Wut, Hass, Zorn: All diese Gefühle verbindet man so manches Mal mit seinen Mitmenschen. Genau für solche Momente ist diese Kolumne da. Wann immer wir uns mal gepflegt über Leute auslassen oder uns auch generell mal der Schuh drückt, lest ihr das hier.

Eigentlich müsste ich gerade jetzt für meine nächste Prüfung lernen. Dass ich diese Prüfung demnächst ablegen muss, steht auch schon seit einer ganzen Weile fest, genauer seit dem 14. Mai dieses Jahres. Warum habe ich also nicht schon eher angefangen und könnte diesen Artikel jetzt ohne ein schlechtes Gewissen schreiben? Nun, weil ich kurz vor dieser Prüfung schon mal eine Prüfung hatte und davor noch eine Hausarbeit. So normal, so unspektakulär. Das Problem an der ganzen Nummer ist, dass ich die Prüfungstermine und einen großen Teil des entscheidenden Stoffes hauptsächlich erst im Juni bekommen habe. Und nun braucht man nicht erst einen Kalender hervorkramen, um zu erkennen, wo das Problem liegt!

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Ich bräuchte den Artikel gar nicht schreiben, wenn das Prüfungsamt der Uni es nicht sinnvoll fände, den Prüfungsanmeldezeitraum in die Mitte des Semesters zu legen. Insbesondere dieses Semester sind von dem Start der Vorlesungen bis zum Ende des offiziellen Anmeldungszeitraums 4 (!) Wochen vergangen, normalerweise wären es 6. Aber das ist immer noch weniger als die Hälfte der eigentlichen Vorlesungszeit. Damit hat man einen großen Teil des Prüfungsstoffes noch nicht behandelt und weiß demzufolge nicht, worauf man sich mit einer Prüfungsanmeldung einlässt. Insbesondere, wenn man zwischen mehreren Veranstaltungen für eine Prüfungsleistung schwankt, gleicht das eher einem Lottospiel als einer bewussten Entscheidung. Und wenn Prüfungen mündlich abgehalten werden, hat man meist noch gar kein Prüfungsdatum und demzufolge auch keinerlei Planungsmöglichkeiten für eine optimale Prüfungsvorbeitung.

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Nun kann man sich ja noch eine Weile danach abmelden …
Die Abmeldephase ohne Nennung von Gründen ging dieses Jahr noch bis zum 8. Juni. Das sind immer noch 5 Wochen vor Ende des Vorlesungszeitraums. Natürlich gibt es da Unterschiede von Prüfungsordnung zu Prüfungsordnung, und dieses Jahr ist sowieso alles anders, aber es kann doch auch im Regelfall nicht sein, dass es ein so übermäßiges Problem darstellt, allen Studierenden dieser Universität die Möglichkeit einzuräumen sich bis kurz vor einer Prüfung selbstständig wieder abzumelden!

Das Prüfungsamt ist zum Glück nicht nur für die Prüfungsan- und abmeldung zuständig, sondern auch für die Beratung von Studierenden. Eigentlich.

Leider können sie offensichtlich nicht immer weiterhelfen. Da können keine Prüfungen für Module abgelegt werden, die eigentlich laut Prüfungsordnung gehen müssten, da man diese, warum auch immer, nicht in den Daten findet. Es kann auch sein, dass man keine Informationen zu seiner Prüfung erhält, da der eigene Studiengang von einer anderen Person betreut wird als alle anderen. Da fällt man auf so einer Prüfungsliste gar nicht so auf. Oder es wird sogar eine schriftliche Bestätigung für eine Prüfungsverschiebung gegeben, nur um danach als „Das habe man falsch verstanden“ widerrufen zu werden.

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Und was dem Ganzen nun wirklich den Boden ausschlägt, sind die Regelungen bei einem Krankheitsfall.

Es reicht, selbst bei einem Erstversuch, nicht, ein Attest eines*r Arztes*Ärztin vorzulegen, dass man die Prüfung nicht ablegen kann, sondern man muss explizit angeben, woran man leidet. Laut Prüfungsamt „bedeutet [dies] nicht, dass der Arzt die Diagnose als solche bekannt geben muss, sondern eben nur die durch die Krankheit hervorgerufenen körperlichen bzw. psychischen Auswirkungen“ (Quelle Unihomepage). Man muss also den*die Ärzt*in von seiner*ihrer Schweigepflicht entbinden, und es ist ja nicht so, als ob man nicht an den Symptomen eine Krankheit erkennen könnte!

Dass das im Zweifel auch Erkrankungen, sowohl psychischer als auch physischer Natur, umfassen kann, die einem als Person maximal unangenehm sind und die man dann nicht nur vor seinem*r Ärzt*in, sondern auch noch vor den Sachbearbeiter*innen vom Prüfungsamt ausbreiten muss, ist in meinen Augen absolut nicht tragbar.

Und hier sind wir auch bei dem nächsten Problem! Ich bin davon überzeugt, dass die Einstellungsvoraussetzungen im Prüfungsamt keine medizinische Ausbildung erfordern. Das bedeutet, dass die Angestellten im Prüfungsamt über die Einschätzungen eines*r Mediziner*in urteilen, ohne eine ähnlich fundierte Ausbildung zu besitzen.
Was, und das ist eine ernst gemeinte Frage, befähigt sie dazu?

Beitragsbild: kmicican auf Pixabay
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