Manchen Beobachtern schien es, als kehre nach einer turbulenten Woche und pünktlich zur vorlesungsfreien Zeit nun wieder Ruhe ein in die studentische Selbstverwaltung. Doch auf der Sitzung des Allgemeinen Studierendenauschusses am Montag, dem 13. Juli, verließen nun die beiden Referenten für Fachschaften und Gremien, Christopher Zens und Franz Borgwald den AStA. Zumindest bei Letzterem hatte es bereits Rücktrittsgerüchte auf der außerordentlichen Sitzung vergangenen Mittwoch gegeben.
Nachdem der Allgemeine Studierendenauschuss den umstrittenenen Beschluss um das Studententheater und GrIStuF e.V. mit knapper Mehrheit zurückgenommen hatte, übergaben die beiden Referenten dem StuPa-Präsident Korbinian Geiger ihre Rücktritsserklärungen.
Der webMoritz sprach mit Christopher und Franz noch während der Sitzung:
webMoritz: Wo liegen die Gründe für euern Rücktritt?
Christopher: Der ausschlaggebende Grund war die Abstimmung über die Rücknahme des Beschlusses. Die Mehrheit des Teams ist da eingeknickt. Auf der Klausurtagung vor zehn Tagen waren wir uns einig, den Beschluss nicht zurückzunehmen. Fünf Leute haben dann heute doch für die Rücknahme gestimmt, da fehlt nun einfach die Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit.
webMoritz: Geht es da noch um den Inhalt des Beschlusses?
Franz: Naja, darüber hinaus ging es darum: Wie ist die Arbeit im AStA? Wie funktionieren wir als Team? Wir haben uns darüber auseinandergesetzt und beschlossen wir nehmen den Beschluss nicht zurück, komme was da wolle. Was heute da passiert ist, war dann aber keine Teamarbeit mehr. Da habe ich als Student auch keinen Willen in so einem Gremium zu arbeiten (…) Da wird mir vorgeschrieben, was ich machen muss. Das geht nicht. Vielleicht in einer Firma, aber nicht als Student.
webMoritz: Rein juristisch: Seid ihr der Meinung, dass das StuPa in diesem Streit im Unrecht ist?
Beide: Ja!
Christopher: Wir haben sechs Juristen im AStA. Die haben alle gesagt, dass der Beschluss satzungskonform ist. Wir wollten diesen Beschluss nicht zurück nehmen, weil wir uns im Klaren waren, dass wir juristisch recht haben. Deswegen wollten wir zunächst eine rechtliche Prüfung. Das StuPa wollte uns dann aber zwingen, den Beschluss zurückzunehmen.
webMoritz: Inwieweit geht es in diesem Streit nur noch um Befindlichkeiten, darum wer am Ende der Stärkere ist?
Franz: Nein, der AStA ist nicht der stärker. Das wissen wir schon. Es fehlt da aber einfach an der Menschlichkeit. Wenn z.B. ein Paul Dederer der Meinung ist: „Befehle sind zu befolgen“, dann ist das wie beim Militär. Wir sind hier aber in der studentischen Selbstverwaltung. Da sollten wir einfach freier sein.
In der gleichen Sitzung erklärte der ehemalige Finanzreferent entgegen anders lautenden Gerüchten, dass er sich nicht erneut um das Referat bewerben werde. In einer schriftlichen Erklärung, die dem webMoritz vorliegt, kritisert er ein „Demokratiedefizit in der studentischen Selbstverwaltung“. Einige Parlamentarier verhielten sich als seien die Referenten „lediglich austauschbare Lakaien“. Er kritisiert zudem die Stellungnahme des AStA zu den Ereignissen, diese sei eine „Rolle rückwärts“ und machte jede Chance kaputt für den AStA mehr demokratische Rechte zu erkämpfen“.
Auch die zurückgetretenen Referenten Scarlett Faisst, Jens Pickenhan und Fabian Freiberger nahmen an der Sitzung teil. Aus dem AStA hieß es, sie hätten sich bereit erklärt mögliche Nachfolger noch einzuweisen.
Update 15. Juli – Podcast
Wir haben euch einen Teil des Gesprächs mit Christopher und Franz als Audio-Podcast zusammengestellt.
