Auch wenn die aktuellen Zahlen darauf hindeuten, dass COVID-19 in Deutschland noch nicht besiegt ist, scheinen die Maßnahmen trotzdem ihre Wirkung zu zeigen. Dennoch oder gerade deswegen bestehen Gesundheitsbehörden und leitende Organe weiterhin auf die Einhaltung der Regelungen, wobei es einige Änderungen zu den letzten Wochen gibt.
Durch die stetige Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens wurden auch in Mecklenburg-Vorpommern einige Maßnahmen abgeschwächt. Einrichtungen wie Museen und Kunstgalerien, Zoos und Tierparks, und zuletzt auch Gaststätten durften ihre Türen wieder öffnen, wenn auch vorerst nur mit einigen Sicherheitsmaßnahmen. Dazu gehören Abstandsregelungen, Mund-Nasen-Schutz-Pflicht und die Aufnahme von persönlichen Daten der Kund*innen wie Name und Anschrift, um Infektionsketten im Notfall besser rückverfolgen zu können. Ab dem 18. Mai wird es allen, die ihren Wohnsitz in MV haben, auch wieder möglich sein, innerhalb des Bundeslandes Urlaub zu machen. Andere öffentliche Einrichtungen wie Bars, Clubs, Theater und Opern, Schwimmbäder oder Fitnesscenter bleiben aber weiterhin geschlossen. Erkundigt euch deshalb im besten Fall im Voraus auf den Websites der einzelnen Veranstalter über den aktuellen Stand.
Auch in Öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in sämtlichen Geschäften gelten weiterhin das Abstandsgebot von 1,5 Metern und eine MNS-Pflicht. Die Kontaktbeschränkungen wurden vorerst auf den eigenen Haushalt und die Personen eines weiteren Hausstandes ausgeweitet, es wird aber weiterhin dazu geraten, Kontakte so weit wie möglich zu beschränken. Die Kontaktbeschränkung soll noch mindestens bis zum 05. Juni aufrechterhalten werden. Großveranstaltungen, darunter Konzerte und Festivals, bleiben erst einmal bis zum 31. August untersagt oder müssen (wie der Nordische Klang in den vergangenen zwei Wochen) auf den Online-Raum beschränkt bleiben. Bei Veranstaltungen mit geringerer Teilnehmer*innenzahl (im geschlossenen Raum bis zu 75, unter freiem Himmel bis zu 150 Personen) können ab dem 18. Mai wieder zugelassen werden. Wichtig ist dabei, dass die Verantwortlichen die Einhaltung sämtlicher Maßnahmen sicherstellen können. Außerdem muss vor der Durchführung der Veranstaltung Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde gehalten werden. Nähere Einzelheiten findet ihr im FAQ der Landesregierung und in der aktuellsten Verordnung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern.
Auch für unsere Uni bedeutet das eine allmähliche Rückkehr zur alten Ordnung. Erste Prüfungen wurden bereits nachgeholt, die Mensa am Bertholt-Beitz-Platz hat zumindest zur Essensausgabe wieder geöffnet, in der Zentralen Universitätsbibliothek können wieder Bücher zurückgegeben und nach Vorbestellung auch ausgeliehen werden. Auch das StuPa wird am kommenden Dienstag nach langer Pause wieder tagen und die konstituierende Sitzung der neuen Legislatur abhalten. Natürlich gelten auch hier Abstandsgebote, MNS-Pflicht und eine Aufnahme der Kontaktdaten, die je nach Veranstaltung zwischen 2 und 4 Wochen lang aufbewahrt werden müssen, um über mögliche Infektionsketten aufzuklären.
Externe Veranstaltungen oder solche, die externe Teilnehmer*innen beinhalten würden, sind aber noch bis zum Ende des Sommersemesters (30. September) untersagt. Für die Betreuung der Kinder von Studierenden sorgt zunächst nur die Notfallbetreuung der Familienwohnung der Universität. Achtet aber darauf, dass hier nur 3 Pädagog*innen für insgesamt 15 Kinder zur Verfügung stehen und auch die Betreuungszeiten genau geregelt sind.
Im FAQ der Universität Greifswald findet ihr neben weiteren Informationen zu universitären Veranstaltungen auch Hinweise darüber, welche Schritte ihr einleiten solltet, wenn ihr Kontakt zu positiv getesteten Personen hattet, selbst Symptome zeigt oder gerade aus dem Ausland zurückgekommen seid. Fragen rund um die Maßnahmen, die nach wie vor für Prüfungen gelten, versucht die Übersicht über Hygiene- und Schutzmaßnahmen für Prüfungen zu beantworten. Über wichtige Änderungen informieren Rektorat und co. aber auch immer per Mail – es lohnt sich also weiterhin ein wachsames Auge aufs Uni-Postfach zu haben.
Beitragsbild: Hugues de BUYER-MIMEURE auf Unsplash
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