„Dies wäre eine große Schlappe für die Universität Greifswald“, sagt AStA-Vorsitzender Thomas Schattschneider. Gestern kritisierte das Oberverwaltungsgericht die fehlende Rechtsgrundlage für die 2005 eingeführte Verwaltungsgebühr scharf.

(Der vierte Senat. Fotos: Sebastian Jabbusch)

Neben den normalen Semestergebühren von rund 40,50 Euro erhebt die Universität seit dem Wintersemester 2005 eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro von Ihren Studenten für die Bearbeitung der Rückmeldung bzw. Immatrikulation. Diese Gebühr – daran ließ der vierte Senat des Oberwaltungsgerichts in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel – fehlt eine Ermächtigungsgrundlage im Landeshochschulgesetz. Dieses Gesetz, speziell § 16, sei zu unkonkret um eine Verwaltungsgebühr zu legitimieren, kritisierte Richter Klaus Sperlich. Die Urteilsverkündung verschob das Gericht auf den kommenden Mittwoch.

„Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Gericht die Gebührensatzung der Hochschule für nichtig erklärt“, erläutert Rechtsanwalt Tom Krietsch, der die Anklage vertritt. Dr. Thomas Behrens, der Kanzler der Universität, wollte gestern keinen Kommentar abgeben und zunächst die Gerichtsentscheidung und schriftliche Begründung abwarten.

(Blick in den Gerichtssaal, Vorne links im Vordergrund Tom Krietsch, Vertreter der Anklage)

Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren das hochschulpolitische Urgestein Simon Sieweke, der unter anderem AStA-Vorsitzender und Senatsmitglied war. Er sah in der Verwaltungsgebühr eine Art „versteckte Studiengebühr“. Bereits kurz nach der Einführung der Gebühren erhob er, stellvertretend für die Studierendenschaft, eine Normenkontrollklage. Seit dem sammelte der AStA jedes Semester schriftliche Widersprüche der Studenten. „Es sind mindestens 1000, vielleicht sogar noch wesentlich mehr“, schätzt Bernd Ebert, Leiter des Studierendensekretariats. Nun will er bis zur Urteilsverkündung genau nachzählen.

„Ob nur die, die Widerspruch einlegten, oder vielleicht alle Studenten, ihr Geld zurück erhalten, hängt von der Urteilsverkündung nächste Woche ab“, so Krietsch. Die Universität könnte dies bis zu 400.000 Euro kosten. „Das Geld aus diesen Gebühren ist eingefroren und zurückgelegt“, beruhigt Ebert.

Schattschneider wies bereits vor der Verhandlung auf die landesweite Bedeutung hin. An drei weiteren Hochschulen, könnte es nach dem Urteil zu Rückforderungen der Verwaltungsgebühren kommen.

Insgesamt ging das Gericht in seiner Argumentation über die der Anklage hinaus. Die eigentlich von der Studierendenschaft verfolgte Frage, ob die Verwaltungsgebühr eine versteckte Studiengebühr wäre, wurde vom Gericht jedoch nicht entschieden.

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