Das gute alte BAföG. Es scheint sich spätestens mit der Entscheidung eines Studiums jede*r damit beschäftigen zu dürfen. Werde ich es bekommen oder nicht? Die Frage stellen sich alle, wenn sie den Antrag ausfüllen. Manche bekommen den Höchstbetrag, manche gar nichts. Ist das immer fair? Und verändert sich das mit der Neuregelung, die der Bundestag vor kurzem beschloss?
Ich muss zugeben, ich finde den BAföG-Satz, den ich bekomme, ganz schön niedrig. Ich sage mal so, der Betrag reicht für den Einkauf im Monat. Mehr wäre es dann nicht. Das ist vor allem in Situationen wie Inflation und den einhergehenden steigenden Preisen ganz schön unbefriedigend. Freunde von mir bekommen dagegen den Höchstsatz. Das gönne ich ihnen natürlich. Den Höchstsatz bekommen sie aber nur, weil sie wahrscheinlich jüngere Geschwister haben und ihre Eltern eine Hypothek auf ein Haus aufgenommen haben. Damit kann meine Familie aber leider nicht dienen. Und das finde ich ganz schön unfair.
Zum Glück gab es vor kurzem eine BAföG-Reform. Jetzt werde ich bestimmt mehr gefördert und muss meiner Familie nicht mehr auf der Tasche liegen, oder?
BAföG – Was war das nochmal?
Grundsätzlich können Studierende an Hochschulen sowie Berufsakademien, deren Abschlüsse nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind, BAföG beantragen. Das gilt auch für private Hochschulen und private Berufsakademien.
§ 2 BAföG, Stichwort Ausbildungsstätten
Alle können BAföG beantragen, wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Es gibt diesbezüglich auch Ausnahmen. Dazu musst du auch keine speziellen Leistungen vollbracht haben. Bis auf den Willen zu studieren natürlich. Du wirst allerdings nur gefördert, wenn du in der Regelstudienzeit studierst. Auch dein Masterstudiengang danach kann noch weiter gefördert werden. Das hört sich doch nach einem Träumchen an! Gibt es da vielleicht einen Haken? Die Hälfte der Förderung muss nicht zurückgezahlt werden. Die andere Hälfte ist ein Darlehen, ohne Zinsen. Du musst auf jeden Fall nicht mehr als 10.010 Euro zurückzahlen, auch wenn das Darlehen höher war. Rückzahlungsbeginn ist fünf Jahre nach Ablauf der Förderungshöchstdauer. Wenn du also voll im Berufsleben stehst, wäre das machbar.
Chancengerechtigkeit vertan: Warum können nicht alle BAfög bekommen?
Das Problem liegt an den Bedarfssätzen, die festgelegt sind. Die beinhalten, wie viel Studierende ungefähr für ihren Lebensunterhalt benötigen. Die Förderung hängt dann natürlich von der finanziellen Situation der Studierenden und ihrer Eltern ab. Schließlich sind die Eltern dazu verpflichtet, für ihr Kind finanziell aufzukommen.
Diesbezüglich gibt es aber mehrere Probleme. Zum einen ist die Miete für Wohnungen in München viel, viel höher als zum Beispiel in Greifswald oder Leipzig. Nicht nur die Miete ist in den Universitätsstädten im Westen Deutschlands höher, sondern auch die Lebenshaltungskosten. Wenn man zum Beispiel im Westen studiert, aber deine Eltern weniger Lohn bekommen, weil sie im Osten Deutschlands wohnen, wäre das schon einmal nicht verhältnismäßig.
Es käme noch dazu, dass manche Studienfächer viel teurer sind als andere. In den Geisteswissenschaften kannst du dir sehr wahrscheinlich Bücher in der Bibliothek ausleihen oder im Internet downloaden. Anders schaut das zum Beispiel bei Studierenden aus, die Medizin studieren. Da MUSS man sich sehr oft sehr teure Bücher kaufen.
Ein anderes Problem wäre, dass man den Eltern einfach nicht mit ca. 900 Euro Unterhalt pro Monat auf der Tasche liegen möchte, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Natürlich kann man dann einen Minijob anfangen, aber eigentlich sollte das keine Bedingung sein, um sich das Studium leisten zu können. Viele können sich während ihres anspruchsvollen Vollzeitstudiums auch einfach keine Zeit dafür nehmen.
Natürlich könnte man in den Raum werfen, wer nicht genug Geld hat, der soll halt nicht studieren gehen. Das wäre aber Chancenungerechtigkeit. Alle sollten die Möglichkeit haben, zu studieren. Dafür gibt es ja auch das BAföG. Alle sollen unter den gleichen Bedingungen sich weiterbilden dürfen.
Die BAföG-Reform wurde beschlossen. Jetzt wird alles besser, oder?
Der Entwurf eines 27. BAföG-Änderungsgesetztes vom 8. April 2022 wurde vor kurzem vom Bundeskabinett beschlossen und am 23. Juni 2022 vom Bundestag. Ab dem Wintersemester sollen die Änderungen eintreten. In der Legislatur der jetzigen Regierung soll es noch zu mehr Änderungen kommen.
Das sind zusammengefasst die neuen Änderungen:
- Ausdehnung der Reichweite des BAföG durch eine Anhebung der Freibeträge vom Einkommen um 20 Prozent
- Anhebung der Bedarfssätze, des Kinderbetreuungszuschlags und des Wohnzuschlags, sodass der Förderungshöchstbetrag von heute 861 Euro auf 931 Euro ansteigen wird
- Anhebung der Altersgrenze im BAföG von 30 Jahren beim Beginn einer förderungsfähigen Ausbildung zusammen mit der bisher gesonderten Altersgrenze von 35 Jahren für den Beginn eines Masterstudiums auf künftig einheitlich 45 Jahre
- Ausdehnung der Möglichkeit des Restschulderlasses nach 20 Jahren auf alle Darlehensnehmenden und eine Ausgestaltung unter vereinfachten Bedingungen und ohne kompliziertes Antragsverfahren
- Erleichterung der digitalen Antragstellung
Das sind vielleicht schöne Änderungen, aber die reichen vor allem in unserer jetzigen Lage nicht aus. Dafür gibt es das 28. BAföG-Änderungsgesetz, das einen Notfallmechanismus für Krisenzeiten verankert. Mit Notfallmechanismus ist gemeint, dass Schüler*innen und Studierende in einer Krisensituation, wie der Corona-Pandemie, vorübergehend BAföG bekommen, auch wenn sie dazu eigentlich nicht berechtigt sind. Allerdings muss laut Gesetzentwurf eine solche bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.
Fazit
Das reicht doch trotzdem alles nicht aus und gerechter geworden ist es auch nicht wirklich. Ja, wahrscheinlich reichte der BAföG-Satz bis vor kurzem irgendwie schon zum Überleben aus. Allerdings wird es jetzt echt ganz schön knapp mit dem Geld. Alles wird teurer: Essen, Gas, Wohnen, Sprit etc. Natürlich ist es schön, dass es überhaupt zu Veränderungen gekommen ist und es noch mehr geben soll, aber das müsste schneller gehen, mit Veränderungen, die mehr bringen, als nur eine digitale Antragsstellung.
Weitere nützliche Links:
- Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (27. BAföGÄndG)
- BAföG-Reform 2022: Die wichtigsten Änderungen
Beitragsbild: Redd auf unsplah