Kurz vor der Kommunalwahl hat der Stadtwahlleiter und Oberbürgermeistert Arthur König in dieser Woche für erheblichen Wirbel gesorgt. Vor allem die Grünen reiben sich an der Tatsache, dass König auf Plakaten und in Publikationen der CDU Position für seine Partei bezieht. Das verletzte die Neutralitätspflicht eines Wahlleiters, argumentieren die Grünen.
Die Grünen griffen das Thema zuletzt nach einem OZ-Artikel vom 4. Juni in ihrem Blog auf. Am selben Tag schickten Sie dem Bürgermeister einen offenen Brief, in dem sie folgende Fragen stellen:
“1. Wie vereinbaren Sie es mit Ihrer Neutralitätspflicht als Stadtwahlleiter, im Amtsblatt großformatig für eine einzelne Partei einzutreten?
2. Wie vereinbaren Sie es mit Ihrer Neutralitätspflicht als Stadtwahlleiter, in der Wahlkampfpublikation einer einzelnen Partei, und zwar derselben wie unter (1), eine eindeutige Wahlempfehlung zu geben?
3. Wie vereinbaren Sie es mit Ihrer Neutralitätspflicht als Stadtwahlleiter, auf übergroßen Wahlplakaten eine eindeutige Wahlempfehlung abzugeben und sich mit dem Spitzenkandidaten derselben Partei wie unter (1) und (2) sogar ablichten zu lassen?”
Was die Grünen an den Plakaten stört, geht aus ihren Fragen hervor: Sie sehen die Neutralitätspflicht des Stadtwahlleiters verletzt. Auch von anderer Seite wurde inzwischen Kritik laut. Die Linke veröffentlichte ein undatiertes Dokument mit dem Titel “OB pfeift auf Gebot der Neutralität”. Die Linke nennt das Vorgehen Königs “illegal”. Den Nachweis eines entsprechenden Gesetzesverstoßes bleiben sie allerdings schuldig. Der Begriff “neutral” taucht dann auch zumindest in der Kommunalwahlordnung M-V (KWO M-V) und dem Kommunalwahlgesetz M-V (KWG M-V) nicht auf. Im KWG heißt es im §12 (Wahlleiter) in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten des Wahlleiters unter anderem :
“(1) Das Amt des Wahlleiters und des Stellvertreters darf nicht ausüben, wer
1. Wahlbewerber,
2. Mitglied eines anderen Wahlorganes oder
3. Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauenspersonist. Der Wahlleiter beruft seinen Stellvertreter.
(2-6) […]
(7) Die Mitglieder der Wahlausschüsse, ihre Stellvertreter und die Schriftführer sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.”
Eine Stellungnahme Königs konnte der webMoritz am heutigen Tag nicht einholen. Die Grünen verweisen allerdings auf eine Auskunft der städtischen Pressesprecherin Andrea Reimann, die in Bezug auf die CDU-Werbung im Stadtblatt gesagt haben soll, die Vorwürfe seien absurd, “da König nur den amtlichen Teil verantworte.”
Von verschiedenen Seiten wurde über die Kritik an der Haltung des Wahlleiters hinaus darauf hingewiesen, dass keinesfalls vorgeschrieben ist, dass der Oberbürgermeister auch Stadtwahlleiter ist. Hier liefert weiteren Zündstoff ein Brief von Peter Multhauf, der sich an die Bürgerschaftssitzung vom 8. Dezember 2008 erinnert, in der König zum Stadtwahlleiter gewählt wurde.
Multhauf: Unregelmäßigkeiten bei Abstimmung am 8. Dezember 2008
Multhauf habe damals eigentlich etwas fragen wollen, schreibt er, sei aber nicht zum Zuge gekommen. Laut Bürgerschaftspräsident Egbert Liskow war dies nicht mehr möglich, weil er Multhaufs Frage zunächst übersehen und erst wahrgenommen habe, als die Abstimmung bereits gelaufen sei. Multhauf führt aus:
“Dabei handelt es sich um ein Vorgehen des Vorsitzenden der CDU Greifswald und gleichzeitigen Präsidenten der Bürgerschaft, mit dessen Praktiken ich jetzt 5 Jahre zu kämpfen hatte, die in diesem speziellen Fall aber auch deutlich machen, wie in der Greifswalder Monarchie Demokratie schon bei absehbar ungewünschten Fragestellungen wiederholt ausser Kraft gesetzt wird.”