[podcast]http://webmoritz.de/wp-content/uploads/2009/07/zens_borgwald_ruecktritt.mp3[/podcast]
Foto: Daniel Focke
Als Juristen bezeichnet man Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.
…..
(+)
nee das sieht dann so aus: [_]
was ist denn das problem, wenn ich "(+)" schreibe, nur wenns in der jura-welt gebräuchlich ist? nächtes mal, wenn ich mir zeit habe, schreibe ich dir gerne einen ausführlichen text 😉
Ich hab dich verstanden. ;-D
"webMoritz: Rein juristisch: Seid ihr der Meinung, dass das StuPa in diesem Streit im Unrecht ist?
Beide: Ja!"
<< und das dann durchsetzen, indem man gegen das Recht verstößt? Kein Stupist hat gegen einer Überprüfung durch die Rechtsabteilung wiedersprochen. Trotzdem bleibt der AStA doch trotzdem ein Gremium, welches an die Beschlüsse des StuPa gebunden ist. Mein Verständnis, dass sich manche AStA-Leute von einigen StuPisten gegängelt fühlen (so wie ich mich früher als webMoritz Chefredakteur gegängelt fühlte!), hatte ich ja bereit in meinem ausführlichen Kommentar nach der StuPa-Sitzung zum Ausdruck gebracht. Das berechtigt meiner Meinung jedoch nicht dazu, die Beschlüsse des StuPa nicht mehr anzuerkennen. AStA-Vorsitzende wie Schattschneider oder Sieweke haben schon immer im dem StuPa gekämpft – das gehört dazu. Und natürlich muss sich der AStA auch Freiräume erkämpfen. Aber zu sagen "Basta – in Zukunft halte ich mich nur noch an die beschlüsse des StuPas die mir gefallen / die ich überprüfen haben lassen", dass geht doch bei weitem weiter über die Kompetenz der Verwaltung hinaus. Das wäre so, als würde der Bürgermeister sagen, dass er nur noch die Beschlüsse der Bürgerschaft ausführt, die ihm gefallen, bzw. die er überprüft hat…
Letztlich steht es aber jedem AStA-Referenten frei, wie er sich entscheidet. Was ich aber nicht in Ordnung finde, ist der psychische Druck, der jetzt von einigen wenigen ehemaligen AStA-Referenten auf die verbliebenen AStA-Referenten ausgeübt wird.
Wer zurücktritt, sollte nicht noch im Nachhinein gegen die anderen AStA-Referenten "nachtreten"…
… Und wie jeder weiß, sind dich Juristen oder Jura-Studenden nie einig bei der gleichen Sache. Wer das LHG gelesen hat, weiß, wer demnach sich auf sicheren Wege befindet und wer nicht.
Die genaue Rechtsauffassung würde mich mittlerweile auch mal interessieren, scheint ja revolutionär zu sein…
Nicht nur dich. Die Aussteiger könnten sie hier mal posten. Vieleicht versteht dann der Rest der Studierendenschaft ihre Revolution.
Da sind die Richtigen zurückgetreten und ihre Motivation ist klar: Feigheit gegenüber dem Team, das inhaltlich arbeiten möchte und das nun durch die kurzfristigen Rücktritt in der Klemme steckt. Die Stellen werden frühestens nach den Semesterferien besetzt und müssen bis dahin vom verbleibenden AStA vertreten werden. Die beiden strafen damit letztendlich bewusst ihre (ehemaligen) Kollegen.
Gleichzeitig machen sie sich lächerlich: Den richtigen und dramaturgischen stilvollsten Abgang, hätten sie nach der Personaldebatte in der letzten StuPa-Sitzung haben können. Leider hatten sie nicht den Arsch in der Hose bzw. die entsprechenden Eier; Nun also mit Pöbeln und dem Waschen dreckiger Wäsche. Das ist die wahre Größe, die die Studierendenschaft von ihren AStA-Vertretern erwartet!!! Die zwei sollten sich schämen, selbst mal eine Satzung in die Hand nehmen und überlegen, ob sie überhaupt inhaltlich Arbeiten wollten. Ich zweifel daran. *Prost Christopher! *Darauf ein Pellei Franz!*
@ "Feigheit vom Herrn":
Mein Appell an die Zurückgetretenen "nicht nachzutreten", richtet sich auch an die noch im AStA verbliebenen Referenten!
