„Ihr werdet dort nicht drin bleiben können, aber wir werden euch mit Mitteln aus dem Körperschaftshaushalt der Universität unterstützen“, richtete Professor Wolfgang Joecks einen Kompromissvorschlag an die auf der Senatssitzung am Mittwochnachmittag anwesenden Mitglieder des Club 9. Sie waren auch mit der Formulierung „adäquate Unterbringung“ einverstanden, für die auch die Universität sorgen soll. Momentan befindet sich der C9 in der Hunnenstraße im alten Heizhaus auf dem Campus Loefflerstraße, der für 25 Millionen Euro in den nächsten Jahren saniert wird. Der Club wird dort auch noch bis 2015 wohl bleiben können, denn Uni-Rektor Professor Rainer Westermann rechnet nicht vorher mit dem Beginn der Sanierungsarbeiten und will auch die Uni an einem Umzug finanziell beteiligen. In das neue Gesamtkonzept des Campus Loeffler-Straße wurde der C9 nicht integriert.

C9 reicht auch „adäquate Unterbringung“ aus

Der ursprüngliche Antragstext, der von den studentischen Senatoren Erik von Malottki, Anne Jaskulski, Peter Madjarov, Paula Zill, Frederik Hornkohl, Dennis Kwiatowski und StuPa-Präsident Marian Wurm eingebracht wurde, lautete:

Der Senat der Universität Greifswald beschließt, den bereits auf dem Gelände des Campus Löfflerstraße ansässigen Studentenclub “Club 9 e.V.” in den bereits fürdiese Zwecke hergerichteten Räumen des ehemaligen Heizhaus des Universitätsklinikums (Hunnenstraße 1-3) mit einer Gesamtfläche von ca. 250 m² zubelassen und in das Gesamtkonzept des Campus Löfflerstraße zu integrieren.

Hannes Wehrle vom C9.

„Der Vorschlag wurde auf der Vollversammlung von über 600 Studierenden getragen“, begründete Peter den Antrag für den C9, „der sich in jahrelanger Kleinarbeit über Wasser gehalten habe“. Verschwinde der Club, sterbe ein Teil des kulturellen Lebens.

Der Senat könne den Antrag so nicht beschließen, weil der Senat keine Räume verteilen könne, sagte Senatsvorsitzende Maria Theresia Schafmeister. Wie die komplizierte Raumvergabe genau abläuft, erläuterte Westermann: „Wir stellen einen Antrag auf Anerkennung eines Raumbedarfs beim (Bildungs-)Ministerium, das dann darüber entscheidet. Regelmäßig wird der Raumbedarf aber zusammengestrichen oder bei einem Raumbedarf außerhalb von Forschung und Lehre nicht genehmigt“, machte Westermann den C9-Mitgliedern keine Hoffnung, dass sie in ihren jetzigen Räumlichkeiten bleiben können. In der jetzigen Planung sei vorgesehen, die Küche der Mensa in den jetzigen C9-Räumen unterzubringen. Das Problem sei aber noch nicht dringend: „Ich würde mich wundern, wenn der Baubeginn vor 2015 stattfindet.“

Runder Tisch mit Vertretern von Land, Uni und studentischen Initiativen

Sowohl Uni-Rektor Rainer Westermann als auch ...

Erik von Malottki kritisierte, dass der C9 in die Planungen nicht miteinbezogen wurde. „Der C9 wird nicht das Geld für einen erneuten Umzug aufbringen können.“ Uni-Rektor Rainer Westermann sicherte eine finanzielle Beteiligung der Universität für den C9 zu, sieht aber auch das Studentenwerk in der Pflicht, das auch die studentische Kultur fördern muss. „Wir wollen im Heizhaus bleiben“, äußerte Hannes Wehrle vom Club9: „Wir haben einen bestimmten Raumbedarf mit Bar, Sanitäranlagen und Platz für 100 Personen. Unsere Räumlichkeiten stellen wir auch für universitäre Veranstaltungen wie Seminare zur Verfügung.“ Die C9-Vertreter wehrten sich gegen einen Umzug, gaben sich aber auch mit der Forderung nach einer „adäquaten Unterbringung“ zufrieden. Dagegen gab es im Senat keinen Widerspruch.

... Professor Wolfgang Joecks sagten finanzielle Mittel für einen Umzug zu.

Da der Antrag so nicht verabschiedet werden konnte, wird es zur Senatssitzung im September einen anderen Antrag geben. Nicht nur der C9 hat ein Raumproblem, sondern auch andere studentische Vereine, die sich in einem Aktionsbündnis zusammen geschlossen haben. So soll es laut Schafmeister im Oktober einen Roundtable (Runden Tisch) mit Vertretern des Landes, der Uni (unter anderem Kanzler Dr. Wolfgang Flieger) und den studentischen Initiativen geben, um über deren Probleme zu sprechen und Lösungen zu finden.