Multhauf weist darüber hinaus auf eine Ungereimtheit im Protokoll der Sitzung hin:
“In der Niederschrift wird festgestellt, dass Herr Dr. Arthur König “bei 30 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen beschlossen” zum Stadtwahlleiter gewählt wurde. Nach meiner eigenen Erinnerung habe ich – unabhängig von der anstehenden Entscheidung – schon angesichts des Vorgehens des Präsidenten selbstverständlich mit Nein gestimmt.”
Warum Multhauf allerdings erst jetzt merkt, dass das Protokoll an dieser Stelle fehlerhaft ist, sagt er nicht.
Michael Steiger sieht in den angeblichen Verstoß Königs die Möglichkeit von Neuwahlen näherrücken. Diese Möglichkeit hatte er auch schon im Kontext anderer möglicher Unregelmäßigkeiten, die er auf dem Grünen-Blog anprangerte, genannt: Es geht um den Vorwurf gegen einen CDU-Kandidaten, seinen Erstwohnsitz zwar in Greifswald gemeldet zu haben, die Voraussetzungen dafür aber nicht zu erfüllen.
Fotos:
- Plakat: Gabriel Kords
- Anzeige: Ausriss CDU-Wahlzeitung
Ich fände es schöner, wenn Grüne, und vielleicht sogar mal die Linke, mit Inhalten Wahlkampf machen würden und nicht schon vor der Wahl von Neuwahlen redeten… 😐
Die Inhalte finden sich auf dem Grünen-Blog:
http://blog.gruene-greifswald.de/wp-content/uploa…
http://blog.gruene-greifswald.de/themen/
http://blog.gruene-greifswald.de/2009/06/04/es-ge…
http://blog.gruene-greifswald.de/2009/06/03/am-so…
Wenn Dich wirklich Inhalte interessieren, dann schau einmal hier nach:
http://www.die-linke-pur.de/FRAKTION_HGW/hgw-2.ht…
ich sagte nicht, dass es keine inhalte gibt. ich denke nur, man sollte den wähler ausschließlich damit überzeugen und nicht mit anderen spielereien…
Die einzigen, die auf ihren Plakaten ausschließlich mit kommunalpolitischen Inhalten werben, sind die Grünen!
Die anderen Parteien werben eher mit Köpfen (Ratjen!), politischen Allgemeinplätzen (für starke Mehrheiten!) oder überregionalen Themen (Mindestlohn!)
Ok, die CDU ist fürs Theater (das sind alle) und gegen ihren eigenen Inneminister…
Naja, die Grünen werben unter anderem mit dem Spruch "Spaß kann auch Grün machen" – das ist ja wohl kein Inhalt, sondern einfach nur Schwachsinn…
ok, dieses Plakat habe ich noch nicht gesehen… denke vor allem an Kita, Radwege, ARGE, WVG…
Wie bewerten denn unsere geschätzten Leser die Frage, ob König das nun darf oder nicht? Ich bin mir da nämlich nicht so sicher und hab' leider heute auch keinen mehr auftreiben können, der sich profunde juristisch dazu äußern kann…
Interessant wäre des Weiteren, wie das bei den letzten Kommunalwahlen gehandhabt wurde. Wer war da Wahlleiter?
2004 – Dr. A. König! Siehe Stadtblatt 29/2003 vom 24.12.2003.
1999 – J. von der Wense! Siehe Stadtblatt 04/1999 vom 15.03.1999.
Beide als Oberbürgermeister.