== > Es geht hier um persönliche Entscheidungen. Diese sind sowohl in die eine wie auch in die andere Richtung zu respektieren. Keinem (beider Seiten), sollte daraus ein Vorwurf gemacht werden.
Das die Arbeit im AStA nicht weniger wird, verstehe ich durchaus. Ich denke wir werden morgen in der StuPa Sitzung aber eine Regelung finden. Entweder schrauben wir Eure Arbeitsleistung runter, setzen die Aufwandsentschädigungen vorübergehend hoch oder finden andere Lösungen.
Meine Bitte aber: Kein Krieg zwischen Ex- und Neu-AStA.
gut gebrüllt löwe, herzlichen glückwunsch…..zu feige um den beiden das persönlich zu sagen?
"Christopher: Wir haben sechs Juristen im AStA. Die haben alle gesagt, dass der Beschluss satzungskonform ist. Wir wollten diesen Beschluss nicht zurück nehmen, weil wir uns im Klaren waren, dass wir juristisch recht haben."
Glücklicherweise gibt es in den Rechtswissenschaften immer noch die schöne Tradition, die eigene juristische Position per Exegese (da gibt es ja verschiedene Optionen) der Norm zu begründen. Selbst die hanebüchendste Interpretation und Mindermeinung sollte zumindest diese juristischen Standards einhalten. Die Argumentation, mensch hätte 6 "Juristen" (wohl eher StudentInnen der Rechtswissenschaften und keine VolljuristInnen) im AStA, die das Vorgehen für satzungskonform halten, ist im Grunde eine Non-Argumentation. Es geht auch nicht um die Anzahl der zustimmenden "Juristen", sondern um die vorgebrachten Argumente – und da ist der (Ex-)AStA (zumindest im öffentlichen Diskurs) bisher selbige schuldig geblieben.
(Im germanischen Recht gab es zwar die Regelung, wer in einem Rechtsstreit mehr (und v.a. sozial höherrangige) "Eidhelfer" aufweisen konnte, erhielt das Recht. Das ist heutzutage glücklicherweise nicht mehr so.)
Irgendwie sieht die ganze Sache immer mehr so aus, als hätte man als letztes Mittel den Eklat gesucht um doch nochmal eine Wende herbeizuführen – egal wie klein die Chancen sind – oder das ganze gegen die Wand fahren zu lassen.
Das ganze ist dann definitiv aber politisch und nicht juristisch propagiert, weswegen es unangebracht ist sich gar nicht dazu zu äußern. Aussagen wie 'wir haben jetzt mal im LHG geblättert' (übertrieben) und 'es gibt ja sechs Juristen im AStA, das wird schon richtig sein' sind ja mal gelinde gesagt derbst unprofessionell und nicht rühmlich für einen Studenten der Rechtswissenschaften.
Das es nun nach einer Woche immer noch keine richtige Stellungnahme der Zurückgetretenen gibt, halte ich der Studierendenschaft gegenüber für unhaltbar. Da sind die Betroffenen in der Pflicht!
Ansonsten geht das immer mehr in Richtung Kindergarten.
Meiner persönlichen Meinung nach ist es auch unhaltbar, dass Björn Reichel weiterhin sein Amt ausübt, insofern es stimmt, dass er der Erfinder des Gespenstes der neuen Rechtsauffassung ist…
"Meiner persönlichen Meinung nach ist es auch unhaltbar, dass Björn Reichel weiterhin sein Amt ausübt, insofern es stimmt, dass er der Erfinder des Gespenstes der neuen Rechtsauffassung ist… "
<< Zumindest sollte er morgen auf der StuPa-Sitzung klar stellen, ob er weiterhin dieser Auffassung ist…
"Wenn z.B. ein Paul Dederer der Meinung ist: “Befehle sind zu befolgen”, dann ist das wie beim Militär."
Das ist eine glatte Lüge. Das habe ich so nicht gesagt und SCHON GAR NICHT auf den AStA bezogen.
Es gab eine Unklarheit, wie es bei der Bundeswehr mit Befehlen ist und ich habe zur Aufklärung beigetragen.
Ich habe aber keinen Bezug zum StuPa und zum AStA hergestellt und bin auch NICHT DER MEINUNG, dass die studentischen Gremien auf Befehl und Gehorsam arbeiten sollen.
