von Michael Fritzsche und Sophie Gros.
Ende Juni gab es einen Aufschrei, der von erhitzten Gemütern kam, die lauthals gegen das Stilllegen der Panoramafreiheit durch die EU wettern. Zunächst ging das Thema durch die alternativen Medien und Info-Blogs. Jetzt kommt die Diskussion über das Thema allmählich ins Rollen.
Bisher gab es innerhalb der EU-Staaten unterschiedliche Auffassungen über Urheberrechte hinsichtlich der Architektur einiger Gebäude. Die Bundesrepublik hat bisher die Regelung, dass urheberrechtlich geschützte Werke auch zu kommerziellen Absichten fotografiert werden dürfen, die von der Straße für jeden zu sehen sind. Die Fotos, die man selbst geschossen hat, darf man für sein Facebookprofil und andere Zwecke weitestgehend frei verwenden.
Brandenburger Tor vs. Fernsehturm
Selfies vor dem Olympiastadion und dem Brandenburger Tor stellen kein Konfliktpotenzial dar. Auch Fotos, welche von privaten, aber öffentlich zugänglichen Plätzen geschossen wurden, dürfen noch zu kommerziellen Zwecken angefertigt werden. Beim Fernsehturm kann es demnächst schon anders aussehen. Im Nachbarland Frankreich beispielsweise ist die Regelung sehr viel schärfer. Ein Foto vom Eiffelturm ist so gesehen unproblematisch. Nachts jedoch existiert ein künstlerisches Lichtspiel an diesem Ort, das unter das Urheberrecht fällt. Also ist es verboten, den Eiffelturm in der Nacht als Foto-Objekt zu nutzen, wenn man es auf eine öffentliche Präsentation auf einer Plattform abgesehen hat. Jedenfalls sind rechtlich gesehen nicht alle Objekte und Bauwerke einheitlich geregelt und nun fand sich daran Anstoß.
Laut focus setzte sich die Politikerin der Piraten-Partei, Julia Reda, für eine einheitliche Regelung der Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit genannt) innerhalb der EU ein. Brüssel entschloss sich aber dazu, die Regelungen vom Standpunkt der Bundesrepublik aus zu verschlechtern. Am 9. Juli soll nun die erste Abstimmung dazu kommen. Das Brisante an der Sache ist, dass auch Fotos auf Plattformen wie Facebook davon betroffen sein können, da dort in den AGBs auf eine mögliche kommerzielle Nutzung verwiesen wird. Das stößt natürlich auf Widerstand, welcher zunächst über eine online-Petition läuft.
Die Abmahnwelle
Ein großer Unterstützer ist auch Wikipedia, da mit starken Einschnitten zu rechnen ist. Generell kann es zu einer großen Abmahnwelle kommen, wenn sich EU-Kommission und Parlament zu dieser Sache wie geplant einigen würden. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen und man blickt aus allen 28 EU-Staaten mit starkem Interesse nach Brüssel. Man sieht vielerorts die Freiheit der Kunst in Form der Fotografie in Gefahr. Schon das Grundgesetz der Bundesrepublik verweist in Artikel 5 auf eine Freiheit der Kunst. Daher geht die Kritik auch hier in Richtung einer Beschneidung der persönlichen Rechte durch eine Bevormundung durch die EU. Man sieht die EU in dieser Hinsicht als Gefährdung für die künstlerische Freiheit in Europa. Auch die Antragstellerin Julia Reda meldet sich über ihren eigen Internetauftritt zu Wort und verweist auch darauf, dass es Einschnitte für Journalisten geben wird, wenn die Sache abgesegnet wird.
Wie Brüssel am Donnerstag abstimmen wird, weiß man nicht. Doch wenn die Panoramafreiheit bei uns so stark eingeschränkt wird wie in Frankreich, macht sich derjenige, der seine Reisefotos weiterhin sorglos in den sozialen Medien postet, bei vielen Objekten unbemerkt strafbar.
Foto: Sebastian Bergmann via wikicommons
Entwarnung: Ihr könnt die Hands wieder rausholen und eure Facebook-Pinnwände mit Fotos vollpappen!