Und damals haben die keine Werbung gemacht? Oder hat's da nur keinen gestört?
ich als nicht jurist bin der Meinung als Wahlleiter hätte sich Her König es sparen können als Wahlkämpfer aufzutreten von mir aus kann er gerne für seine Partei Wahlwerbung machen aber dann hätte er die Wahl zum Wahlleiter nicht annehmen dürfen
@ Günther: Ich bring Popkorn mit 😉
@ All:
Sehr krass was hier in Greifswald wieder abläuft. Kommunalverfassungen werden hier in einer solchen Regelmäßigkeit ignoriert, dass es fast schon gar nicht mehr auffällt.
Super Gabriel, dass Du das Thema aufgegriffen hast!
==> Aus meiner (juristisch völlig unbedarften und unbelesenen) Perspektive (aka "Bauchgefühl") muss dieser Formfehler nicht automatisch zur Wiederholung der Wahl führen. Sollten sich die Vorwürfe allerdings bestätigen, wären sie trotzdem im höchstem Maße peinlich. Dann wäre mindestens eine Entschuldigung drin…
(PS.: Bei mir funktioniert der Link zum PDF der Linke nicht. Liegt das an meinem PC?)
bei mir geht der link…
bin auf eine reaktion sehr gespannt!
bis jetzt hat es die Greifswalder CDU immer wie das große vorbild von Liskow Junior gemacht und ausgesessen
ich glaub nicht das da was kommt
Also den Popkornesser habe ich nicht gesehen und mit Chips (zum Essen) ist mir auch niemand aufgefallen, dennoch gab es wieder einmal eine Sternstunde des Demokratieverständnis des Bürgerschaftspräsidenten E. Liskow.
Auf der o.g. Bürgerschaftssitzung (08.06.), einer Fortsetzung der Sitzung vom 25.05.09,
erkundigt sich P. Multhauf beim Präsidenten wieviel Ordnungsrufe für ihn zur Buche stehen.
Zwei war die korrekte Antwort. Auf die Frage nach der Zuordnung des Ordnungsrufs für die CDU antwortet Hr. Liskow:" Habe ich vergessen". Herr Hochschild wollte dann den Ordnungsruf für die CDU in seiner gewohnten "Großmütigkeit" übernehmen. Das ging wohl aus einleuchtender Rechtslage nicht.
Am Ende war P. Multhauf in der Sitzung schaumgebremst, da mit dem dritten Ordnungsruf der Ausschluss gedroht hätte, während die CDU-Mitglieder mit der Absolution ihres Präsidenten eine reine Weste hatten.
Also den Popkornesser habe ich nicht gesehen und mit Chips (zum Essen) ist mir auch niemand aufgefallen, dennoch wurde die Bürgerschaftssitzung wieder einmal zur Sternstunde für das Demokratieverständnis des Bürgerschaftspräsidenten E. Liskow.
Auf der o.g. Bürgerschaftssitzung (08.06.), einer Fortsetzung der Sitzung vom 25.05.09,
erkundigt sich P. Multhauf beim Präsidenten wieviel Ordnungsrufe für ihn zur Buche stehen.
Zwei war die korrekte Antwort. Auf die Frage nach der Zuordnung des Ordnungsrufs für die CDU antwortet Hr. Liskow: "Habe ich vergessen". Herr Hochschild wollte dann den Ordnungsruf für die CDU in seiner gewohnten "Großmütigkeit" übernehmen. Das ging wohl aus einleuchtender Rechtslage nicht.
Am Ende war P. Multhauf in der Sitzung schaumgebremst, da mit dem dritten Ordnungsruf der Ausschluss gedroht hätte, während die CDU-Mitglieder mit der Absolution ihres Präsidenten eine reine Weste hatten.
Die Bürgerschaftssitzungen sind schon großartig. Um mal ein Zitat zu gebrauchen:
"Es ist wie ein Laientheater und es ist umsonst man darf allerdings nicht klatschen."
Am 08.06 tagt die dann alte Bürgerschaft übrigens noch ein letztes Mal. Dies könnte eine besonders spannende Episode werden – bringt wer Chips mit?
Solange König Arthur als Privatperson agiert, bzw. nicht mit seiner Amtsbezeichnung hausiert geht das wohl leider klar mit seiner Wahlempfehlung… Da wird nicht unterschieden ob er als OB oder Wahlleiter fungiert… Beide müssen sich neutral verhalten… hier wird das gut erklärt :
http://www.bvs.de/download/2/bgmsem_neutralitaets…
Demnach hat König vermutlich mehrfach die Neutralitätspflicht verletzt.
