Professor Ralf Schneider, Leiter des Unirechenzentrums, hob zu Beginn der AStA-Sitzung hervor, dass das Unirechenzentrum keine Studentenaccounts, sperrt oder löscht, sondern lediglich die Funktionsaccounts, sofern die Studenten, die einen Funktionsaccount haben, ihr Passwort bis Ende Oktober nicht ändern. Ansonsten lobte er die Vorteile von eduroam, dem neuen WLAN-Netz der Uni, mit dem sich auch an internationalen Universitäten ins Internet einwählen kann. „Wir sind bei edurom in der Pflicht, Studenten bei Fragen zu helfen“, sagte Schneider. Dies gelte auch für andere Fragen.
Einstimmiges Meinungsbild gegen NPD und Republikaner bei Wahlomat
Einstimmig war das Meinungsbild der Referenten, dass die NPD und die Republikaner beim Wahlomat für die Landtagswahl nicht berücksichtigt werden sollen. Beim Wahlomat werden Teilnehmern Fragen zu ihren politischen Ansichten gestellt und am Ende sieht der Teilnehmer, welche Partei seinen Interessen bei der Landtagswahl am nächsten kommt. Das StuPa hatte letzte Woche entschieden, diese Auswahl der Parteien dem AStA zu überlassen. Von diesen Vorbereitungen zur Landtagswahlen berichteten die Referenten Milos Rodatos (politische Bildung) und Franz Küntzel (Hochschulpolitik). Franz ergänzte, dass man der künftigen Landesregierung einen Forderungskatalog der Studierendenschaft für die Koalitionsverhandlungen schicken soll. Anne Hameister, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, ergänzte, dass sie die Flyer zur Landtagswahl bestellt habe. Zur Zeit arbeite sie sich in die Homepage ein.
Auf der Suche nach Ersti-Sponsoren
Veranstaltungsreferentin Ginka Kisova ist momentan auf Sponsorensuche für die Ersti-Woche Anfang Oktober und hat schon erste Rückmeldungen erhalten. Sie bittet mögliche weitere Sponsoren, sich bei ihr unter veranstaltungen@asta-greifswald.de zu melden. StuPa-Präsident Marian Wurm wies auf ein Vorstandstreffen der Studentenclubs, die im „Aktionsbündnis studentisches Leben in Greifswald“ organisiert sind, am kommenden Donnerstag hin. Das nächste Bündnistreffen findet am 29. Juli um 17 Uhr im Geographenkeller statt. Die kommisarische AStA-Vorsitzende erwähnte aus der Dienstberatung der Universität mit Rektorat und den Dekanen der Fakultäten, dass die Situation für Geschichtsstudenten verbessern wird, beispielsweise dass die Ausleihungen schneller gehen und die Abgabefristen für Hausarbeiten verlängert wurden.
Fotos: David Vössing
"Einstimmig war das Meinungsbild der Referenten, dass die NPD und die Republikaner beim Wahlomat für die Landtagswahl nicht berücksichtigt werden sollen."
Leute, ich weiß ja nicht wie das genau aussehen soll, aber wenn es wirklich wie der originale Wahl-o-mat funktioniert bitte ich euch eins zu bedenken:
Das VG Köln hat am 18.03.2011 im Rahmen einer Entscheidung, ob das Hervorheben der großen Parteien beim Wahl-o-maten eine Benachteiligung der kleinen Parteien ist, nebenher festgestellt:
"Vor Wahlen hat die Bundeszentrale jedoch das Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen in besonderer Weise zu beachten. Sie ist verpflichtet, jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf und im Wahlverfahren offen zu halten. Aus der besonderen verfassungsrechtlichen Bedeutung der Parteien, die sie von anderen Institutionen wesentlich unterscheidet, folgt der Anspruch auf Beachtung des Grundsatzes der Chancengleichheit ohne Weiteres als ein Bestandteil der demokratischen Grundordnung mit Verfassungsrang. Die politischen Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes in einer herausgehobenen und von der Verfassung anerkannten Funktion mit. "Kernstück" dieser Mitwirkung ist die Teilnahme an Parlamentswahlen mit dem Ziel, durch die Entsendung von Abgeordneten an der Bildung funktionsfähiger Verfassungsorgane mitzuwirken."
