Eine der wichtigsten Entscheidungen der Stadtgeschichte, der Teilverkauf der kommunalen Wohnungsgesellschaft WVG, der

letzten 10 Jahre bleibt weiter in der Schwebe:

Gestern vermeldete die Presseabteilung der Stadt recht kühl: „Die KWG Kommunale Wohnen AG Bremerhaven hat den für gestern erwarteten Kaufpreis für den Minderheitsanteil an der WVG Greifswald mbH in Höhe von 60,1 Mio. EUR noch nicht gezahlt“. Begründung durch den KWG-Chef Stavros Efrimidis: Man sei durch das das von vier Bürgerschaftsmitgliedern angestrengte Verfahren vor dem Verwaltungsgericht „verunsichert“. Die KWG prüfe deshalb die Fälligkeit des Kaufpreises. In Anhängigkeit vom Ergebnis werde dann der Kaufpreis gezahlt. Diese Prüfung soll laut Efrimidis bis spätestens Mitte kommender Woche abgeschlossen sein.

Im Gegensatz zur KWG ist die Stadt der Auffassung, dass d

ie vorgebrachten Bedenken der Bürgerschaftsmitglieder unbegründet sind. Die klagenden Bürgerschaftsmitglieder bezweifeln, dass der Bürgerschaftsbeschluss rechtmäßig und damit wirksam ist.

Grund für die Klage war, dass die Sitzung auf der der Verkauf der VWG beschlossen wurde, erst während der Sitzung für öffentlich erklärt wurde (wir berichteten). Damit eine Sitzung wirklich öffentlich ist, muss jedoch die Öffentlichkeit im Vorfeld rechtzeitig und ordentlich eingeladen werden. Mitglieder der Linkspartei und der Grünen hatten daher nach dem Beschluss zur Öffentlichkeit beantragt die Sitzung zu verschieben, um diese Einladung zu ermöglichen. Dies wurde jedoch von der Mehrheit der Bürgerschaft abgelehnt.

Trotz der Klage hat das CDU-geführte Innenministerium den Bürgerschaftsbeschluss zum WVG Verkauf bereits vor zwei Wochen als rechtmäßig anerkannt und bestätigt. Damit hätte die KWG bis gestern, dem 31. Juli, eigentlich die 60,1 Millionen Euro überweisen müssen.

Sollte die sich die KWG entscheiden erst das Urteil des Gerichtes abzuwarten, könnten verschiedene Dinge passieren. Zum einen könnte die Stadt lange auf ihr Geld warten, denn ein Urteil in der Sache könnte unter Umständen lange dauern – zumal die Kläger auch in Revision gehen könnten. Die Stadt könnte den Deal aber auch als „geplatzt“ erklären (wegen fehlender Zahlungsbereitschaft). Der WVG-Verkauf bleibt also in der Schwebe.

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