Endlich mit dem Studium fertig – jetzt möchte man am liebsten die Seele baumeln lassen und entspannen. Am allerwenigsten möchte man sich nun Gedanken über die Zukunft machen. Doch das bleibt leider nicht aus. Absolventen müssen nach ihrem Studium, bevor sie sich in ein Arbeitsverhältnis begeben, einiges organisatorisches und vor allem bürokratisches regeln. Viele Studierende sind während ihrer Ausbildung über ihre Eltern krankenversichert und haftpflichtversichert. Was passiert nach dem Ende des Studiums? Und was macht ihr, bis ihr einen Arbeitsplatz gefunden habt? Hier einige Hinweise dazu, was ihr beachten solltet, wenn euer Studium sich dem Ende zuneigt.
1. Einen Termin bei der Versicherung machen,
um sich darüber zu informieren, in welchen Tarif ihr wechseln könnt, welche Versicherungen abgeschlossen werden sollten oder ob es eine Möglichkeit gibt, über die Eltern versichert zu bleiben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ihr nach einem Bachelorstudium ein Masterstudium anschließen wollt. Unter 25 Jahren seid und nur wenige Monate überbrücken müsst. Das ist dann mit der jeweiligen Versicherung zu klären. Früh genug die Versicherung kontaktieren lohnt sich.
2. Ihr solltet zudem den Kindergeldanspruch der Eltern klären.
Vor allem wenn es nur um die Übergangszeit zwischen Erst- und Zweitstudium geht, solltet ihr früh die Kindergeldkasse kontaktieren, denn der Schriftverkehr zieht sich gerne in die Länge. Prinzipiell ist der Bachelorabschluss eine abgeschlossene Erstausbildung, nach der der Kindergeldanspruch erlischt. Eine Ausnahme tritt in Kraft, wenn ein auf dem Erststudium aufbauenendes Zweitstudium angeschlossen wird. Dann gilt der Kindergeldanspruch bis zu einem Alter von 25 Jahren. Genaue Informationen bietet dabei auch das Merkblatt der Familienkasse zum Kindergeldanspruch, was als PDF-Dokument online verfügbar ist.
3. Zu beachten ist auch:
Wenn weiterhin ein Kindergeldanspruch besteht und ihr bis dato über die Eltern privat versichert wart, kann man weiterhin über die Eltern versichert bleiben: Eben solange die Eltern für ihre Kinder Kindergeld bekommen.
4. Wenn ihr euch jedoch selbst gesetzlich versichern müsst:
Ihr müsst krankenversichert und auch am besten Haftpflicht versichert sein.
5. Meldet euch arbeitssuchend.
So wird geprüft, welche Ansprüche ihr während der Arbeitssuche auf Unterstützung habt. Zudem werden freie Stellen für euren Arbeitsbereich für euch von der Arbeitsagentur gesucht. Das Sich-arbeitssuchend-melden ist auch für die Rentenversicherung relevant.
Falls ihr nach dem Bachelorstudium noch einen Master anschließen wollt, findet ihr unter diesem Link weitere Informationen zum Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudium.