Der Inzidenzwert in Mecklenburg-Vorpommern liegt seit einer Woche Tagen konstant unter zehn. Durch die landesweite Öffnung der Kultureinrichtungen, des Einzelhandels und der Gastronomie ist im Greifswalder Zentrum wieder buntes Treiben zu beobachten. Am 08. Juni hat das Landeskabinett weitere Lockerungen beschlossen. Ab heute, Freitag den 11. Juni, werden im Bundesland sämtliche gesellschaftliche Bereiche geöffnet. Was ist jetzt erlaubt? Was geht, was geht nicht? Ein Überblick.
Wo fallen Masken- und Testpflicht weg?
Die Maskenpflicht ist im Schulunterricht, im Hort und bei Veranstaltungen unter freiem Himmel am Sitzplatz und mit Abstand aufgehoben. Auch im PKW muss keine medizinische Maske mehr getragen werden, egal ob ihr und eure Mitfahrenden aus einem Haushalt kommt oder nicht. Bei Veranstaltungen im Freien fällt die Testpflicht komplett weg.
In Bereichen wie dem Einzelhandel, auf Märkten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gaststätten oder auf Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist ein medizinischer Mundschutz weiterhin obligatorisch.
Wo darf ich mich mit wie vielen Personen treffen?
Im öffentlichen Raum gibt es keine strikten Kontaktbeschränkungen mehr. Es wird allerdings dazu geraten, die Zahl der Kontakte weiterhin möglichst klein zu halten und auf einen bestimmten Kreis zu beschränken. Die Regierung empfiehlt außerdem, Schnell- oder Selbsttests zu nutzen. Gruppenfeiern in der Öffentlichkeit, etwa im Park, sind weiterhin nicht erlaubt. Feiern im privaten Bereich sind hingegen genehmigt, die Höchstgrenze liegt bei 30 Teilnehmenden. In abgetrennten Bereichen von Gaststätten sind sogar Zusammenkünfte mit bis zu 100 Teilnehmenden (mit Testpflicht) möglich. Hier ist es ebenso gestattet, gemeinsam zu tanzen. In Clubs und Discos ist Tanzen aber weiterhin verboten. Hochzeiten und Trauerfeiern erlauben im freien 100, im geschlossenem Raum 50 Personen. Bei allen Zusammenkünften gilt: Vollständig geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Welche Freizeitaktivitäten sind jetzt möglich?
Saunen, Hallen- und Spaßbäder können wieder geöffnet werden, für die Nutzung wird jedoch ein negativer Corona-Test benötigt. Gleiches gilt für Indoor-Spielplätze und Kinos. Außerdem können Zirkusse wieder besucht werden, Jahrmärkte ohne Volksfestcharakter (zum Beispiel Flohmärkte) wieder öffnen und Chöre und Musikensembles wieder auftreten. Messen sind ebenfalls zugelassen. Auch der Sportbetrieb (Training, Spiele oder Wettkämpfe in allen Sportarten) kann wieder aufgenommen werden, hier sind sogar Besucher*innen erlaubt. Für solche und weitere Gruppenangebote (z. B. Musikschulen) gilt, dass 30 Personen im Innen- und 50 Personen im Außenbereich zugelassen sind. Clubs und Diskotheken dürfen ebenfalls wieder öffnen, allerdings nicht fürs Tanzen, sondern ausschließlich für Events wie Konzerte unter bestimmten Auflagen.
Wie sind sind die Bedingungen für Veranstaltungen generell?
Für alle Veranstaltungen im Allgemeinen wurde festgelegt, dass im Außenbereich 600 Personen mit Sitzplatz und im Innenbereich 200 Personen mit Sitzplatz erlaubt sind. Innen sind zudem Maske und ein negativer Test erforderlich.
Bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmenden kann die Sitzplatzpflicht auch wegfallen. Falls Mindestabstände allerdings nicht gewährt sind, tritt dafür eine Maskenpflicht in Kraft. Größere Veranstaltungen können mit Ausnahmegenehmigung des Gesundheitsamts sogar unter gleichen Bedingungen drinnen bis zu 1.250 Menschen empfangen. Im Außenbereich können sogar 2.500 Personen erlaubt sein. Demonstrationen im Freien sind mit bis zu 400 Personen möglich.
Die Informationen stammen von der Website der Landesregierung und dem Coronainfoportal MV. Dort findet ihr weitere Infos zu den Lockerungen und Antworten auf konkrete Fragen.
Beitragsbild: Annica Brommann