.
Finden die Sitzungen öffentlich statt?
Generell tagt das StuPa laut seiner Satzung hochschulöffentlich, somit hat jeder Uni-Angehörige das Recht, den Sitzungen beizuwohnen. Bei der „Behandlung von Personalangelegenheiten, außer Wahlen und Abwahlen“ (§7 Abs. 2, Satzung) ist die Hochschulöffentlichkeit ausgeschlossen. Außerdem kann per GO-Antrag eines einzelnen Stupisten jederzeit im Geheimen getagt werden. Dies müssen zwei Drittel der anwesenden Stupisten beschließen. Außerhalb dieser Satzungen gibt es keine verbindliche Definition des Begriffs „Hochschulöffentlichkeit“.
Ablauf einer typischen Sitzung
Die Sitzungen werden vom StuPa-Präsidenten eröffnet und geleitet. Stehen „Berichte“ an, dann haben im Anschluss alle StuPa-Mitglieder die Gelegenheit, Fragen zu den Rechenschaftsberichten zu stellen, die vorher von den AStA-Referenten und Moritz-Medien-Chefredakteuren sowie der Geschäftsführung und den Arbeitsgemeinschaften (AG) eingereicht werden mussten. Manchmal gibt es viel zu besprechen, bis dieser Punkt abgeschlossen ist. Es kann dabei durchaus eine Stunde oder mehr vergehen. Es kann aber auch sein, dass es gar keine Nachfrage gibt.
Im Anschluss wird die Beschlussfähigkeit festgestellt (Formalia) und es geht zu den Finanzanträgen über. Alle Mitglieder der Studierendenschaft haben das Recht, beim StuPa Geld zu beantragen. Ob sie es erhalten oder nicht, wird hier mit einer einfachen Mehrheit entschieden. In der Regel geht es danach mit den „normalen“ Anträgen weiter, auch dabei gilt, dass jedes Mitglied der Studierendenschaft Antragsrecht besitzt. Diese können beispielsweise darauf abzielen, bestimmte Prozesse in Gang zu setzten, können aber auch eine Aufforderung zu einer Entscheidung oder Stellungnahme des StuPas sein. Gerne werden Arbeitsaufträge an den AStA per Antrag erstellt. In der Praxis formulieren die Antragsteller einen Beschlussentwurf, der vorher eingereicht und auf der Sitzung begründet und zur Diskussion gestellt wird.
Ist der Meinungsaustausch beendet, haben die StuPisten die Gelegenheit, Änderungen an den Anträgen vorzunehmen. Sie müssen begründet werden, eine Gegenrede ist zulässig. Danach können sie entweder von den Antragstellern übernommen oder mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden. Wenn jedes StuPa-Mitglied die Gelegenheit zur Frage, Meinungsabgabe oder Änderung hatte, geht es zur Endabstimmung über. Ein Antrag ist angenommen, wenn auf ihn mehr „Ja“-Stimmen als „Nein“-Stimmen entfallen (einfache Mehrheit). Aus dem Antrag wurde ein Beschluss. Die Antragsteller haben das Recht, ein letztes Wort abzugeben. Die Beschlüsse werden mit Beschlussfassung wirksam, sofern es keine weiteren Regelungen gibt, sind sie erst dann gültig.
Nicht jeder TOP bedarf eines vorhergehenden Antrags, manchmal stehen sie einfach nur für Neuigkeiten, die verbreitet werden oder Diskussionen, die geführt werden sollen. Diese nennen sich dann Info TOP.
Wurden alle Anträge auf der Tagesordnung abgearbeitet, so folgt am Schluss der Punkt „Sonstiges“, bei dem noch einmal alle StuPa-Mitglieder Dinge loswerden können, die woanders womöglich nicht gepasst hätten. Die Sitzungen werden vom Präsidenten beendet. Regulär ist die Dauer auf vier Stunden beschränkt, wobei nach 90 Minuten eine zehnminütige Pause eingelegt werden muss. Verlängerungen bedürfen eines Antrags und konnten in der Vergangenheit die Sitzungen durchaus auf sechs und mehr Stunden ausdehnen. Laut Geschäftsordnung (§3 Abs.9) sind während der Sitzung „der Genuss von alkoholischen Getränken und Tabakwaren sowie der Gebrauch von Mobiltelefonen unstatthaft“.
