Artikel 26: Recht auf Bildung
„Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung, Erziehung und Unterricht.“
Heute erscheint der zweite Artikel in unserer Serie über Menschenrechte aus Anlass der Entwicklungspolitischen Tage. In dieser Woche stellen wir täglich ein anderes Menschenrecht vor. Die Texte wurden uns von den Organisatoren zur Verfügung gestellt.
Dass die Kinder von heute unsere Gegenwart von morgen bestimmen werden, ist kein Geheimnis. Dafür bedarf es entscheidungsfähiger, selbständiger, gebildeter Heranwachsender. Das wissen auch die Mächtigen in den armen Ländern dieser Welt. Deshalb wird es zum Beispiel in Afrika immer üblicher, den Kindern das Recht auf Bildung tatsächlich zu ermöglichen, indem die zu entrichtenden Schulgebühren zumindest für die Grundschule abgeschafft werden.
So auch in Uganda. In dem ostafrikanischen Land sind mehr als die Hälfte der Einwohner unter 18 Jahren; die meisten von ihnen stammen aus Großfamilien. Seit der Bildungsreform sieht die ugandische Regierung bis zum vierten Kind pro Familie von einem Schulgeld ab, was die Schulen beträchtlich gefüllt hat. Die Kinder werden unter Umständen lediglich gebeten hin und wieder beispielsweise einen Ziegelstein von zu Hause mitzubringen, wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll.
Außerdem gilt es, nicht bei dem Erreichten zu verharren, vielmehr weitere Missstände in den Schulen zu bereinigen: oft gibt es kein Lehrmaterial; Bücher, Schreibhefte und Stifte sind unter den Schülern rar; es gibt nicht ausreichend Lehrer, die dann in überquellenden Klassenräumen mit siebzig Schülern und mehr überfordert sind und die Prügelstrafe als einziges Mittel sehen, sich durchzusetzen; die Kinder sind eine uniforme Masse, die im Chor auf die Fragen des Lehrers antworten. Dennoch: die Kinder dürfen die Grundschule besuchen und werden dort mittags sogar verköstigt.
Was passiert allerdings mit dem fünften, sechsten, siebenten Kind, für das die Eltern das alle vier Monate zu zahlende Schuldgeld für die Grundschule in Höhe von umgerechnet etwa 50 bis 60 € nicht aufbringen können? Oder was ist mit den Kindern, die auf dem Land weit ab der nächsten Schule leben und diese nur nach einem langen Fußmarsch erreichen? Was geschieht in der Regenzeit, wenn der Schulweg nicht mehr begehbar ist? Was, wenn die Eltern zu Hause Hilfe gut gebrauchen können? Und was kommt nach der Grundschule? Höhere Studien sind noch teurer.
Das Recht auf Bildung spricht in Uganda noch nicht von einer Schulpflicht. Die Selektion der Schüler geht weniger „nach Maßgabe ihrer Fähigkeit und Leistung“ als nach dem Vorhandensein der finanziellen Mittel. Die Eltern entscheiden, ob ihre Kinder Gebrauch von ihrem Recht machen dürfen. Und selbst wenn der Schulbesuch nichts kostet, so geht der Familie doch eine Arbeitskraft, eine mögliche Einnahmequelle verloren: einer weniger, der auf den Feldern arbeitet, Feuerholz sammeln oder Wasser holen geht, jemand, der das Vieh eintreibt, kocht und wäscht oder auf der Straße versucht, Tomaten zu verkaufen. Arbeiten, die am Ende des Tages den Magen heute füllen. Bildung schafft das frühestens übermorgen.
Heute bei den entwicklungspolitischen Tagen
UNICEF Greifswald lädt ein zu einer Lesung für Kinder mit Geschichten rund um das Thema Kinderrechte. Außerdem gibt es eine Ausstellung für Kinder und Eltern zum Thema. Die Lesung startet um 10 Uhr in der Aula der Käthe-Kollwitz-Grundschule. Der Eintritt ist frei.
Abends gibt es im Koeppenhaus einen Filmvorführung der Produktion „The Road to Guantanamo“. Der auf der Berlinale 2006 mit einem silbernen Bären ausgezeichnete Film erzählt die Geschichte von vier Muslimen aus Großbritannien, die durch schlimme Zufälle im US-Gefangenenlager Guantanamo landen. Der Eintritt ist frei, um eine Spende in Höhe von 1,50 Euro wird allerdings gebten. Unterstützt wird die Filmvorführung vom Fachschaftsrat Jura.
Bild: Veranstalter