Etwas verloren sitzt der kleine Messingklotz zwischen den Pflastersteinen. Die goldene Farbe glänzt aus dem matten Grau hervor, das gleiche Grau wie das des trüben Dezemberhimmels. Wer mit dem Fahrrad die Robert-Blum-Straße entlang kommt, fährt wohl leicht an dem Stein vorbei und auch als Fußgänger stolpert man eher über den noch leicht staubigen Fleck drum herum, der durch das Aufbrechen des Bodens entstanden sein muss. Aber es ist eine Anerkennung, so ein Stolperstein. Er erzählt von einem Menschen, der gelebt und gelitten hat, nur aufgrund dessen, was er ist. Kurt Brüssows „Verbrechen“ ist unter seinem Namen, seinem Geburtsdatum und Beruf angegeben: verurteilt nach §175.
So unauffällig wie der Stolperstein war für die breite Allgemeinheit wohl auch Kurt Brüssows Leben. Als Jürgen Wenke im Zuge seiner Nachforschungen zu dem Greifswalder Schauspieler 2020 auch auf Brüssows Enkelkinder trifft, sind selbst diese überrascht von dem Leben, das ihr Großvater geführt hat. Überrascht, überwältigt, aber auch stolz. Stolz, eine so starke Persönlichkeit in der Familienlinie zu haben.
Stärke spricht auch aus allen Lebensabschnitten, die Wenke in seiner Recherche über Kurt Brüssow zu Tage fördern konnte. Kurt Brüssow wurde am 9. Dezember 1910 in Stettin geboren. Er erlernte zuerst das Konditorhandwerk, bevor er sich ab 1931 am Theater Greifswald seiner wahren Leidenschaft widmete und Schauspiel studierte. Bis 1937 arbeitete er hier als Schauspieler, Sänger und Statistenführer. Dann, am 27. Juni 1937, die erste Verhaftung. Das Urteil: „widernatürliche Unzucht“. Kurt Brüssow ist für 6 Monate im Gefängnis und gilt ab jetzt als vorbestraft. Auch seine Anstellung am Theater verliert er, und da er zudem aus der Reichstheaterkammer ausgeschlossen wird, ist ihm auch die Option verweigert, eine weitere Anstellung als Schauspieler zu finden.
Der Ausschluss aus dem Berufsleben hat bereits 1933 mit der Machtübernahme der Nationalsozialist*innen jüdische Menschen getroffen, die im öffentlichen Dienst angestellt waren. Den Anti-Schwulen-Paragraphen 175 gibt es bereits seit der Kaiserzeit, 1935 wird er aber noch weiter verschärft: Strafbar sind nicht nur sexuelle Kontakte, sondern auch Küsse und sogar „wollüstige Blicke“. Die Strafe wird von Gefängnis auf bis zu 10 Jahre Zuchthaus erweitert. Treffpunkte von Homosexuellen werden durch Gestapo und Polizei bespitzelt, Razzien werden durchgeführt, Listen von namentlich bekannten Homosexuellen angelegt, Zeitschriften verboten, Vereine zerschlagen. Auch in der Presse wird öffentlich gegen Homosexuelle gehetzt, um die Vorurteile, die in der deutschen Bevölkerung ohnehin vorherrschen, weiter zu befeuern und Schwule zu „Volksfeinden“ zu erklären. Das Sonderdezernat Homosexualität der Gestapo, das 1934 geschaffen wird, bekommt 1936 Unterstützung durch die Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung. Das Ziel: die Zucht „arischer“ Menschen. Wer zu dieser Zucht nicht beitragen kann oder will, hat keinen Platz in der Gesellschaft.
