Über die bevorstehende mündliche Verhandlung am 12. März, die 2005 erhobenen und kurz darauf mit einer Klage angegriffenen Verwaltungsgebühren der Ernst-Moritz-Arndt Universität vor dem Greifswalder Oberwaltungsgericht (OVG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern sprach moritz web mit dem Kanzler Dr. Thomas Behrens.

moritz web: Vor drei Jahren hob die Greifswalder Alma Mater den Semesterbetrag um 10 Euro an. Warum?
Behrens: Das Bildungsministerium des Landes hat von den Hochschulen verlangt, statt über Geldmangel zu klagen, eigene Einnahmen zu erzielen. Es hat uns aufgefordert, Verwaltungsgebühren für die Rückmeldung zu kassieren und dadurch den Semesterbetrag um bis zu 30 Euro zu erhöhen. Denn durch das Rückmelden entstehen Kosten. Nach eingehender Prüfung fanden wir 10 Euro angemessen.

moritz web: Für den Kläger handelt es sich dabei um versteckte Studiengebühren.
Behrens: Das ist die Streitfrage. Aus unserer Sicht sind sie es nicht.

moritz web: Was passierte mit den zusätzlichen Einnahmen?
Behrens: Sie befinden sich auf einen Sperrkonto und sind damit jederzeit rückzahlbar.

moritz web: Welchen Ausgang wird der Prozess aus der Ernst-Moritz-Arndt Universität voraussichtlich nehmen?
Behrens: Ich gehe davon aus, die Entscheidung fällt zu Ungunsten des Klägers aus.

moritz web: Genügt dafür die angesetzte mündliche Verhandlung, um die Verwaltungsstreitsache zu klären?
Behrens: Es handelt sich nicht um komplizierte tatsächliche Fragen, so dass ein mündlicher Termin ausreichen müsste, bei dem die Erörterung von Rechtsfragen im Vordergrund stehen dürften.

moritz web: Im März 2008 kommt es zur mündlichen Verhandlung, 2005 wurde die Klage eingereicht. Einige Studierende dürften derzeit trotz ihres Protestes nicht mehr in Greifswald sein.
Behrens: Das ist eine Frage an die Justiz – wenn Sie die Dauer des Verfahrens meinen. Der zu verhandelnde Fall hätte nach meiner Auffassung nicht so eine lange Verfahrensdauer erfordert, ich halte ihn für eindeutig.

moritz web: Was passiert, wenn der angesetzte Termin ausreichen sollte?
Behrens: Vergleichsmöglichkeiten sehe ich nicht. Bis zum schriftlichen Urteil vergeht einige Zeit. Die schriftliche Begründung wird dann (von beiden Seiten) eingehend geprüft und auf mögliche Konsequenzen untersucht. Das Urteil enthält dann auch eine Rechtsmittelbelehrung, die die Möglichkeiten für die unterlegene Partei beschreibt.

moritz web: Welches Gewicht hat das bevorstehende Urteil?
Behrens: Das Gericht übt seine Funktion aus: Es schafft Rechtsfrieden. In dieser Frage herrscht dann Klarheit. Das ist aber nicht immer und nicht zwingend Gerechtigkeit.