(AZ 6 L 372/11)
Will sagen: Da NPD und Republikaner verfassungsrechtlich zugelassene Parteien sind, könnte es sein, dass auf die Studentenschaft in diesem Zusammenhang Klagen zukommen und als (Zwangs-) Mitglied dieser "Vereinigung", das im Zweifel mit seinen Beiträgen mithaftet, würde ich dies gerne verhindert wissen.
Wenn ihr euch einen einwandfreien Rechtsrat geholt haben solltet, der in diesem Zusammenhang Unbedenklichkeit zusichert, will ich natürlich nichts gesagt haben.
Ich glaub es einfach nicht, wie du Propagandisten******* es immer wieder versuchst durch Auslassungen hier den Menschen Sachen unterzujubeln, die in der Wirklichkeit ganz anders aussehen. Erinnert sehr stark an die NPD, die auch mit der "halben Wahrheit" (auch bei ihren Ziele) auf Wählerfang geht.
das Urteil zu ddp vs. bpb:
"Wahl-O-Mat" verletzt nicht die Chancengleichheit der Parteien – Eilantrag gegen Wahl-O-Mat erfolglos
VG Köln lehnt Eilantrag der ddp gegen "Wahl-O-Mat" zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 27.03.2011 ab" ( http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_6-L-372… )
so und hier mal das WESENTLICHE ganz ohne NEBENHER:
"1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
[…]
Dabei ist im Ausgangspunkt zu beachten, dass die Bundeszentrale für politische Bildung (im Folgenden: Bundeszentrale) mit dem "Wahl-O-Mat" im Zusammenwirken mit der Landeszentrale für politische Bildung in Rheinland-Pfalz ihren verfassungsrechtlichen Informationsauftrag erfüllt. Hierfür kann sie sich auf die kompetenzielle Rechtsgrundlage in Art. 65 GG berufen. Dabei handelt es sich um die der Bundesregierung zukommende Aufgabe der Staatsleitung, die, ohne dass es darüber hinaus einer besonderen gesetzlichen Eingriffsermächtigung bedürfte, staatliches Informationshandeln legitimieren kann. Namentlich gestattet sie es der Bundesregierung, die Bürger mit solchen Informationen zu versorgen, deren diese zur Mitwirkung an der demokratischen Willensbildung bedürfen. Angesichts dessen ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bundesregierung eine Bundeszentrale für politische Bildung unterhält, die ihrerseits ein Internetangebot zur politischen Bildung betreibt. Eingebunden in einen Bildungsauftrag ist diese auch nicht von vornherein darauf verwiesen, alle von Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Meinungen und alle über Art. 21 Abs. 1 GG geschützten Parteien formal gleich zu behandeln; vielmehr kann sie insoweit auch wertende Unterscheidungen treffen, hat dabei aber Ausgewogenheit und rechtsstaatliche Distanz zu wahren. Hierbei können insbesondere Kriterien wie Qualität und Repräsentativität eine maßgebliche Rolle spielen; insofern ist es der Bundeszentrale für politische Bildung nicht grundsätzlich verwehrt, Extremmeinungen am Rande des politischen Spektrums und solche, die von der Wissenschaft nicht ernst genommen werden , nicht zu berücksichtigen, sie als solche zu bezeichnen und sich demgegenüber auf die Präsentation von Hauptströmungen zu konzentrieren.
