Viele Menschen auf spontanem FlashmobEin Bericht von Tina Kreller

Spontan versammelten sich gestern, am 11. November 2011 um 0:30 Uhr circa 200 Menschen zu einem Flashmob auf dem Marktplatz. Eigentlich wollten sie den Abend in den Hallen des Vereins Polly Faber verbringen, stattdessen standen sie in der Kälte bei ungefähr 0° C auf dem Marktplatz und hielten Teelichter in der Hand. Warmhalten konnten sich die Besucher beim Tanz zu elektronischer Musik aus den Lautsprechern.

Grund für den Flashmob war ein Verbot einer anderen Veranstaltung durch das Ordnungsamt Greifswald. Eigentlich sollte in den Bahnhofshallen eine Party von Medizinstudierenden im zweiten klinischen Jahr stattfinden. Geplant war unter dem Motto „Freiraum“ nicht weniger als fünf Tanzflächen, ein Filmvorführung, Livebands, Karaoke und vieles mehr. Die genauen Gründe dieses Verbotes liegen der Redaktion bisher noch nicht vor. Eine Stellungnahme des Ordnungsamtes wird hier in den nächsten Tagen folgen.

Ein Schriftzug aus Teelichtern schmückt den Marktplatz - „Pollyzei“.

Ein Schriftzug aus Teelichtern schmückt den Marktplatz - „Pollyzay“.

Friedlicher Verlauf der Veranstaltung

Nach über einer Stunde kam die Polizei. Der Grund ihres Erscheinens war nicht die Auflösung der Veranstaltung, sondern Beleidigungen gegenüber der Polizei durch einige Teilnehmer. Der einzige Zwischenfall, auf dem sonst friedlichen Flashmob. Allerdings konnten sie die betreffenden Personen unter den Massen nicht ausfindig machen. Beschwerden wegen Ruhestörung oder Ähnlichem von Seiten der Anwohner gab es laut ihrer Aussage nicht und war auch nicht der Grund ihres Erscheinens. Sie waren schlicht auf einer normalen Streife über den Markt auf die Aktion aufmerksam geworden.

All zu viele Besucher hielten es nicht lange in der kalten Novembernacht aus, so dass bald ein nächstes und vor allem beheiztes Ziel im Greifswalder Nachtleben gesucht wurde. Nach circa zwei Stunden löste sich die Veranstaltung auf.

Update 16.November 2011

von Simon Voigt

Nun liegt uns auch eine Stellungnahme des Ordnungsamtes, Abteilung Straßenverkehr und Gewerbe, vor. Dort wird die „Untersagungsanordnung“ der Party mit fehlenden Genehmigungen für die Veranstaltung begründet. So fehlte es an einer Baugenehmigung, mit welcher die Räume für einen bestimmten Zweck freigegeben werden müssten, an einer Gaststättengenehmigung und an einer Beschallungsgenehmigung. Die Frage nach dem äußerst kurzfristigen Beenden der Party begründet das Ordnungsamt lediglich damit, dass die Polizei das Amt am Mittag des 11. Novembers über die Durchführung dieser Veranstaltung in Kenntniss setzte.

Da die Veranstalter der Anordnung des Ordnungsamtes gefolgt seien, sei auch nicht mit weiteren Konsequenzen zu rechnen. Im Wiederholungsfall seien jedoch weitere Maßnahmen möglich.

Fotos: Simon Voigt