Am Samstag, den 09. Januar, wurde vom Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommern der „Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebs an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht, der zunächst bis zum 31. Januar gilt. Auch die Rektorin hat per Mail die neuesten Regelungen, die die Studierenden betreffen, bekanntgemacht. Die aktuell geltenden Maßnahmen an der Uni haben wir hier für euch zusammengefasst. Auch allgemeine Regelungen bundesweit und in Mecklenburg-Vorpommern sind hier aufgelistet.
Regelungen an der Universität Greifswald
Lehrveranstaltungen finden wie bisher digital statt. Nur Veranstaltungen, die spezielle Labor- und Arbeitsräume erfordern, dürfen präsent stattfinden.
Prüfungen dürfen nur dann in Präsenz durchgeführt werden, wenn alternative oder digitale Formate nicht umsetzbar sind. Für die Prüfungen herrschen strikte Hygiene- und Durchführungsvorschriften. Bei über 50 Teilnehmenden wird vom Wachpersonal nach Einhaltung der Masken- und Abstandpflicht kontrolliert.
Auch weiterhin sind Mund-Nasen-Bedeckungen in allen Unigebäuden zu tragen. Ausnahme gilt bei Prüfungen, bei denen der MNS am Platz abgenommen werden darf.
Die Hochschulbibliotheken können unter strikten Maßnahmen und Bedingungen, die ihr auf der Seite der Bibliothek nachlesen könnt, genutzt werden. Donnerstag, den 14. Januar öffnet die ZUB wieder, und Montag, den 18. Januar auch die Bereichsbibliothek. Beide werden täglich von 9 bis 22 Uhr geöffnet sein.
Die Mensen und Cafeterien bieten weiterhin nur einen Außer-Haus-Verkauf an. Ihr könnt also in der Mensa am Beitzplatz und am Loeffler-Campus nun die Mensa-To-Go nutzen. Auch die Cafeteria am Klinikum bietet inzwischen ausschließlich die To-Go-Variante an.
Gremiensitzungen finden in digitaler Form statt.
Sprechstunden finden nicht in Präsenz statt, stattdessen sind Telefon-/Video-Sprechstunden und E-Mails zu nutzen.
Die Kurse des Hochschulsports finden weiterhin nur digital statt.
Chorproben und Proben von Musikensembles müssen weiterhin ausgesetzt werden.
Studentische Clubs müssen weiterhin geschlossen bleiben.
Das Studierendenwerk führt persönliche Beratungen derzeit weiterhin nicht vor Ort durch, sondern nur noch telefonisch, per Mail oder oder über die Video-Sprechstunde. Das gilt für alle Bereiche (BAföG, Wohnen, Sozialberatung, psychologische Beratung, Kasse, Mietbuchhaltung, KfW-Sprechstunde).
Mehr Infos für euch zum Thema Coronaregelungen an der Uni
Den „Erlass zur Fortsetzung des Studien- und Lehrbetriebs an Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern„ findet ihr auf der Website des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
Die Uni bietet auf ihrer Website ein FAQ zum Thema Corona-Virus an.
Auf der Website der Unibibliotheken werdet ihr weiter über die Regelungen dort informiert.
Allgemeine Regelungen
Es gilt eine verschärfte Kontaktbeschränkung. Neben dem eigenen Haushalt darf sich privat nur noch mit maximal einer weiteren Person getroffen werden.
Geschäfte des Einzelhandels, die nicht der Versorgung mit Produkten des täglichen Bedarfs dienen, sind geschlossen. Ausnahmen gelten unter anderem für Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, sowie für medizinisch notwendige Einrichtungen wie Optik- und Hörgeräteakustik-Geschäfte, Sanitätshäuser, Apotheken, Physiotherapie- und medizinische Fußpflegepraxen.
Der Gastronomiebetrieb bleibt ebenfalls stark eingeschränkt. Das bedeutet, Restaurants, Cafés und Bars dürfen ausschließlich Speisen zum Mitnehmen ausgeben oder liefern. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum ist für die Dauer des Lockdowns untersagt und wird mit einem Bußgeld belegt.
Auch Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Theater-, Kino- oder Museumsbesuche sind zurzeit nicht möglich. Gleiches gilt für Schwimmbäder und Fitnessstudios. Auch die Stadtbibliothek bleibt geschlossen, bietet aber einen Abholservice an.
Zudem gilt in ganz MV weiterhin ein Tourismusstop, durch den touristische Betriebe wie Hotels keine Urlaubsgäst*innen annehmen dürfen.
Gottesdienste und Versammlungen von Religionsgemeinschaften sind unter Einhaltung der Abstandsregeln und ohne Gemeindegesang möglich. Bei hoher Auslastung der räumlichen Kapazitäten der Glaubensstätten ist eine vorherige Anmeldung zur Veranstaltung notwendig.
Die Präsenzpflicht in Schulen und Kitas ist bis Ende des Monats aufgehoben.
Reisen in Hochrisikogebiete (über 200 Fälle pro 100.000 Einwohner) sind nur mit Quarantäne möglich. Ausgenommen sind Besuche der Kernfamilie.
Fahrschulen sind geschlossen.
Im Universitätsklinikum Greifswald herrscht ein Besuchsverbot.
Für den Kreis der Mecklenburgischen Seenplatte gelten mit einer 7-Tage-Inzidenz von 261,6 erweiterte Maßnahmen. Das heißt, dass der Bewegungsradius auf 15 km beschränkt wird. Der Inzidenzwert in Greifswald liegt derzeit bei 98,0 (beides Stand 10.01.2021).
Mehr Infos für euch zu den allgemein geltenden Regeln
Auf der Seite der Stadt Greifswald sind viele Angebote und Informationen zum Thema Coronavirus zusammengefasst.
Informationen zu den Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern findet ihr auch auf der Seite der Regierung MV.
Auf der Seite der Bundesregierung sind ebenfalls die aktuellen Maßnahmen der bundesweiten Beschlüsse aufgelistet.
Beitragsbild: Lilli Lipka