Mit dem Freitischkartenmodell bieten der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und das Studentenwerk Greifswald im neuen Jahr sozialbedürftigen Studenten eine erste Hilfe an.

Das Budget für 2008 steht. Einstimmig sprach sich das Studierendenparlament (StuPa) im November für die finanzielle Unterstützung des Freitischkartensystems für finanzschwache Studierende aus. Damit kann ab Januar 2008 die Initiative des AStA-Referenten für Soziales und Wohnen und des Studentenwerks Greifswald starten. 126 förderungsfähige Studierende wird dadurch im Bewilligungsjahr 2008 mit einer 50 Euro aufgeladenen Essenskarte das Speisen in der Mensa ermöglicht.

„Das ist eine sehr gelungene Aktion“, findet StuPa-Präsident Frederic Beeskow. Dafür stehen jährlich 2.500 Euro aus dem Haushalt der Studierendenschaft zur Verfügung. Den anderen Teil des insgesamt 6.295 Euro großen Budgets trägt das Studentenwerk Greifswald. „Häufig werden wir in den Beratungen von Studierenden aufgesucht, die nicht mehr wissen wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können“, sagt Ina Abel, Stellvertretende Geschäftsführerin vom Studentenwerk Greifswald. „Wenigstens die Essensversorgung wollen wir ihnen damit zum Teil absichern.“ Die Gelder dafür stammen aus der Vermittlungsgebühr der vom Studentenwerk ausgegebenen KfW-Kredite. Anstatt sie für sich einzubehalten, fließt sie in das Projekt und kommt den Studierenden direkt zugute.

„Die Wahl des Modells war das Schwierigste“, erklärt der Urheber des Projekts Zoran Vasic, AStA-Referent für Soziales und Wohnen. In München und Karlsruhe gibt es das Freitischkartenmodell bereits. Ähnliche Pläne verfolgte das Studentenwerk Greifswald seit längerem. „Gemeinsam erreichen wir viel mehr“, meint Dr. Jana Kolbe von der Sozialberatung des Studentenwerks Greifswald. „Wir freuen sehr über die Kooperation mit dem AStA.“ Erst einmal gibt es ein Testsemester. Danach wird sich zeigen, wie es angenommen wurde. Das Stellen der Anträge und das Verfahren der Bewilligung sind einfach. Alle regulär immatrikulierten Studierenden deren BAföG-Anspruch entweder weggefallen ist oder die Wohngeld vom Sozialamt beziehen oder sich in anderen finanziellen Härtefallsituationen befinden, sind anspruchsberechtigt. Das gilt ebenso für Teilnehmer des Studienkollegs als auch von Programmen.

„Wer unser Formular ausfüllt, wird bearbeitet“, erklärt Zoran Vasic. Der Referent für Soziales und Wohnen und Frau Dr. Kolbe vom Studentenwerk entscheiden gemeinsam und zügig über die Anfragen. Der abgelehnte BAföG-Bescheid oder der Wohngeldantrag verkürzen das Prüfungsverfahren  dabei erheblich. Denn die Bedürftigkeit der Antragsteller ist bereits durch andere Ämter festgestellt. „Wir hoffen, Studierenden damit eine Brücke zu geben“, sagt Ina Abel.

Geschrieben von Uwe Roßner