Nachdem der webMoritz in den letzten Wochen bereits über das politische Geschehen rund um die Kommunalwahl berichtete, wird es nun Zeit sich mit einigen formalen Fragen zu beschäftigen.

Wer kann, wie, wann und wo seine Stimme abgeben? Und was bewirkt die am Ende für das Wahlergebnis?

Die Bürgerschaftswahl in Greifswald findet – gemeinsam mit der Kommunalwahl für ganz MV und der Europawahl – am 7. Juni statt, also in knapp zwei Wochen. Die Bürgerschaft umfasst 43 Sitze, die für die kommenden fünf Jahre vergeben werden.  Auf diese Mandate bewerben sich rund 150 Kandidaten in fünf Wahlkreisen. Insgesamt gibt es in den einzelnen Wahlbereichen sieben Listen (CDU, Linke, SPD, Grüne, FDP, Bürgerliste, Freie Wähler) und ein bis zwei Einzelkandidaten. Die kompletten Listen findet ihr als PDF-Datei hier.

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Die fünf Wahlbereiche zur Kommunalwahl. Grafik: Jakob Pallus

Wahlberechtigung

Wählen gehen darf jeder, der mit Erstwohnsitz in Greifswald gemeldet ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Letzteres ist ein Novum in Mecklenburg-Vorpommern. Die Wahlbenachrichtigungen sollten spätestens am vergangenen Wochenende per Post angekommen sein. Wer seine noch vermisst, muss sich beim Wahlbüro melden:

Leiter Wahlbüro: Herr Niemann, Tel: 03834/521330

Sachbearbeiterin Wahlen: Frau Janzen, Tel: 03834/521331

Allgemeine E-Mail: wahlen(at)greifswald.de

Auf den Benachrichtigungen findet sich auch die Adresse des nächsten Wahllokals, prinzipiell könnt ihr aber in jedem Wahllokal eures Wahlbereichs eure Stimme abgeben. (Wer „nur” an der Europawahl teilnimmt, kann dies unabhängig vom Kommunalwahlbereich in ganz Greifswald tun.) Eine Liste mit allen Wahllokalen gibt es derzeit nur auf der Seite der FDP.

Wahltag und Briefwahlen

Am 7. Juni könnt ihr eure Stimme von 8 bis 18 Uhr abgeben. Alternativ könnt ihr natürlich auch Briefwahl beantragen. Dazu gibt es zwei Varianten: Zum einen könnt Ihr die Unterlagen schriftlich beantragen, bekommt sie dann zugesandt und schickt sie zurück.

Wer es lieber unkompliziert mag, kann seit der vergangenen Woche im Keller des Greifswalder Rathauses wählen. Dies gilt als Briefwahl, man erspart sich aber die lästigen Postwege. Das sogenannte „Briefwahllokal” hat montags bis donnerstags von 9 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr geöffnet. Freitags schließen die Pforten um 15 Uhr.

Mitbringen müsst ihr neben der Benachrichtigung auch euren Personalausweis!

Das Wahlsystem

Doch wie berechnet sich nun eigentlich, wer in die Bürgerschaft einzieht?

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Wer zieht ein ins Greifswalder Rathaus?

Gewählt werden primär Personen und nicht Parteien, allerdings nur primär. Denn die Parteien können auf gewisse „Mitnahmeeffekte” durch besonders starke Kandidaten hoffen. Jeder Wähler hat drei Stimmen, die er beliebig auf Kandidaten und Listen verteilen kann. Es ist also möglich einem Kandidaten mehrere Stimmen zu geben (kumulieren), als auch Kandidaten verschiedener Listen zu wählen (panaschieren).

Nach der Wahl wird zunächst die Anzahl der Sitze berechnet, die jede Partei, Wählergemeinschaft oder die Einzelkandidaten erreicht haben. Hier geht es also zunächst nach Listen und nicht nach Personen. Nach dem sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren werden zunächst die Plätze für alle fünf Wahlbereiche zusammen (also für ganz Greifswald) berechnet. Dabei gilt:

Die Gesamtzahl der Sitze (43) wird mit der Anzahl der Stimmen für die jeweilige Gruppe multipliziert. Anschließend teilt man durch die Anzahl der Gesamtstimmen und erhält die Sitze für die jeweilige Gruppe. (Bemerkung am Rande: In diesem Verfahren werden zunächst alle Ergebnisse abgerundet, übriggebliebene Sitze werden am Ende nach den höchsten Nachkommastellen vergeben.)

Klingt kompliziert, ist aber eigentlich sehr nachvollziehbar. Ein Beispiel:

Die Freien Wähler erhalten von 40.000 abgegebenen Stimmen 10.000. Also rechnen wir 10.000 mal 43 und dann geteilt durch 40.000. Wir kommen also auf 10,75 Sitze. Erstmal abrunden und dann schauen, was die anderen für Nachkommastellen haben…

Genauere Informationen zum Verfaren bietet, wie so oft, Wikipedia.

Nach dem gleichen Verfahren wird nun errechnet, wie sich die Gesamtsitzzahl auf die fünf Wahlbereiche aufteilt. Aber welche Kandidaten kommen nun in die Bürgerschaft?

Auf jede Liste entfällt jetzt eine bestimmte Anzahl Sitze, diese werden an die Bewerber mit den meisten Stimmen vergeben. Bei Stimmgleichheit entscheidet der Listenplatz (und das ist, neben psychologischen Momenten, auch die einzige Bedeutung des Listenplatzes).

Interessant wird es, wenn eine Person in mehreren Wahlbereichen gewählt wurde: Sie zieht für den Wahlbereich ein, in dem sie die meisten Stimmen erhalten hat. In allen anderen wird der jeweils nächste Bewerber berücksichtigt. Ein populärer Kandidat kann also weitere Bewerber der Partei mitziehen.

Zusätzlich zum politischen Wahlkampf macht also ein nicht ganz einfaches System die Kommunalwahl noch spannender! Der Autor hofft, dass er zur Aufklärung beitragen konnte.

Wer sich noch detaillierter mit den Modalitäten zur Kommunalwahl auseinander setzen will, findet unter dem folgenden Links das entsprechenden Kommunalwahlgesetz und die Wahlordnung.

Bilder:

Grafik “Wahlbereiche” und “Wahlkampf 09” – Jakob Pallus

Foto Rathaus im Artikel und auf der Startseite – ruedis fotos via flickr