Die Debatte über ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in öffentlichen Räumen scheint kein Ende zu nehmen. Lässt man die Raucher bald draußen in der Kälte stehen?

Nachdem am 7. Dezember das Handelsblatt vermeldete, dass die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe zum Nichtraucherschutz ihren Gesetzesvorschlag auf Grund von Verfassungsbedenken zurückziehe, schien dies vorerst das Aus eines bundesweit einheitlichen Rauchverbots in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten. Es war angezweifelt worden, ob die Gesetzgebungskompetenz in dieser Frage dem Bund überhaupt zustehe.

Doch um dennoch eine länderübergreifende Regelung zu schaffen, drängte die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf eine schnelle Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ministerpräsidenten der Länder. Das genaue Ergebnis, des daraufhin für Mittwoch einberaumten Treffens, ist bis jetzt noch unklar, allerdings soll es bereits eine Einigung geben.   

Während die Mehrheit der Landesregierungen für das Rauchverbot ist, sprach sich Mecklenburg-Vorpommern, neben den CDU-regierten Ländern Thüringen, Niedersachsen und dem Saarland, gegen ein bindendes Rauchverbot vor allem für Restaurants aus. Wie bereits seit mehreren Jahren gehandhabt, sollte es den Inhabern von Gaststätten weiterhin freigestellt sein, inwiefern und ob sie überhaupt einen Nichtraucherschutz, insbesondere für das Personal, einführen. Möglichkeiten wären hier vor allem abgetrennte Raucherräume, wie sie momentan auch vom Bund favorisiert zu werden scheinen.

Wie zukünftige Entscheidungen in Sachen Nichtraucherschutz aussehen werden, ist bis jetzt noch ungewiss. Falls bestimmte Prüfungs- oder Arbeitsgruppen von der mecklenburgischen Landesregierung eingesetzt werden sollten, um Möglichkeiten und Formen von Gesetzesentwürfen zu prüfen, kann sich eine weitere Verzögerung einer landes- oder auch bundesweiten Regelung einstellen. Bis dahin gelten zumindest in nicht-öffentlichen Gebäuden noch keine Rauchverbote.

Geschrieben von Daniel Förster