# Einweihung einer nicht existenten Fahrradstr.
Öffentlichkeitsarbeit
– Innerhalb der letzten 6 Wochen nur im üblichen Rahmen
– Informationstage, Tage der offenen Tür u.a. in diesem Zeitraum nur, wenn
traditionell
– Einladung der Gemeinde zu außergewöhnlichen Gesprächsforen unzulässig
VGH Kassel 1991:
Oberbürgermeister lädt vor der Wahl Gewerbetreibende zu Gesprächsforum nach der Wahl ein, mit ausführlicher
Leistungsbilanz.
= Verstoß gegen Neutralitätspflicht.
# CDU-Wahlplakat mit Hochschild und König: Gemeinsam für ein starkes Greifswald
Wahlaufrufe und Wahlempfehlungen
– Wahlempfehlungen auch unter Beifügung der Amtsbezeichnung zulässig, wenn
nicht der Eindruck eines Handelns für die Gemeinde erweckt wird.
BayVGH 1995:
Anzeige in Tageszeitung: „Wir Bürgermeister im Landkreis … bitten unsere Bevölkerung , den Landrat wieder zu
wählen….“ Hinweis auf gute Zusammenarbeit mit Gemeinden. Bildunterschriften mit Amtsbezeichnung und
Hinweise auf Gemeinde xy.
= Unzulässige Wahlbeeinflussung.
– Aufruf zur Teilnahme an der Wahl in amtlicher Funktion zulässig ohne direkte
oder mittelbare Wahlempfehlung
„Die Gemeinde muss ihn bewährten Händen bleiben…“
= Unzulässig
Risiken von Pflichtverletzungen
– Wiederholung der Wahl
– Strafrechtliche Ahndung
– Schadensersatz für Kosten der Wahlwiederholung
Das betrifft aber die Lage in Bayern – wie's in MV ist, sei mal dahingestellt.
Der VGH Kassel hat sich im Urteil vom 10. 7. 2003 (VGH Kassel, NVwZ-RR 2004, 58 = ESVGH 54, 13 = HSGZ 2003, 345) damit befasst und Folgendes ausgeführt:
‚Allerdings dürfen Bürgermeister … nicht nur als Wähler an der Wahl teilnehmen, sondern sich auch im Wahlkampf als Bürger des Rechts der freien Meinungsäußerung bedienen. Wie jeder andere Bürger dürfen sie sich insbesondere mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen aktiv am Wahlkampf beteiligen. Wahlempfehlungen zu Gunsten eines Wahlbewerbers, die ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft abgibt, werden jedoch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Sie verstoßen vielmehr gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht und sind deswegen unzulässig (vgl. BVerwGE 104, 323 = NVwZ 1997, 1220). Dies gilt auch für Wahlempfehlungen, die ein Bürgermeister/Oberbürgermeister in amtlicher Eigenschaft für seine eigene Wiederwahl abgibt‘.
Das Foto mit seiner lieben Frau ist erkennbar privat, m.E. also unproblematisch.
Hochproblematisch ist das Foto mit Hochschild: Da steht König mit dem Fraktionsvorsitzenden der größten Bürgerschaftsfraktion und sagt "GEMEINSAM für eine starke Stadt" Ich finde, dass liegt eindeutig näher bei seinem Amt als OB als bei der Privatperson Arthur König.
