Ein neues Landeshochschulgesetz soll her. Effektiver, effizienter, technisch perfekt. Die Möglichkeit zu unabhängigem Schalten und Walten, in einem politisch-legitimen Raum – so wünschen es sich die Landesrektoren. Dagegen, scheint es, wird kaum jemand etwas einzuwenden haben, außer Die Linke.

Die Landesregierung zeigte sich empfänglich für den Rektorenvorstoß und nun hat das Bildungsministerium die ersten konkreten Novellierungsvorschläge gemacht. Für den Abbau von Bürokratie, das heißt Vorschriften, sieht es ganz gut aus. In punkto Autonomie der Hochschulen gibt man sich erstaunlich liberal: die Entscheidungswege innerhalb der Hochschulen sollen nach Vorschlag des Ministeriumspapiers in den Hochschulen selbst festgelegt werden. Freie Bahn für Hochschulleiter mit Macher-Qualitäten? Schwerin wäre das scheinbar Recht und billig. Alle weiteren Demokratieüberlegungen unter dem Stichwort „Akademische Selbstverwaltung“ sollen bitteschön die Betroffenen untereinander regeln. Das werden sie nach ihren Möglichkeiten auch tun. Zunächst im Versuch, den Rahmen des Gesetzes möglichst offen bzw. eng zu halten – wenngleich nur signifikante Abweichungen zur „Diskussionsgrundlage“ eine Chance auf Einfluss für den Landtagsentwurf haben werden. Letztlich wird das Argument, so viele Gestaltungsmöglichkeiten wie möglich vom Land an die Hochschulen zu transferieren, vorerst einigen Wind aus den Segeln der Diskussionsteilnehmer nehmen.

Doch ist das Gesetz erst einmal beschlossen, geht es sofort ans Eingemachte: an die Grundordnung sprich die Verfassung der Universität. Wie wollen wir unsere Universität führen (lassen)? Brauchen wir eine Verschiebung der Machtbalance zwischen Rektor, Hochschulleitung und Senat? Brauchen wir einen Rektor oder eine Rektorin mit praktischer Machtvollkommenheit oder vertrauen wir auf die Stärke der ewigen Kompromisse? Wirklich eine spannende Diskussion, die aufgrund ihrer Tragweite, unbedingt öffentlich an den Hochschulen geführt werden muss.

Geschrieben von Robert Tremmel