Am heutigen Mittwoch hat der Senat ein letztes Mal vor den Weihnachtsferien getagt um über Frau Prof. Webers Bewerbung als neue und alte Rektorin zu entscheiden. Zudem stand erstmals die konkrete Umbenennung auf der Tagesordnung.

Die letzte Senatssitzung vor der Weihnachtszeit hatte noch ein wichtiges Thema auf der Agenda. Die Rektorin der Universität, Frau Prof. Johanna Weber sollte als Rektorin der Universität im Amt bestätigt werden.
Noch vor den Informationen des Rektorats sollte Frau Prof. Johanna Weber als neue und alte Professorin der Universität bestätigt werden. Das wurde sie auch. Mit insgesamt 25 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen wurde sie in einer geheimen Abstimmung vom erweiterten Senat gewählt. Eine Vorstellung ihrerseits, sowie die Bestätigung des Senates, dass Sie gewählt werden kann, erfolgten bereits im Vorfeld. Prof. Weber ist bereits seit Apil 2013 die Leiterin der Universität. Zuvor war sie bereits seit 1994 Inhaberin des Lehrstuhls für Differentielle und Persönlichkeitspsychologie / Psychologische Diagnostik in Greifswald und erfüllte zusätzliche Aufgaben, über die Tätigkeit in Forschung und Lehre hinaus. Zuletzt wurde sie 2014 zur Sprecherin des Verbandes Norddeutscher Universitäten und der HRK-Vizepräsidentin für Hochschulmedizin und Gesundheitswissenschaften gewählt. 

Die neue und alte Rektorin Prof. Johanna Weber (li.) mit der Präsidentin des Senates, Frau Prof. Maria-Theresia Schafmeister.

Die neue und alte Rektorin Prof. Johanna Weber (re.) mit der Vorsitzenden des Senates, Frau Prof. Maria-Theresia Schafmeister.

 

Die Umbenennung beginnt

Weiterhin brachten die Studentischen Senatoren den TOP: “Umbenennung der Universität Greifswald” ein. Das ist keine Überraschung, bereits im Sommer wurde angekündigt, erneut eine Umbenennung anzustreben. Das bedeutet im Wortlaut des Antrages:

I. Der erweiterte Senat der Universität Greifswald beschließt folgende Änderung in der Grundordnung der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald:

Der §1 der Grundordnung wird wie folgt geändert:

Ursprüngliche Fassung:
Ҥ 1
Name und Rechtsstellung
(1) Die Universität in Greifswald trägt den Namen Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Sie hat ihren Sitz in Greifswald und führt traditionsgemäß als Signum das Abbild ihres Großen Universitätssiegels. Sie fühlt sich der Geschichte und Kultur Vorpommerns verpflichtet.”

Neue Fassung:
Ҥ 1
Name und Rechtsstellung
(1) Die Universität in Greifswald trägt den Namen Universität Greifswald. Sie hat ihren Sitz in Greifswald und führt traditionsgemäß als Signum das Abbild ihres Großen Universitätssiegels. Sie fühlt sich der Geschichte und Kultur Vorpommerns verpflichtet.”

II. Der erweiterte Senat bittet die Satzungskommission, die Änderung der Grundordnung dahingehend umzusetzen, dass geprüft wird, welche weiteren Änderungsbedarfe durch die Neufassung des §1 der Grundordnung erfolgen müssen.

III. Für die durch die Änderung des §1 der Grundordnung der Universität resultierenden Folgen der Umbenennung wird der Hochschulleitung eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2019 gewährt, um eine Kostenminimierung zu erzielen. Alle Maßnahmen zur Umbenennung die im weitestgehenden Maße kostenneutral sind, sollen umgehend umgesetzt werden. Der erweiterte Senat bittet das Rektorat, die Anpassung der Grundordnung der Universität gegenüber der Landesregierung und der breiten Öffentlichkeit offensiv zu vertreten und auf die zuständige Entscheidungskompetenz der universitären Gremien hinzuweisen.

Im Januar, voraussichtlich am 18., steht dieser Tagesordnungspunkt dann wie geplant zur Abstimmung. 

Foto: Philipp Schulz