Kurt Brüssow wird der Verbrecher-Klasse „homosexuell“ zugeordnet. Als er wieder aus dem Gefängnis entlassen wird, fängt er bei einer Versicherungsgesellschaft an, doch die Arbeit ist nicht von Dauer. Bereits 1938 wird er wieder verhaftet, diesmal wegen „fortgesetzten Verbrechens“ zu anderthalb Jahren Zuchthaus. Während dieser Zeit werden Brüssow und Kontakte von ihm so lange befragt, bis sie weitere Namen preisgeben. Dass Brüssow noch öfter „straffällig“ geworden ist, veranlasst das Landesgericht Stettin 1939 zu einer erneuten Strafe: In seinem „kriminellen Lebenslauf“ werden die Straftaten festgehalten, denen er sich schuldig gemacht hat, darunter homosexuelle Kontakte seit seiner Jugend. Er ist für die nationalsozialistische Regierung ein zu großer Dorn im Auge. 1939 wird Brüssow zu weiteren zweieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, doch er wird anschließend nicht entlassen. Stattdessen bringt man ihn ins Konzentrationslager Auschwitz. Der Polizeibericht vom 11. April 1941 hält fest:
„Aus seinem ganzen Verhalten ist zu schließen, dass er auch nach Strafentlassung nicht von seiner anormalen Neigung lassen wird. Es ist daher angebracht, Brüssow bei Entlassung aus der Strafhaft wieder festzunehmen und in polizeiliche Vorbeugungshaft zu bringen.“
Heinrich Himmler, SS-Reichsführer und Chef der deutschen Polizei, hatte im Jahr zuvor erklärt, dass er homosexuelle „Mehrfachtäter“ nach dem Absitzen ihrer Strafe nicht mehr entlassen würde. Stattdessen werden sie unmittelbar in ein KZ deportiert, finden anstelle von Freiheit höchstens den Tod. Kurt Brüssow überlebt – als einer der wenigen. Die meisten kommen durch Erschießung, durch Folter oder durch langsame Auszehrung um, und wenn sie die Unterernährung überstehen, bringen es die schlechten hygienischen Bedingungen oder die schwere Sklavenarbeit zu Ende. Die Opfer des Nationalsozialismus sind nicht nur Homosexuelle und Jüd*innen. Es sind politische Gegner*innen und Kritiker*innen, Intellektuelle, Künstler*innen oder Wehrdienstverweigerer, Sinti und Roma und Behinderte. Das Prinzip ist simpel und gerade deshalb vielleicht so effektiv: „Teile und herrsche“, das betont Wenke in seiner biografischen Abhandlung über Kurt Brüssow immer wieder. Teile eine Gesellschaft in Gruppen mit unterschiedlichen Privilegien, unterschiedlichem Wert. Sorge so dafür, dass sie sich gegenseitig misstrauen, dass Uneinigkeit und Hass herrscht. Deine Macht ist gesichert.
Kurt Brüssow erhält die Häftlingsnummer 16642. Er bekommt zuerst den rosa Winkel, der ihn als Homosexuellen brandmarkt, später den roten Winkel der politischen Häftlinge, womit er zumindest darauf hoffen kann, bei den anderen im Ansehen zu steigen. Am 31. Januar 1942, nachdem Brüssow sich bereits drei Mal geweigert hat, freiwillig zuzustimmen, wird er zwangskastriert. Nicht sterilisiert, kastriert. Die Entfernung der Hoden geht nicht nur mit psychischen Schäden einher, vor allem auch die hormonellen Funktionen des Körpers leiden darunter. Brüssow ist von nun an auf eine hormonelle Behandlung angewiesen. Die freiwillige Kastration ist für viele Homosexuelle im KZ der letzte Hoffnungsschimmer auf Freiheit. Vom Arzt wird auf Brüssows Akte vermerkt, er habe sich gegen die Operation geweigert, da er glaube, bereits durch den Aufenthalt im KZ „geheilt“ zu sein. Vielleicht rettet ihm dieser Kommentar, gemeinsam mit den Bemühungen seiner Eltern, am Ende das Leben.