Ich bitte in zukunft keine Falschaussagen zu treffen und mir nicht solche weitreichenden Interpretationen zu unterstellen. Übrigens hat sich ein anderer Stupist kurz vor mir auch um die Aufklärung dieses Sachverhalts bemüht. Ich habe nur noch ergänzt.
Ich finde es ein bisschen bedenklich, dass sowohl Asta als auch StuPa nicht von ihrer "Ich hab aber vollkommen recht"-Position runtergekommen sind. Denn zumindest teilweise reden wir aneinander vorbei, ohne zuzuhören, was der andere sagt. Deshalb war ich in der letzten Sitzung gegen ein Misstrauensvotum, weil die Gesprächsbasis zur Problemlösung fehlte und anscheinend immer noch fehlt.
Vielleicht ist ja an meiner juristischen Bewertung was dran, auch wenn ich nicht die absolute Wahrheit für mich beanspruchen will:
1. Bzgl. des ursprünglichen Asta-Beschlusses, auf dessen Aufhebung das Stupa-Präsidium drängte, hatte der Asta recht. Denn es war kein grundlegender Beschluss, der zwingend vom Stupa hätte getroffen werden müssen. Erstens haben wir für grundlegende Beschlüsse Regelbeispiele in § 5 unserer Satzung, und der vom Asta getroffene Beschluss entspricht diesen nicht. Zweitens ist der Asta das Organ, das nach §§ 25 I 2 LHG, 9 1 Satzung die Studierendenschaft nach außen vertritt und i.V.m. §§ 24 II Nr.4 LHG, § 2 Satzung befugt ist, Beschlüsse zur Unterstützung einzelner kultureller studentischer Vereine in Bezug auf ein konkretes Projekt zu treffen. Daraus folgert wahrscheinlch auch der Asta seine Rechtsauffassung.
Ich weiß nicht, wie intensiv StuPa-Präsidium und Asta darüber diskutiert haben; aber ich vermute, dass daraus auch das Gefühl folgte, das StuPa lasse den Asta nicht frei arbeiten und mache ihn zum "kastrierten … [ich kann mich an Scarletts Wortlaut nicht mehr erinnern]".
Ich lasse mich gerne von anderen Auffasungen überzeugen, aber das sollte deutlich machen, dass die
vom Asta getragene Position zumindest eine gewisse Berechtugung hat. In Verbindung mit den stundenlangen Anhörungen zu Beginn einer jeden Stupa-Sitzung kann das dazu führen, dass man sich gegängelt fühlt. Die darauf folgende Trotzreaktion des Asta finde ich kindisch und kontraproduktiv, habe aber zumindest ein bisschen Verständnis dafür.
2. Dann hat aber das StuPa einen Beschluss gefasst, dass den Asta zur Rückgängigmachung auffordert. Da §§ 25 I 2 LHG, 9 2 Satzung eindeutig sind, müsste der Asta den Beschluss eigentlich erstmal aufheben und dann zur Rechtsabteilung gehen. Zwar muss man sicher zugestehen, dass der Asta nicht jeden noch so absurden Beschluss ausführen muss, aber dieser war wohl nicht eklatant rechtswidrig [Ich frage mich allerdings, ob man dem Asta ein ähnliches Prüfungsrecht wie dem Bundespräsidenten bei der Ausfertigung von Gesetzen zustehen muss. Der darf nach h.M. nicht nur das ordnungsgemäße Verfahren, sondern auch Kompetenzverstöße eben genannte offensichtliche Rechtswidrigkeit prüfen.]
Dass das Stupa so was darf, liegt übrigens nicht an der demokratischen Legitimation und Legislativfunktion des Stupa. Denn auch Selbstverwaltungskörperschaften müssen zwar demokratisch sein, jedoch nur eingeschränkt. Sonst würde das Gebot der Gewaltenteilung es verbieten, einzelne inhaltliche Beschlüsse zu fassen, die vom Exekutivorgan ausgeführt werden müssen. Der Bundestag darf der Bundesregierung (die im Gegensatz zum Parlament nur indirekt demokratisch legitimiert ist – wie der Asta) auch keine Einzelweisungen erteilen. Die parlamentarische Kontrolle beschränkte sich auf ein Anhörungsrecht (das bedeutet Anwesenheits- und Auskunftspflicht der Regierung – siehe Rechenschaftspflicht des Asta) und die Möglichkeit eines Misstrauensvotum.