Dagegen kann binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden (§43 I KWG). Zur Folge § 44 I KWG
§ 44 Beschluss der Vertretung über die Gültigkeit der Wahl
(1) Die neue Vertretung hat über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche nach § 43 in folgender Weise zu beschließen:
(…)
2. sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis oder die Verteilung der Sitze aus den Wahlvorschlägen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (Wiederholungswahl § 48)
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass man behaupten kann, dieses Plakat habe die Wahl beeinflusst, vor allem wenn die CDU erwartungsgemäß ein schlechtes Ergebnis einfährt 🙂 …
Arik Befürchtungen sind wohl unbegründet…
Naja, das CDU-Ergebnis wird man erstmal abwarten müssen – und ansonsten beschäftigt sich dieser Kommentar ja nur mit den Funktionen des Bürgermeisters. König ist aber auch noch Wahlleiter…
Ja, sorry, habe das Zitat aus einem Urteil kopiert (VGH Kassel, Urteil vom 8. 5. 2008 – 8 UE 1851/07, NVwZ-RR 2009, 255), bei dem es um die Wahlwerbung eines Wahlleiters ging. Und darin wird sich eben auf das von mir angegebene Urteil berufen.
Das war missverständlich von mir, aber die Kernaussage bleibt: Träger öffentlicher Ämter (egal ob Wahlleiter oder Bürgermeister oder beides) sind IN DIESER EIGENSCHAFT zur Neutralität verpflichtet. Ich denke aber nicht, dass König irgendwo IN DER EIGENSCHAFT DES WAHLLEITERS aufgetreten ist, denn dieser ist ja eher für Bekanntmachungen u.ä. zuständig.
Im Urteil von 2008 wird auch deutlich, dass man einigermaßen hohe Anforderungen an die Intensität der Wahlwerbung stellen muss. Deshalb denke ich, dass Königs Verhalten zwar eine Ungereimtheit ist, die aber nicht zur Anfechtbarkeit der Wahl führt.
Übrigens möchte ich mir auch nicht anmaßen, das Wahlergebnis der CDU vorherzusagen, ehrlich gesagt glaube ich sage, dass es einigermaßen gut wird…
Geht irgendjemand ernsthaft davon aus, dass mündige Bürger durch die Wahlempfehlung eines Wahlleiters manupulierbar sind? Für mich hört sich das eher nach vorauslaufender Konstruktion von Wahlverliererargumenten an. Wir dürfen also gespannt sein, wob es in dieser Angelegenheit neben Nörglern auch einen Kläger geben wird.
Geht irgendjemand ernsthaft davon aus, dass mündige Bürger durch die Wahlempfehlung eines Wahlleiters manupulierbar sind? Für mich hört sich das eher nach vorauslaufender Konstruktion von Wahlverliererargumenten an. Wir dürfen also gespannt sein, ob es in dieser Angelegenheit neben Nörglern auch einen Kläger geben wird.
Ja
Wo sind eigentlich die mündigen Bürger? Leute, die bei webmoritz schreiben, mögen vielleicht den Intellekt haben und wissen worum es geht (zumindest teilweise), aber schau dir mal beispielsweise die OZ-Leser an, bei denen der IQ im Durchschnitt 20 Punkte unter den webmoritz-Lesern liegt, ganz davon abgesehen, dass es eine mittlerweile ca. 100 Jahre alte Studie gibt, die bisher nicht wiederlegt wurde, dass nur nur 5% der Menschen überhaupt ein Verständnis für politische Zusammenhänge haben und der Rest hinterher läuft.
Ups… das darf man nicht laut sagen, weil dies ja das Wahlsystem deligitimieren würde.
Ich bin OZ- und webMoritz-Leser. In welchem Durchschnitt ermittele ich denn nun meinen IQ?
Übrigens, bei einigen Kommentatoren kommen mir schon Zweifel, ob der IQ wesentlich über NN liegt. Aber die Kommentatoren sind ja auch nur wieder eine Untermenge aus den Lesern.
Ich bin OZ- und webMoritz-Leser. In welchem Durchschnitt ermittele ich denn nun meinen IQ?
Übrigens, bei einigen Kommentatoren kommen mir schon Zweifel, ob der IQ wesentlich über NN liegt. Aber die Kommentatoren sind ja auch nur wieder eine Untermenge aus den Lesern.
Ich bin OZ- und webMoritz-Leser. In welchem Durchschnitt ermittele ich denn nun meinen IQ?
Übrigens, bei einigen Kommentatoren kommen mir schon Zweifel, ob der IQ wesentlich über NN liegt. Aber die Kommentatoren sind ja auch nur wieder eine Untermenge aus den Lesern.