Disclaimer: Der Autor dieses Artikels ist Mitantragsteller
zu dem hier kommentierten Antrag zur Änderung der Satzung.
Das Studierendenparlament hat in der Sitzung am 09. Juni 2020 die Satzung der Studierendenschaft geändert. Das ist im Kern erst einmal primäre Aufgabe dieses Parlamentes: Beschluss und Änderung von Satzungen und Ordnungen von und für die Verfasste Studierendenschaft. So bzw. so ähnlich steht es im Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern, das besonders in den Paragraphen 24 bis 27 die gesetzliche Grundlage für die Studierendenschaft bildet. Betrachtet man die Änderungshistorie der Satzung, kommt man nicht umhin festzustellen, dass eine solche Änderung nicht alle Tage passiert. Warum auch? Im Kern funktioniert die Struktur gut so, wie sie ist, und einige Unschönheiten erträgt man eben.
Warum ändern wir jetzt also die Satzung? Die Beantwortung dieser Frage ist nicht aus dem Stehgreif möglich, daher muss man sich die Änderungen einmal im Detail anschauen. Als Mitantragsteller des Antrages kommentiere ich hier die Hintergründe und Grundideen zu den einzelnen (größeren) Punkten. Der meiste „Kleinkram“ ergibt sich aus den Änderungen und ergänzt primär einige Zuständigkeitslücken oder Fehler.
Präsidium des Studierendenparlaments (§ 7)
Die Sitzungen des Studierendenparlaments werden von einem Präsidium geleitet. Dieses hat neben der Leitung der Sitzungen und deren Vor- und Nachbereitung auch Aufgaben wie die Abfassung eines Protokolls samt der Beschlüsse des Studierendenparlaments, die Vernetzung des Studierendenparlaments mit allen sonstigen (auch universitären!) Gremien und einigem mehr.
Dieses Präsidium besteht aus einer*einem Präsident*in und Stellvertreter*innen und wird vom Studierendenparlament gewählt. Bisher konnte dieses das Präsidium zwar wählen, jedoch bei Unzufriedenheit (Misstrauen) nicht wieder abwählen. Das ist nun geregelt.
Zudem war es bisher nicht direkt geregelt, was passiert, wenn die*der Präsident*in zurücktritt, ihre*seine Stellvertreter*innen jedoch nicht. Ebenso ist nun auch geregelt, was passiert, wenn die*der Präsident*in das Studierendenparlament bzw. die Universität verlässt.
Ausschüsse und Arbeitsgruppen (§ 10)
Das Studierendenparlament unterhält einige Ausschüsse (Medienausschuss, Haushaltsausschuss und bisher den Gamificationausschuss – dazu später mehr). Weiterhin unterstützen ständige und nicht-ständige Arbeitsgruppen das Studierendenparlament durch fachkundige Zuarbeit und bereiten zum Beispiel Änderungsanträge für die Satzung vor, sprechen über die Struktur der Studierendenschaft oder schauen auf die Zusammenarbeit und Kommunikation aller Gremien. Bisher waren auch solche Arbeitsgruppen am Studierendenparlament angesiedelt, die Exekutivaufgaben (also Aufgaben des AStA) wahrnehmen. Das sind die AG Ökologie, GT AG, AG E-Sports und die AG Studierendenportal.
Im Zuge der Änderungen wurden einerseits die Regelungen zur Wahl und Konstituierung der Ausschüsse und AGs zusammengefasst bzw. definiert. Zusätzlich wurde ein Teil der AGs (solche, die Exekutivaufgaben wahrnehmen) aus der Satzung gestrichen. Der AStA hatte dazu bereits im Dezember seine Geschäftsordnung dahingehend geändert, die AGs „aufzunehmen“, also einzurichten, damit ein fließender Übergang gewährleistet ist.
Aufbau des AStA (§§ 12, 13, 16)
Ein großer Punkt der Satzungsänderung und auch eine Grundlage für Folgebeschlüsse auf der Sitzung war die Umstrukturierung des AStA. Bisher gab es fünf Bereiche mit jeweils einem oder mehreren sog. Hauptreferent*innen sowie Co-Referent*innen, die allesamt dem AStA-Vorsitz unterstellt und (bis auf das Referat Finanzen) weisungsgebunden waren.