Das Stupa fasst vom Asta auszuführenden Beschlüsse, weil es nicht bloß Legislativorgan, sondern auch oberstes Exekutivorgan ist. Das ist so vorgesehen, sollte man bei seiner "demokatietheoretischen" Argumentation berücksichtigen.
Wenn wir nicht endlich anfangen zu versuchen, die Probleme und Meinungsverscheidenheiten konstruktiv zu lösen, sondern nur auf dem durchsetzen der eigenen Auffassung beharren, dann müsste es konsequenterweise wirklich in einem Zusammenstoß der beiden Organe enden. Da sitzt – wie man gesehen hat – das Stupa am längeren Hebel; doch es könnte sich davon nichts kaufen, denn wir würden unseren ( von allen immer betonten) Vorsatz – sich für das Wohl der Studierendenschaft einsetzen – verraten. Schließlich ist es jetzt schon ziemlich schwer, 6 kompetente Asta-Referenten zu ersetzen. Da frage ich mich wie das weiter gehen soll.
Ich hoffe jedoch, dass es den meisten Stupisten bisher mehr um Macht als um die Sache ging. Das fände ich persönlich zwar schade, wäre aber zum Wohle der Studierendenschaft und angeichts des Abstimmungsverhaltens konsequent. Schließlich haben wir in der letzten, spektakulären Sitzung einen kompetenten Bewerber nahezu einstimmig zum Asta-Referenten gewählt, obwohl er gesagt hat, dass er nicht unbedingt alle Beschlüsse des StuPa ausführen werde. Anscheinend kommen die meisten doch ganz gut mit einem Asta klar, der sich nicht alles sagen lassen will…
"6 kompetente Asta-Referenten zu ersetzen"? – Ich lach mich scheckig!
"Schließlich haben wir in der letzten, spektakulären Sitzung einen kompetenten Bewerber nahezu einstimmig zum Asta-Referenten gewählt, obwohl er gesagt hat, dass er nicht unbedingt alle Beschlüsse des StuPa ausführen werde." – Spricht über die Konsequenz der StuPisten Bände!
Grundsätzlich gibt es hier zwei Hauptfragen zu klären, zwischen denen auch sauber unterschieden werden muss.
1.) War der AStA dazu berechtigt den Förderbeschluss selbstständig zu beschließen?
Hierbei teile ich deinen Standpunkt vollkommen. Der AStA muss als Exekutivorgan das mit der Besorgung der laufenden Geschäfte beauftragt ist einen Handlungsspielraum haben um genau dieser Aufgabe nachzukommen.
Des Weiteren ist laut Satzung auch vorgesehen, dass sich der AStA im Rahmen seines hochschulpolitischen und insbesondere des studienorganisatorischen Bereiches (§9a V, VI Satzung der Studierendenschaft) genau für solche Belange einsetzt.
Im Gegensatz dazu stehen die grundsätzlichen Belange der Studierendenschaft die zwingend vom StuPa beschlossen werden. Die Aufzählung in §5 ist insofern nicht abschließend und lässt insofern einigen Spielraum zu.
M.E. hat sich aber das StuPa als Satzungsgeber bereits grundsätzlich dafür entschieden " [die] …Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen [und die…] Förderung des studentischen Austausches…" [§9a VI] zu unterstützen, in dem es den AStA mit eben dieser Förderung beauftragt. Faktisch hat der AStA da nur seine Arbeit gemacht und damit den Beschluss auch fällen können.
Unterfrage: War das StuPa dazu berechtigt den AStA über einen Beschluss dazu zu veranlassen den Antrag wieder zurück zu nehmen?
Das ist ein wieder ein anderes Thema.
M.E. ist in der Satzung und dem LHG deutlich vorgesehen, dass das StuPa dem AStA immer weisungsbefugt ist, da dieser dazu verpflichtet ist die Beschlüsse des StuPas auszuführen.
Entscheiden die StuPisten also, dass sie nicht möchten, dass der AStA solch einen Beschluss nicht selbständig beschließen und dieser wieder zurück genommen werden soll, dann muss das auch so geschehen.
