Vortrag des AKJ und verdi.Nord um 19 Uhr im Hörsaal 5
Das bekannte Problem: das Bafög reicht nicht, kommt gar nicht erst infrage oder die nächste Exkursion muss bezahlt werden. Wer sich mehr finanzielle Unabhängigkeit wünscht, wird letztlich in einem Minijob landen. Selbstverständlich betrifft die Problematik nicht nur Studierende, aber in vielen Fällen jedoch besonders diese. Trotz klarer Gesetzeslage ist vielen ArbeitnehmerInnen oftmals nicht bewusst, welche Rechte sie haben:
„Habe ich einen Anspruch auf Urlaub?“
„Gilt der gesetzliche Mindestlohn auch im Minijob?“
„Wie ist es mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
„Darf ich eigentlich auch mehr als 450 € im Monat verdienen?“
Über diese und weitere Fragen möchten der Arbeitskreis kritischer Jurist!nnen Greifswald und verdi Nord heute Abend ab 19 Uhr im Hörsaal 5 genauer informieren.
Titelbild: AKJ
Die Fragen kann ich jetzt schon ganz klar beantworten:
Ja.
Ja.
Gibt es.
Nein (ggf. „Midi-Job“).
PS: Ist diese unausgegorene Sprache („Studentenjob“, aber: „ArbeitnehmerInnen“) eigentlich vom webmoritz oder vom AKJ?
Danke für diese umfassende und juristisch belegte Beantwortung der Beispielfragen.
PS: Danke für den Hinweis, ist korrigiert.