In der kommenden Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa) am 3. November will der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) mit einem Antrag dafür sorgen, dass Organisationen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden, nicht mehr am Markt der Möglichkeiten in der Erstsemesterwoche teilnehmen dürfen. Im Speziellen benennt der RCDS in dem Antrag die NPD, aber auch die DKP und die Rote Hilfe. Letzteren beiden wirft der RCDS vor, schon in den letzten Semestern für Schwierigkeiten auf dem Markt der Möglichkeiten gesorgt zu haben. In der Begründung des Antrags heißt es:

An dem Markt der Möglichkeiten am 08.10.2009 nahm die „Rote Hilfe“ teil, obwohl diese nicht angemeldet war und erst sehr kurzfristig ihr Erscheinen angekündigt hatte.  (…) im Jahr 2008 wurden die „Rote Hilfe“ und die DKP, welche sich damals unter falschem Namen angemeldet hatten, vom Markt der Möglichkeiten verwiesen. Dieses Handeln des damals zuständigen AStA-Referenten wurde im StuPa gebilligt.

Die Vorwürfe rund um den Infostand im Oktober 2008 konnten nie ganz geklärt werden. Der damalige Finanz-Referent Tim Krätschmann stellte die Ereignisse so dar, wie oben geschildert. DKP und Rote Hilfe erklärten, ein Verweis sei nie ausgesprochen worden, ihre Infostände hätten bis zum Schluss der Veranstaltung gestanden, auch habe man sich nicht unter falschem Namen angemeldet.

Rote Hilfe wehrt sich

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Logo der Greifswalder Ortsgruppe der Roten Hilfe

Dürfte in Sachen NPD wohl Einigkeit im Parlament herrschen, sieht das zumindest bei der Roten Hilfe anders aus. In einer Stellungname gegenüber dem Studierendenparlament, die auch den webMoritz gestern erreichte, wehrt sich die Organsiation gegen die erhobenen Vorwürfe. Unter anderem erklärt Jan Steyer (für den Arbeitsauschuss der Roten Hilfe), dass es zwar einige Schwierigkeiten in der Kommunikation mit dem AStA gegeben habe, dennoch sei die Rote Hilfe ordnungsgemäß angemeldet gewesen. Desweiteren erkläutert Steyer in dem siebenseitigen Dokument die Inhalte und Ziele der Organisation, demzufolge sieht sich die Rote Hilfe e.V. als eine Solidaritätsorganisation, die politisch Verfolgte aus dem linken Spektrum unterstützt.

Der RCDS wiedrum beruft sich in seinem Antrag auf den Bericht des Verfassungschutzes MV, der die Rote Hilfe gleich im ersten Absatz zum Thema Linksextremismus benennt:

Der linksextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern wurden 2008 ca. 250 Personen zugerechnet. In nicht unerheblichem Maße existieren personelle Überschneidungen insbesondere zwischen gewaltbereiten Linksextremisten und Anhängern der von Linksextremisten verschiedener Ausrichtung getragenen Rechts- und Hafthilfeorganisation „Rote Hilfe e.V.“.

Steyer hingegen kritisisert die Arbeitsweise des Verfassungschutzes und erklärt in seinem Schreiben:

…Die Kriterien für eine Aufnahme z.B. in die Verfassungsschutzberichte sind daher relativ willkürlich und letztlich parteipolitisch motiviert…

Wie (…) in der Selbstdarstellung der RH dargelegt und in ihrer politischen Arbeit konkretisiert, verstößt die RH als linker Solidaritäts- und Rechtshilfeverein objektiv gegen keine der genannten “obersten Wertprinzipien unserer Demokratie”.

Weiterführende Links (beides PDF):

Stellungnahme der Roten Hilfe e.V. gegenüber dem StuPa

Der Antrag des RCDS (Drucksache 19-120)