Von sündhaft teurem Wohnraum hört man oft, wenn man sich für das Wohnen in deutschen oder ausländischen Großstädten interessiert. Überraschenderweise haben es die überhöhten Mieten mittlerweile auch in die Greifswalder Innenstadt geschafft. In einem sogenannten “Wohnheim” in der Baderstraße werden entsprechend hohe Preise vom Vermieter standardmäßig angesetzt, die mehr als 80 Prozent über dem örtlichen Mietspiegel liegen.

Ein Student, der sich nach vorheriger Rechtsberatung für eine Mietpreisminderung entschieden hat, wurde nun sogar von dem Vermieter verklagt. Michael C. wollte die vollkommen überhöhten Kosten nicht mehr bezahlen, die für ihn persönlich laut Mietvertrag 345,00 Euro Warmmiete für ein 14-m²-Zimmer betragen. Insgesamt liegen die Mietkosten in seiner 5er-WG bei etwa 1650 Euro. Die Räumlichkeiten sind jedoch nur etwa 100 m² groß – ein stattlicher Preis für eine Wohnung, selbst im ehemaligen Hotel Preußischer Hof.

Das eigentlich Interessante hierbei ist, dass der Vermieter für sich reklamiert, an keinen Mietspiegel gebunden zu sein. Das wäre tatsächlich richtig, wenn es sich um ein Studentenwohnheim handeln würde, denn für entsprechende Wohnheime gelten die Bestimmungen des örtlichen Mietspiegels nicht. Doch andererseits dürfen Wohnheime auch keiner Gewinnerzielungsabsicht nachgehen. Stattdessen müssen sie den Wohnraum relativ günstig oder sogar nur kostendeckend bereitstellen: Es gilt das Prinzip der Gemeinnützigkeit. Bei solch hohen Mietpreisen ist dieser Anspruch mehr als nur extrem zweifelhaft. Dennoch erklärt der Vermieter, er lasse sich „von dem Gedanken leiten, Studenten Wohnraum zu moderaten Konditionen anbieten zu können.“.

Der rechtliche Spagat des vermietenden Unternehmens zwischen Gewinnstreben und angeblichem Nicht-Gebundensein an den Mietspiegel ist somit wahrscheinlich eher ein Versuch, die Gewinnspanne zu erhöhen. Doch einen Lichtblick gibt es: Wenn tatsächlich auf der Klassifizierung als Wohnheim bestanden wird, so können die Studenten wohl bald mit einer allgemeinen Mietminderung rechnen. Und falls festgestellt würde, dass es sich eben nicht um ein Wohnheim handelt, so würde der Greifswalder Mietspiegel zum Zuge kommen. Weshalb trotz dieser klaren zivilrechtlichen Gesetzeslage ein Verfahren angestrebt wird, weiß wohl weiterhin nur der Vermieter selbst.

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Bildquelle: Mit freundlicher Genehmigung von Frank-2.0, aus Fotoserie Greifswald 1993, via Flickr