Im Februar 1944 wird Kurt Brüssow ins KZ Flossenbürg gebracht, im März 1944 entlassen und in Stettin unter Polizeiaufsicht gestellt. Die Reichstheaterkammer nimmt ihn zunächst nicht wieder auf, doch mit dem Ende der NS-Diktatur 1945 kehrt Brüssow nach Greifswald und damit auch ans Theater zurück. Hier heiratet er 1946, seine verwitwete Frau Margarete Gutjahr bringt zwei Kinder mit in die Ehe. Gemeinsam ziehen sie nach Putbus, wo Brüssow versucht, als neuer Leiter das Theater wieder aufzubauen, doch auch hier bleiben sie nur bis 1947, bevor sie aus der sowjetischen in die amerikanische Zone nach München ziehen. Hier wird Brüssow zuerst im Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben als Ermittler angestellt, wo er sich mit NS-Täter*innen befasst, dann steigt er zum öffentlichen Kläger auf und macht sich nach der Auflösung der Spruchkammern mit einem eigenen Kurierunternehmen selbstständig.
In seinen Bewerbungen, sowohl an den Theatern in Greifswald und Putbus als auch später in München, erwähnt Brüssow in seinem Lebenslauf zwar seine Gefängnis-, Zuchthaus- und KZ-Aufenthalte, nennt als Grund aber immer nur „staatsfeindliches Verhalten“. Denn bis auf die Abschaffung der Konzentrationslager hat sich kaum etwas getan im Nachkriegsdeutschland. Der von der nationalsozialistischen Regierung erweiterte §175a wird sogar bis 1969 unverändert in der BRD fortgeführt. Bis zu diesem Tag hätte Brüssow auch hier verfolgt und bestraft werden können, wegen der ihm angeborenen Art zu lieben, und hätte kaum eine Anstellung gefunden.
Auch die Anerkennung als Opfer des Nationalsozialismus wird ihm verweigert. Durch seine unerbittlichen Bemühungen und die Unterstützung durch seine Frau wird ihm zwar in der sowjetischen Zone schließlich der Status des OdF (Opfer des Faschismus) gewährt (als „aus Mecklenburg der einzige, der wegen Vergehen nach §175 bestraft ist und als O.d.F. anerkannt wurde“), in München laufen all seine Versuche aber ins Leere. Für vier lange Jahre kämpft Brüssow um Gerechtigkeit. In einem Schreiben von 1949 erklärt er, es ginge ihm nicht „um die Ehre und nicht um materialistische Vorteile […] Aus meinem Ehrgefühl heraus kann ich nicht einfach meine Nicht-Anerkennung hinnehmen“. Die Sympathien zur KPD, auf die Brüssow beharrt, genügen nicht, um als politischer Gegner anerkannt zu werden, denn die Behörden bestehen allein auf seine Verurteilung nach §175, an der sie nichts Falsches zu erkennen scheinen. Brüssow war und bleibt Straftäter und somit steht ihm keine Anerkennung des erfahrenen Unrechts zu. Während sozialdemokratische und kommunistische Inhaftierte, Jüd*innen und Zeugen Jehovas auf eine „Entschädigung“ hoffen können, bleibt diese Schwulen, „Asozialen“, Sinti und Roma, Behinderten und Kleinkriminellen verwehrt. Als deutlich wird, dass seine Bemühungen scheitern, schreibt Brüssow in einem Brief an die staatliche Ausführungsbehörde für Unfallversicherung:
„Meine Herren, es ist traurig, dass man als Heimatvertriebener und langjähriger KZ-Insasse den Gedanken hat, wärst du doch bloß im Lager umgekommen. So hättest du doch noch einen guten Zweck erfüllt, indem die Asche deiner Leiche als Felddünger Verwendung gefunden hätte.“