Die neue Struktur gliedert den AStA in zwei Bereiche, einen operativen (Verwaltungs-) und einen strategischen (inhaltlichen) Teil. Der operative Teil gliedert sich in drei Referate (Administration, Finanzen und Personal, Veranstaltungen und studentische Kultur) mit je einer*m Referatsleiter*in, Referent*innen sowie Sachbearbeiter*innen. Diese sind jeweils der Referatsleitung gegenüber weisungsgebunden, die wiederum der*dem AStA-Vorsitzenden weisungsgebunden ist (wieder bis auf Finanzen). Der strategische Teil gliedert sich in mehrere Referent*innen, die jeweils in einem eigenen Fachgebiet allein tätig sind (zum Beispiel Ökologie und Nachhaltigkeit, Internationales und Antirassismus). Diese sind der*dem AStA-Vorsitzenden weisungsgebunden und sonst allein tätig.
Die Idee dahinter war und ist, eine klare Trennung von Verwaltungstätigkeiten und „inhaltlicher“ Arbeit zu haben. Als Beispiel führe ich kurz das bisherige Aufgabenprofil der*des AStA-Referent*in für Hochschulpolitik an. Dieses sah einerseits die Vernetzung der Studierendenschaft untereinander und mit anderen Studierendenschaften des Landes (inhaltlich) vor. Dazu gehörten aber auch die Organisation von AStA-, StuPa- und FSR-Fortbildungswochenenden, hochschulpolitischen Abenden (kann man sich streiten), die Annahme, Kontrolle und Weiterreichung von Änderungen der Fachschaftsordnungen und die Ausstellung von Tätigkeitsnachweisen für hochschulpolitisch Engagierte (klar Verwaltung!). Diese Tätigkeiten wurden nun so aufgeteilt, dass der Verwaltungsteil im operativen Teil und der inhaltliche im strategischen Teil aufgefangen ist.
Nach Beschluss der Satzung in der vergangenen Sitzung wurde auch die AStA-Struktur beschlossen, womit die Grundlage für die Wahlen in der nächsten Sitzung gelegt wurden. (PS: Da werden übrigens noch Menschen gesucht!)
Aufbau des Medienausschusses (§ 21)
Zum Aufbau des Medienausschusses gab es eine kleine, jedoch erwähnenswerte Änderung. Bisher durften nur (Chef-)Redakteur*innen und die Geschäftsführung der moritz.medien nicht Mitglieder des Medienausschusses sein. Dies wurde nun erweitert um die Mitglieder des AStA, des Präsidiums des Studierendenparlaments sowie die*den Vorsitzende*n und ihre*seine Stellvertreter*innen der FSK.
Gamificationausschuss (§§ 35 bis 38)
Der Gamificationausschuss hatte zum Ziel, die Hochschulpolitik durch spielerische Elemente verständlich und auch attraktiver zu machen. So sollten Punkte für Anträge, Teilnahme und Engagement in Sitzungen und weitere Tätigkeiten vergeben werden. Auf einer Homepage konnte man seinen eigenen HoPo-Charakter entwickeln.
Da dieser Ausschuss leider (!) mit Weggang des Initiators sein Engagement verloren hat und nun seit zwei Jahren als Karteileiche in der Hochschulpolitik schwebt, hatten bereits im Vorfeld der Satzungsänderung einige Stupist*innen über eine Abschaffung nachgedacht. Diese wurde nun mit Änderung der Satzung beschlossen. Ein Ende des Gamification ist aber nicht zwingend, da diese beispielsweise auch als AStA-AG weitergeführt werden kann.
Vollversammlung (§ 34 neu)
Eine sehr kleine, jedoch weitreichende Änderung betrifft die Vollversammlung der Studierendenschaft. Kenner*innen der Hochschulpolitik ist sicherlich bekannt, dass die Beschlussfähigkeit dieser seit einigen Jahren (und auch oft davor) nicht gegeben war. Ein kleiner Fun Fact am Rande ist, dass die Universität nicht einmal einen Hörsaal besitzt, der genügend Plätze für fünf Prozent der Studierendenschaft hätte. Einzig beschlussfähig könnte also eine Sommer-VV werden, die draußen abgehalten wird. Die Grenze zur Beschlussfähigkeit wurde mit diesem Antrag von fünf auf drei Prozent reduziert.
Die Satzung wartet nun noch auf Genehmigung durch die Rektorin und tritt dann nach hochschulöffentlicher Bekanntmachung im Studierendenportal in Kraft.
Beitragsbild: Magnus Schult