555 Jahre Universitätsgeschichte, diese Zahl prangt auf jedem Erstishirt und steht für eine lange Tradition, aus der noch viele Zeugnisse erhalten sind. Ein Beispiel ist der alte Karzer, das Studentengefängnis, in dem noch bis zu Beginn des letzten Jahrhunderts hinein straffällig gewordene Studenten ihre Haft absitzen mussten. Interessierte konnten sich am Mittwoch durch den Karzer führen lassen.
Bereits am Treffpunkt der Führung, dem Rubenowdenkmal, zeigte sich, dass großes Interesse an dem alten Studentengefängnis besteht. Die versammelte Gruppe aus Erstsemestern, aber auch höheren Semestern wurde von zwei Studentinnen in traditionellen Talaren in den Hörsaal 3 des 1886 errichteten Audimax geführt. Dieser Saal ist selbst weitgehend im Urzustand und zeigt auf den hinteren Bänken noch Schnitzereien aus dem 19. Jahrhundert. Zum Karzer geht es über eine Hintertür hinauf.
Die Einzelzelle mit Blick auf den Innenhof präsentierte sich als spartanisch eingerichteter, aber an den Wänden bunt verzierter Raum. Grund sind die vielfältigen Malereien an Tisch, Stuhl, Türen, Wänden und sogar Decke, welche aus Langeweile während der Haft entstanden. Die inhaftierten Studenten verewigten sich mit Schriftzügen ihres Namens und den Daten ihrer Haft, aber auch Zeichnungen von bekannten damaligen Schauspielerinnen aus der Stadt. Auffällig oft zeigen sich Zirkel oder die bunten Wappen von Studentenverbindungen, deren Mitglieder für die meisten der bis zu vier Wochen dauernden Disziplinarmaßnahmen verantwortlich waren. Die Haft wurde häufig als Kult gesehen, den jeder Student einmal erlebt haben sollte und wurde mitunter bei den Verbindungen mit einem regelrechten Festumzug zum Strafantritt gefeiert. Ein Student mit dem Spitznamen Bubi „schaffte“ es sogar sechs Mal in den Karzer und ist mit seinen Zeichnungen und Schnitzereien am häufigsten vertreten. Gründe für die Haftstrafen waren Vergehen wie das Bewerfen anderer Menschen mit Gegenständen, rüpelhaftes Verhalten, öffentliche Trunkenheit, Beleidigung des Professors oder Baden an unerlaubten Stellen.
Eigene Gerichtsbarkeit
Die Universität von Greifswald besitzt schon seit ihrer Gründung den Status einer Volluniversität. Früher bedeutete dies auch, dass die Universität eine eigene Gerichtsbarkeit besaß, welcher alle Angehörigen unterstanden. Deswegen war es auch nur der Alma Mater Gryphiswaldensis erlaubt, Gerichtsverfahren gegen straffällige Studenten oder Professoren zu eröffnen und diese auch im Karzer einzusperren. Heute wie früher repräsentiert jeder Student seine Universität in der Öffentlichkeit. Um für ein positives Bild zu sorgen, war es durchaus üblich, auf regelmäßigen nächtlichen Kontrollen in Kneipen Verstöße aufzudecken. Heute muss sich allerdings kein bierseliger Student mehr fürchten, die letzte Karzerhaft wurde im Jahr 1914 verhängt.
In einer Ecke des Raumes hängt zur Erinnerung die Karzerordnung. Sie verbot beispielsweise Lärm und fordert den Studenten auf, „sich während seines Aufenthalts im Karzer eines anständigen Benehmens zu befleißigen“. Erlaubt war es, das eigene Bett, Kleidung, Verpflegung, Bücher und Schreibmaterial mitzubringen. Außerdem durfte der Student zum Mittagessen und für Vorlesungen den Karzer verlassen und Besuch empfangen. Dieser brachte meist Wein und Bier mit und es wurden gemeinsame Zechgelage veranstaltet, „spirituoße Getränke“ waren dann allerdings schon verboten.
Fotos: Simon Voigt
Schön, dass auch mal die alten Universitätstraditionen Beachtung im WebMoritz finden.
Traurig allerdings die Art und Weise. Zuerst einmal sind mehrere Fakten schlichtweg falsch, hier seien nur ein paar davon korrigiert:
– Die Karzerstrafe betrug nicht maximal vier Wochen, sondern lediglich 14 Tage.
– Der Name des "berühmtesten" Karzer-Insassen war nicht „Ruby“, sondern „Bubi Bliedung“. (Hätte der Autor seine eigenen Bilder, genau genommen das vierte, mal genauer betrachtet, wäre ihm dies auch aufgefallen.)
– Auch kann davon ausgegangen werden, dass schon vor der Karzerreform das Einsitzen als Anlass zu allerhand Späßen gewesen sein wird. Dies zeigen die vielen Jahreszahlen an den Wänden, die schon vor 1888 datieren.
Diese und weiteren sachliche Fehlern hätten sich vermeiden lassen, wenn der Autor nur ordentlich zugehört hätte. Denn die junge Dame, die uns herumführte, hat durchaus viel Interessantes zu berichten gehabt. Da ich an der gleichen Führung, wie der Autor des Artikels, teilgenommen habe, kann ich auch bezeugen, dass diese Fakten in der Führung vollkommen richtig dargestellt wurden. Man sollte also besser zuhören, wenn man sich vornimmt einen solchen Artikel zu schreiben. Vorallem da weitergehend der Verdacht entstehen könnte, dass die Fehler im Text durch einen fehlerhaften Vortrag der Dame von der Kustodie verursacht seien. Daher sei hier angemerkt: Die Führung war ganz hervorragend, der Fehler liegt beim Autor.
Weiterhin muss ich doch ernstlich fragen, ob solche Artikel von irgendwem, und sei es nur durch den Schreiber selber, nochmals Korrektur gelesen werden. Die Anhäufung von Rechtschreibfehlern und solcher grammatikalischer Art sind, gerade für einen Student, einfach nur peinlich.
Daher hoffe ich, in Zukunft qualitativ hochwertigere Artikel lesen zu können, sowohl was den Inhalt als auch die Umsetzung angeht. Sollte dies nicht möglich sein, mögen die werten Kommilitonen vom WebMoritz lieber Leute zu derartigen Veranstaltungen schicken, die über eine gewisse Vorkenntnis der Materie verfügen und somit wissen worüber sie schreiben.
Man verzeihe mir eine gewissen Bissigkeit des Kommentars, aber mit Kritik muss man nunmal umgehen können.
Danke für Kommentar und Kritik. Ich habe den Artikel etwas überarbeitet und die Flüchtigkeitsfehler ausgebessert.
Zur Haftstrafe: Ich habe eine Obergrenze von 4 Wochen in Erinnerung. Diese Grenze wurde später auf 2 Wochen herabgesetzt. So sind die "bis zu 4 Wochen" zustande gekommen.