Senat fordert vom Land Erhöhung der Zuschüsse zum Studentenwerk

Der Antrag zum Club9 war aber nicht der einziger Antrag mehrerer studentischer Senatoren. Ein weiterer betraf das Studentenwerk. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist in der Pflicht, seine gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen“, begründete Erik von Malottki, der auch Verwaltungsratsvorsitzender des Studentenwerkes ist, den Antrag, der wie folgt einstimmig verabschiedet wurde:

Der Senat der Universität Greifswald spricht sich für eine Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für das Studentenwerk Greifswald durch das Land Mecklenburg-Vorpommern aus und bittet das Land Mecklenburg-Vorpommern die entsprechenden zusätzlichen Mittel bereitzustellen.

Erik von Malottki sieht das Land in der Pflicht.

Einstimmig wurde auch die Einsetzung einer Leitbildkommission beschlossen. „Die Erarbeitung soll nicht hinter verschlossen Türen stattfinden“, so will Peter Madjarov die Diskussion in die Öffentlichkeit tragen. Erik von Malottki ergänzte, dass es erst einen Beschluss der Vollversammlung der Studierenden gebe und dann der Senat über das Leitbild beschließen werde. Dies kritisierte Professor Fesser: „Der Senat beschließt über das Leitbild. Er muss sich nicht nach der Vollversammlung richten.“ Die Studenten würden dem Senat keine Vorlage geben, über die nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden könne, erwiderte Joecks.

Kohler fordert erneut Änderung der Hausordnung

Nachdem bereits in der Senatssitzung im Januar über eine Änderung der Hausordnung diskutiert wurde, unternahm Professor Jürgen Kohler einen zweiten Versuch, eine Korrektur der Hausordnung zu erreichen. Es geht dabei um § 5 Absatz 4, in dem es heißt:

„Im Geltungsbereich dieser Hausordnung sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die geeignet sind, die öffentliche Wahrnehmung der Universität als weltoffenes, pluralistisches, freiheitliches und demokratisches Zentrum von Forschung und Lehre zu beeinträchtigen. Untersagt ist insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten. Ebenfalls untersagt sind Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen.“

Professor Jürgen Kohler.

Kohler sieht diese Regelung als rechtswidrig an und ihm geht diese Formulierung zu weit. „Wir sollen nicht den Raum zur Herrschaft über die Meinung machen“ und nicht über „Regelungen gegen Meinungsäußerungen, die auch auf der Straße gelten, hinausgehen“, begründete Kohler seinen Antrag, in dem das Rektorat aufgefordert wird, erneut diese Formulierung zu prüfen, zum Beispiel angesichts des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes. Westermann verwies auf eine andere Rechtsauffasssung, wonach die Formulierung rechtmäßig war. Der Prüfauftrag wurde von sechs Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen von Erik von Malottki und Dr. Cornelia Manewitz und vielen Enthaltungen erteilt.

„Bedauerlich“ fand Schafmeister die Schließung des Masterstudiengangs British and North American Studies zum Wintersemester 2012/2013. Grund für die Schließung sei, so Westermann, dass das Institut für Amerikastik und Anglistik den Masterstudiengang kapazitätsmäßig neben dem Bachelorstudiengang und den Lehramtsstudiengängen nicht leisten könne, weil dafür zu viele wissenschaftliche Mitarbeiter nötig seien. Der Senat fühlte sich angehört, damit kann der Studiengang aufgegeben werden. Dies befürwortet auch die Philosophische Fakultät.

Satzungsänderungen und Professurausschreibungen

Korbinian Geiger.

Auf der Tagesordnung des Senats standen auch einige Satzungsänderungen, die alle einstimmig, teils mit einer Enthaltung verabschiedet wurden. So sieht die geänderte Promotionssatzung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät vor weniger Promotionsfächer vor. Eine Änderung der Datenschutzsatzung war laut Korbinian Geiger, der Mitglied der Satzungskommission ist, notwendig, um den Datenaustausch zwischen Universität und Hochschulzulassung auf eine rechtliche Grundlage zu stellen. Mit der Änderung der Wahlordnung passe man sich der technischen Entwicklung an, so Korbinian und nannte als Beispiel elektronische Wählerverzeichnisse. Ohne Widerspruch ging auch die Ausschreibung von zwei Professuren durch, indem sich der Senat angefühlt wurde. So können nun eine W3-Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Finanzwirtschaft der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät und eine W3-Professur für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämato-Onkologie der Medizinischen Fakultät ausgeschrieben werden.