Anträge zur Geschäftsordnung
Ein Antrag zur Geschäftsordnung (GO-Antrag) kann nur durch Mitglieder des StuPa gestellt werden. Dieser unterbricht die Rednerliste, nicht aber den Redner, der noch spricht. Will man einen GO-Antrag stellen, muss man beide Hände heben. Die Sitzungsleitung muss darauf achten, dass der Antragsteller als nächster Redner an der Reihe ist.
Der § 4 der Geschäftsordnung regelt, welche Anträge als GO gestellt werden dürfen:
1. Unterbrechung, Vertagung oder Schluss der Sitzung
2. Änderung der Tagesordnung
3. Schluss des Tagesordnungspunktes ohne Schlussabstimmung
4. Vertagung des Tagesordnungspunktes
5. Rückkehr zur Sache
6. Überweisung an den AStA
7. Überweisung an einen Ausschuss oder eine Arbeitsgruppe des Parlaments
8. Überweisung an einen neu einzurichtenden Ausschuss oder eine neu einzurichtende Arbeitsgruppe des Parlaments
9. Schluss der Debatte
10. Schluss oder Wiedereröffnung der Redeliste
11. Beschränkung oder Änderung der Redezeit
12. Anhörung von Rednerinnen außerhalb der Redeliste
13. Hinweis auf die Satzung oder ihre Ergänzungsordnungen
14. Personaldebatte
15. Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Beim Stellen eines GO-Antrags wird dieser kurz begründet, darauf ist eine Gegenrede zulässig. Danach muss nach „Widerspruch“ oder „Widerrede“ gefragt werden. Erhebt sich kein Widerspruch, kann die Sitzungsleitung den Antrag für angenommen erklären. Für den Widerspruch gibt es zwei Formen: Entweder wird auch der Widerspruch begründet (von einer Person) oder es gibt nur eine „Formale Gegenrede“. Letztere wird nicht begründet, führt aber dazu, dass der Antrag nicht ohne Abstimmung als angenommen erklärt werden kann. Danach ist ohne weitere Diskussion über den Antrag abzustimmen. Der Antrag auf geheime Abstimmung muss immer angenommen werden, eine Abstimmung ist also nicht nötig.
Der StuPa-Live-Ticker auf dem webMoritz
Der webMoritz ist bei jeder StuPa-Sitzung dabei und berichtet mit einem fast minütlich aktualisierten Ticker direkt über das Geschehen. Auf diese Weise versuchen wir, die Debatten und Beschlüsse aus dem Parlament einer größeren Gruppe zugänglich zu machen, als es Zuschauer im Sitzungssaal gibt. Inhaltlich kann aufgrund des Tempos kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden, es wird aber versucht, möglichst umfassend und nah am Geschehen zu berichten. Korrekturen werden nachvollziehbar eingearbeitet. Um das Geschriebene aufzulockern, wird der Text mit Fotos angereichert, manchmal gibt es auch den einen oder anderen Querverweis. Auf Ernsthaftigkeit gibt es keine Gewähr. Unsere Leser können sich im Kommentarbereich an den Debatten beteiligen. Alle Ticker sind zum Nachlesen mit dem Tag „StuPa Live Ticker“ markiert.
Grundsätzlich wird diese Form der Berichterstattung von den StuPa-Mitgliedern und AStA-Referenten respektiert. Kleinere Beschwerden über bestimmte Formulierungen bis hin zu handfesten Vorwürfen der Manipulation kommen aber auch vor. Auch Drohungen mit Klagen hat es schon gegeben. Dies geschieht meist direkt auf den Sitzungen, denn die, über die berichtet wird, lesen gleichzeitig auch mit. Die tickernden Redakteure streben eine möglichst objektive Berichterstattung an, Meinungsäußerungen können aber auch vorkommen.
Fotos: Johannes Köpcke, Patrice Wangen, Natalie Rath (webMoritz-Archiv)
Grafik: Simon Voigt
Dieser Text ist von einem ähnlichen Einmaleins inspiriert, welches von Gesa Römer verfasst und auf heuleronline, der Onlinevertretung der studentischen Medien in Rostock, veröffentlicht wurde. Es fanden Anpassungen und Erweiterungen statt. Aktuelle Version vom 13. November 2013.
Nachtrag 30. August 2014: Das StuPa ist nicht mehr für die Wahlen der moritz-Medien zuständig, dementsprechend wurde das StuPa-Einmaleins angepasst.
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