In der Praxis ist es leider so, dass das StuPa dieses absolute Weisungsrecht überstrapaziert und es dem AStA schwer macht seine Arbeit zu machen. Politisch gesehen ist es die Hauptaufgabe den AStA am Laufen zu halten, nicht ihn durch die Gegend zu scheuchen.
2.) Wurde ja generell angekündigt sich ab sofort unabhängig vom StuPa zu machen und sich nicht mehr an dessen Beschlüsse gebunden zu sehen. Des Weiteren wollte man sich ein Prüfungsrecht herausnehmen (und nicht die Möglichkeit einer Überprüfung durch den Rechtsausschuss, was ja bereits geben ist.)
In der Satzung ist ausdrücklich kein Überprüfungsrecht oder ähnliches vorgesehen.
Die Konstruktion mit einem Vergleich zum Bundespräsidenten und seinem Prüfungsrecht kann ich nicht folgen. Es gibt dazu erstens keine Anhaltspunkte in der Satzung/LHG und zweitens ist der AStA nicht an der beschlussfassung beteiligt (Wie es der Bundespräsident ist).
Ich würde nur soweit gehen, dass der AStA keine offensichtlich (krass) rechtswidrigen Beschlüsse durchführen muss. Sein Spielraum ist dann aber darauf beschränkt die Ausführung zu verweigern und den Rechtsausschuss anzurufen.
Wieder volle Zustimmung zu deiner kurzen Einführung in die Demokratietheorie 😉
Und ich stimme dir zu, dass dies insbesondere eine politische Sache ist keine juristische. Oder wahrscheinlich noch eher eine menschliche.
Dennoch bin ich für eine Reform der Arbeitsweise des StuPas, damit dieses überhaupt wieder arbeitsfähig wird. Vorschläge brachte ich schon.
Wunderbar, ich glaube wir sind uns bei der politischen und rechtlichen Einschätzung vollkommen einig!
Zu meiner Idee mit dem Bundespräsidenten: Hast vollkommen recht, da kann man keine zwingende Analogie ziehen. Allerdings gesteht man diesem ja auch ein Prüfungsrecht für offensichtlich rechtswidrige Gesetze zu, deshalb war das nur eine Überlegung, ob zumindest die Herleitung vergleichbar ist…
Ich verstehe schon, warum du da eine Analogie siehst. Da kommen wir aber nur auf der praktischen Seite auf einen Nenner, sprich der AStA will ein ähnliches Prüfungsrecht haben wie es der BuPrä hat.
Vom Verfassungsrecht und der Herleitung dieses Rechts passt das aber überhaupt nicht und eine Analogie ist nicht wirklich möglich 😉
Ich möchte hier nur kurz klarstellen, dass weder Franz noch ich Jura-Studenten sind… Die Teile des gestrigen Gespräches die hier veröffentlicht wurden sind natürlich sehr schön gewählt um unseren Rücktritt am gestrigen Tag ins falsche Licht zu stellen.
Im folgenden möchte ich nur kurz meine Gründe zurückzutreten darlegen:
1.) Ich möchte hier nicht polemisch wirken aber ich finde es sehr interessant wieviele Menschen an der Uni sich mit der Satzung auszukennen glauben. Ich habe nie gesagt, dass ich den Beschluss des StuPas nicht ausführen will, ich war aber dagegen ihn sofort auszuführen, dementsprechend vor der rechtlichen Prüfung.
2.) Den Satz: "Wir haben sechs Juristen im AStA. Die haben alle gesagt, dass der Beschluss satzungskonform ist. Wir wollten diesen Beschluss nicht zurück nehmen, weil wir uns im Klaren waren, dass wir juristisch recht haben." nehme ich hiermit zurück, solche Sätze fallen bei Gespräche zwischen Tür und Angel, auch wenn sie nicht richtig sind. Wenn wir uns sicher gewesen wären im Recht zu sein hätte es keine weitere Prüfung gebraucht.
3.) Es gibt mehrere Gründe warum ich gestern zurückgetreten bin, zum einen natürlich der Beschluss des AStA, den Beschluss bezüglich der studentischen Vereine zurückzunehmen, des Weiteren hatte der Rücktritt auch persönliche Gründe. Ich sah gestern Abend unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit für eine weitere zusammenarbeit innerhalb des AStA-Teams und aus diesem Grund war es für mich klar zurückzutreten.