[…]
Unberechtigt ist zunächst der Einwand des Antragstellers, die insgesamt 38 ausgewählten politischen Thesen, die der "Wahl-O-Mat" berücksichtige, seien willkürlich vorgegeben worden. Die fraglichen Thesen sind nach Lage der Akten in einem – von der Antragsgegnerin eingehend wie nachvollziehbar dargestellten – mehrstufigen Verfahren durch parteipolitisch "unbefangene" Jugendliche erarbeitet und ausgewählt worden. Die Jugendlichen sind dabei von Experten aus dem Bundesland und erfahrenen Politikwissenschaftlern begleitet worden. In den Auswahlprozess sind zudem sämtliche zur Wahl zugelassenen Parteien und insbesondere auch der Antragsteller selbst eingebunden worden. Dass es im Rahmen dieses Auswahlverfahrens notwendigerweise zu einer Begrenzung der Anzahl der veröffentlichen Thesen und zu einer Beschränkung auf – von den Jugendlichen – als landespolitisch besonders bedeutsam erachtete Themen gekommen ist, ist verfassungsrechtlich unproblematisch. Mit Blick auf das Ziel des Angebots – die Förderung des Interesses Jugendlicher an Wahlen – ist es weder möglich noch geboten, alle politischen Positionen jeder zur Wahl zugelassenen Partei in den Thesenkatalog einzubeziehen. […]
Nicht zu beanstanden ist schließlich auch die Beschränkung der Auswahlmöglichkeit auf acht Parteien. Die Befürchtung des Antragstellers, damit könne das Nutzer- und Wählerverhalten beeinflusst werden, teilt die Kammer nicht. Jedem Nutzer ist es auf der Grundlage der auf der fraglichen Internetseite veröffentlichen Parteipositionen möglich, auch den Antragsteller in die "engere Wahl" von höchstens acht Parteien einzubeziehen. Eine gleichheitswidrige Bevorzugung anderer Parteien ist damit nicht verbunden. Dies gilt umso mehr, als die Nutzer die Parteiauswahl jederzeit ändern und so kurzfristig ein vergleichendes Ergebnis zu jeder der zur Wahl zugelassenen Partei erhalten können." ( http://openjur.de/u/149455.html )
Ey Mann, du ziehst hier die klassische Nazi-Propagandascheisse ab! Du schürst mittels Lügen Ängste und konstruierst hypothetische Opfergemeinschaften, welche nicht bestehen. Deine Verblendung kotzt mich an, du Opferdeutscher.
Was können die Leute bitte dafür, dass du ein Selbstwertproblem hast, dir deswegen etwas auf deine Abstammung, "dein Land" sprich Nationalbewusstsein einbilden musst und wenn dann die selbstbewussten Menschen, die deine Meinung nicht teilen, dir das mitteilen, dann heulst du nur rum und schiebst eine Paranoia, weil niemand dich mag.
Frag dich mal warum, such dir eine Therapeutin, die dir das erklärt oder verpiss dich zu deinen selbsternannten Opfer-Kameraden und heult euch in den Schlaf, du Emo.
liebe Redaktion: der rüde Ton tut mir echt leid, aber ich habe echt keinen Bock meine Zeit hier mit irgendwelchen rechten Wortergreifungsstrategen, die hier Wahlkampf machen, zu verschwenden.
Liebe Emo's, fühlt euch bitte nicht beleidigt, ich mag euch. Aber die harten Heulsusen ganz rechtsaussen, fühlen sich angegriffen, wenn man sie so bezeichnet, da sie sich für so hart wie Kruppstahl halten. Also es ist nichts gegen euch, sondern ich hab mich nur mal kurz auf ihr unterirdisches Niveau herabgelassen, damit sie meinen Flame auch verstehen. Ich hoffe auf euer Verständnis.
"Die Studentenaccounts werden nicht gelöscht, sondern nur gesperrt, wenn die Studenten ihr Passwort bis Ende Oktober nicht ändern, stellte der neue Leiter des Rechenzentrum Professor Ralf Schneider klar…"
Nein… er stellte klar, dass es nciht um Studentenaccounts geht, sondern um Funktionsaccounts… also dass Studentenaccounts gar nicht betroffen sind.
"Die Funktionsaccounts der Studenten werden nicht gelöscht, sondern nur gesperrt, wenn die Studenten ihr Passwort bis Ende Oktober nicht ändern, stellte der neue Leiter des Rechenzentrum Professor Ralf Schneider klar…"
Das ist immernoch komplett falsch!
Er erklärte, dass eben KEIN Studentenaccount betroffen ist, weder wird da was gelöscht, noch gesperrt (sperren hat er nichtmal erwähnt).
Es werden Funktionsaccounts gelöscht, deren PAsswort nicht geändert wurde, um diese mal auszumisten.
Da geht es um Emailadressen wie stupa@uni-greifswald.de oder ähnliche. Auch die von der Verwaltung, die zu ihrendeinem Funktionsträger oder so gehören.
Wäre schön, wenn ihr das korrigiert, sonst bringt ihr alle Studenten auf eine völlig falsche Fährte…