Artikel 3: Recht auf Leben
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“
Heute erscheint der vierte Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.
Eine der eklatantesten Verletzungen des Rechts auf Leben ist die staatlich organisierte und durchgeführte Todesstrafe.
Zwar ist die Zahl der Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt wird, weiterhin rückläufig (2009 sind es noch 58 Staaten), doch die Staaten, in denen die Todesstrafe Anwendung findet, richten immer mehr Menschen hin. 2008 wurden nach Angaben von Amnesty International 2.390 Todesurteile vollstreckt (gegenüber 1.252 im Jahr 2007). Die tatsächlichen Zahlen liegen aber vermutlich deutlich darüber. Als einziger europäischer Staat hält Weißrussland an der Todesstrafe fest.
Befürworter der Todesstrafe argumentieren oft, dass diese Form der Strafe eine besonders abschreckende Wirkung auf potentielle Täter habe und dass sie eine angemessene Antwort auf besonders schwere Verbrechen wie Mord sei. Beide Argumente lassen sich bei näherer Betrachtung jedoch nicht halten. In vielen gesellschaftlichen Kontexten hat sich bereits gezeigt, dass die Todesstrafe ein ungeeignetes Mittel zur Verbrechensbekämpfung ist, da sie die zugrunde liegenden Ursachen nicht verändert. Selbst Mord kann durch Androhung der Todesstrafe kaum verhindert werden, da die allermeisten Mordfälle unter psychischen Ausnahmebedingungen oder unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss begangen werden.
Ganz unabhängig von der Art und den Umständen eines Verbrechens verbietet die Idee der Menschenrechte, laut der alle Menschen unteilbare Rechte haben, die ihnen unter keinen Umständen genommen werden dürfen, die Todesstrafe. Jeder Staat darf und muss Vergehen in rechtstaatlichen Verfahren verfolgen – aber er darf sich nicht auf eine Stufe mit Mördern stellen. Ein in den USA zum Tode Verurteilter bringt das so auf den Punkt: „Warum töten wir Menschen, die Menschen getötet haben? Um zu zeigen, dass es Unrecht ist, Menschen zu töten?“
Aber was kann ich tun?
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) setzt sich seit über 30 Jahren weltweit gegen die Todesstrafe ein. Auf der Webseite der ehrenamtlichen Anti-Todesstrafenexperten hat ai eine Reihe von Informationen über die Todesstrafe zusammengestellt und bittet regelmäßig bei sogenannten urgent actions um Hilfe. Es handelt sich dabei um Eilaktionen für Personen, die akut von der Hinrichtung bedroht sind und zu deren Gunsten Appellbriefe an staatliche Stellen geschrieben werden können, in denen eine Aussetzung der Todesstrafe gefordert wird. Da Staaten kaum etwas mehr fürchten, als öffentlich als Menschenrechtsverletzer dazustehen, gilt es, ihnen rechtzeitig zu zeigen, dass wir ihnen auf die Finger schauen.
Also schnell die Themen-Homepage von AmnestyInternational anklicken und einen Appellbrief unterzeichnen.
Heute bei den entwicklungspolitischen Tagen
Über den Vortrag von Alexander Bahar berichten wir separat.
Bilder: Veranstalter, wikimedia (Todesstuhl, public domain)
Der schwarze Journalist und Buchautor Mumia Abu-Jamal, sitzt seit 1982 unschuldig in einer Todeszelle aufgrund eines eindeutig rassistischen Gerichtsverfahren. Mumia, der auch von amnesty international, dem Internationalen PEN-Netzwerk, der Roten Hilfe und vielen anderen seit Jahren in seinem Kampf um ein neues, faires Verfahren und gegen die Todestrafe unterstützt wird, ist durch seine journalistische Arbeit (mittels seiner wöchentlichen Kolumnen aus dem Todestrakt heraus) zu einem der bekanntesten Sprecher gegen die Todestrafe und den Rassismus in den USA geworden. Nun droht Mumia in den kommenden Wochen ein dritter Hinrichtungstermin; zwei entsprechende Hinrichtungstermine 1995 und 1999 konnten durch den internationalen Protest verhindert werden. Auch in dieser neuerlichen Phase vor einem Hinrichtungstermin wird internationaler Protest benötigt.
Vor einigen Tagen hat sich beispielsweise der Stadtrat von München mehrheitlich in einer gemeinsamen Resolution aller Fraktionen (SPD, Bündnis90-Grüne/Rosa Liste, FDP, ÖDP, LINKE), mit Ausnahme der CSU, für einen neuerlichen, fairen Prozeß ausgesprochen, weil das damalige Verfahren gegen Mumia Abu-Jamal „eklatante Verfahrensmängel“ aufgewiesen habe, die „offensichtlich auf rassistische Hintergründe zurückzuführen sind“.
Mehr Informationen zur Resolution des Münchner Stadtrats hier: http://rotehilfegreifswald.blogsport.de/2009/11/0…
Aktuelle Infos auf deutsch zur Mumia-Kampagne sind hier zu finden: http://www.mumia-hoerbuch.de/
In den USA befinden sich über 3.300 Menschen derzeit in der Todeszelle; seit 1976 (Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA) sind über 1.200 Menschen hingerichtet worden, siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe_in_den_V…