@Feigheit vom Herrn:
Jemand der von Feigheit spricht und nicht mal seinen Namen nennt ist nun wirklich nicht ernst zu nehmen… Feigheit gegenüber dem Team war sicherlich nicht meine Motivation, ich glaube ich kann behqaupten, dass das Team durchaus wusste wie die Situation aussieht und dass es bei mehreren Referenten Gedanken über einen Rücktritt gab. Es war auch nicht meine Intention meine Kollegen abzustrafen oder ähnliches.
Und nur so zur Info, es gibt auch Dinge die über der Satzung stehen…
Relativierst du häufiger dein Verhalten innerhalb von 24 Stunden? Gibt wirklich zu denken!
Strafst du deine "Kollegen" nicht ab, indem du zu mit deiner Bekanntgabe deines Rücktritts versucht hast zu erpressen. Finde du es nicht merkwürdig,dass du den anderen das Recht absprichst ihre eigene Meinung in bestimmten Dingen zu fassen…?
Ich habe nicht versucht jemanden zu erpressen und ich habe auch niemanden seine Meinung stritig gemacht. Es ging um eine grundsätzliche Frage in der Zusammenarbeit und jeder konnte sich äußern wie er/sie wollte. Wie hätte ich überhaupt jemand erpressen können? Ich habe meinen Rücktritt nach der Abstimmung bekannt gegeben und vorher kaum mit jemand darüber geredet, dass ich unter bestimmten Bedingungen zurücktreten werde.
Man könnte jetzt mal "böse" Denken und meinen die beiden Herren haben die Arbeit gesehen, die jetzt über die Semesterferien ansteht, und noch schnell die Möglichkeit des Ausstiegs über die Begründung der "neuen" Rechtsauslegung des AStA. Das die Abstimmung denn nicht so verläuft wie geplant, spielt Ihnen ja noch gut in die Hände.
Andererseits finde ich das persönlich, egal aus welchen Gründen man geht, unfair den anderen Referenten gegenüber. Mit unserem Erstireferenten haben wir ja anscheinend nicht gerade den Jackpot gewonnen und so fällt im AStA die Kinnlade noch nen Stück tiefer als sie schon ist. (Mittlerweile schon an den Knien angekommen?)
Ich bin gespannt auf weitere Entwicklungen 🙂
btw: Das sind doch nich etwa die Rücktrittserklärungen die sie dort so zufrieden in die Kamera strecken oder etwa doch? Wenn ja kann Solveig das ja mal im Büro aufhängen und Dartpfeile daneben legen 🙂 Klasse Kameradschaft…
Ups, da ist mir beim Eibauen des Artikels die Bildunterschrift flöten gegangen. Doch, das ist die Rücktrittserkärung. Danke für den indirekten Hinweis.
"Wenn ja kann Solveig das ja mal im Büro aufhängen und Dartpfeile daneben legen 🙂 Klasse Kameradschaft… "
Daneben möchte ich aber ´n Bild von mir –> K.I.A. oder alternativ R.I.P.
Greeez
P.S. Ich glaub, die Rücktrittserklärungen liegen nur dem Präsidenten des Parlaments und nicht der Hochschulöffentlichkeit vor….
Eigentlich hätte ich jetzt einen Kommentar von dir erwartet, dass Solveig keine Eier in der Hose hat.
Aber nur, wenn Solveig Nacktfotos von dir hat, damit frau dich mit dem Dartpfeil an der richtigen Stelle treffen kann.
…na da müssen die Fotos aber noch deutlich vergrößert werden.
Ich verwehre mich gegen so dreiste Unterstellungen… Das steht ja hier nun wirklich nicht zur Debatte! 😉
vielleicht betätigen sich auch mal einige stupisten……für die erstiwoche versteht sich!
und lieber mitleser "böse" denken machen nur die, die auch selbst so handeln würden. den rücktritt finde ich auch eher "scheiße" aber soweit ich weiß haben die beiden ihre hilfe angeboten trotzdem zu helfen (über die semesterferien"
wichtig ist doch allein dass die beiden wenigstens noch ein schönes foto bekommen haben. bleibt nur zu hoffen, dass dieses gelungene foto auch in der mensa per beamer zur vollen geltung kommt. anderenfalls wäre der ganze aufwand ja umsonst gewesen.
hej super podcast 😉