1969 wird der Paragraph 175 zwar nicht aufgehoben, aber abgeschwächt. Einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen erwachsenen Männern stehen zwar juristisch nicht mehr unter Strafe, doch es folgen auch weiterhin Berufsverbote und Stigmatisierungen. Von der Anerkennung Homosexueller als vollwertiger Teil der Gesellschaft und der Würdigung ihrer Leiden im Nationalsozialismus bekommt Brüssow nichts mehr mit. Er stirbt am 14. März 1988, dem 13. Geburtstag seiner Enkeltochter. Sechs Jahre später wird §175 endlich aus dem Strafgesetzbuch der BRD gestrichen. Die Urteile nach §175 werden erst 2002 aufgehoben, 57 Jahre nach dem Ende der NS-Zeit. Es wurde „die biologische Lösung abgewartet“, schreibt Wenke mit zynischem Unterton in seiner Brüssow-Biografie, „fast alle Männer, die in der NS-Zeit als Homosexuelle verfolgt und zu Unrecht verurteilt worden sind und überlebt haben, erfahren von der Einstellungsveränderung und der Aufhebung nicht mehr. Sie sind verstorben.“
Auch heute sind wir noch weit entfernt von einer gleichberechtigten Stellung in unserer Gesellschaft. Juristisch dürfen wir heiraten und adoptieren, werden von Teilen der Bevölkerung aber dafür belächelt oder verurteilt. Politiker*innen wie der Greifswalder Sascha Ott bezeichnen uns als „mikroskopische Randgruppe“, nennen die Toleranz, die uns und anderen Minderheiten zurecht entgegengebracht wird, so groß, dass es „bald bis zur Selbstverleumdung reicht“, und verbieten uns ein einfaches Stück Stoff zu zeigen, um nicht nur uns, sondern auch Menschen wie Kurt Brüssow gebührend zu ehren. Auch Jürgen Wenke stößt 2005 auf diese Ungerechtigkeit. Als er durch seine Heimatstadt Bochum geht, findet er zum damaligen Zeitpunkt etwa 70 Stolpersteine für die Opfer des Nationalsozialismus, keiner davon ehrt einen homosexuellen Verurteilten. Er beschließt, dass er sich über diesen Zustand entweder beschweren oder etwas tun könne, um ihn zu ändern: „Ich habe mich für ‚was tun‘ entschieden.“
Kurt Brüssows Stolperstein ist der 46., den Wenke für schwule Männer hat verlegen lassen. Am 9. Dezember, Brüssows 110. Geburtstag, wurde der Stein vor dem Theater verlegt, in dem Brüssow den Beruf ausgeübt hat, der ihn in seinem Leben wohl am meisten bewegen konnte. Gefördert wurde die Verlegung von der Stadt Greifswald, dem Theater und der evangelischen Studierendengemeinde, die auch die Kosten für den vom Künstler Gunter Demnig erstellten Stolperstein übernommen hat. Die Website Stolpersteine Homosexuelle, auf der Wenke die Biografien der gewürdigten schwulen Männer festhält, betreibt er gemeinsam mit Mediengestalter Dirk Konert. Die Website und die Stolpersteine sind nicht nur eine Möglichkeit, um sich der Vergangenheit bewusst zu werden. Denn Erinnerungskultur wirft ihre Schatten immer auch auf die Gegenwartskultur. Sie ist wichtig, um heute aktiv zu werden,
„[g]egen das Vergessen [und] für die Erinnerung niemals wieder barbarische Willkür zu tolerieren, die die Welt schon einmal in Trümmern zurückgelassen und unzählige Leben zerstört hat.“
Dirk Konert
Ein Artikel kann auf etwas aufmerksam machen, aber er ist immer nur eine verkürzte Darstellung des Erzählten und neigt in seinem selektierten Charakter schnell dazu, die Person auf ihre Opferrolle zu reduzieren. Wer also mehr über Kurt Brüssow erfahren möchte, kann dies durch Jürgen Wenkes Biografie „Was bleibt, wenn der Vorhang fällt?“ tun, hier auch einsehbar als PDF.
Ebenso lesenswert ist das Buch aus diesem Jahr: Erinnern in Auschwitz: Auch an sexuelle Minderheiten (Querverlag Berlin), von Joanna Ostrowska, Joanna Talewicz-Kwiatkowska und Lutz van Dijk.
Auf der Website von Jürgen Wenke findet ihr außerdem Tipps, wie auch ihr etwas zu dem Projekt beitragen könnt (inklusive einer Putzanleitung für Stolpersteine).
Beitragsbilder: Julia Schlichtkrull
und das Amt für Bildung, Kultur und Sport